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AfD
um 08:11Artikel 16.5 GG liefert hier die bindende Rechtsgrundlage:Panaetius schrieb:Das Asylrecht als solches steht zwar auch im GG, aber relevant ist hier mehr die Genfer Flüchtlingskonvention und die Nachfolgeregelungen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Die Maßgabe, dass die in Artikel 16.1-4 stehenden Grundsätze, die die Herkunft aus sicheren Drittstaaten betreffen, nicht den geltenden völkerrechtlichen Verträgen entgegenstehen dürfen, bremst jegliche Begehrlichkeiten hinsichtlich Remigration in millionenfacher Zahl aus Deutschland aus. Das heißt, die AfD kann nicht liefern, selbst wenn sie wollte, weil der Rechtsrahmen es nicht zulässt.
Das lässt dann die Frage aufkommen, was dann daraus folgt. Ausnahmezustand? Notstandsgesetze? Ermächtigungsgesetz? - da sich die AfD ausgebremst sieht als "Opfer des Deep State", ließe sich eine Situation schaffen, den "Volkszorn" anzustacheln ...

