Beschneidung ist Körperverletzung
17.12.2012 um 18:25Anzeige
Tepes1983 schrieb:aha Variante der Körperlichen Misshandlung....ist medizinisch keine Verletzung nur Juristisch!Weil man jemanden körperlich misshandeln kann, ohne ihm eine Verletzung zuzufügen. Mit Stromschlägen z.B..
GehirnAkrobat schrieb:Darum ging es doch, ob es eine Körperverletzung im weitesten istDas habe ich aber nicht bestritten. Ich habe nur gesagt, dass Haare und Nägel keine Körperteile sind.
kleinundgrün schrieb:Weil man jemanden körperlich misshandeln kann, ohne ihm eine Verletzung zuzufügen. Mit Stromschlägen z.B..So wie ich es gelesen habe, muss für die Körperverletzung der Körper auch nicht unbedingt verletzt werden, sondern eine Beeinträchtigung des Wohlbefinden reicht schon aus und außerdem ist es unerheblich ob jemand Schmerzen hat oder nicht
GehirnAkrobat schrieb:So wie ich es gelesen habe, muss für die Körperverletzung der Körper auch nicht unbedingt verletzt werden, sondern eine Beeinträchtigung des Wohlbefinden reicht schon aus und außerdem ist es unerheblich ob jemand Schmerzen hat oder nichtStimmt.
Radix schrieb:Es geht doch wohl viel mehr um die äussere Freiheit und die negative Religionsfreiheit.Auch, aber nicht unbedingt "viel mehr", wie ich finde. Das Kind kann sich später aktiv gegen die Religion entscheiden, seinen körperlichen Zustand erhält es aber nicht zurück.
kleinundgrün schrieb:Auch, aber nicht unbedingt "viel mehr", wie ich finde. Das Kind kann sich später aktiv gegen die Religion entscheiden, seinen körperlichen Zustand erhält es aber nicht zurück.Der körperliche Zustand wird juristisch aber nur deshalb verletzt, weil die äussere Freiheit tangiert wurde und aus diesem Grunde, muss auch eine Einverständnisserklärung erfolgen.
GehirnAkrobat schrieb:Wenn man es genau nimmt, erfüllt schon das Erschrecken einer Person den Straftatbestand der Körperverletzung da dies zu Herzrasen und somit zu einem Unwohlgefühl führt.Natürlich. Und zwar in der Form der "Gesundheitsschädigung". Hier ist das Problem eher der Vorsatz und die Erheblichkeit. Aber das führt hier zu weit.
Radix schrieb:Der körperliche Zustand wird juristisch aber nur deshalb verletzt, weil die äussere Freiheit tangiert wurde und aus diesem Grunde, muss auch eine Einverständnisserklärung erfolgen.Na ja, es wird ein Stück Haut abgeschnitten. Warum soll das nur eine Verletzung der "äußeren Freiheit" sein?
Das ist die Logik des Rechts.