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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

5.479 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Türkei, Israel ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 09:50
Zitat von emanonemanon schrieb:Macht es das Leben einfacher, wenn man nur nachplappert?
Die Frage solltest du dir am Besten beantworten können, zumal es deine alltägliche Praxis ist nachzuplappern.

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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 09:57
@instinct

Kohle?

Nee, wir bekommen keine Kohle.

Mir wurden 72 Jungfrauen versprochen :) .


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:04
Zitat von instinctinstinct schrieb:Bist wohl neugierig, ob wer mehr kriegt als Du für Deine Propaganda, was ?
Eigentlich nicht, wollte nur mal wissen wie hoch der Betrag ist dein Gewissen zu verkaufen.


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:07
moin

da die meisten sowieso keine links anklicken,
bringe ich den text per c&p



Mich kotzt diese ganze Gaza-Show echt an. Der Lobbyismus der „Israelkritiker” kann noch so offensichtlich sein, es stört keinen. Endlich können wir uns aus der großen Schuld der Shoah herauswinden, indem wir einfach die Juden zu Nazis erklären. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn wir das mit gutem Gewissen und genuiner Empörung tun können, aber selbst wenn wir beide Augen zudrücken müssen, um die Warhheit nicht sehen zu müssen, dann tun wir das gerne. Beim Juden gibt es nämlich kein Paktieren, sondern nur das harte Entweder-Oder. Wie es der sympathische Gefreite aus Braunau damals zu sagen pflegte.

Ich meine, wie will man denn bitte als normaldenkender Mensch einen solchen Propagandakonvoi unterstützen? Eine der Hamas nahestehende Gruppierung ist Hauptsponsor, vor der Abfahrt wird „Tod den Juden” gesungen, man weigert sich, die Hilfsgüter im Hafen untersuchen und weitertransportieren zu lassen. Kurzum: Man provoziert die Situation und hofft, daß sie eskaliert. Wenn ich dem dickbäuchigen Schnurrbartträger am Zoll in Hamburg die Inspektion meines Koffers verweigere, dann rechne ich auch nicht damit, daß er sagt: „Na, dann kommense mal durch”.

Und wenn ich so blöde bin, ein Kommando der IDF mit Knüppeln anzugreifen, dann kann ich eigentlich nur froh sein, wenn ich bei der Aktion nur angeschossen werde.

Aber selbst wenn man nun vor all diesen Dingen die Augen verschließt, wenn man unbedingt weiterhin an den guten Hilfkonvoi (der abgelaufene Medikamente liefern will) glauben will, dann muß man sich natürlich spätestens jetzt fragen, was die ganze Aktion eigentlich soll, wenn nun die Hamas ihrerseits die Waren nicht ins Land läßt? Wie ist das eigentlich in der UN? Wird da jetzt der Hamas auch eine entsprechende Mahnung ausgesprochen, doch bitte mit der Blockade des Gaza-Streifens aufzuhören? So, wie ja auch Ägypten und Israel sicherlich früher stets gemeinsam ermahnt wurden? Ach? Wurden sie nicht? Auch egal. Der Joode. Ist nämlich eh an allem schuld. Egal, was er tut.

Ich möchte dabei allerdings eines nicht vergessen: Ich bin mir ziemlich sicher, daß die meisten Menschen auf diesen Schiffen keine terroristischen Absichten hatten. Und das mußte der Einsatzleiter der IDF auch wissen. Daher denke ich, daß bei der Einsatzplanung etwas gründlich mißlungen ist. Dazu muß es eine Untersuchung geben. Bei allem Verständnis für die angespannte Situation, der Isolation, der ständigen Bedrohung, da kann es schon passieren, daß man einfach mal überreagiert. Aber der Staat Israel sollte aus Eigeninteresse dafür sorgen, daß Hamas und Co. nicht weitere Propagandaerfolge erzielen.

quelle : http://germanpsycho.wordpress.com/

vielleicht solltet ihr den link doch anklicken,
denn dort sind weiterführende links zu finden,
so zu den abgelaufenen medikamenten an bord
und im anhang einen weiteren verweis auf einen interessanten kommentar

buddel


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:08
sorry ... sollte nicht dein, sondern das heissen ... :)


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04.06.2010 um 10:11
Wenn einige der Bildungsfernen hier den Thread verfolgen würden, anstatt uninformiert herein zu schneien und ihre Wortblähungen zu entsorgen, wäre ihnen aufgefallen, dass ich immer die Fehler Israel betont und nicht relativiert habe.
Das natürlich auf der anderen Seite, der der prügelnden Friedensaktivisten, auch Fehler gemacht wurden, geht naturgemäss nicht im Verständnis der Ein-Schubladen-Fraktion, deren Hauptbestreben es ist, sich die Welt nicht zu kompliziert zu gestalten.
Dass das an der Realität vorbei geht ist offensichtlich.


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:16
Ich sage es mal ganz deutlich. Wer es für richtig hält, dass das israelische Militär ein Schiff stürmt und den Widerstand wegballert, denkt um keinen Deut humaner als der Befürworter von Selbstmordanschlägen.


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04.06.2010 um 10:21
Kein Staat hat das Recht, unbewaffneten Widerstand wegzuballern, selbst wenn die "Durchsuchung" im israelischen Hoheitsgebiet stattgefunden hätte, selbst wenn es sich bei den Aktivisten um Talibansympathisanten, reaktionäre Stalinisten, um eine evangelikale Jesus- Camp- Vereinigung oder eine Nazigruppe gewesen wäre.

Ohne wenn und aber!


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:21
gehandelt hätte


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04.06.2010 um 10:30
@DahamImIslam

Über unbewaffnet sind wir doch schon längst hinaus.

