Beschneidung ist Körperverletzung
12.03.2013 um 15:52Anzeige
kickeric schrieb:Da die Beschneidung nicht verboten ist kann ich auch niemanden deswegen verurteilen.Ich frage mich, was passieren würde, wenn sich irgendwelche Leute aufmachen, um wahllos beliebigen Männern und Jungen die Vorhaut abzuschneiden, nachts, in den Seitenstraßen. Also so ähnlich, wie wenn sie jemandem das Handy oder die Geldbörse oder die Schuhe abziehen, so nehmen sie ihm die Vorhaut. Ob das wohl strafbar wäre?
KillingTime schrieb:Ich frage mich, was passieren würde...Du fragst dich Sachen, mein lieber Scholli....
1ostS0ul schrieb:...-.-.....diese Aussage ist also nach deiner Sichtweise falsch: bei der Beschneidung wird der Körper verletzt...?Kommt auf die Beschneidung an
Die in der Medizin zur Therapie einer Erkrankung oder Verletzung durchgeführten Operationen bedürfen einer Indikationsstellung. Juristisch wird jede Operation als Körperverletzung (§ 228 StGB) gewertet, die nur dadurch keine strafrechtliche Bedeutung gewinnt, dass sie unter vorheriger Aufklärung und mit Einverständnis des Patienten erfolgt.http://flexikon.doccheck.com/de/Operation
kickeric schrieb:Wenn bei der Beschneidung keine Körperteile entfernt werden...dann hat der Metzger wahrscheinlich die stumpfe Schere erwischt.
kickeric schrieb:Wenn es mit dem Gesetz vereinbar ist, warum nicht.Ich kenne Anstand, Ethik, Moralempfinden, Respekt und Rücksichtnahme auch nur als Fremdwörter im Lexikon.