Seefahrer schrieb:Das wäre aber eine sehr ungewöhnliche Formulierung. Ich habe noch nie gehört, dass bei einem Suizid von einem Unglücksfall gesprochen wurde.
Das Wort "Unglücksfall" bedeutet nicht nur Unfall, sondern kann auch eine unglückliche Begebenheit beschreiben (Schicksalsschlag, Tragödie, unglückseliges Ereignis, Unheil). Hätte die Polizei zum Ausdruck bringen wollen, dass sie von einem Unfall (zB Sturz, Kollision) ausgeht, dann hätte sie vermutlich "Unfall" geschrieben.
Ehrlichgesagt ist die Annahme eines "echten" Unfalls auch reichlich "speziell". Dafür gibt es mMn die allerwenigsten Anhaltspunkte.
Das Wort "Unglücksfall" lässt hier eindeutig mehr Spielraum.
Wenn man sich die Voraussetzungen anschaut, die zu einer öffentlichen Suche führen, dann ist es mMn relativ eindeutig, dass die Polizei diese mit "B" rechtfertigt. Wobei sie auch schreibt, dass bisher (Stand: 14.11.) keine Hinweise auf eine Straftat vorliegen.
A - Hilflose Lage aufgrund eines kritischen Gesundheitszustandes (Krankheit, Verwundung, Vergiftung und ähnliches)
B - Verdacht einer Straftat oder Suizidalität
C - Minderjährigkeit ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten
Quelle: Wikipedia