Man muss sagen das mit dieser IHH wird bestimmt noch interessant und ich glaube die türkische Regierung wird auf lange Sicht keine Freude daran haben diese Gruppe zu unterstützen, die ja offensichtlich mehr als fragwürdig ist.


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04.06.2010 um 10:31
@DahamImIslam
Gelten Messer und Eisenstangen als Waffen?

Warum wurden auf dem schwedischen Schiff, auf dem es anscheinend keinen bewaffneten Widerstand gab keine Aktivisten weggeballert?

Sich gegen bewaffnete Schläger zu wehren hat den gleichen humanen Stellenwert wie Unschuldige in Kaufhäusern in die Luft zu sprengen?


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:32
So seien in den vergangenen 18 Monaten fast eine Million Tonnen Güter nach Gaza gelangt. Allein im Jahr 2009 seien es fast 740.000 Tonnen gewesen, das seien im Durchschnitt fast 62.000 Tonnen, jeden Monat.

http://www.hagalil.com/archiv/2010/05/26/gaza-10/

Wenn das so ist, warum dann der riskante Versuch die Blockade zu durchbrechen?


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04.06.2010 um 10:49
Sich gegen bewaffnete Schläger zu wehren hat den gleichen humanen Stellenwert wie Unschuldige in Kaufhäusern in die Luft zu sprengen?

Ja wenn die Waffen der "Schläger" aus Küchenmessern (die aber laut Zeugen nicht eingesetzt wurden, aber die Israelis haben halt - welch Überraschung - in den Kantinen welche gefunden), Plastikstühlen, Eisenstangen (laut Zeugen waren es Holzstangen) bestehen, ist das gleichzusetzen.

Weil die IHH Beziehungen zu Mili Görüs hat (das ist natürlich möglich, denn es ist eine religiöse Vereinigung´, welche nicht zur staatlichen Diyanetbehörde gehört; eine lokale Miligörüsmoschee hat übrigens letztens ein schönes Stadtfest organisiert ;)) , dürfen sie einfach abgeknallt werden?

Wenn du SO denkst, dann war mein Vergleich mit dem Gutheißen eines Terroranschlags erst recht treffend, denn die Attentäter töten in ihren Augen ja auch nur solche, die es verdient haben. Wer mit draufgeht, ist eben Kollateralschaden für die gute Sache.


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:50
Sorry ich zitierte @emanon

Sich gegen bewaffnete Schläger zu wehren hat den gleichen humanen Stellenwert wie Unschuldige in Kaufhäusern in die Luft zu sprengen?


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:51
Wenn der UNO-Generalsekretär Israel dazu aufruft, die Blockade zu beenden, dann tut dass nicht irgendein Laíe. Aber wahrscheinlich ist er durch diese Äusserung ja wahrscheinlich schon ein halber Nazi, weil er Israel nicht bedingslosen Rückhalt zuspricht.

Dreht und wendet es wie ihr wollt, aber diese Blockade alleine schon bricht Völkerrecht.


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:53
Zur Situation im Gaza einmal die Einschätzungen der wirklichen Fachleute...


Richard A. Falk (* 1930) ist ein US-amerikanischer Jura-Professor und UN-Beauftragter des Menschenrechtsrates für die Palästinensischen Gebiete.

Die israelische Regierung hat ihn für im Lande nicht erwünscht erklärt, da er Israel 2008 "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorgeworfen hatte.


Zur Situation im Gaza-Streifen
Stellungnahme von Richard Falk, Uno-Sonderberichterstatter für die seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiete*
zf. Der Krieg Israels gegen den Gaza-Streifen geht nun bereits in die dritte Woche. Am ­9. Januar beschäftigte sich der Menschenrechtsrat in Genf mit dem Krieg in Gaza. Besonders die Rede des Uno-Sonderbeauftragten für Israel und die Besetzten Palästinensischen Gebiete, Richard Falk, prangerte, unterstützt von der Hochkommissarin für Menschenrechte, ­Navanethem Pillay, den Völkerrechtsbruch ­Israels an, der nicht erst mit dem Krieg gegen Gaza seinen Anfang genommen hat.
Israel ist Mitglied der Uno und damit den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Humanitären Völkerrecht verpflichtet. Es hat sich wie jedes andere Land an das Recht zu halten, und jeglicher Verstoss dagegen müss­te geahndet werden. Der Krieg gegen die Palästinenser stellt einen eklatanten Bruch des Völkerrechts, der Menschenrechte und des Humanitären Völkerrechts dar. Die Stellungnahme von Richard Falk, der am 9. Januar persönlich nicht anwesend sein konnte und von seiner Assistentin vertreten wurde, zeigt deutlich auf, in welcher krassen Art die Grundlagen der Uno und damit eines friedlichen Zusammenlebens der Völker mit Füssen getreten wurden. Neben der Stellungnahme Richard Falks lässt «Zeit-Fragen» verschiedene Autoren zu Wort kommen, die auf die verheerende Lage im Gaza-Streifen und auf die möglichen Kriegsverbrechen in Gaza aufmerksam machen.

