Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

AfD

99.931 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 22:36
@Yoshimitzu

Nicht über Strafverfahren, sondern über die Aufhebung der Immunität.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:37
Zitat von emanonemanon schrieb:Ah ja. Wahrscheinlich ist er nur so mit Baseballschläger hinter dem Jugendlichen hergejoggt.
Vielleicht. Vielleicht hat der Jugendliche ihn aber auch angegriffen. Wir waren ja alle nicht dabei.
Das mein ich ja, das müssen andere aufklären.
Zitat von emanonemanon schrieb:Welche Partei? Bausemer hätte doch in seinem Versteck bleiben können, wenn er geglaubt hätte, kein Oberwasser zu haben.
Naja in dem Fall die AfD. Ich vermute er hat wohl eher mit erwachsenen linken gerechnet. Was die Aktion nicht weniger dämlich macht.
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Laut eigener Aussage hat er sie verfolgt, weil sie mutmaßlich ein Wahlplakat beschädigt haben. Auch hat er ihnen laut Zeugenaussagen mit einem Baseballschläger aufgelauert. Grundsätzlich darf man mit einem Baseballschläger rumlaufen, da er in Deutschland als Sportgerät eingestuft ist. Sobald ich ihn aber zweckentfremde und mit nem Baseballschläger Leuten in der Absicht auflauere Selbstjustiz zu üben, dann ist das nicht mehr so einfach.
Kleiner Exkurs ins Waffenrecht, wenn’s interessiert.
Wenn du einfach so mit nem Baseballschläger durch die Stadt läufst, erlischt der der sozialadäquate Grund, somit kann das führen schon richtig Ärger geben.
Hast du den aber mit Ball und Handschuh in ner Sporttasche ist das kein Problem.
Ähnlich wie bei ner Machete, die als Werkzeug und nicht als Waffe eingestuft ist.
Hast du die mit gartenwerkzeug zusammen in deinem Auto und wirst aufm Weg zum Schrebergarten angehalten: kein Problem.
Liegt die einfach so drin weil du dich „verteidigen musst“ zum Beispiel: Riesen Problem.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Aber bisher kann man nur spekulieren.
Das Versuch ich die ganze Zeit zu erklären


1x zitiertmelden

AfD

um 22:38
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der StGB Paragraph erlaubt dies.
Richtig, aber verhältnismäßig. Jetzt erkläre mal einem Gericht, wieso der Bub Schrammen hatte (der wird sich sicherlich nicht freiwillig festhalten lassen), obwohl es "nur" eine Sachbeschädigung gegen ein Plakat war.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Jetzt nichts gegen dein Jobumfeld. Aber gerade da ist sowas ja Gang und gäbe mMn wenn du dir die Security auf Parties anschaust
Auf Partys (Clubs?) ist das auch nicht Gang und Gebe. Schon eher bei der Flughafen- oder Bahnsicherheit. Die werden aber regelmäßig darauf geschult.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Nicht alles was das StGB erlaubt wird von mitunter Laien auch richtig angewendet. Da kann schnell mal die Verhältnismäßigkeit überschritten werden.
So ist es.


melden

AfD

um 22:39
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Finde ich interessant, dass die Kinder/Jugendlichen gelabelt werden, während einem der Begriff "mutmaßlicher Straftäter" bei dem AfD Typen nicht über die Lippen kommt.
Ok. Was war zuerst, die Henne oder das Ei?

Angefangen hat es mit der Zerstörung von Wahlplakaten, oder nicht?


2x zitiertmelden

AfD

um 22:40
Zitat von LanzaLanza schrieb:Um einen Straftäter dürfte es sich vor allem erstmal um den Plakatzerstörer handeln. Das scheint ja unstrittig
Und um denjenigen, der sie mit einem Baseballschläger angreift, das scheint ebenso unstrittig. Gleiches Recht für alle.
Zitat von Grishnakh84Grishnakh84 schrieb:Kleiner Exkurs ins Waffenrecht, wenn’s interessiert.
Wenn du einfach so mit nem Baseballschläger durch die Stadt läufst, erlischt der der sozialadäquate Grund, somit kann das führen schon richtig Ärger geben.
Hast du den aber mit Ball und Handschuh in ner Sporttasche ist das kein Problem.
Ähnlich wie bei ner Machete, die als Werkzeug und nicht als Waffe eingestuft ist.
Hast du die mit gartenwerkzeug zusammen in deinem Auto und wirst aufm Weg zum Schrebergarten angehalten: kein Problem.
Liegt die einfach so drin weil du dich „verteidigen musst“ zum Beispiel: Riesen Problem.
Genau, ich nehme nicht an, das Bausemer zum Baseballspiel wollte.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:41
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Angefangen hat es mit der Zerstörung von Wahlplakaten, oder nicht?
Der mutmaßliche Angriff mit einem "Schlagwerkzeug" wäre dann aber auch keine Notwehr.

