Die AfD in Thüringen ist mit einem Eilantrag gegen einen Bericht des "Handelsblatts" gescheitert, in dem der Thüringer Innenminister Georg Maier einen Verdacht auf Spionage für Russland gegen die AfD äußerte. Laut der veröffentlichten Begründung für das Urteil der Zivilkammer des Berliner Landgerichts finden die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung in der Sache keine Anwendung.
Die Berliner Zivilrichter befanden demnach in dem ergangenen Urteil, dass die AfD durch den Artikel nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sei. Die Äußerungsinteressen des "Handelsblatts" überwogen demnach das Schutzinteresse der AfD.
https://www.n-tv.de/politik/AfD-scheitert-mit-Eilantrag-gegen-Medienbericht-ueber-Russlandspionage-Vorwuerfen-id30041509.html Na ja, wenn man in einem Jahr knapp 50 Anfragen zur Drohnenabwehr und Infrastruktur stellt, dann muß man, in meinen Augen, gerade vor dem Hintergrund, dass nicht unwesentliche Teile der Partei einen Kriegsverbrecher hofieren, damit leben können, dass man sich fragt, ob es da nicht Zusammenhänge gibt.