socialme schrieb:Wenn es bereits schon radikal ist, auf Missstände aufmerksam zu machen.
Das nennst du auf Missstände hinweisen?
Die Parteiendemokratie des Grundgesetzes nannte Höcke vor Kurzem in einer Rede vor Anhängern in Dortmund im Februar »gefährlich«. Er betonte, die AfD sei »die letzte evolutionäre Chance« für Deutschland. Seine Bewegung, die AfD, habe einen »grundsätzlichen Erneuerungsauftrag« für den »gewucherten Parteienstaat«. Dann sagte er den Satz: »Dieser Staat muss von den Parteien weitestgehend befreit werden.«
Quelle:
https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/wie-hoecke-die-afd-zur-abrissbirne-der-demokratie-machen-will/
socialme schrieb:Dass Politiker für ihre verfehlten Entscheidungen strafrechtlich verfolgt werden können , finde ich gar nicht so daneben. Wenn man mit fremden Geld schlecht wirtschaftet, dann sollte es dafür Konsequenzen geben, wie diese nun aussehen, sei mal dahingestellt.
Außer halb der AfD-Blase ist das gar nicht so einfach, denn:
Wer bestimmt, was falsch ist? Möchtest du, dass am Ende ein Richter entscheidet, ob ein defizitäres Freibad Verschwendung war? Wenn Gerichte anfangen, politische Prioritäten strafrechtlich zu bewerten, hebeln wir die Gewaltenteilung und damit die Demokratie aus.
Welcher Politiker trifft dann noch Entscheidungen für Projekte, die gegebenenfalls riskant sind? Für eine Verurteilung wegen Untreue reicht Fehlplanung oder Inkompetenz nicht aus. Man muss einem Politiker nachweisen, dass er dem Staat mit Absicht schaden wollte. Zumal es dazu auch schon Gesetzgebung gibt:
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.htmlAber wie gesagt, das ist gar nicht so einfach in der Praxis.
socialme schrieb:ich denke das Problem wird eher daran liegen, dass die queere Community es übertrieben hat.
Klar. Natürlich, die haben es einfach übertrieben, das rechtfertigt:
[...]
178. Auf der ersten Stufe steht in der AfD die Vorstellung der Ungleichwertigkeit: Die
Äußernden unterscheiden konsequent zwischen Toleranz (als bloßer Duldung)
und Akzeptanz (als positiver Anerkennung), wobei Letztere abgelehnt wird.
Gleichgeschlechtliche Paare werden zwar geduldet, aber nicht als gleichwertig
angesehen; Regenbogenfamilien werden teils als Ausdruck von „Dekadenz“ und
„Degeneration“ diffamiert.
179. Auf der zweiten Stufe steht ein biologistisches Zwei-Geschlechter-Dogma, mit
dem AfD-Funktionär*innen die Existenz geschlechtlicher Vielfalt leugnen. Trans-
geschlechtlichkeit wird darauf aufbauend entweder vollständig geleugnet oder
auf eine psychische Störung reduziert. Selbst in Verlautbarungen wie einem Ent-
schließungsantrag der Brandenburger Fraktion, in dem eingangs von „der un-
strittigen Existenz von Transgenderpersonen“ die Rede ist, werden trans Frauen
konsequent als Männer bezeichnet, wodurch ihnen ihre geschlechtliche Identität
pauschal abgesprochen wird. Geschlechtsangleichende Behandlungen wer-
den regelmäßig als „Verstümmelung“ bezeichnet und trans Personen werden
systematisch gedeadnamet und misgendert (dazu jeweils sogleich).
180. Auf der dritten Stufe kommt es zur Dämonisierung: LGBTIQ-Bewegungen wer-
den als feindliche Kräfte dargestellt, die eine gegen das deutsche Volk gerichtete
Agenda verfolgten. Die Rede ist von „Regenbogenimperium“ oder einer „per-
versen Regenbogenagenda“. Besonders häufig wird LGBTIQ-Aktivismus mit
Pädophilie in Verbindung gebracht, etwa wenn Aufklärungsprojekte oder von
queeren Trägern betriebene Kindertagesstätten pauschal als Gefährdung von
Kindern dargestellt werden, wie zum Beispiel durch Nicole Höchst,
Bundestagsabgeordnete, die einen Beitrag mit dem Titel „Kinderopfer. Regen-
bogen, Regenbogen über alles: Pädophilie und schwul-lesbische Kindergärten“ schrieb.
181. Auf der vierten Stufe schließlich zielen Funktionär*innen der AfD darauf ab,
LGBTIQ-Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Es wird eine Tren-
nung zwischen Privatem und Öffentlichem konstruiert, wie etwa durch den Lan-
desverband Brandenburg, der schrieb, man solle „doch jedem sein #Privatle-
ben“ lassen: „leben und lieben wie der Einzelne es wünscht ohne dies wie eine
#Monstranz vor sich herzutragen.“ Die Forderung nach öffentlicher Zurückhal-
tung äußert sich unter anderem in Forderungen nach einem Verbot des Chris-
topher Street Day. Mehrere Funktionär*innen beziehen sich positiv auf die
restriktive Gesetzgebung in Russland, Ungarn und Georgien als Vorbilder. So
lobte der Landesvorsitzende der AfD Bayern und Bundestagsabgeordnete Ste-
phan Protschka eine ungarische Verfassungsänderung, die „nach Ansicht vieler
das Verbot von Pride-Paraden stützt“, und kommentierte: „Respekt!“
[...]
Quelle: Ab Seite 103.
natürlich völlig. Da kann man das mit der Menschenwürde auch gerne nicht ganz so ernst nehmen.