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AfD

97.265 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 15:17
Zitat von socialmesocialme schrieb:Da fragt man sich mittlerweile wer mit der Angst spielt und damit durchzusetzen möchte, dass sich nichts verändert.
Zu welchem Ergebnis kommt man?
1. Lesung
Recht
AfD legt Gesetzentwurf zur Grundrechts­verwirkung vor
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2018/kw39-de-grundrechtsverwirkung-568892


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AfD

um 15:20
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ich hoffe auf jeden Fall, dass es auch im Fall einer AfD-Regierung weiterhin die Möglichkeit geben wird, seine Unzufriedenheit mit der Regierung zu artikulieren und in Wahlen zu bestätigen.
Was machst du dir Sorgen, Meinungsfreiheit ist für die AfD ein hohes Gut.
Da wird doch nichts eingeschränkt.
Sie arbeitet doch eher daran, das Sagbare zu erweitern. Bestimmt werden unter ihrer Ägide SA-Parolen wieder völlig normal, "Sieg Heil" und Ähnliches alltäglich, AfD-Mitglieder machens vor. Swastiken verschönern die Umwelt, nur Regenbogenfahnen müssen weg. ^^


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AfD

um 15:21
Zitat von martenotmartenot schrieb:Zum Beispiel an Vorbildern wie der Trump-Regierung, die ja auch nicht von der angeblich so stabilen und tollen US-Verfassung oder den Checks and Balances gezähmt wurde.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Und immerhin muss auch jemand da sein und den Willen haben, das Grundgesetz weiterhin durchzusetzen. Ob das nach einer AfD-Machtübernahme noch der Fall sein wird, weiß ich nicht.
Dachte mir schon das dieses "aber die AfD darf das nicht" auch nur Teil einer niveaulosen Propaganda ist - du hast nämlich Recht, natürlich ist dies eine Gefahr.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Im übrigen würde ich keine Partei in der Regierung haben wollen, die sich nicht freiwillig aus eigener Überzeugung heraus zum Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekennt
Und einzelne Politiker aber schon?


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AfD

um 15:23
Zitat von eckharteckhart schrieb:Zu welchem Ergebnis kommt man?
1. Lesung
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2018/kw39-de-grundrechtsverwirkung-568892

dabei ging es der AFd um grundgesetzwidrige religiöse Praktiken. Wenn ich mir z. B. vorstelle, dass der ein oder andere Iman von einem Kalifat träumen könnte, finde ich, dass man die Religionsfreiheit dahingehend sehr wohl einschränken sollte bzw. sogar einschränken muss.


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AfD

um 15:25
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Und einzelne Politiker aber schon?
Am besten, du sprichst nicht in raunenden Rätseln. Ich kenne nicht Dein Kopfkino, daher habe ich keine Ahnung, von welchen "einzelnen Politikern" du sprichst und worauf du anspielst.


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AfD

um 15:27
Zitat von emanonemanon schrieb:Was machst du dir Sorgen, Meinungsfreiheit ist für die AfD ein hohes Gut.
Da wird doch nichts eingeschränkt.
Aber natürlich. Man wird alles sagen dürfen, was die AfD gut findet. So wie man auch in Russland jederzeit alles sagen darf, was Putin gut findet. Und auch in den USA ist man auf der sicheren Seite, wenn man nur sagt, was Trump gut findet.


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AfD

um 15:28
Zitat von socialmesocialme schrieb:abei ging es der AFd um grundgesetzwidrige religiöse Praktiken. Wenn ich mir z. B. vorstelle, dass der ein oder andere Iman von einem Kalifat träumen könnte, finde ich, dass man die Religionsfreiheit dahingehend sehr wohl einschränken sollte bzw. sogar einschränken muss
Konkret wünscht die AfD
Die AfD argumentiert, das Recht auf ungestörte Religionsausübung sei wie alle Grundrechte kein absolutes Recht, das sich dem Differenzierungsgebot entziehe. Das Recht der freien Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2 finde seine Schranken sowohl am Grundrechtsschutz anderer Bürger als auch an der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, der jedermann das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zubilligt.

Die Gefahr gehe nicht von einem allmächtigen Staat aus, der die Religionsfreiheit seiner Bürger illegitim einschränkt. Vielmehr habe die unterlassene Aufnahme des Artikels 4 Absatz 2 in die Verwirkungsregelung des Artikels 18 dazu geführt, dass der Staat verfassungsfeindlichen Bestrebungen und grundgesetzwidrigen religiösen Praktiken, die sich jeweils auf das Recht der freien Religionsausübung berufen, schutzlos gegenüberstehe
Quelle: https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2018/kw39-de-grundrechtsverwirkung-568892


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