Richard Falk:
1. Diese Stellungnahme konzentriert sich auf die Auswirkungen, die der anhaltende, am 27. Dezember 2008 begonnene militärische Feldzug Israels in Gaza auf die humanitäre Situation hat, mit der 1,5 Millionen Palästinenser konfrontiert sind, die im Gaza-Streifen eingeschlossen sind. In Übereinstimmung mit der Aufgabe des Mandates [des Sonderberichterstatters] beschränken sich die Kommentare auf jene Punkte, die in Zusammenhang mit Israels Verpflichtungen als Besatzungsmacht zur Einhaltung des Humanitären Völkerrechtes stehen. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den rechtlichen Verpflichtungen, wie sie in der IV. Genfer Konvention von 1949 festgelegt sind, welche Israels Pflichten als Besatzungsmacht recht ausführlich darlegt. Die grundlegenden Verpflichtungen des Humanitären Völkerrechtes werden auch als verbindliche rechtliche Pflichten betrachtet, die im Völkergewohnheitsrecht verankert sind. Diese Stellungnahme berührt Fragen der Internationalen Menschenrechts-Gesetzgebung (International Human Rights Law IHR), aber auch die Implikationen schwerer und anhaltender Verletzungen sowohl des Humanitären Völkerrechts als auch der Menschenrechts-Gesetzgebung, die Fragen des Internationalen Strafrechts (International Criminal Law ICL) aufwerfen. Ebenso erforderlich ist eine Einschätzung der zugrundeliegenden Sicherheitsansprüche Israels, wonach das militärische Eindringen nach Gaza eine «Verteidigungs»operation in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen war und gemäss dem keine «humanitäre Krise» existierte, welche den Umfang und die Art der eingesetzten militärischen Gewalt «exzessiv» und «unverhältnismässig» machte.

2. Obwohl Israel die Behauptung aufstellte, es sei auf Grund des Abzuges seiner Streitkräfte aus Gaza keine Besatzungsmacht mehr, ist man sich in weiten Kreisen internationaler Rechtsexperten einig, dass die fortdauernde israelische Kontrolle der Grenzen, des Luftraumes und der Hoheitsgewässer von einer Art ist, dass Israel den rechtlichen Status einer Besatzungsmacht behält.

3. Die Qualität dieses Berichtes wird zweifellos dadurch geschmälert, dass eigene Beobachtungen der zuvor bestehenden humanitären Situation in Gaza fehlen; sie wären das Ziel einer Mission gewesen, die der Sonderberichterstatter unternahm, um Informationen zu sammeln, die zur Erstellung eines Berichtes für die auf März 2009 angesetzte reguläre Sitzung des Menschenrechtsrates verwendet werden sollten. Die Mission schlug fehl, da dem Sonderberichterstatter am 14. Dezember die Einreise nach Israel verweigert, er für rund 15 Stunden in einer Arrestzelle am Flughafen Ben Gurion festgehalten und am nächsten Tag ausgewiesen wurde. Eine derartige Behandlung eines Uno-Experten bei der Erfüllung seines Auftrages wirft für die Organisation als Ganze ernsthafte Fragen auf, die Bezug haben zu den Pflichten eines Mitgliedstaates zu kooperieren und diejenigen, welche die Arbeit der Uno ausführen, mit entsprechender Würde zu behandeln. Es ist zu hoffen, dass die Regierung Israels davon überzeugt werden kann, ihre Politik des Ausschlusses zu überdenken, welche die Arbeit für dieses Mandat behindert hat. Diese Sorge über den Ausschluss wurde sowohl während der Periode, die den israelischen Angriffen auf Gaza vorausging als auch während der Militäroperation noch dadurch verstärkt, dass ausländischen Journalisten der Zugang verweigert wurde, eine Politik, die an israelischen Gerichten erfolgreich angefochten wurde, bis heute allerdings ohne greifbare Resultate. Wie die «New York Times» vermerkte, verweigert Israel Medienvertretern, Einblick in die humanitären Auswirkungen seiner Militäroperationen in Gaza zu nehmen; gleichzeitig unterstützt es Journalisten, die schädlichen Auswirkungen der Raketenangriffe auf Zivilisten in Israel anzuschauen. Selbst die Anfragen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Schauplätze vermuteter Verletzungen des Humanitären Völkerrechts zu untersuchen, sind bis heute abgewiesen worden, zum Beispiel der Besuch am Ort der Militäraktion in der Stadt Zaytoun, bei welcher Berichten zufolge vorsätzlich 60 Mitglieder der Familie Samouni getötet wurden, darunter mehrere Kinder. Die Frage des Zuganges ist entscheidend für die Arbeit der Sonderberichterstatter und verdient die Aufmerksamkeit des Menschenrechtsrates und der Vereinten Nationen ganz allgemein.

4. Grund dieser Sondersitzung ist das Bestehen einer humanitären Notlage in Gaza – eine Reihe von Bedingungen, die von der israelischen Aussenministerin, Tzipi Livni, an diversen öffentlichen Sitzungen in Frage gestellt wurden. Frau Livni argumentiert, eine «militärische Waffenruhe» sei nicht notwendig, da keine humanitäre Krise bestehe. Sie macht geltend, dass Israel für Lieferungen von Nahrungsmitteln und Medikamenten den Grenzübertritt erlaubt habe, aber wie die Uno-Hilfs- und Entwicklungsorganisation UNRWA und andere UN-Beamte festgestellt haben, können diese Lieferungen den Hunger und ernährungsbedingte Schwierigkeiten erst lindern, wenn eine Verteilung möglich wird; letzteres ist angesichts der in den meisten Teilen des Gaza-Streifens herrschenden Kriegsbedingungen nicht der Fall. Es bleibt abzuwarten, in welch geringem Umfang dieser fatale Umstand durch die dreistündige Feuerpause, die Israel am 7. Januar angekündigt hat, beeinflusst werden kann. Zusätzlich zur aktuellen Krise sollten einige zugrundeliegende Aspekte erwähnt werden: Ungefähr 75% der Bevölkerung haben keinen Zugang zu Trinkwasser; sie haben auch keinen Strom. Diese Bedingungen bedeuten eine zusätzliche Erschwernis der Lebensverhältnisse der Bevölkerung von Gaza, die sich aus der langanhaltenden Blockade ergeben haben; letztere hat die physische und geistige Gesundheit und den Ernährungszustand der ganzen Bevölkerung von Gaza so verschlimmert, dass rund 45% der Kinder unter akuter Blutarmut leiden. Durch die Beeinträchtigungen bei der Versorgung mit Medikamenten und medizinischem Material und die Schliessungen der Grenze war es für viele Bürger von Gaza unmöglich, in lebensbedrohlichen Situationen behandelt zu werden oder entsprechende Behandlungen weiterzuführen. Man ist zur zuverlässigen Schlussfolgerung gekommen, dass bis zu 80% der Bevölkerung von Gaza unterhalb der Armutsgrenze leben, dass die Arbeitslosigkeit insgesamt auf nahezu 75% gestiegen ist und dass das Gesundheitssystem unter den Auswirkungen der Blockade am Zusammenbrechen ist. Auf Grund dieser Rahmenbedingungen sind unparteiische internationale Beobachter und Behördenmitglieder zur unbestrittenen Überzeugung gelangt, dass die Bevölkerung von Gaza bereits vor dem 27. Dezember unter einer humanitären Krise grossen Ausmasses gelitten hat.

