Warden
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AfD
gestern um 11:09Verstehe das Argument nicht. Kann kein Pauschalgrund sein, strukturell nicht gegen Extremismus vorzugehen (indem z.B. Vereine Verboten, und in seltenen Fällen wo anwendbar halt auch Parteien).Socialme schrieb:wie möchtest du sie denn durch ein Verbot stoppen, wenn ein Viertel der Wähler diese Partei wählt? Was meinst du, was dann passiert? Dass diese Wähler plötzlich ganz brav wieder in der Spur laufen?
Sinngemäß: "Warum soll ich putzen und aufräumen, wenn Schmutz und Unordnung weiter irgendwo anders bestehen könnten?"
Siehe unten im Spoiler, mitzitiert zur Kenntnis.Socialme schrieb:ist es denn unwahr, dass der Verfassungsschutz weisungsgebunden arbeitet?
Ich hole etwas aus. Sorry, viel Text, aber in weiteren Ausführungen erschien mir das ratsamer als es zu knapp abzukürzen.sacredheart schrieb:Dann ist der Verfassungsschutz also keine Mininsterialbehörde, deren Chef jederzeit ohne Angabe von Gründen vom jeweiligen Innenminister abberufen werden kann?
Da wir im Politik Bereich sind, würde ich mich über einen Beleg freuen.
Die aktuell noch amtierende Innenministerin ist Nancy Faeser, deren Partei das schlechteste Wahlergebnis seit 137 Jahren eingefahren hatte, während die Partei die vom Inlandsgeheimdienst vorrangig bearbeitet wird, wesentlich höhere Zustimmungswerte hat, als die Partei dieser Innenministerin.
Nicht dass das noch die Kriterien eines Interessenskonflikts erfüllt... bestimmt nicht.
Wir wissen es natürlich besser, aber böswillige Menschen könnten am Ende noch glauben, dass da eine Partei auf dem Weg in die (natürliche unverdiente) Bedeutungslosigkeit noch mal kräftig um sich schlägt.
Rest im Spoiler:
Spoiler

1) Gestern initial gesehen bei Twitter-Debatte: https://x.com/buntrabe/status/1918256520149577750
2) Bildquelle gesucht bzw. geprüft, Original von: https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/auftrag/aufsicht-und-kontrolle/aufsicht-und-kontrolle_node.html
(Link 2 durchzulesen wird auch allgemein empfohlen wenn man dazu Unklarheiten hat)
Mir scheint, dass entweder aus Unwissenheit - fahrlässig - oder mit Vorsatz diese Implikation verbreitet wird, dass das "ganz bestimmt, wahrscheinlich, eine politische Entscheidung oder Beeinflussung war". Es kann ja sein, dass manchen das einfach naheliegend erscheint. Aber gibt es dafür auch Beweise oder substantielle Indikatoren? Oder wird es übernommen/vertreten, weil man selbst eine Faeser nicht mag (mag ich auch nicht) und eine SPD und / oder man pro-AfD ist und echauffiert über das Gutachten ist?
Greifen wir allgemein-strukturell einige Dinge auf:
Ja mei, der Laden ist halt eine nachgeordnete Behörde in einem Geschäftsbereich eines Ministeriums. Schlagt vor, wie man den formell aufstellen soll um ihn aus dem klassischen Behördenumfeld (die immer zu Geschäftsbereichen von Ministerien gehören, auf Landes- oder Bundesebene zumindest) zu lösen und wie man die Besetzung der obersten Dienstposten (Leitung) regelt.
Aber das ist nicht mein Hauptpunkt. Mein Hauptpunkt ist abgeleitet von dem Bild bzw. Link 2 oben, dass der Laden seine Arbeit immer noch nach Recht und Gesetz und nicht politischem Goodwill erledigen muss bzw. dahingehend in Summe anderen Stellen, Institutionen usw. Rechenschaft schuldig ist, als allein einem Minister, einer Ministerin.
Das ist aus der Verfassung ableitbar:
Art. 20Quelle: Artikel 20, Grundsetz (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Absatz 3 ist hier interessant und wurde hervorgehoben: "...die vollziehende Gewalt (Exekutive, gehört VS zu) und Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht (vom Gesetzgeber, Legislative, Bundestag, im abgeleiteten Sinne den von einer Mehrheit der Volksvertreter beschlosenen Gesetzen, im abstrakt weiteren Sinne 'Volkswille') gebunden".
Der "Leitstern" aller Behörden ist grundsätzlich also immer im Kern der gesetzliche Rahmen, der gesetzliche Auftrag, nicht (besonders davon potentiell gar abweichende) Allüren von Ministern. Simpler: Kein Handeln gegen das Gesetz, kein Handeln ohne Gesetz.
Resümieren wir also kurz: Bewegt sich die Arbeit hier im gesetzlichen Auftrag/Rahmen, unabhängig davon wie eine Ministerin dahintersteht (im Sinne von ob sie das Gutachten selbst gut findet)? Mutmaßlich ja - denn das muss sie am Ende.
Denn hier wird wieder aufs Bild verwiesen. Die Theorie ist ja von manchen, das sei ein (reines) Politikum oder Ministerialding bzw. Ministerding gewesen. Dann wird man das aber auch irgendwie rausfinden und beweisen (können bzw. müssen) und all die Stellen oben im Bild können hier Aufklärung / Kontrolle betreiben. Inklusive Gerichte. Parteien wie die AfD selbst (über parlamentarische Anfragen oder Klagen) sind witzigerweise nicht nur ganz abstrakt Teil der Kontrolle des VS sowohl allgemein wie jetzt auch als selbst betroffene Partei.
