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AfD

84.365 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

23.07.2019 um 19:47
Das mit dem Klima ist übrigens der nächste Punkt, nach der Menschlichkeit, wo die AfD festgefahren ist.

Mit der bisherigen Verleugnung konnte man die "Hobby-Nihilistischen-Krawall-Rentner" locken, aber dann kommt da so eine Jugendbewegung wie FFF und nimmt das Thema Migration einfach weg.

WTF! was machen wir jetzt?
Zurückrudern können wir nicht, dann verlieren wir Stammwähler. Weiter so wäre auch nicht Gu...

..da ein Asylant!

Aber wie oben schon gesagt, es langweilt irgendwann die Wähler.


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AfD

23.07.2019 um 20:52
Manchmal ist Visualisierung einfach prägnanter.

Das Volk ist blau, der brandige Volkskörper , der Teile verlieren muss, ist der Rest. (Daten sind von https://www.wahlrecht.de/index.htm)

b4a4e55559e328af Volkskrper

Also ich sehe das da eher pessimistisch, für die AfD.


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AfD

23.07.2019 um 21:30
@che71 @Landluft @querdenkerSZ @eckhart @Issomad

Es ist schon wahr, was der Söder über die AfD sagt:

AfD wird zur wahren NPD
"Die AfD wird zur eigentlich wahren NPD werden", sagte Söder am Samstag bei einem CSU-Bezirksparteitag im niederbayerischen Freyung: "Ihr werdet sehen, in spätestens einem Jahr ist das nicht mehr die AfD, sondern ist das eine geistige NPD." Deswegen sei es jetzt an der Zeit, deutlich zu reagieren.

Mit Blick auf die Vorgänge um den AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen sagte Söder: "In der AfD findet derzeit ein lange geplanter Putsch statt." Dass Meuthen für seinen Kreisverband nicht einmal mehr zum Bundesparteitag fahren dürfe, sei "nichts anderes als die Übernahme durch Herrn Höcke".
"Die wollen eine extremistische Politik und Republik"
Für Söder ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich der radikale "Flügel" in der AfD durchgesetzt haben wird. "Dies sind nicht einige frühere wackere Konservative, sondern die wollen tatsächlich eine extremistische Politik und Republik."
https://www.sueddeutsche.de/bayern/soeder-bayern-afd-npd-vergleich-1.4533461

Nichts für Ungut, aber das weiß man nicht erst seit heute. Aber besser spät erkannt, als zu spät.

Die logische Konsequenz aus Söders Worten, konstatiert Heribert Prantl von des SZ punktgenau.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder findet klare Worte und sieht die AfD zur "wahren NPD" werden. Denkt man das weiter und nimmt die rechtsradikalen Tendenzen der AfD ernst, müsste die Partei verboten werden.
Videobeitrag FB Seite SZ Heribert Prantl:
https://www.facebook.com/ihre.sz/videos/vb.215982125159841/877872075919749/?type=3&theater

Wohl wahr.


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AfD

24.07.2019 um 00:18
Und das ist der Kommnetar für den Georg Restle eine Morddrohung erhielt und von Meuthen und Junge u.a. als Hetzer und Linksextremist bezichtigt und diffamiert wurde.
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-der-tagesthemen-kommentar-von-georg-restle-zur-identitaeren-bewegung-vom--100.html
Ja so ist das, die Hetzer hetzen unverblümt und wenn man ihnen auf den zahn fühlt, ist man selber einer und man bekommt dann Morddrohungen. Pressefreiheit, Meinungsfreiheit? Nicht mit der AfD.

Heribert Prantl hat Recht und auch Söder hat Recht die AfD gehört verboten und sie entwickelt sich zur NPD 2.0, s,o.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt:


Morddrohung gegen Georg Restle
Drohbrief stellt Verbindung zum Lübcke-Mord her
Der Drohbrief gegen den WDR-Journalisten Georg Restle zieht eine Verbindung zum Mord am früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/morddrohung-gegen-georg-restle-drohbrief-stellt-verbindung-zum-luebcke-mord-her/24690358.html


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AfD

24.07.2019 um 03:23
Gibt es Morddrohungen an AfD Mitgliedern von Seiten der Antifa?