5. Die Gewaltanwendung durch eine Besatzungsmacht gegen die Bedrohungen der Sicherheit, die von einer besetzten Bevölkerung ausgehen, ist innerhalb der Beschränkungen, die das Völkerrecht festlegt, erlaubt. Israel macht geltend, sein jetziger militärischer Feldzug sei angemessen und notwendig auf Grund des Umfangs und der Schwere der Raketenangriffe, die gegen die israelische Zivilbevölkerung in den Städten Sderot und Ash­dod im Süden Israels gerichtet sind und der Hamas zugeschrieben werden. Um diese Behauptung zu beurteilen, müssten einige Fragen geklärt werden, die bis heute nicht ausreichend diskutiert wurden – weder im Rahmen der Diplomatie noch in den Medien.

6. Es soll unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass es keine rechtliche (oder moralische) Begründung gibt, Raketen auf zivile Ziele abzuschiessen und dass ein solches Verhalten eine Verletzung der Internationalen Menschenrechtsgesetzgebung IHR bedeutet, die mit dem Recht auf Leben einhergeht, genauso wie es ein Kriegsverbrechen darstellt. Zugleich muss die Art des Verstosses im Kontext seines Zustandekommens bewertet werden; unter Beachtung der Bedeutung des temporären Waffenstillstandes, der seit Juni 2008 eingehalten wurde, bis er am 4. November 2008 durch einen tödlichen israelischen Angriff auf militante Palästinenser in Gaza ernsthaft unterbrochen wurde. Im ganzen Jahr vor dem 27. Dezember resultierte kein einziger israelischer Todesfall durch Raketen, die aus Gaza gefeuert wurden. Überdies wurde seit Juni 2008 von beiden Seiten ein Waffenstillstand eingehalten, es fanden einige Verletzungen statt, ohne jedoch am Willen beider Seiten, den Waffenstillstand aufrechtzuerhalten, etwas zu ändern. Man erwartete, dass Israel während dieser Zeit die Blockade aufheben oder zumindest erleichtern würde, die der ganzen Bevölkerung Gazas schwere Entbehrungen auferlegt hatte, insbesondere durch Einschränkungen in der Versorgung mit Nahrung, Medikamenten, medizinischen Geräten und Benzin. ­Israel tat das nicht. Führende Uno-Beamte vor Ort haben wiederholt auf das akute Leid, das damit dem zivilen Gaza zugefügt wurde, hingewiesen, so auch der Generalbevollmächtigte der Uno-Hilfs- und Entwicklungsorganisation (UNRWA), die am unmittelbarsten mit der beängstigenden Aufgabe beschäftigt ist, die humanitären Bedürfnisse der Bewohner Gazas abzudecken.

7. Die seit 18 Monaten anhaltende Blockade war rechtswidrig, eine massive Form der kollektiven Bestrafung und als solche ein Verstoss gegen Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention, ebenso ein Verstoss gegen Artikel 55, welcher verlangt, dass die Besatzungsmacht die Nahrungsmittelversorgung der Zivilbevölkerung und ihre medizinische Versorgung sicherstellt. Eine solche Blockade ändert den unrechtmässigen Charakter von Raketenangriffen nicht, aber sie weist auf zwei wichtige Schlussfolgerungen aus rechtlicher Sicht hin: Zum einen, dass das Ausmass des zivilen Leids, welches durch Israels ungesetzliches Handeln entstand, viel grösser war als das, welches aus dem ungesetzlichen Handeln der Palästinenser entstand; zum andern, dass jeglicher Versuch, einen tragfähigen Waffenstillstand auszuhandeln, sicherstellen sollte, dass sowohl Israel wie die Hamas das Humanitäre Völkerrecht respektieren. Ganz konkret bedeutet dies, dass Behinderungen beim Einlass von Gütern, die zur Aufrechterhaltung des zivilen Lebens benötigt werden, beendet werden müssen und nicht wiederaufgenommen werden können als Vergeltungsmassnahme, wenn in der Zukunft irgendein Raketenangriff stattfindet. In gleicher Weise ergibt sich für den Fall, dass Israel zukünftig solche Beschränkungen verhängen sollte, keinerlei Rechtsschutz für die Wiederaufnahme von Raketenangriffen oder andere Formen palästinensischer Gewalt, die sich gegen israelische Zivilisten richtet. Es bestehen einige Schwierigkeiten, die Verantwortung für alle Raketenangriffe der Hamas zuzuschreiben. In Gaza operieren unabhängige Milizen, und sogar vor der Hamas waren regierende Behörden trotz grösster Anstrengungen nicht in der Lage, alle Raketenabschüsse zu verhindern.