Und angefangen hat es wenn, dann auch mit der mutmaßlichen Zerstörung von Wahlplakaten. Wobei ich die Zerstörung als solche nicht in Abrede stellen will, aber auch dort die mutmaßlichen Täter auch nur mutmaßlich die Täter sind.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:42
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:der sie mit einem Baseballschläger angreift, das scheint ebenso unstrittig.
Welche Quelle soll das sein? Gibt es eine offizielle Polizeimeldung dazu?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Würde apollo-news es so berichten, würdest du auch nicht danach fragen.
Doch weil ich diese Quelle nicht benutze


2x zitiertmelden

AfD

um 22:42
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Nicht über Strafverfahren, sondern über die Aufhebung der Immunität.
Ja, stimmt. Ich meinte nicht Richter, sondern Staatsanwalt. Der stellt einen Antrag, - oder auch nicht.


melden

AfD

um 22:42
Zitat von LanzaLanza schrieb:Welche Quelle soll das sein? Gibt es eine offizielle Polizeimeldung dazu?
Würde apollo-news es so berichten, würdest du auch nicht danach fragen.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:44
@Lanza
Da ich so rein persönlich, die beabsichtigte Wirkung von Wahlplakaten heutzutage, sowieso stark bezweifle, wäre mir das echt, keinen Aufreger wert, wenn da einer fehlt im Blätterwald. Liest sowieso kaum jemand. Oder kennst Du jemanden, der jemals seine Wahlentscheidung geändert hätte, nachdem er ein Plakat gründlich studiert hat.
Dabei gäbe es doch zb Alternativen, zu dieser Art der Tapezierung. Zb digitale Plakate. Warum nicht so was? Wie eine digitale Litfaßsäule mit wechselnden Motiven.
Plakate sollten für Demos reserviert sein. Da sind die Teilnehmer dann kreativ und verwenden zur Not auch Pappe aus dem Recycling Container.
Ist das eigentlich nur in Deutschland so? Dieses zupflastern mit Plakaten?


melden

AfD

um 22:45
@calligraphie

Wahlkampf wird heute eh im Netz gemacht. Vordergründig aus Russland.


melden

AfD

um 22:46
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Der mutmaßliche Angriff mit einem "Schlagwerkzeug" wäre dann aber auch keine Notwehr.
Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.


3x zitiertmelden

AfD

um 22:47
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.
Solange es verhältnismäßig ist.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:47
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Angefangen hat es mit der Zerstörung von Wahlplakaten, oder nicht?
Keine Ahnung, ich war nicht dabei. Kann sein, dass da etwas beschädigt wurde, vll auch nicht. Auch eine evtl Sachbeschädigung müsste vor Gericht geklärt werden, falls Ermittlungen irgendetwas in diese Richtung ergeben und ein evtl Verfahren nicht sowieso eingestellt wird. Ändert aber alles nichts daran, dass es bei der mumaßlichen Attacke von Bausemer keine Verhältnismäßigkeit gab.

Und wie armselig muss man sein, sich dann auch noch stolz mit dem "verhafteten" Jugendlichen für SM ablichten zu lassen, während der Junge verletzt ist? Da könnte ihm auch noch was blühen, ich wage zu bezweifeln, dass der Junge sein Einverständnis dazu gab, dass sein Bild veröffentlicht wurde.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:48
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.
Ein erwachsener Mann der zu fuß einen Jungen auf einem Roller verfolgt, kann nur mit Notwehr durch einen Baseballschläger agieren, um den Jungen vom Roller zu schlagen oder wie?


1x zitiertmelden

AfD

um 22:49
@calligraphie

Da hast Du sicher Recht. Ich mag Deine Art des ausführlichen schönen Schreibens, womit Du Deinem Nick immer gerecht wirst.

Im Sinne stimme ich Dir in diesen weisen Worten zu und bin damit wieder raus.


melden

AfD

um 22:49
Zitat von LothricLothric schrieb:Solange es verhältnismäßig ist.
Hatte ich schon geschrieben, in der Mittagspause.


melden

AfD

um 22:50
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und wie armselig muss man sein, sich dann auch noch stolz mit dem "verhafteten" Jugendlichen für SM ablichten zu lassen, während der Junge verletzt ist? Da könnte ihm auch noch was blühen, ich wage zu bezweifeln, dass der Junge sein Einverständnis dazu gab, dass sein Bild veröffentlicht wurde.
Danke, auch das ist einfach nur geschmackslos, wie die gesammte AfD.

Ich dachte mir ich muss diese Abartigkeit hier teilen, deswegen hinter *spoiler, selbst wenn er das Gesicht des Jungen verpixelt hat, jeder im Ort weiß wer es ist, auch die ganzen Rechtsextremen.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:51
Zitat von LanzaLanza schrieb:Welche Quelle soll das sein? Gibt es eine offizielle Polizeimeldung dazu?
Ach da brauchst du ne Quelle. Aber was von eurer Seite kommt, wird unwidersprochen hingenommen. Solange keine urteile gefällt werden, ist einer so unschuldig wie der andere ;)
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.
Nicht zwangsläufig, es gibt auch sowas wie Notwehrexzess. Aber damit Notwehr vorliegt, muss ja auch ein gezielter Angriff vorliegen. Das liegt bei einer Jedermann-Festnahme ja nicht vor, da da rf ich eben nicht jedes Mittel einsetzen. Und jemanden vom Roller zu holen mit nem Baseballschläger ich glaube, da braucht man nicht diskutieren, ist unverhältnismäßig.


1x zitiertmelden

AfD

um 22:52
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ein erwachsener Mann der zu fuß einen Jungen auf einem Roller verfolgt, kann nur mit Notwehr durch einen Baseballschläger agieren, um den Jungen vom Roller zu schlagen oder wie?
Ich brauche die ofizielle Pressemeldung der Polizei/Sta. Ich war nicht dabei. Das mit dem Baseballschläger stammt wohl von einem der beiden Jugendlichen.


2x zitiertmelden