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AfD

24.07.2019 um 05:05
Zitat von Luke.SkywodkaLuke.Skywodka schrieb:Gibt es Morddrohungen an AfD Mitgliedern von Seiten der Antifa?
Wer suchet, der findet...
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Nichts für Ungut, aber das weiß man nicht erst seit heute. Aber besser spät erkannt, als zu spät.
Kommt aber bei den Fans der AfD nicht an. Das ist doch nur die Mainstream-Presse, die die AfD wieder behindern will.
Die erreichst Du leider nicht mehr, das hat schon was von Verschwörungstheoretikern, die ganz tief drin sind im Sumpf.


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AfD

24.07.2019 um 10:05
https://www.welt.de/politik/deutschland/article197358751/Bundesverfassungsgericht-AfD-Klage-zu-Kuerzung-von-Sachsen-Wahlliste-abgewiesen.html
Nach der teilweisen Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl ist die AfD Sachsen mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Allerdings steht eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs noch aus.
...
Wichtigster Grund für die Ablehnung sei, dass die Partei nicht alle notwendigen Unterlagen für eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt habe, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Außerdem verwies das Gericht darauf, dass bei Fragen zum Landtagswahlrecht zuerst die Verfassungsgerichte der Länder zuständig seien. Der sächsische Verfassungsgerichtshof will am Donnerstag in der Sache verhandeln.
...



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AfD

24.07.2019 um 14:03
@Fichtenmoped

Und dabei strotzt das blau-braune Lumpenpack doch nur so vor Spitzenjuristen - und ist in der Realität zu blöd, zunächst auf die Nachfragen der Landeswahlleitung zu reagieren und dann eine Verfassungsbeschwerde korrekt zu begründen. Und dieses Gesindel will anderen erzählen, was sie zu tun und zu lassen haben?


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AfD

24.07.2019 um 14:49
Wenn man berücksichtigt, das die AfD bestens mit Juristen ausgestattet ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder sind die maßlos überheblich
- oder die lassen Urban absichtlich schadenfroh hängen (wahrscheinlich beides!):
Schon wieder ein Formfehler
Offenbar bezog sich die Beschwerde vor allem auf durch die Landeswahlleitung herausgegebene Medieninformationen und AfD-eigene Darstellungen des Sachverhalts. So könne das dem Verfahren zugrundeliegende tatsächliche Geschehen nicht detailliert nachvollzogen werden, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Es fehlten erforderliche Unterlagen, insbesondere Niederschriften über die Landesparteitage sowie Mängelschreiben von Landeswahlleiterin Carolin Schreck.

Unklar ist, warum die Partei, die doch eigens ein eigenes Rechtsgutachten zu dem Fall anfertigen ließ, die Papiere nicht eingereicht hat. Der Pressesprecher der Partei war für ein Statement nicht erreichbar. Jörg Urban äußerte sich nur knapp in einer eilig verschickten Pressemitteilung. "Die Nichtbefassung ist für uns enttäuschend und nicht nachvollziehbar." Kein Wort dazu, dass der Partei offenbar ein Formfehler passiert ist. Schon wieder. Denn der Entschluss der Landeswahlleitung, die Liste der AfD einzukürzen, bezog sich ebenfalls auf Unregelmäßigkeiten bei der Kandidatenwahl (mehr dazu hier).

Die Partei hätte also gewarnt sein müssen.

Das Bundesverfassungsgericht betont in der Pressemitteilung auch, dass die AfD in der Beschwerde nicht ausführlich klargemacht habe, warum das Bundesverfassungsgericht für die Beschwerde zuständig sei. Immer wieder wird betont, die Partei setze sich mit bestimmten Punkten nicht hinreichend auseinander. Es klingt nach Nachlässigkeit.