8. Der israelische Militäreinsatz wurde durch die israelischen Führer auch als eine «zwangsläufige» und «unvermeidbare» Reaktion auf das Andauern der Raketenangriffe gerechtfertigt. Wieder ist es auch hier von Bedeutung, das tatsächliche Umfeld der israelischen Rechtfertigungen zu überprüfen, die mit der Angemessenheit einer solchen Aktion und ihrem defensiven Charakter zu tun haben. Die meisten Darstellungen des befristeten Waffenstillstands weisen darauf hin, dass es ein massiver israelischer Einsatz tödlicher Gewalt am 4. November 2008 war, der den Waffenstillstand de facto beendet hat, was zu einem unmittelbaren Ansteigen der Häufigkeit des Raketenbeschusses aus Gaza führte. Relevant ist auch, dass die Hamas wiederholt angeboten hat, den Waffenstillstand zu verlängern, sogar bis zu 10 Jahren, vorausgesetzt, dass Israel die Blockade aufheben würde. Diese diplomatischen Möglichkeiten wurden, soweit das beurteilt werden kann, von Israel nicht geprüft, obwohl dies durch den umstrittenen legalen Status der Hamas als De-facto-Vertretung der Bevölkerung des Gaza-Streifens zugegebenermassen erschwert war. Dies ist von juristischer Relevanz, denn ein Grundprinzip der Uno-Charta ist, dass der Rückgriff auf Gewalt nur als letzter Ausweg möglich ist, was Israel verpflichtet, in gutem Glauben auf gewaltlose Mittel zur Beendigung der Raketenangriffe zu bauen.

9. Aus völkerrechtlicher Sicht ist es weiter von Bedeutung, das Ausmass zu bestimmen, in welchem das Angewiesensein auf Gewalt der Provokation gegenüber verhältnismässig und für die Wahrung der Sicherheit notwendig ist. Auch hier scheinen die israelischen Argumente nicht überzeugend. Wie bereits erwähnt, haben die Raketenangriffe, obwohl gesetzeswidrig und potentiell gefährlich, wenig Schaden und keinen Verlust von Menschenleben verursacht. Einen grossen Militäreinsatz gegen eine eigentlich wehrlose Gesellschaft zu initiieren, die bereits von der Blockade ernsthaft geschwächt war, akzentuiert das Missverhältnis des Angewiesenseins auf moderne Waffen in Kampfsituationen, in denen die militärische Überlegenheit weitgehend unbestritten war. Es scheint bezeichnend, dass die palästinensischen Opfer von qualifizierten Beobachtern zurzeit auf 640 Tote und etwa 2800 Verwundete geschätzt werden, darunter viele kritische Fälle, wobei die zivilen Opfer auf etwa 25% veranschlagt werden. Demgegenüber sind gemäss letzten Berichten vier israelische Soldaten gestorben, offensichtlich alle auf Grund von «friendly fire», d.h. durch fehlgeleitetes israelisches Feuer. Die Einseitigkeit der Opferzahlen ist ein Mass für das Missverhältnis. Ein weiteres ist das Ausmass der Verwüstung und die Grössenordnung der Angriffe. Es ist offensichtlich, dass die Zerstörung der Polizeieinrichtungen und zahlreicher öffentlicher Gebäude in überfüllten städtischen Gebieten einen exzessiven Einsatz von Gewalt darstellt, selbst wenn man die israelischen Behauptungen für bare Münze nimmt. Ebenso diskreditierend wie das Abstützen auf die unverhältnismässige Anwendung von Gewalt ist das Fehlen eines Zusammenhangs zwischen der behaupteten Bedrohung durch Raketen aus Gaza und den Zielen der israelischen Angriffe. Dies gibt den Vorwürfen zusätzliches Gewicht, wonach der israelische Einsatz von Gewalt eine Form von «Aggression» darstellt, die durch das Völkerrecht verboten ist und die hinsichtlich der Kriterien «Verhältnismässigkeit» und «Notwendigkeit» mit Bestimmtheit unverhältnismässig ist.

10. Zudem erhoben qualifizierte Beobachter eine Vielzahl von Anschuldigungen, wonach die Israeli auf rechtlich inakzeptable Ziele ihrer Angriffe und auf die Anwendung rechtlich anrüchiger Waffen setzten, die das Verbot des Völkergewohnheitsrechtes von Waffen und Taktiken, die «grausam» sind oder «unnötiges Leiden» hervorrufen, verletzen. Unter den Zielen, deren Beschuss gemäss Humanitärem Völkerrecht als rechtswidrig gilt, finden sich: die islamische Universität, Schulen, Moscheen, medizinische Einrichtungen und medizinisches Personal (einschliesslich Ambulanzen). Unter den Waffen, die gemäss Völkerrecht rechtlich fragwürdig sind, finden sich: Phosphorgas in Granaten und Raketen, welches das Fleisch bis auf die Knochen niederbrennt; Dense Inert Metal Explosives (sog. DIME-Waffen), die ihre Opfer in Stücke schneiden und bei den Überlebenden das Risiko von Krebserkrankungen erhöhen; abgereichertes Uran, verbunden mit tief eindringenden sogenannten «Bunker buster»-Bomben, die gegen die Tunnel im Gaza-Streifen eingesetzt werden. Diese verursachen in den nächsten Jahrhunderten möglicherweise Strahlenkrankheiten bei jedem, der ihnen ausgesetzt wird.

