AfD
um 13:36Missstände anzusprechen ist nicht rechtsradikal. Zudem ist es nicht verboten unzufrieden mit der aktuellen Politik zu sein.sacredheart schrieb:Ok, ich nicht. Und tatsächlich kenne ich niemanden persönlich, den ich als Rechtsextremisten bezeichnen würde, niemanden, der sich 1933 zurückwünscht oder zumindest niemanden, der das sagen würde.
Mich würde wirklich einmal interessieren, was für manche bereits rechtsradikal ist?
Ein Parteiverbotsverfahren ist nicht einfach so eingeleitet. Man muss nachweisen können, dass eine Partei aktiv gegen die Grundlagen unserer Verfassung handelt. Es reicht keineswegs, dass sie diese nur kritisiert. Vielmehr muss sich die Partei ausdrücklich gegen das Demokratieprinzip oder den Rechtsstaat richten. Genau diesen Nachweis liefert das Wahlprogramm der AfD nicht. Wäre dies bereits ausreichend, wäre mMn ein Verbotsverfahren bereits eingeleitet worden. Auch Äußerungen einzelner Politiker zählen für ein solches Verfahren übrigens nicht.




