RedRobin schrieb:Sorry, aber ich verstehe leider nicht, was mit dem Hinweis gemeint ist...
"Ein ziemliches Eigentor" für wen eigentlich?
Sorry, war auch etwas knapp formuliert.
Gemeint war der Hinweis von
@OpLibelle darauf, dass der Abschlussbericht der portugiesischen Generalstaatsanwaltschaft zum Schluss kommt, Madeleine sei am 03.05.07 zu Tode gekommen.
Ein Eigentor dahingehend, dass man mit der Festlegung auf dieses Datum selbst den Beginn der Verjährungsfrist definiert hat, womit man sich hinsichtlich der Verjährung keinen Gefallen getan hat, sollte Madeleine doch erst später zu Tode gekommen sein.
Sollte man kurz nach Ablauf der Frist einen Täter ausfindig machen, wird man die Festlegung auf dieses konkrete Datum nicht einfach widerrufen können, sodass die dortige StA vor dem Verfahrenshindernis der Verjährung steht, was wiederum dem im Abschlussbericht der Generalstaatsanwaltschaft genannten Datum zu verdanken ist.
Das hätte man sich sparen können, indem man sich nicht darauf festgelegt hätte, dass Madeleine an besagtem Datum zu Tode gekommen ist, sondern die Frage des Todeszeitpunktes einfach offen gelassen hätte. Wird aber schon seine Gründe gehabt haben, warum man das nicht getan hat - anscheinend war man damals eben der festen Überzeugung, dass Madeleine noch im Hotelzimmer umgekommen ist.