Die Partei schaltet auf Angriff
Eine Nachlässigkeit, die sich die Partei eigentlich nicht leisten kann, will sie bei der Wahl doch noch mit der kompletten Landesliste antreten. Am Donnerstag wird sich der Verfassungsgerichtshof in Leipzig mit dem Fall beschäftigen. Auch Landeswahlleiterin Carolin Schreck muss vor dem Gericht erscheinen. Sie hatte die Entscheidung des Landeswahlausschusses ziemlich ausführlich in einer Pressemitteilung erklärt. Mit Jörg Urban soll sie mehrere Stunden gesprochen haben. Und doch entschied sich die Partei, auf Angriff zu schalten. Von "Willkür" war die Rede, von "Tricks". Landeswahlleiterin Schreck bekam Hassnachrichten.
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-die-formfehler-der-afd-1.4537565



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AfD

24.07.2019 um 15:32
Zitat von eckharteckhart schrieb:Wenn man berücksichtigt, das die AfD bestens mit Juristen ausgestattet ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
Du hast Möglichkeit Nummer 3 vergessen:
- pure Absicht, um den Anhängern zu beweisen, dass die AfD vom Establishment, dem Deep State, behindert wird und man ja immer das Opfer ist


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AfD

24.07.2019 um 15:55
@Fichtenmoped

Das Bundesverfassungsgericht ist doch da (noch) gar nicht zuständig, von daher war der ganze Antrag schon Schwachsinn.


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AfD

24.07.2019 um 16:00
Möglichkeit 3 wäre: Die AfD will ihren Anhängern die Unzurechnungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichtes beweisen.
Mit nur einem kleinen Rechtschreibfehler.
@Fichtenmoped


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AfD

24.07.2019 um 18:21
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das Bundesverfassungsgericht ist doch da (noch) gar nicht zuständig, von daher war der ganze Antrag schon Schwachsinn.
Ganz genau. Deswegen sind entweder die "Spitzenjuristen" jämmerliche Blender, oder es ist so, wie @Fichtenmoped vermutet:
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Du hast Möglichkeit Nummer 3 vergessen:
- pure Absicht, um den Anhängern zu beweisen, dass die AfD vom Establishment, dem Deep State, behindert wird und man ja immer das Opfer ist
Angesichts der Vielzahl an blanken Lügen und perfiden Verdrehungen, die von der AfD in den vergangenen Jahren unablässig zu vernehmen waren, halte ich die letztere Möglichkeit für durchaus wahrscheinlich.


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AfD

24.07.2019 um 21:08
Mal wieder typisch AfD, in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin eine Schwangere Frau hat Schmerzen im Unterleib, der Sicherheitsdienst verweigert sich ein Krankenwagen zu rufen. Die Frau muss drei Kilometer bis zum Krankenhaus zurücklegen wo sie dann das tote Kuind gebar, das aber vorher wohl noch gelebt hat.

https://taz.de/Skandal-in-Berliner-Fluechtlingsheim/!5607916/

Ob das nicht schon schlimm genug ist. aber wie reagiert die AfD darauf? So:


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EkelhAFD kann man dazu nur sagen, und klasse Reaktion des Tagesspiegel.


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AfD

24.07.2019 um 22:45
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Kommt aber bei den Fans der AfD nicht an.
Ankommen tut es schon. Vielleicht halten die AfD Fans das ja für eben gar nicht problematisch. Beim besten Willen ist es für mich unerklärbar, dass man bei menschenverachtenden Äußerungen und rotzfrechem NS Jargon noch hingehen kann und seine Stimme solchen Vertretern zu gewähren. Anstand kann es nicht sein.

https://www.youtube.com/watch?v=Uqn5N4HoIKA (Video: Umgang mit Rechtsextremismus in der AfD)
Und das muss man doch schon mögen, wenn man dazu applaudiert.

Bundesamt für Verfassungsschutz:
Auch hinsichtlich der Sammlungsbewegung der AfD „Der Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke liegen dem BfV stark verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei ihr um eine extremistische Bestrebung handelt. Das durch den „Flügel“ propagierte Politikkonzept ist primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus ist zudem prägend für die Aussagen der „Flügel“-Vertreter.

Der Fortbestand eines organisch-einheitlichen Volkes wird vom „Flügel“ als höchster Wert angesehen. Der einzelne Deutsche wird nur als Träger des Deutschtums wertgeschätzt. „Kulturfremde“ Nicht-Deutsche gelten als nicht integrierbar. Ihnen soll eine Bleibeperspektive konsequent verwehrt werden. Ziel des „Flügels“ ist ein ethnisch homogenes Volk, welches keiner „Vermischung“ ausgesetzt sein soll.
...
„Flügel“-Vertreter wenden sich auch gegen das Demokratie- und das Rechtstaatsprinzip. Demokratische Entscheidungen werden nur akzeptiert, wenn diese zu einer Regierungsübernahme durch die AfD führen. Im Falle des Scheiterns der AfD gelte: „Danach kommt nur noch: Helm auf.“
https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd (Archiv-Version vom 03.09.2019)
Kommt einem bekannt vor. Nicht wahr?!


