AfD
gestern um 19:49Es gibt wieder Gerichtsurteile die AfD betreffend.
Mir einigen Gerichtsklatschen.
Erste Urteile:
In Niedersachsen hat der dortige Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die AfD klagte und verlor in dieser Instanz:
https://volksverpetzer.de/serie/urteile-juni-26-afd-gegen-verfassungsschutz/
In Hessen und Bayern ist die AfD weiterhin Verdachtsfall, auch hier haben sie zunächst verloren:
https://volksverpetzer.de/serie/urteile-juni-26-afd-gegen-verfassungsschutz/
Zweites Urteil:
Ein Polizist wollte beruflich aufstiegen und in den gehobenen Dienst der Kripo befördert werden mit Verbeamtung.
Aber Gericht sagt nein:
Quelle:
https://volksverpetzer.de/serie/urteile-juni-26-afd-gegen-verfassungsschutz/
Mir einigen Gerichtsklatschen.
Erste Urteile:
In Niedersachsen hat der dortige Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Die AfD klagte und verlor in dieser Instanz:
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied Anfang Juni im Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz Niedersachsen die AfD im Bundesland hochstufen durfte. "Gesichert extremistisch", also die höchste Stufe, heißt in Niedersachsen „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“.Quelle:
Das Portal "Endstation Rechts" sah sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts genauer an und kommt zum Schluss, dass es im Hauptsacheverfahren wenig Spielraum für eine andere Entscheidung geben wird. Ein wichtiger Aspekt ist die im aktuellen Landesverband hohe Präsenz von ehemaligen Mitgliedern des besonders extremen "Flügels", ein mittlerweile aufgelöster Teil der AfD. Gemäßigte Strömungen innerhalb des Landesverbands seien laut Verwaltungsgericht "nicht mehr erkennbar".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
https://volksverpetzer.de/serie/urteile-juni-26-afd-gegen-verfassungsschutz/
In Hessen und Bayern ist die AfD weiterhin Verdachtsfall, auch hier haben sie zunächst verloren:
Die AfD verlor mit ihrer Klage gegen die Beobachtung bereits im Eilverfahren sowie im Hauptsacheverfahren. Das Verwaltungsgericht München wies eine entsprechende Klage des AfD-Landesverbands 2024 ab und ließ damals keine Berufung zu. Diese wollte die AfD über den Verwaltungsgerichtshof einfordern - erneut vergeblich. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.Quelle:
Ebenfalls im Juni bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die Einstufung und Beobachtung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Es handelte sich um das Hauptsacheverfahren, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob die AfD Berufung eingelegt hätte, ist bisher nicht bekannt - die Frist hierfür könnte noch offen sein.
https://volksverpetzer.de/serie/urteile-juni-26-afd-gegen-verfassungsschutz/
Zweites Urteil:
Ein Polizist wollte beruflich aufstiegen und in den gehobenen Dienst der Kripo befördert werden mit Verbeamtung.
Aber Gericht sagt nein:
Das Land Berlin hob nämlich die Einstellungszusage auf, da bekannt wurde, dass der Mann nebenberuflich als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer brandenburgischen Gemeindevertretung arbeitete. Und zwar seit der Kommunalwahl 2024. Wir erinnern uns: Die AfD Brandenburg wird seit 2025 als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Seine Tätigkeit bei der AfD "lasse Zweifel an dessen charakterlichen Eignung aufkommen", so die Begründung des Landes Berlin.Es kann noch Beschwerde gegen das Urteil eingelegt werden.
Quelle:
https://volksverpetzer.de/serie/urteile-juni-26-afd-gegen-verfassungsschutz/




