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AfD

91.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

14.05.2025 um 20:52
Tatsachenbehauptungen sind zu belegen. Vermeintliches Insiderwissen ist nicht zulässig, auch nicht angedeutet. Bitte auf sachlicher Ebene diskutieren und dazu gehört es behauptete Dinge zu belegen


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AfD

15.05.2025 um 12:29
So. Ich bin jetzt durch. Eigentlich war es vertane Zeit. Das Gutachten hat meiner Meinung nach, alles aus öffentlichen Quellen zusammengetragen und bewertet. Nichts Neues also, könnte man meinen.
Allerdings tun sich bei mir Fragen auf, mit denen ich offensichtlich nicht ganz allein dastehe.
Das AfD-Gutachten stützt sich offenbar auf öffentliche Quellen. Gerade Gerichtsurteile seien abgeschrieben worden, sagt Weber. Teils sogar solche, die sich gar nicht auf die AfD bezogen.
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/plagiatsjaeger-weber-das-verfassungsschutz-gutachten-ueber-die-afd-ist-bloss-zusammenkopiert-li.2324889
Teilweise gleicht das Gutachten Weber zufolge Gerichtsurteilen, die sich ursprünglich auf andere Organisationen oder Sachverhalte bezogen haben. So werde etwa in der abschließenden Bewertung des BfV ein Beschluss aus dem Jahr 2014 paraphrasiert, der damals über die Partei Pro NRW gefällt worden sei.
Quelle: selbige
Ein besonders kritischer Punkt im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzgutachten zur AfD ist die Frage nach der Beweislage und den Quellen, auf denen die Einschätzungen beruhen. Dass zahlreiche Belege aus öffentlichen Reden, Interviews oder Parteitagen stammen, ist nachvollziehbar - doch ein erheblicher Teil der Bewertungen stützt sich auch auf Facebook-Postings, Social-Media-Kommentare und Likes einzelner Parteimitglieder. Hier stellt sich die Frage, ob solche vereinzelten, teils polemischen Äußerungen - oft aus dem informellen oder privaten Raum - tatsächlich ausreichen, um den Vorwurf einer systematischen Verfassungsfeindlichkeit gerichtsfest zu untermauern. Die Grenze zwischen ungeschickter Provokation, gezielter Empörungstaktik und echter demokratiefeindlicher Strategie ist auf sozialen Plattformen schwer zu ziehen.
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Nach-dem-Verfassungsschutz-Gutachten-Warum-ein-Verbot-der-AfD-schwierig-fast-unmoeglich-waere-article25768756.html
Ein weiterer kritischer Gedanke betrifft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktion in einer pluralistischen Demokratie. Ein Parteiverbot ist das schärfste verfassungsrechtliche Mittel gegen politische Organisationen. Gerade deshalb darf es nicht als Ausdruck staatlicher Hilflosigkeit gegenüber dem politischen Erfolg von Parteien missverstanden werden. Wenn eine Partei wie die AfD wachsende Zustimmung erhält und gar zur stärksten Partei in den Umfragen wird, liegt die Herausforderung nicht nur im juristischen Umgang mit extremistischen Tendenzen, sondern vor allem in der politischen Auseinandersetzung.
Quelle: wie darüber
Ein besonders heikler Kritikpunkt im Umgang mit dem Verfassungsschutzgutachten zur AfD betrifft die Transparenz und Informationspolitik des Staates - konkret: den Umstand, dass das Gutachten zunächst unter Verschluss gehalten, dann jedoch geleakt und medial verwertet wurde. Diese Vorgehensweise wirft gleich mehrere grundsätzliche Fragen auf.

Wenn ein Dokument, das die Grundlage für die Beobachtung einer demokratisch gewählten Partei bildet, nicht öffentlich einsehbar, aber gleichzeitig in Auszügen strategisch an Medien durchgestochen wird, entsteht ein problematisches Spannungsverhältnis zwischen Sicherheitsinteresse und demokratischer Öffentlichkeit. Denn auf diese Weise wird politische Wirkung erzeugt, ohne dass die betroffene Partei oder die Öffentlichkeit die Argumentation in vollem Umfang prüfen kann. Das widerspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Transparenzgebot, sondern nährt auch den Vorwurf politischer Instrumentalisierung staatlicher Macht.
Quelle: wie darüber


Meiner Meinung nach eine schlampige Arbeit, die der AFD in die Hände spielt.


