Beschneidung ist Körperverletzung
13.12.2013 um 17:08Anzeige
tris schrieb:Weil niemand auf die bescheuerte Idee kommt, Zwangsheirat aus welchen Gründen auch immer zu rechtfertigen.Der Begriff "Zwangsheirat" ist ein von Deutschen erfundener Begriff. Die Heiratspolitik selber ist vielen Fällen genauso Ritual wie die Beschneidungspraxis,die aber von den Betroffenen nicht als Zwang verstanden wird, sondern als selbstverständliches und natürliches Recht des Familienoberhaupts, seine Tochter zu versprechen.
Bei der Beschneidung von Kindern, die teilweise noch nicht einmal fähig sind, irgendeine Meinung zu artikulieren aber schon.
tris schrieb:Ihnen wurde ja auch lange genug eingeredet, dass es zum guten Ton gehört, Neugeborenen und Kindern, die die Entscheidung nicht selbst treffen können, was abzuschneiden.Nebelkerze? Ich bringe das, weil das meiner Meinung nach alles ein Kontext ist. Das Threadthema ist doch nur ein Thema, dass sich in viele weitere religiöse Praktiken einreiht. Wer grundsätzlich über Religion und seine Praktiken reden will, darf sich doch nicht nur auf "Beschneidung" begrenzen. Denn weder das Judentum noch der Islam bestehen in ihren Praktiken nur aus "Beschneidung".
Wir hatten jetzt Erziehung im allgemeinen, dann Zwangsheirat. Welche Nebelkerze kommt als nächstes?
1ostS0ul schrieb:...zum einen kann ich auch auf Beiträge anderer verweisen und zum anderen ging es mir hauptsächlich um die Reaktion auf dieses ständige "es gibt ja etwas schlimmeres-gerede"....Du schreibst mir nur, um mal schnell auf einen Beitrag von einem anderen zu verweisen. Das ist ja echt nett von dir.
zwar möglicherweise der (religiösen) Selbstbestimmung der Sorgeberechtigten dient, nicht aber das Selbstbestimmungs-Recht des Kindes achtet oder gar verwirklicht.
Das Urteil des LG Köln hat zu großer rechtspolitischer Aufregung geführt und gesetzgeberische Aktivitäten veranlasst. In einem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP, der im BTag eine breite Mehrheit gefunden hat, ist eine ausdrückliche Regelung der Zustimmungsberechtigung in § 1631 BGB vorgeschlagen worden. In der Begründung heißt es, eine Neuregelung solle „unseren jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglich(en), ihren Glauben frei auszuüben“, denn „jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“
Die meisten dieser Begründungen sind freilich immanent beschränkt. weil sie einerseits die beteiligten Rechtsgüter unzutreffend bestımmen und andererseits die Positionen des (Straf)Rechts und der individuellen religiösen „Überzeugung als gleichrangig ansehen, indem sie unvermittelt mit einer angeblichen „Abwägung“ beginnen, ohne überhaupt zu klären, welches (verfassungsimmanent) die Gegenstände einer solchen Abwägung sein könnten.
Es geht vielmehr um Rechtsgüter und Interessen verschiedener Rechtsgutsinhaber. Eine „Abwägung“ zwischen der Religionsfreiheit von Gläubigen und der körperlichen Integrität von (noch) nicht Gläubigen gibt es nicht, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit rechtfertigt keinesfalls absichtliche Körperverletzungen an Dritten. Daher darf z.B. niemand eigene oder fremde Kinder mit religiösen Bildern tätowieren (lassen) oder sie zur Austreibung von Teufeln physisch quälen.
Daher ist der Vorschlag des Deutschen Ethikrats (Rechtfertigung bei Aufklärung, fachgerechter Ausführung, Lokalanästhesie und Vetorecht des Kindes) nur ein politischer Kompromiss (vgl. auch Merkel, SZ 25. 8. 2012, S.12.
unfreiwillig komisch.
[/i]kofi schrieb:Du schreibst mir nur, um mal schnell auf einen Beitrag von einem anderen zu verweisen. Das ist ja echt nett von dir....naja so bin ich halt (nett durch und durch...)... ;) ...wobei "nur" auch nicht richtig ist schrieb ich ja....
kofi schrieb:aber nicht grundsätzlich alles in Frage stellen zu wollen und soziale Konflikte herauf beschwören....wer stellt denn "grundsätzlich alles in Frage"...:ask:...habe ich nichts bzw. wenn, nur bedingt etwas davon gelesen...?
Das Thema ist unter Kindern und Jugendlichen viel häufiger der Fall als man vl. glaubt. Auch wenn es nur zum ärgern oder provozieren gedacht ist.Kinder sind grausam. Früher in der Schule hatten wir einen Mitschüler, der nicht nur keine Vorhaut hatte, sondern da war gleich die halbe Kuppe weg (vermutlich ein Unfall). Der Junge war ständigem Hohn und Spott ausgesetzt.
kofi schrieb:solange niemand ernsthaft zu schaden kommt,Wenn man die Möglichkeit hat, darüber selbst zu bestimmen, sicher.
kofi schrieb:es sollte auch niemanden stören, ob der Gegenüber eine Vorhaut hat oder nicht.Das Problem ist ja auch weniger das (Nicht-)Vorhandensein der Vorhaut, sondern der Akt der Abtrennung, soweit er an nicht selbst entscheidungsfähigen Kindern vollführt wird.
kofi schrieb:Wo du siehst, dass das alles nicht zusammenpasst, verstehe ich jetzt auch nicht.Okay, ich glaube in etwa zu wissen, worauf du hinauswillst.