11. Dem Ausmass «unnötigen Leidens», das mit dem israelischen Einsatz verbunden ist, haftet eine Besonderheit an, der keine Beachtung geschenkt wurde. In vielen gegenwärtigen Kriegssituationen sucht eine grosse Anzahl von Zivilisten dem Leid durch Flucht vor der unmittelbaren Gefahr zu entkommen und wird dadurch zu «intern Vertriebenen» oder «Flüchtlingen». Mit seiner strengen Kontrolle der Ausreisemöglichkeiten hat Israel aber der zivilen Bevölkerung des Gaza-Streifens direkt oder indirekt die Möglichkeit verweigert, «Flüchtlinge» zu werden – was nie eine Möglichkeit echter Wahl ist, sondern immer ein Ausdruck der Verzweiflung. Diese israelische Verweigerung macht glaubwürdiger, dass die Bevölkerung des Gaza-Streifens im Grunde genommen Gefangene israelischer Besatzungspolitik sind. Aus der Perspektive des Völkerrechts bedeutet diese Aufkündigung der Möglichkeit für die Bewohner des Gaza-Streifens zu flüchten, eine schwerwiegende Zuspitzung der Gefahren, denen eine Zivilbevölkerung ausgesetzt ist, und unterstreicht die Schwere der humanitären Krise, die im Gaza-Streifen seit dem 27. Dezember herrscht. Seit dem Militäreinsatz hat sich diese Situation dramatisch verschlechtert. In einem Kommentar eines Sprechers des Roten Kreuzes in Gaza Stadt kommt die allgemeine Auffassung der Situation zum Ausdruck: «Das Ausmass der (militärischen) Operationen und das Ausmass des Elends und der Not am Boden ist einfach erdrückend …

12. Aus Sicht des Mandats für die Besetzten Palästinensischen Gebiete würden die folgenden Empfehlungen die Aufmerksamkeit dieser Sondersitzung verdienen:
1. Die Forderung nach Wiederherstellung des Zugangs des Sonderberichterstatters als notwendigen Bestandteils der Uno-Überwachungsfunktion;
2. das Beantragen von Initiativen der Generalversammlung, welche Vorwürfe von Kriegsverbrechen untersuchen sollen;
3. das Vorschlagen eines langfristigen Waffenstillstandes auf der Grundlage einer Beendigung des Raketenbeschusses von Gaza und unbeschränkter Aufhebung der Blockade;
4. das Einholen eines Gutachtens beim Internationalen Gerichtshof zur Beurteilung des rechtlichen Status der israelischen Kontrolle in Gaza nach dem israelischen Rückzug von 2005. •

Quelle: http://unispal.un.org/unispal.nsf/47d4e277b48d9d3685256ddc00612265/bb0c3c85fe5579bd8525753900615472!OpenDocument

* Stellungnahme von Richard Falk, gehalten an der Sondersitzung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf am 9.1.09





Wikipedia: Navanethem_Pillay


«Verletzungen des humanitären Völkerrechtes können Kriegsverbrechen sein»
von Navanethem Pillay, Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte*
[…] Die Situation ist unerträglich. Die Waffenruhe, welche der Uno-Sicherheitsrat forderte, muss sofort umgesetzt werden. Die Gewalt muss aufhören.
Lassen sie mich unmissverständlich hervorheben, dass die internationale Menschenrechts-Gesetzgebung überall und immer gilt. Insbesondere soll das Recht auf Leben selbst im Verlaufe von Feindseligkeiten geschützt werden. Auch Kriegsteilnehmer müssen das Völkerrecht einhalten, das die Unantastbarkeit der Nicht-Kombattanten hochhält. […] Sowohl unter der internationalen Menschenrechts-Gesetzgebung als auch unter dem Humanitären Völkerrecht auferlegt die tatsächliche Kontrolle, die Israel über den Gaza-Streifen ausübt, Israel ausserdem die Verantwortung für das Wohlergehen der dortigen Zivilbevölkerung.
Ich betonte, dass Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention Kollektivstrafen oder kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung verbietet. Ebenso verboten sind alle Einschüchterungs- oder Terrormassnahmen.
Ausserdem möchte ich betonen, dass die drei Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts, nämlich Verhältnismässigkeit, Unterscheidung und Vorsicht im Rahmen dieses Konflikts voll zur Anwendung kommen müssen, wie sie das in jeder anderen Kriegssituation tun. Das erste Prinzip verbietet Angriffe, die zivile Verluste an Menschenleben oder verletzte Zivilisten erwarten lassen, die im Vergleich zu den erwarteten militärischen Vorteilen unverhältnismässig sind. Das zweite Prinzip auferlegt den Kriegführenden die Verpflichtung, zwischen Zivilisten und Kombattanten und zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden. Angriffe dürfen sich nur gegen Kombattanten und legitime militärische Ziele richten. Die letzte Norm verpflichtet Konfliktparteien alle möglichen Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen um zufällige Verluste an Menschenleben, unter der Zivilbevölkerung, verwundete Zivilisten oder Schaden an zivilen Objekten zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. […]
Ich schliesse mich dem Bedauern des Generalsekretärs über die völlig inakzeptablen Angriffe auf eindeutig gekennzeichnete Uno-Einrichtungen an, in denen Zivilisten Schutz suchten. Eine Vielzahl, darunter Kinder, wurden bei diesen Angriffen getötet oder verwundet. Wie der Generalsekretär feststellte, waren die Positionen aller Uno-Einrichtungen den israelischen Behörden mitgeteilt worden. Trotz dieses Wissens, missachtete Israel das Schutzbegehren der Uno. Die gestrigen Todesfälle und Verletzten unter den Uno-Mitarbeitern führte zur Entscheidung der Uno, ihre Hilfsoperationen im Gaza-Streifen auszusetzen. Wenn internationale Hilfskräfte gezwungen werden, ihre Dienste zurückzuziehen, um ihre Mitarbeiter zu schützen, erhöht das zweifellos die Schutzlosigkeit der Zivilbevölkerung. Ich möchte bei dieser Gelegenheit die aussergewöhnliche Arbeit würdigen, die Uno-Hilfskräfte und andere Kollegen bisher unter extrem schwierigen und gefährlichen Umständen verrichteten. […]
Der Konflikt hat den Mangel an Nahrungsmitteln und Medikamenten verschärft. Ungenügende medizinische Einrichtungen sowie das Unvermögen der belagerten Ärzte und des übrigen medizinischen Personals, die Opfer zu erreichen oder ausreichend zu versorgen, verschlimmern eine extrem schreckliche Situation. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat Israel beschuldigt, einerseits seinen Verpflichtungen, verwundeten Zivilisten an einem bestimmten Ort in Gaza Stadt zu helfen, nicht nachzukommen und andererseits das IKRK und den Palästinensischen Roten Halbmond daran zu hindern, den Verwundeten Hilfe zu leisten. Ausserdem hat die WHO berichtet, dass mehrere Sanitäter beim Versuch, ihre Pflichten zu erfüllen, getötet worden sind. […]
Die Haftung für Verletzungen des Völkerrechts muss sichergestellt werden. In einem ersten Schritt müssen glaubwürdige, unabhängige und transparente Untersuchungen durchgeführt werden, um Verstösse zu ermitteln und Verantwortlichkeiten festzustellen. Genauso wichtig ist es, das Recht der Opfer auf Entschädigung einzuhalten. Ich erinnere diesen Rat daran, dass Verletzungen des Humanitären Völkerrechtes Kriegsverbrechen sein können, für die individuelle strafrechtliche Verantwortung angerufen werden kann.

