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AfD

95.205 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 08:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das Asylrecht als solches steht zwar auch im GG, aber relevant ist hier mehr die Genfer Flüchtlingskonvention und die Nachfolgeregelungen.
Artikel 16.5 GG liefert hier die bindende Rechtsgrundlage:
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Die Maßgabe, dass die in Artikel 16.1-4 stehenden Grundsätze, die die Herkunft aus sicheren Drittstaaten betreffen, nicht den geltenden völkerrechtlichen Verträgen entgegenstehen dürfen, bremst jegliche Begehrlichkeiten hinsichtlich Remigration in millionenfacher Zahl aus Deutschland aus. Das heißt, die AfD kann nicht liefern, selbst wenn sie wollte, weil der Rechtsrahmen es nicht zulässt.

Das lässt dann die Frage aufkommen, was dann daraus folgt. Ausnahmezustand? Notstandsgesetze? Ermächtigungsgesetz? - da sich die AfD ausgebremst sieht als "Opfer des Deep State", ließe sich eine Situation schaffen, den "Volkszorn" anzustacheln ...


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um 09:05
@Neustarter

Ja, richtig. Die GFK ist in der Verfassung festgebunden, unterliegt allerdings nicht der Ewigkeitsklausel. Eine Aufkündigung aller internationalen Verträge (Nordkorea-Modell) durch die Exekutive hätte also keine Auswirkungen auf die "Asylpolitik". Das Gesetz müsste zusätzlich noch durch 2/3-Mehrheit geändert werden. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob auch der Bundesrat bzw. jedes einzelne Bundesland mit 2/3-Mehrheit zustimmen müsste.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Die Maßgabe, dass die in Artikel 16.1-4 stehenden Grundsätze, die die Herkunft aus sicheren Drittstaaten betreffen, nicht den geltenden völkerrechtlichen Verträgen entgegenstehen dürfen, bremst jegliche Begehrlichkeiten hinsichtlich Remigration in millionenfacher Zahl aus Deutschland aus. Das heißt, die AfD kann nicht liefern, selbst wenn sie wollte, weil der Rechtsrahmen es nicht zulässt.
Das wäre auch dann noch in einem Rechtsstaat nicht möglich, denn vergangene Entscheidungen lassen sich nicht rückwirkend ändern. Vor einer möglichen ersten "Remigration" müsste also zusätzlich zu dem "Nordkorea-Modell" die Umwandlung in eine AfD-Diktatur stehen.
Zitat von NeustarterNeustarter schrieb:Das lässt dann die Frage aufkommen, was dann daraus folgt. Ausnahmezustand? Notstandsgesetze? Ermächtigungsgesetz? - da sich die AfD ausgebremst sieht als "Opfer des Deep State", ließe sich eine Situation schaffen, den "Volkszorn" anzustacheln ...
Hitler hatte mit Notstandsgesetzen die Macht ergriffen, deshalb schließt die Verfassung das aus. Eine AfD in einer Regierung könnte daher zwar einigen Schaden anrichten, aber dadurch nicht die Asylpolitik ändern. Aber ja, sie würde dann wohl weiter gegen die parlamentarische Demokratie und die Gewaltenteilung hetzen und auf einen Putsch hinarbeiten (ob sie dann die Asylpolitik ändert, könnte ihr egal sein). Die Situation könnte sich für die AfD zusätzlich vorteilhaft darstellen, wenn sie mit Putin bzw. Russland einen Krieg gegen Deutschland abspricht, um dann die Wahlen ausetzen zu können (Die Kapitulation gegenüber Russland ist ohnehin Teil des Wahlprogramms, und irgendwo muss sie liefern).


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AfD

um 09:27
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Situation könnte sich für die AfD zusätzlich vorteilhaft darstellen, wenn sie mit Putin bzw. Russland einen Krieg gegen Deutschland abspricht, um dann die Wahlen ausetzen zu können (Die Kapitulation gegenüber Russland ist ohnehin Teil des Wahlprogramms, und irgendwo muss sie liefern).
Na ja, ich denke, Putin ist es zufrieden, wenn er Europa in ein "Europa der Vaterländer" destabilisiert hat, so dass er damit dann als Verfügungsmasse leichtes Spiel hat. Dafür ist die AfD nütze, aber nicht als Kriegsgrund, um erneut nach Berlin vorzustoßen, um auf dem Reichstag die russische, statt der roten Flagge zu hissen.

Aber was die künftige Entwicklung bezüglich der AfD betrifft und den Schaden, den sie hier längerfristig anrichten kann, treibt mich das derzeit doch etwas intensiver um, da ich in Sachsen-Anhalt lebe und die Veränderungen hier durchaus mitbekomme, was das Ansehen des demokratisch verfassten Staatswesens betrifft. Mir schwant da für die nächsten Landtagswahlen im September nichts Gutes ...


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AfD

um 09:42
@Neustarter

Die AfD wäre natürlich nicht an sich Kriegsgrund, im Gegenteil - aber um ihre Ziele zu verwirklichen, wäre ein Krieg Putins gegen Polen und dann Deutschland natürlich äußerst hilfreich. Kriegsgrund wäre dann irgendwas anderes, die AfD könnte etwas Entsprechendes inszenieren. Sie kollaboriert ja bereits jetzt und verrät in ihrer parlamentarischen Rolle militärische und Staatsgeheimnisse an Putin.

Strategisch wäre gerade Ostdeutschland sowie die baltischen Staaten für Putin im Rahmen der gemeinam mit China betriebenen Politik der Neuen Seidenstraße wichtig, da diese Gebiete an der Ostsee liegen. Ebenso wie die Krim und die Hafenstädte in der Ukraine für den Schwarzmeerhandel das Tor zum Handel mit dem Rest der Welt darstellen. Putin sieht sich hier in der Tradition Peters des Großen. Sein Traum nach dem Ende des Eisernen Vorhangs war, dass irgendwann Gesamtdeutschland sich zum Russischen Reich, nicht zur NATO, bekennt.


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