Warden schrieb:Zwar eine hohe Hürde, aber die "normative Kraft des Faktischen" kann selbst eine Garantie, die für die Ewigkeit gedacht ist, eine Ewigkeitsgarantie, niederreißen wenn die Kräfte hierfür die Widerstandskräfte bzw. Verteidigungsanker übersteigen. Notfalls geht man über den letzten Artikel der Verfassung und gibt sich, wenn alle Institutionen untergraben sind oder politisch auf Linie sind/gleich ticken und da auch für weite Teile der Gesellschaft gilt, halt eine neue Verfassung ohne Ewigkeitsgarantien oder Artikel bzw. Inhalte, die solche Kräfte versuchen zu überwinden.
Ja, die AfD könnte die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen bzw. man muss davon ausgehen, dass sie genau das vorhat.
Das ginge über Art. 146 GG:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.htmlAllerdings bekennen sich alle demokratische Parteien zum GG, und es wird sich gewiss keine finden, die den Steigbügelhalter für die AfD spielt.
Also müsste die AfD im Alleingang das Grundordnung beseitigen.
Das für sich würde nicht viel bringen, denn das Asylrecht besteht aufgrund der internationalen Verpflichtungen, welche keinesfalls nur die Rechtsbasis für die EU darstellen (ein Austritt allein, den die AfD will, würde also gar nichts bringen), sondern es müssten auch UN-, NATO-, EGMR-Verträge usw. gekündigt werden.
Dann steht aber immer noch in einer parlamentarischen Demokratie die Gewaltenteilung und der Rechtsstaat dem entgegen.
Dies in Verbindung mit der Tatsache, dass die AfD das Bündnis mit Russland (und den weiteren Verbündeten China, Iran und Nordkorea) sucht, lässt dann im Weiteren darauf schließen, welche Art von neuer Verfassung die AfD - sollte sie einmal in diese Position kommen - vorsehen wird.
Das Ganze müsste außerdem als Langfristprogramm durchgezogen werden - denn sobald es irgendwann Wahlen gäbe, würde die allermeisten Menschen die wirtschaftlichen Folgen spüren, ihr Erspartes verlieren, bankrott gehen, ihren Arbeitsplatz usw., da die Wirtschaft kollabiert. Die Mehrheit würde in dem Szenario der - trotzdem weiterhin existierenden freien Wahlen - also für eine Änderung des Kurses stimmen, und somit wäre immer noch keine substantielle Änderung des Asylrechts erreicht.
Daraus kann man jetzt eine weitere Schlussfolgerung ziehen.