Cthulhus_call
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Vielleicht. Vielleicht hat der Jugendliche ihn aber auch angegriffen. Wir waren ja alle nicht dabei.emanon schrieb:Ah ja. Wahrscheinlich ist er nur so mit Baseballschläger hinter dem Jugendlichen hergejoggt.
Naja in dem Fall die AfD. Ich vermute er hat wohl eher mit erwachsenen linken gerechnet. Was die Aktion nicht weniger dämlich macht.emanon schrieb:Welche Partei? Bausemer hätte doch in seinem Versteck bleiben können, wenn er geglaubt hätte, kein Oberwasser zu haben.
Kleiner Exkurs ins Waffenrecht, wenn’s interessiert.Cthulhus_call schrieb:Laut eigener Aussage hat er sie verfolgt, weil sie mutmaßlich ein Wahlplakat beschädigt haben. Auch hat er ihnen laut Zeugenaussagen mit einem Baseballschläger aufgelauert. Grundsätzlich darf man mit einem Baseballschläger rumlaufen, da er in Deutschland als Sportgerät eingestuft ist. Sobald ich ihn aber zweckentfremde und mit nem Baseballschläger Leuten in der Absicht auflauere Selbstjustiz zu üben, dann ist das nicht mehr so einfach.
Das Versuch ich die ganze Zeit zu erklärenYoshimitzu schrieb:Aber bisher kann man nur spekulieren.
Richtig, aber verhältnismäßig. Jetzt erkläre mal einem Gericht, wieso der Bub Schrammen hatte (der wird sich sicherlich nicht freiwillig festhalten lassen), obwohl es "nur" eine Sachbeschädigung gegen ein Plakat war.Lanza schrieb:Der StGB Paragraph erlaubt dies.
Auf Partys (Clubs?) ist das auch nicht Gang und Gebe. Schon eher bei der Flughafen- oder Bahnsicherheit. Die werden aber regelmäßig darauf geschult.Lanza schrieb:Jetzt nichts gegen dein Jobumfeld. Aber gerade da ist sowas ja Gang und gäbe mMn wenn du dir die Security auf Parties anschaust
So ist es.Bone02943 schrieb:Nicht alles was das StGB erlaubt wird von mitunter Laien auch richtig angewendet. Da kann schnell mal die Verhältnismäßigkeit überschritten werden.
Ok. Was war zuerst, die Henne oder das Ei?Photographer73 schrieb:Finde ich interessant, dass die Kinder/Jugendlichen gelabelt werden, während einem der Begriff "mutmaßlicher Straftäter" bei dem AfD Typen nicht über die Lippen kommt.
Und um denjenigen, der sie mit einem Baseballschläger angreift, das scheint ebenso unstrittig. Gleiches Recht für alle.Lanza schrieb:Um einen Straftäter dürfte es sich vor allem erstmal um den Plakatzerstörer handeln. Das scheint ja unstrittig
Genau, ich nehme nicht an, das Bausemer zum Baseballspiel wollte.Grishnakh84 schrieb:Kleiner Exkurs ins Waffenrecht, wenn’s interessiert.
Wenn du einfach so mit nem Baseballschläger durch die Stadt läufst, erlischt der der sozialadäquate Grund, somit kann das führen schon richtig Ärger geben.
Hast du den aber mit Ball und Handschuh in ner Sporttasche ist das kein Problem.
Ähnlich wie bei ner Machete, die als Werkzeug und nicht als Waffe eingestuft ist.
Hast du die mit gartenwerkzeug zusammen in deinem Auto und wirst aufm Weg zum Schrebergarten angehalten: kein Problem.
Liegt die einfach so drin weil du dich „verteidigen musst“ zum Beispiel: Riesen Problem.
Der mutmaßliche Angriff mit einem "Schlagwerkzeug" wäre dann aber auch keine Notwehr.Yoshimitzu schrieb:Angefangen hat es mit der Zerstörung von Wahlplakaten, oder nicht?
Welche Quelle soll das sein? Gibt es eine offizielle Polizeimeldung dazu?Cthulhus_call schrieb:der sie mit einem Baseballschläger angreift, das scheint ebenso unstrittig.
Doch weil ich diese Quelle nicht benutzeBone02943 schrieb:Würde apollo-news es so berichten, würdest du auch nicht danach fragen.
Ja, stimmt. Ich meinte nicht Richter, sondern Staatsanwalt. Der stellt einen Antrag, - oder auch nicht.Cthulhus_call schrieb:Nicht über Strafverfahren, sondern über die Aufhebung der Immunität.
Würde apollo-news es so berichten, würdest du auch nicht danach fragen.Lanza schrieb:Welche Quelle soll das sein? Gibt es eine offizielle Polizeimeldung dazu?
Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.Bone02943 schrieb:Der mutmaßliche Angriff mit einem "Schlagwerkzeug" wäre dann aber auch keine Notwehr.
Solange es verhältnismäßig ist.Yoshimitzu schrieb:Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.
Keine Ahnung, ich war nicht dabei. Kann sein, dass da etwas beschädigt wurde, vll auch nicht. Auch eine evtl Sachbeschädigung müsste vor Gericht geklärt werden, falls Ermittlungen irgendetwas in diese Richtung ergeben und ein evtl Verfahren nicht sowieso eingestellt wird. Ändert aber alles nichts daran, dass es bei der mumaßlichen Attacke von Bausemer keine Verhältnismäßigkeit gab.Yoshimitzu schrieb:Angefangen hat es mit der Zerstörung von Wahlplakaten, oder nicht?
Ein erwachsener Mann der zu fuß einen Jungen auf einem Roller verfolgt, kann nur mit Notwehr durch einen Baseballschläger agieren, um den Jungen vom Roller zu schlagen oder wie?Yoshimitzu schrieb:Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.
Danke, auch das ist einfach nur geschmackslos, wie die gesammte AfD.Photographer73 schrieb:Und wie armselig muss man sein, sich dann auch noch stolz mit dem "verhafteten" Jugendlichen für SM ablichten zu lassen, während der Junge verletzt ist? Da könnte ihm auch noch was blühen, ich wage zu bezweifeln, dass der Junge sein Einverständnis dazu gab, dass sein Bild veröffentlicht wurde.
Ach da brauchst du ne Quelle. Aber was von eurer Seite kommt, wird unwidersprochen hingenommen. Solange keine urteile gefällt werden, ist einer so unschuldig wie der andere ;)Lanza schrieb:Welche Quelle soll das sein? Gibt es eine offizielle Polizeimeldung dazu?
Nicht zwangsläufig, es gibt auch sowas wie Notwehrexzess. Aber damit Notwehr vorliegt, muss ja auch ein gezielter Angriff vorliegen. Das liegt bei einer Jedermann-Festnahme ja nicht vor, da da rf ich eben nicht jedes Mittel einsetzen. Und jemanden vom Roller zu holen mit nem Baseballschläger ich glaube, da braucht man nicht diskutieren, ist unverhältnismäßig.Yoshimitzu schrieb:Aber doch. In der Notwehr darf man jeden zur Verfügung stehenden Gegenstand nutzen.
Ich brauche die ofizielle Pressemeldung der Polizei/Sta. Ich war nicht dabei. Das mit dem Baseballschläger stammt wohl von einem der beiden Jugendlichen.Bone02943 schrieb:Ein erwachsener Mann der zu fuß einen Jungen auf einem Roller verfolgt, kann nur mit Notwehr durch einen Baseballschläger agieren, um den Jungen vom Roller zu schlagen oder wie?