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AfD

24.07.2019 um 23:26
@tudirnix
Die Doku ist wirklich gut! Kannte ich schon.. Friedmann ist gut.
Und das sagt wirklich alles!

Wer das wegwischen will ist böswillig!


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AfD

25.07.2019 um 12:54
Nachtrag:

Da die Doku s.o. seit heute morgen auf dem YT-Kanal nicht mehr zu sehen ist, kann man sie trotzdem noch über die Website des ARD-Magazins "Titel Thesen Temperamente" (ttt) ansehen:
https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/videos/sendung-vom-14072019-video-104.html verfügbar bis 14.07.2020

sowie auch auf dem ttt eigenen YoutubeKanal
https://www.youtube.com/playlist?list=PLJ78sC7AfttilV9EtmtcJY1cW571TQJF6
Sendung vom 14.07.2019 unter dem Titel: "Mit Rechten reden?"

Den Inhalt kann man ebenfalls nachlesen unter:
https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-14072019-100.html (Archiv-Version vom 01.07.2020)


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AfD

25.07.2019 um 20:26
Der sächsiche Verfassungsgerichtshof gibt der Beschwerde der AFD einstweilig teilweise statt und ordnet an, die Landtagswahl mit den Listenplätzen 1 bis 30 durchführen zu lassen, Plätze 31 bis 61 bleiben gestrichen.

Quelle: https://twitter.com/kollenbergkai/status/1154456566470512641


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AfD

25.07.2019 um 21:41
Hier das Urteil.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage die Landesliste der AfD auch mit den dort aufgeführten Listenplätzen 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September 2019 vorläufig zugelassen. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Die möglichen Nachteile der Nichtzulassung für die Wahlen zum 7. Sächsischen Landtag sind insoweit gewichtiger als die der Zulassung. Für die Listenplätze 31 bis 61 ist dies nicht der Fall.
https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1660.htm#article1677 (Archiv-Version vom 26.07.2019)

Ob die Streichung der Plätze 31-61 rechtswidrig war, lässt das Gericht offen.


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AfD

26.07.2019 um 17:00
Denn die Zahl 30 ist ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern bezieht sich darauf, dass 30 Kandidaten bei den zwei AfD-Parteitagen nach dem Einzelwahlverfahren gewählt wurden, welches dort zu Beginn als das für alle Listenplätze gültige beschlossen wurde. Erst im Laufe der Parteitags wurde dann offenbar beschlossen, für die Plätze ab Nummer 31 ein anderes Verfahren zu nehmen. Wenn nun das Gericht vorläufig die 30 ersten Kandidaten anerkennt, nicht aber die auf den hinteren Plätzen, dann deutet alles darauf hin, dass das Gericht von Parteien verlangt, das oder die Wahlverfahren von Beginn an festzulegen und an dieser Festlegung nichts mehr im Laufe eines Parteitags zu ändern.

Dafür spricht, dass Regeln von Anfang an klar sein und Bestand haben müssen. Denn nur wenn sie das sind, können Kandidaten ganz frei und nach ihrem taktischen Dafürhalten entscheiden, wann sie für welchen Platz kandidieren. Diese Freiheit ist bei einer Änderung des Verfahrens während der Wahlvorgänge zumindest theoretisch nicht mehr gegeben. Ob das dann Auswirkungen in der Praxis hat, mag dahingestellt bleiben. Aber den Grundgedanken, dass die Regeln für die Kandidatenaufstellung von Anfang an klar sein müssen, halte ich für völlig richtig.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article197517029/AfD-Wahlliste-Sachsen-So-etwas-hat-noch-kein-Gericht-gemacht.html
Ich halte das ebenfalls für völlig richtig.
Und halte es auch für völlig wichtig, bevor wieder wilde Spekulationen entstehen.


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