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AfD

95.841 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 16:31
Zitat von eckharteckhart schrieb:Auch unserem Innenministerium scheints langsam zu dämmern
Spoiler Youtube: Nein! Doch! Ohh! - Louis de Funes - Hasch mich! Ich bin der Mörder!
Nein! Doch! Ohh! - Louis de Funes - Hasch mich! Ich bin der Mörder!
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Wer meint das sich das Problem der NSAFDAP und ihrer offiziellen/inoffizielen Organisation mit einem simplen Verbot erledigt irrt mMn. Denn dafür hat man sie zu groß werden lassen und dafür gibt es genügend "Parteimäntel" die man übernehmen könnte. Die NSAFDAP ansich ist doch ein schönes Beispiel eines solchen "Mantels", die wurde ja nicht als rechtsextreme Partei gegründet, sie wurde von denen unterwandert.

Wenn ich das richtig sehe, dann können politische Betätigungsversuche nur gegen Nicht-Staatsbürger oder eben gegen Vereine, was die meisten Parteien zu sein scheinen, verhängt werden. Gegen einzelne Personen scheint das in DE nicht zu gehen. Wie also will man einen simplen "Umzug" der NSAFDAP in eine andere Organisation nach einem Verbot vermeiden? Oder glaubt ijmd ernsthaft das die NSAFDAP es damit gutsein läßt?

Ein einfaches Verbot der Partei ansich wird das Problem nur temporär lösen.


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AfD

um 17:00
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Gegen einzelne Personen scheint das in DE nicht zu gehen.
Doch, es gibt die Möglichkeit:

Das aktive und passive Wahlrecht kann durch ein Gericht für 2-5 Jahre entzogen werden.
z.B. bei

* Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
* Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
* Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
* Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

https://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html


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