* Auszüge aus der Stellungnahme von Navanethem Pillay, gehalten an der Sondersitzung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf am 9.1.09





Wikipedia: Humanit%C3%A4res_V%C3%B6lkerrecht


Aus dem Humanitären Völkerrecht
Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
1. Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen geniessen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten. […]
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. […]
5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und
b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

Verbot der Verweigerung lebensnotwendiger Güter
Art. 54 Schutz der für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte
1. Das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegführung ist verboten.
2. Es ist verboten, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Objekte wie Nahrungsmittel, zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzte landwirtschaftliche Gebiete, Ernte- und Viehbestände, Trinkwasserversorgungsanlagen und -vorräte sowie Bewässerungsanlagen anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, um sie wegen ihrer Bedeutung für den Lebensunterhalt der Zivilbevölkerung oder der gegnerischen Partei vorzuenthalten, gleichviel ob Zivilpersonen ausgehungert oder zum Fortziehen veranlasst werden sollen oder ob andere Gründe massgebend sind.

I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte

Verbot der Kollektivstrafe
Art. 4 Grundlegende Garantien
2. Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit der vorstehenden Bestimmungen sind und bleiben in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Personen jederzeit und überall verboten:
b) Kollektivstrafen

II. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte



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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:53
Verbot der Kollektivstrafe
Art. 4 Grundlegende Garantien
2. Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit der vorstehenden Bestimmungen sind und bleiben in Bezug auf die in Absatz 1 genannten Personen jederzeit und überall verboten:
b) Kollektivstrafen



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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 10:55
@LoN
Zitat von LoNLoN schrieb:Das zeigt doch mal wie bescheuert das ganze ist.
Ich finde auch viel Gesetze "bescheuert" und unsinnig.... trotzdem muss ich mich und du daran halten... sonst: Knast.... außerdem ist man ein "Verbrecher", wenn man Gesetze bricht! ganz einfach... da brauchen wir garnicht zu diskutieren... Genausowenig darfst du dir im Ladene ifach Sachen nehmen, die du nicht bezahlt hast oder dir gehören! Basta!
Zitat von LoNLoN schrieb:Ich seh die nicht als Friedensaktivisten und die IDF Soldaten haben meines Wissens nur ihr Leben verteidigt.
Ist ja schön , dass
Zitat von LomaxLomax schrieb:DU
diese nicht als das ansiehst... die internationale Gemeinschaft schon... und die hat ein größeres Gewicht als deine verkehre Meinung... O_o

Auf den Rest deines Posts gehe ich garnicht ein, denn das ist nur ein herrumgelaber und Propaganda... um den Frieden zu erlangen muss man solche Sachen auch ahnden... und nicht nur einseitig Partei ergreifen... sicher machen die anderen auch unseriöse Sachen, das gibt einem aber nicht das Recht selbst unrechtlich zu handeln...
Selbstjustiz ist strafbar...!!!

@Valentini
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Bezüglich der besprochenen Diskrepanz zwischen verschiedenen Videos vor dem Ablaufen der Schiffe, habe ich noch ein wenig mehr recherchiert und bin auf folgendes gestoßen
Das ist nunmal leider das Resultat jahrelanger Unterdrückung... wäre umgekehrt nicht anders...

