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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
22.03.2021 um 08:52Die Frage stellt sich, ob die Eltern überhaupt das Recht hätten, das wirkliche Wohnhaus der Freunde identifizierend zu veröffentlichen.Tunstall schrieb:Ich gehe davon aus, dass das Luftbild im Stern-Interview von den Eltern autorisiert wurde.
Ich denke nicht, denn das würde ins Persönlichkeitsrecht der Freunde eingreifen.
Nur weil man Zeuge eines Verbrechens wirst, hat niemand das Recht deine Anschrift oder ein Bild deines Wohnhauses ins Netz zu stellen oder sonstwie zu veröffentlichen.
Daher denke ich nicht, dass das im STERN Artikel eingezeichnete Haus, das Wohnhaus der Freunde ist.