(zur Vollständigkeit halber, Zitat was dem obigen vorangeht, also was sacred wiederum zitiert hat:)sacredheart schrieb:Da wir im Politik Bereich sind, würde ich mich über einen Beleg freuen.
Naja, witzigerweise wird initial eher anders rum ein Schuh draus, hier im Bereich Politik: Die Behauptung / Suggerierung, dass hier eine politische Entscheidung bzw. Instrumentalisierung eindeutig vorlag erfordert einen Beleg. Andernfalls bleibt es irgendeine Theorie oder Verschwörungstheorie (SPD/Ministerin/Ministerium gegen AfD verschworen und der Suggestion nach mit unlauteren Mitteln bekämpft).cejar schrieb:Unser Grundgesetz mit der klaren Bekenntnis zur FDGO ist eine Folge der Terrorherrschaft der Faschisten. Der Verfassungsschutz ist ein Organ zum Schutz der FDGO und kein inländischer Geheimdienst der nach Weisung des Innenministeriums unliebsame Parteien bekämpft.
Anekdotisch: Mal ganz davon ab verkennen manche auch den zeitlichen Kontext. Ich habe das über einige Jahre verfolgt und immer wieder Artikel dazu gelesen. Wenn ich mich korrekt entsinne fing eine erste Prüfung der AfD bereits unter Seehofer bzw. zeitlich sogar Maaßen an. Da Behörden teils aber augenscheinlich manchmal ewig brauchen bzw. man auch viele Jahre prüfen musste und die Eskalation eigentlich erst unter der Ampel/Faeser hoch ging, so erscheint es halt manchen so als wäre das jetzt ein Ampel bzw. SPD/Faeser-Politikum.
Eigener Eindruck mit der Kontrolle bzw. den Kontrollmöglichkeiten des VS im Sinn und bisher - mir zumindest nicht bekannten - Belegen für die Theorie: Ich mutmaße eher, dass es anders rum ein Politikum ist: Man kann ultimativ (wen es betreffen möge) AfD-Kritik nicht ab und hätte hier vermutlich auch gemeckert oder unlautere Einflüsse unterstellt, wenn solche Gutachten / amtlichen Bekundungen des VS formell bei einer CDU-dominierten Regierung bzw. von einem CDU-geführten Ministerium erfolgt wären. Selbst bei den Verfassungsrichtern haben damals Leute Befangenheit unterstellt weil irgendwer mit Merkel essen war, das ist hier aber wertfreier erwähnt.
Will sagen, manche werden so oder so einen Strohhalm finden und greifen wenn ihnen das Endergebnis nicht passt.
Was haben wir zusammenfassend (potentiell, hoffentlich?) gelernt:
- Es mag manchen naheliegend erscheinen einen unlauteren Einfluss zu unterstellen oder zu vermuten, die Realität ist dann doch etwas komplexer als die Vermutung. Ableitbare Belege oder Indikatoren wären hier idealer und besser als reine reflexartige oder abstrakte Mutmaßungen
- Trotz formeller Weisungsgebundenheit/Fachaufsicht ist nicht zwingend bzw. automatisch ein unlauterer ministerieller Einfluss ableitbar oder zwingend geboten; dieser würde auch medial oder in Klageverfahren allgemein in aller Regel aufdeckbar sein und auch für die Minister/in und/oder die Behörde nach hinten losgehen - sofern nachweisbar
- Unabhängig von Medien und Gerichten kontrollieren noch diverse Institutionen, Bereiche usw. die Arbeit des VS (siehe Bild oben) und Behörden sind in ihrer Arbeit letztlich an Recht und Gesetz als Leitstern oder Handlungsrahmen gebunden
Letzter Disclaimer um hoffentlich vorab potentielle Missverständnisse oder 'Fehldeutungen' zu vermeiden: Ich will mich gar nicht pauschal schützend vor eine Faeser stellen. War nie Fan. Mit SPD hab ich auch wenig am Hut. Nur sehe ich zugleich jetzt viel Beiß- und Abwehrreflex beim Gutachten und teils unterkomplexe/selektive Narrative die verbreitet werden. Zugleich habe ich die erste Gerichtsentscheidung (letztes Jahr?) noch im Kopf wo dem älteren Gutachten vom Gericht in Summe Legitmität eingeräumt wurde. Mindestens zwei "Mächte" (Exekutive, Judikative) / Institutionen sehen hier also eine Relevanz; da wird der Spielraum für Ausreden also allgemein dünner.
Da würde ich mir halt dann auch Substanz bei Belegen oder Hinweisen wünschen statt im Grunde nur Bauchgefühl. Ich wäre übrigens sofort bei einer Kritik mit an Bord wenn sie denn substantiell und nachweisbar wäre. Ich hätte nämlich auch etwas gegen unlautere Vereinnahmung von Behörden. Hier sehe ich die bisher aber nicht und würde bis dahin persönlich ganz allgemein raten, dass AfD und Fans lieber die bittere Pille schlucken sollten. Sich ehrlich machen. Gut, die AfD kann sich schlecht hinstellen und öffentlich sagen: "Ja, sind wir eigentlich, und jetzt?"
Aber Fans und Sympathisanten haben es leicht(er), das anzuerkennen wenn sie denn wollen. Aber das ist fast schon eine philosophisch-psychologische Frage ob man zur Kritik seiner Selbst inkl. Weltbild oder seinem Idol fähig ist.