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AfD

99.861 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 19:48
@Grishnakh84

Du meinst halt den präsenten Aufkleber. Der dann auch fälschlicherweise oft mit Straftaten oder gar Terrorismus gleichgesetzt wird. Aber das ist ja nur ein kleiner Teil überhaupt was sich unter dem Begriff sammelt.
Aber darum soll es hier auch gar nicht gehen.


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AfD

um 19:55
Zitat von rainloverainlove schrieb:Antifa ist verbrecherisch, Polizisten prügeln und steine schmeißen, kabel an der bahn zerschneiden. Solche Hurensöhne gehören weggesperrt.
Bei den von der Antifa durchgeführten Aktivitäten handelt es sich unter anderem um Recherchen, Aufklärung sowie Dokumentation und Verbreitung von Informationen über rechtsextreme und rechtskonservative Strömungen.
Quelle: Wikipedia: Antifa

Nicht alles, was Antifa ist, ist linksextrem.
Nicht alles, was linksextrem ist, 'verprügelt Polizisten'.
Wie immer: AfD, Alternatvie für Differenzierungunvermögende. :-)

Vorschlag zur Güte:
Alternative A: Wir bezeichnen alle Antifa als Terrorsiten und alles an und in der AfD als Faschisten.
Alternative B: Wir bemühen uns um Differenzierung in beiden Lagern.
Alles dazwischen ist IMHO unfir und Nonsens. Ich würde B bevorzugen, so man denn eine Diskussion haben möchte.

Grüße
Omega Minus


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AfD

um 20:11
Zitat von emanonemanon schrieb:Sollten die Verletzungen des Jugendlichen tatsächlich durch Einsatz eines Schlagwerkzeugs hervorgerufen worden sein, könnte es als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden.
Nicht nur das - es kommt noch Freiheitsberaubung dazu. Eine Festnahme gilt nämlich nur dann, wenn auch von Amtswegen diese zulässig ist:
Die Festnahme knüpft an eine verfolgbare Straftat, die zum Erlass eines Haft- (§ 112 StPO) oder Unterbringungsbefehls (§ 126a StPO) berechtigen würde.
Quelle: https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/strafrecht/rechtfertigungsgruende/festnahmerecht-gem-127-i-s1-stpo

Wenn jemand seinen Namen und Wohnort sagt, entfällt eine Begründung für eine Festnahme. Das nur am Rande.

Ich würde als Eltern den Typen sofort anzeigen!


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AfD

um 20:18
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Ich würde als Eltern den Typen sofort anzeigen!
Zivilrechtlich wäre ja auch eine Eruierung aller in Möglichkeit kommenden Klagewege zu eruieren.


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AfD

um 20:19
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Eine Festnahme gilt nämlich nur dann, wenn auch von Amtswegen diese zulässig ist:
Oh, das ist spannend, aber das ist eher was für die Juristen.
§ 303 StGB (Sachbeschädigung) ist ein Antragsdelikt. Ohne besonderes öffentliches Interesse und ohne Strafantrag ist es nicht verfolgbar.

"'offentlisch alliance versischert"
(alter Werbespot)

Diebstahl wäre hingegen ein Offizialdelikt.

IANAL, aber wäre also die Frage, inwieweit hier überhaupt der Jedermannparagraph anwendbar ist, wenn es 'nur' Sachbeschädigung ist.

Grüße
Omega Minus


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AfD

um 20:24
Das sollte @sacredheart interessieren.

Götz Aly

Wikipedia: Götz Aly

der sich in der Vergangenheit immer gegen überzogene Analogien gestellt hatte, hat seine Position mittlerweile revidiert, offenbar unter dem Eindruck der AfD Wahlveranstaltung in Dessau.
Inzwischen hat Aly seine Position revidiert. Es ist für ihn jetzt doch in Ordnung oder sogar geboten, ein Näheverhältnis von AfD und NSDAP festzustellen. Der Auslöser war die AfD-Wahlveranstaltung am 14. Juli in Dessau-Roßlau, auf der der Kabarettist Uwe Steimle über Bundeskanzler Merz redete und den Namen Stauffenberg fallen ließ. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S. vom 26. Juli) erklärte Aly, das Wechselspiel zwischen Redner und Publikum, die verächtliche Herabwürdigung politischer Gegner sowie das „Wachkitzeln von Gewalt- und Mordphantasien“ erinnerten ihn an die rhetorischen Techniken von Hitler und Goebbels. Er fügte hinzu: „Bisher habe ich ein AfD-Verbot abgelehnt. Seit dieser Wahlveranstaltung beginnt sich meine Meinung merklich zu ändern.“
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wissen/geist-soziales/ein-historiker-korrigiert-sich-goetz-aly-und-die-afd-accg-201083637.html

Ein rundum sorgfältig überlegter Text dazu von Karl Adam, das, zu der vorigen Ablehnung wie auch der Revision. Insofern sagt er am Schluss dazu auch,
Sollte Aly seine neue Einschätzung dauerhaft vertreten, wäre zu erwarten, dass er sie ebenso öffentlich erläutert wie zuvor seine skeptische Haltung gegenüber einem Parteiverbot. Denn gerade Stimmen seines wissenschaftlichen Gewichts prägen die politische Debatte. Wer lange vor historischen Analogien gewarnt hat und nun selbst einen Vergleich für geboten hält, schuldet der Öffentlichkeit eine Begründung, die über den Anlass einer einzelnen Veranstaltung hinausreicht.
Quelle: ebd.


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AfD

um 20:55
vorherige Einzelnormzurückweiternachfolgende Einzelnorm
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html

Was ist denn hiermit @SvenLE ?


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