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AfD

15.05.2025 um 13:10
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Meiner Meinung nach eine schlampige Arbeit, die der AFD in die Hände spielt.
Was ist denn schlampig, deiner Meinung nach? Wie möchtest du "schlampig" in diesem Zusammenhang verstanden wissen?


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AfD

15.05.2025 um 13:25
Zitat von emanonemanon schrieb:Was ist denn schlampig, deiner Meinung nach? Wie möchtest du "schlampig" in diesem Zusammenhang verstanden wissen?
Das eine Beispiel zeigt es doch deutlich. Da wurden einfach mal zwei Parteien verwechselt. Bei einer Behörde wie dem Verfassungsschutz darf das nicht vorkommen.
Copy und Paste, wenn du verstehst.
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Teilweise gleicht das Gutachten Weber zufolge Gerichtsurteilen, die sich ursprünglich auf andere Organisationen oder Sachverhalte bezogen haben. So werde etwa in der abschließenden Bewertung des BfV ein Beschluss aus dem Jahr 2014 paraphrasiert, der damals über die Partei Pro NRW gefällt worden sei.
Quelle:
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/plagiatsjaeger-weber-das-verfassungsschutz-gutachten-ueber-die-afd-ist-bloss-zusammenkopiert-li.2324889



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AfD

15.05.2025 um 13:30
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Teilweise gleicht das Gutachten Weber zufolge Gerichtsurteilen, die sich ursprünglich auf andere Organisationen oder Sachverhalte bezogen haben.
Wenn ein Gutachten Gerichtsurteilen gleicht (was soll das überhaupt heißen) dann ist das schlampig?
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:So werde etwa in der abschließenden Bewertung des BfV ein Beschluss aus dem Jahr 2014 paraphrasiert, der damals über die Partei Pro NRW gefällt worden sei.
Du hast es ja gelesen. Kannst du den Part mal einstellen, vielleicht sieht man dann, wo es schlampig gewesen ist.


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AfD

15.05.2025 um 13:35
@emanon
Warum sollte ich dir das Lesen abnehmen. Lies einfach meine Quellen, die belegen es. Ansonsten springe ich nicht über das Stöckchen. Das ist mir wirklich zu albern. Meine Meinung muss ich nicht belegen!


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AfD

15.05.2025 um 13:39
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Lies einfach meine Quellen, die belegen es.
Die belegen halt exakt nicht, dass schlampig gearbeitet wurde. Und, wie man an unserem kurzen Disput sehen konnte, du auch nicht.
Aber natürlich kannst du (d)eine Meinung haben. Ich wollte nur kurz abklären, ob sie sich auf mehr als Bauchgefühl stützt.


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AfD

15.05.2025 um 13:40
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ich glaube, die AfD würde wahrscheinlich glatt die Bauhaus-Museen und -Einrichtungen schließen oder abreißen lassen. Alles viel zu "modern" und zu wenig "deutsch".
In den 20gern gingen die meisten Nobelpreise an deutsche Wissenschaftler, der deutsche Film, deutsche Literatur und die deutsche Kunst hatte Weltgeltung, das Bauhaus war bahnbrechend. Dann kamen die Nazis und haben das alles als undeutlich deklariert und wir wurden provinziell und langweilig.
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Warum sollte ich dir das Lesen abnehmen. Lies einfach meine Quellen, die belegen es. Ansonsten springe ich nicht über das Stöckchen. Das ist mir wirklich zu albern. Meine Meinung muss ich nicht belegen!
Ich habe ihn auch gelesen und kann deine Aussagen echt nicht bestätigen.


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AfD

15.05.2025 um 13:42
Horst, wer hat die AfD bei der neuesten Umfrage (15.05.2025) zur Landtagswahl in Baden-Württemberg überholt?

