KI ohne Nennung des Prompts wird von mir nicht akzeptiert.
rainlove schrieb:Ich deute also nochmal konkret auf öffentlichen Dienst hin:
SG. "Verfassungstreue"
Ein Polizist, der einer rechtsextremen Vereinigung angehört, kann nicht verfassungstreu sein.
Außerdem hast du geschrieben (Hervorhebung von mir):
rainlove schrieb:Zu Lehrern, Soldaten, Richtern meine ich, dass sie ihren Job verlieren, wenn sie ihre Wahl offen machen. Das gibt's in keiner anderen Partei.
Also passt das nicht zu dem Fall des Polizisten.
Er hat nicht seinen Job verloren.
Er durfte nur nicht als Beamter in den gehobenen Dienst eintreten, weil seine Charaktertauglichkeit bezweifelt wird.
Und es ging auch nicht darum, dass er die AfD gewählt hat, es ging darum, dass er als AfD-
Fraktionsvorsitzender agiert hat!
Also nicht nur als irgendein Wähler, sondern als Fraktionsvorsitzender und damit ist er direkt in hoher Position in einer Organisation, die als gesichert rechtsextremistisch eingeordnet wurde.
Und wie gesagt: So jemand kann nicht geeignet sein und kann auch keinen Treueid auf die Verfassung leisten.
Den Fall hatte ich gestern hier übrigens gepostet:
Beitrag von Lepus (Seite 4.988)Er kann übrigens noch Beschwerde einlegen.
Das ginge nicht, wenn das verfassungswidriger Umgang wäre, so wie du behauptet hast.
rainlove schrieb:Zulässig?
Ja, das ist zulässig - hab ich ja schon dargelegt.
Dasdeeeeniz schrieb:Und nochmal: da ging es nicht um deren Wahlstimme für die AfD.
Genau das und ich bekomme den Eindruck, dass hier irgendwas gegoogelt wird und die nächstbeste gut klingende Schlagzeile gepickt wird, um so zu tun, als würde man seine Aussagen belegen.
Gebt es doch einfach zu:
Das was ihr (
@rainlove und
@Bogdan60 ) behauptet, trifft nicht zu.