@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Keine Toten, keine schwer Verletzten?
Vielleicht, weil nicht versucht wurde die Soldaten anzugreifen?
Könnte man beim nächsten entern einfach mal probieren.
Wär dann natürlich nicht so plakativ.
Vielleicht schaffen es die Aktivisten ja auch beim nächsten Mal sich nicht hinter ihren Kindern zu verstecken
Wenn man sich freiwillig abziehen lässt, dann kann man auf gegenwehr verzichten... Wenn ich jemanden was gebe und ein anderes sich 80% davon ergattern will, dann kann er auch mit meiner Gegenwehr rechnen... pure Logik...
Zitat von LoNLoN schrieb:Der Punkt ist aber das hier teilweise extrem Einseitig diskutiert wird und alle nur auf Israel rumhacken
Warum willst du wissen? Weil Israel die scharfe Munition (vom Helikopter aus) und die Köpfe der Aktivisten geschossen hat... und nur die Friedensaktivisten tote zu beklagen haben... Vielleicht haben die Israelischen Soldaten ja das recht auf ihrem Land einfach so mal Menschen zu töten... aber die waren nicht auf dem Gebiet "ihrer" Gesetze...

@buddel
Zitat von buddelbuddel schrieb:Und wenn ich so blöde bin, ein Kommando der IDF mit Knüppeln anzugreifen, dann kann ich eigentlich nur froh sein, wenn ich bei der Aktion nur angeschossen werde.
Das steht doch noch garnicht fest... Vdeomaterial wir uns vorenthalten... angeblich haben die Soldaten schon 5min. vorher auf das Schiff geschossen...

@buddel
Zitat von buddelbuddel schrieb:Aber selbst wenn man nun vor all diesen Dingen die Augen verschließt, wenn man unbedingt weiterhin an den guten Hilfkonvoi (der abgelaufene Medikamente liefern will) glauben will, dann muß man sich natürlich spätestens jetzt fragen, was die ganze Aktion eigentlich soll,
Das das beabsichtigt war, stellt ja kaum einer mehr in Frage... die wollten den Welt nur mal zeigen, wie unmenschlich die Israelischen Soldaten handel, was ihnen auch gelungen ist... und daran ist nicht der Jude schult sondern die bescheuerte menschenfeindliche Regierung Israels... Man sieht aber, dass es anscheinend keine richtigen Konsequenzen für Israel gibt!... warum fragt man sich? Stehen sie über dem Gesetz?
Zitat von buddelbuddel schrieb:Und das mußte der Einsatzleiter der IDF auch wissen. Daher denke ich, daß bei der Einsatzplanung etwas gründlich mißlungen ist. Dazu muß es eine Untersuchung geben.
Ja... und diese Untersuchung soll nicht vom Täter selbst durchgefphrt werden.... da ist dann zu viel Platz für Manipulationen um ein flasches Image zu bewahren... Aber das lehen sie ja ab... und das komplette Videomaterial (das alles aufklären könnte) wird ja leider nunmal von den Behörden zurückgehalten...

@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Das natürlich auf der anderen Seite, der der prügelnden Friedensaktivisten, auch Fehler gemacht wurden, geht naturgemäss nicht im Verständnis der Ein-Schubladen-Fraktion, deren Hauptbestreben es ist, sich die Welt nicht zu kompliziert zu gestalten.
Brügeln und töten ist immernoch was anderes.... In manchen Staaten der Welt darf man eindringlinge auf ihrem Boden erschießen... aber niemals der Eindringling den Besitzer...

@DahamImIslam
Zitat von DahamImIslamDahamImIslam schrieb:Kein Staat hat das Recht, unbewaffneten Widerstand wegzuballern
Als Benno Ohnesorg vom Polizisten Karl-Heinz Kurras erschossen wurde, hatte das auch eine schwere Zeit ausgelöst.... Gewalt erzeugt immer Gegengewalt... das wollen aber viele nicht erkennen...

@Larry08
Zitat von Larry08Larry08 schrieb:Man muss sagen das mit dieser IHH wird bestimmt noch interessant und ich glaube die türkische Regierung wird auf lange Sicht keine Freude daran haben diese Gruppe zu unterstützen, die ja offensichtlich mehr als fragwürdig ist.
Beide seiten sind mehr als Fragwürdig... die IHH hat auf die dummheit gehofft, dass deren Plan aufgeht... und er ging auf... hier hätte die Israelische Regierung besser bedacht handeln sollen...


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 11:09
@Fuchs76
Interresantes aus dem Text für die Lesefaulen:

"Die Mission schlug fehl, da dem Sonderberichterstatter am 14. Dezember die Einreise nach Israel verweigert, er für rund 15 Stunden in einer Arrestzelle am Flughafen Ben Gurion festgehalten und am nächsten Tag ausgewiesen wurde. Eine derartige Behandlung eines Uno-Experten bei der Erfüllung seines Auftrages wirft für die Organisation als Ganze ernsthafte Fragen auf,"

"Sie macht geltend, dass Israel für Lieferungen von Nahrungsmitteln und Medikamenten den Grenzübertritt erlaubt habe, aber wie die Uno-Hilfs- und Entwicklungsorganisation UNRWA und andere UN-Beamte festgestellt haben, können diese Lieferungen den Hunger und ernährungsbedingte Schwierigkeiten erst lindern, wenn eine Verteilung möglich wird;"

"Es soll unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass es keine rechtliche (oder moralische) Begründung gibt, Raketen auf zivile Ziele abzuschiessen und dass ein solches Verhalten eine Verletzung der Internationalen Menschenrechtsgesetzgebung IHR bedeutet, die mit dem Recht auf Leben einhergeht, genauso wie es ein Kriegsverbrechen darstellt."


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Israels Militär stürmt Hilfskonvoi & seine Folgen

04.06.2010 um 11:11
@buddel
ach... deine Quelle ist mal so garnicht Einseitig... O_o ...ich sag nur geman psycho... sehr vertrauenswürdig...


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