Youtube: Die GRÜNEN - Seehofer (kurze Version)
Die GRÜNEN - Seehofer (kurze Version)
Externer Inhalt
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Quelle: https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/baden-wuerttemberg.htm

Der Absturz der AfD geht also mit unverminderter Geschwindigkeit weiter!


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AfD

15.05.2025 um 13:44
@WolfgangT

Welche Quellen belegen Deine Aussage? Selbst im Artikel der Berliner Zeitung - ihresgleichen Russlandnah - ist kein Beleg angeführt. Als Du belgt etwas mit einem Artikel, der selber nichts belegt. Ob das so sinnig ist.


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AfD

15.05.2025 um 13:46
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Meiner Meinung nach eine schlampige Arbeit, die der AFD in die Hände spielt.
Meinungen müssen nicht belegt werden. Oder ist das etwas Neues, das an mir vorüber gegangen ist?


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AfD

15.05.2025 um 14:47
@emanon

Na ja, es ist halt seltsam. Ungefähr so seltsam wie:
Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) hat das Vorgehen gegen das Verbot der Reichsbürger-Organisation Königreich Deutschland durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßt. „Ich begrüße ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Reichsbürger- und Selbstverwaltungsgruppierung „Königreich Deutschland“ zu verbieten“, sagte Lange am Dienstag auf Anfrage. „Sie gibt in reichsbürgertypischer Manier vor, außerhalb der Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik zu stehen.“ Den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehe die Gruppierung klar entgegen. „Durch das Verbot wurde diesen pseudostaatlichen Parallelstrukturen nun ein Riegel vorgeschoben."
[...]
Dagegen bezeichnete der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Hans-Christoph Berndt, das Vorgehen des Bundes als „plumpes Ablenkungsmanöver.“ Man habe in Deutschland „weiß Gott relevantere Sicherheitsprobleme. „Menschen haben Angst, abends in den Park zu gehen“, sagte Berndt. In den Schulen gebe es einen Gewaltexzess. „Ich sehe die Reichsbürger nicht als ein relevantes Problem für die Sicherheit in Deutschland an.“
https://www.nordkurier.de/regional/brandenburg/brandenburgs-afd-sieht-reichsbuerger-nicht-als-sicherheitsproblem-an-3578742

Dass u.a. solche Äußerungen seitens der AfD dann u.a. zu
Gab es Verbindungen zwischen Sachsen-Anhalts AfD und dem verbotenen "Königreich Deutschland"? Das will das Land jetzt prüfen, wie die Innenministerin angekündigt hat.
[...]
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/koenigreich-deutschland-afd-100.html

sowas führen kann, dürfte nicht verwundern.

Aber auch da setzt jemand aus der AfD ein deutliches Statement, und es wird einfach hingenommen. Und da will mir einer sagen, die AfD stehe voll und ganz zu unserer Staatsform...


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AfD

15.05.2025 um 15:21
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Das Gutachten hat meiner Meinung nach, alles aus öffentlichen Quellen zusammengetragen und bewertet. Nichts Neues also, könnte man meinen.
Ja, dem BfV bleibt auch wenig anderes übrig denn im gleichen Artikel steht:
In Deutschland ist gesetzlich verankert, dass der Inlandsgeheimdienst sich vorrangig auf öffentlich zugängliche Quellen stützt. Der Verfassungsschutz selbst schreibt dazu auf seiner Website, dass nachrichtendienstliche Mittel „als ultima ratio nur dann in Betracht“ gezogen würden, „wenn alle sonstigen (milderen) Mittel zur Informationsbeschaffung nicht gleichermaßen geeignet sind“.
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/plagiatsjaeger-weber-das-verfassungsschutz-gutachten-ueber-die-afd-ist-bloss-zusammenkopiert-li.2324889