_Themis_ schrieb:Ich verstehe einfach nicht was an dem Kompromiss so schlimm gewesen wäre, die Beschneidung in die Selbstentscheidung des Kindes mit 14 Jahren zu legen, um so sein Recht vor einer frühkindlichen Stigmatisierung zu einem Glauben (negative Religionsfreiheit) zu wahren, zumal, im Gegensatz zu einer Taufe, die Beschneidung als religiöse Stigmatisierung irreversibel ist.Keine Ahnung. Zumal eine freiwillige Bekenntnis mittels Beschneidung ja sogar tatsächlich eine Bedeutung hätte.
Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden.Man beachte die Wortwahl! Da wird wieder schön was zurechtgebastelt. Nicht "Juden und Muslime" würden kriminalisiert, sondern die Genitalverstümmelung an ihrem nichteinwilligungsfähigen Nachwuchs.
Puschelhasi schrieb:Es werde damit das „entscheidende Signal“ ausgesendet, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter willkommen sei.Ein so unsinniges Argument liest man selten.
Puschelhasi schrieb:Ich behaupte, und das ist nur meine Meinung, dass die politisierung der Beschneidung als angeblichen kinderschutz, nichts weiter ist als eine politische Agenda der Fremdenfeinde, der Islamophobiker und der Antisemiten.Und der nächste sagt, es wäre nur seine bescheidene Meinung wenn er äußert dass die Befürworter Kindesmissbraucher und potentielle Pädophile sind, die ihre Neigung hinter religiösen Ritualen zu verstecken versuchen.
wie gesagt nur meine Meinung dazu.
Puschelhasi schrieb:Ich gebe nur zu bedenken, dass Jesus durch die Fürsorge seiner Erziehungsberechtigten, ebenfalls beschnitten wurde.Mir kommen gleich die Tränen ob dieser noblen Geste.
kofi schrieb:Ich bin mir auch sicher, muslimische und jüdische Eltern sind mit natürlichen Ausnahmen abgesehen genauso fürsorglich und verantwortungsvoll wie europäische bzw. deutsche Eltern.Das bezweifelt ja auch niemand. Jüdische und muslimische Eltern haben einen anderen Blick auf diese Angelegenheit, und das sei ihnen auch gegönnt. Aber dennoch müssen sie sich deutschen Gesetzen fügen, und wenn sie das in ihrer Religion einschränkt, dann müssen sie damit leben. Ein Rastafari muss schließlich auch damit leben, dass er nicht in der Fußgängerzone seinen Joint hervorholen und munter drauflospaffen darf.
kofi schrieb:in religiösen Gemeinschaften sind die Kinder damit ein Teil der Gemeinschaft, es ist eine Ehre.Den Begriff "Ehre" kennen wir auch aus anderen Zusammenhängen.
kofi schrieb:Sie wollen keine rosa Söckchen, keine Barbie, sondern unter Umständen das, was ihre Väter auch haben oder nicht haben.Das ist ein interessanter Punkt, so die Kinder denn tatsächlich "wollen". Die Frage ist nur, stellt ein "ja" eines Minderjährigen auf die Frage nach religiöser Vorhautentfernung bereits eine "Einwilligung" im juristischen Sinne dar? @Marcandas
KillingTime schrieb:Das ist ein interessanter Punkt, so die Kinder denn tatsächlich "wollen". Die Frage ist nur, stellt ein "ja" eines Minderjährigen auf die Frage nach religiöser Vorhautentfernung bereits eine "Einwilligung" im juristischen Sinne dar?Ja, ab dem 12 Lebensjahr fängt die Enrtscheidungsfähigkeit für Religionsangelegenheiten bei Kindern an. Ab dem 14. Lebensjahr dann sogar ganz vollendet.
_Themis_ schrieb:Ab dem 14. Lebensjahr dann sogar ganz vollendet.Mit 14 werden die meisten Jungen wissen, welchen Nutzen die Vorhaut (u.a.) hat. Das Problem wäre dann nur, dass viele sich gegen die Amputation entscheiden würden. Schlecht wäre es nur, wenn sie sich gegen ihren Willen durch Gruppendruck dafür entscheiden müssten.
Puschelhasi schrieb:Ich behaupte, und das ist nur meine Meinung, dass die politisierung der Beschneidung als angeblichen kinderschutz, nichts weiter ist als eine politische Agenda der Fremdenfeinde, der Islamophobiker und der Antisemiten.Genau weil wir alle Fremde, Juden und Moslems hassen sorgen wir uns um die Rechte ihre Kinder.
wie gesagt nur meine Meinung dazu.