Trozdem finde ich es gut, dass es mal eine Sammlung dieser Art gibt. Da fällt einem erst mal auf, wie oft die AfD sich rechtextrem äußert.
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:So werde etwa in der abschließenden Bewertung des BfV ein Beschluss aus dem Jahr 2014 paraphrasiert, der damals über die Partei Pro NRW gefällt worden sei.
Es wäre nett, wenn Herr Weber, bzw. die BZ wenigstens die Seite angeben würde wo das geschehen sein soll.
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:doch ein erheblicher Teil der Bewertungen stützt sich auch auf Facebook-Postings, Social-Media-Kommentare und Likes einzelner Parteimitglieder. Hier stellt sich die Frage, ob solche vereinzelten, teils polemischen Äußerungen - oft aus dem informellen oder privaten Raum - tatsächlich ausreichen, um den Vorwurf einer systematischen Verfassungsfeindlichkeit gerichtsfest zu untermauern.
Wenn man 1000 Seiten Zitate von diversen AfD Politikern zusammentragen kann sind das keine Einzelfälle, sondern System.


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AfD

15.05.2025 um 16:20
Der zitierte Beitrag von WolfgangT wurde gelöscht. Begründung: Unerwünschte Quelle
Persönlich: Hieran rieche ich schon einen möglichen "bad faith actor", so ein Zeug in dem Duktus hätte man auch per DM klären oder vor die Füße werfen können, wenn man sich schon persönlich kabbeln will - statt als Einzeiler-Ultimatum in den Thread zu hauen.

/hobbymod-Modus aus


Ansonsten BTT:
Zitat von AuweiaAuweia schrieb:Wenn man 1000 Seiten Zitate von diversen AfD Politikern zusammentragen kann sind das keine Einzelfälle, sondern System.
Ja, und ich bleibe dabei, dass ich kein VS-Gutachten (was eh primär öffentliche Aussagen zusammenstellt und bewertet) brauche um gefährliche bzw. extremistische Tendenzen in der Partei zu sehen. Aber ich werde auch wie gesagt selbst reinschauen.

Die 17 Seiten waren meiner Meinung nach schon ein guter Indikator.

Ansonsten merke ich wieder: Man argumentiert/nimmt nach seiner Gusto wahr. Kritiker (der AfD) sehen Bestätigung durch das Gutachten, Fans der AfD, Konträre oder vermeintliche Skeptiker (des Gutachtens/der Kritik an der AfD) präferieren Quellen und Haltungen die Kritik an der AfD bzw. die das Gutachten in Frage stellen. Das gilt für alle hier.

Aus dem BZ-Artikel wurde ich selbst nur bedingt schlauer. Das Schöne ist aber: Weber soll Kommunikationswissenschaftler sein.

Ich sage mal salopp: Super, wir bewegen uns grob auf dem wissenschaftlichen/akademischen Niveau. Da gilt oft für eine Konsensfindung die sogenannte "Herrschende Meinung". Ein Benchmark wäre also nun, ob eine Mehrheit in den entsprechenden wissenschaftlichen Feldern inkl. Gericht das Gutachten als unwertig oder wertig klassifizieren würde.

Warten wir also ab. Eine Einzelmeinung allein kann ein Indikator sein (und in einzelnen Aussagen und Ansichten auch richtig liegen), aber sie muss am Ende nicht relevant sein.


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AfD

15.05.2025 um 17:32
Zitat von WardenWarden schrieb:Weber soll Kommunikationswissenschaftler sein.
Das hat er studiert. Zum "Plagiatsforscher/-prüfer" hat er sich selbst gemacht, so wie er auch sein ganzes Team "qualifiziert" hat.
Weber ist allerdings auch rechtmäßig verurteilt wegen übler Nachrede. Das wertet seine Äußerungen über das Gutachten nicht ab, zeigt aber, dass man vielleicht nicht so gut beraten ist, alleine auf ihn abzustellen.
Zitat von WardenWarden schrieb:Ein Benchmark wäre also nun, ob eine Mehrheit in den entsprechenden wissenschaftlichen Feldern inkl. Gericht das Gutachten als unwertig oder wertig klassifizieren würde.
Bestimmt kommen im Laufe der Untersuchung noch weitere Einschätzungen hinzu. Letztendlich entscheiden werden es die Gerichte.


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