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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2018 um 23:21
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ich stimme voll und ganz zu, dass man bei solchen Zeugenaussagen darauf achten muss, dass man sie nicht verfaelscht, und nach so langer Zeit und bei solchen Alltagsdingen kann das sehr leicht passieren. Hatte M in den 70ern ein Tonbandgeraet? Hat er sich abwertig ueber Grundig geaeussert? Hat er Dinge aus dem Radio aufgenommen? Wahrscheinlich ja. Er hatte ja schliesslich auch einen Laden, in dem Fernseher verkauft wurden. Es waere wirklich naheliegend.
Es ist grundsätzich höchst wahrscheinlich, dass er ein Tonbandgerät - wie viele andere - besessen hatte, aber hier ging es nicht darum, sondern um ein ganz bestimmten Typ, den angeblich die Zeugen identifiziert haben wollten. Letztendlich ist für mich das Gerät aus dem Spiel, da es viel wahrscheinlicher ist, dass die Flohmarktgeschichte zutraff. Mir ging es jedenfalls um die das vollständige Versagen der Ermittler/StA/Gericht hier der Sache gerecht zu werden und eine Beeinflussung der Zeugen möglichst zu vermeiden/zu erkennen. Unter solchen Voraussetzungen kann von einem fairen Verfahren keine Rede mehr sein. Es war eben nicht nur eine Gutachterin, welche nicht ausreichend Kenntnisse mitbrachte, auch andere schwere Fehler erfolgten, Versagen auf breiter Front. Mich interessiert eben mehr, wie es zu diesem Urteil kam.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.04.2018 um 23:45
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Sie starb daran, dass irgendetwas entweder die Atmung gehemmt und/oder die Atemluft verdraengt hat.
Bei einer Diffusionshypoxie kommt es zu einer Zunahme der Lachgas- und einer Abnahme der Sauerstoffkonzentration in den Lungenbläschen durch eine Rückdiffusion von Lachgas, wenn die Narkose endet. Wenn dann kein Sauerstoff zugeführt wird geht die Sache schlecht aus. Genau das könnte passiert sein wenn man von einer größeren Dosis ausgeht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 00:05
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ich habe mir mal den Erpresserbrief genauer angesehen.
Ich auch, den Erpresserbrief, der in der Zeitung abgebildet ist. Zwischen vielen der Worte ist viel Platz gelassen worden. Was mir im Moment nicht klar ist, warum die Täter die Telefonnummer der Familie Herrmann extra in den Brief eingeklebt hatten, der ja durch die verspätete Abgabe einen Tag länger unterwegs war. Wenn die Täter davon ausgingen, dass die Polizei aus dem Spiel war, welche Möglichkeit hätte Familie Herrmann bei einer falschen Telefonnummer gehabt, die Täter darauf hinzuweisen?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Letztendlich ist für mich das Gerät aus dem Spiel, da es viel wahrscheinlicher ist, dass die Flohmarktgeschichte zutraff.
Nicht nachvollziehbar ist ein Kauf dieses TK 248 auf einem Flohmarkt in Beverungen, 415 km vom Wohnort Kappeln entfernt, bei dem genau die ursächliche Azimutverstellung diagnostiziert wurde, die verantwortlich für die Dämpfung des höchsten Tones des Verkehrsfunk-Signals auf den Erpresseranrufen war.


https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Das-verraeterische-Knacken-bei-den-Erpresseranrufen-id6701611.html

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 00:09
@JagBlack

Es gab zwei Erpresserbriefe, und nur der zweite ist veroeffentlicht worden. Wenn die Telephonnummer der Familie im ersten Brief stand, dann ist leicht nachtzuvollziehen, weshalb diese Auswahl getroffen wurde.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 07:31
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Nicht nachvollziehbar ist ein Kauf dieses TK 248 auf einem Flohmarkt in Beverungen, 415 km vom Wohnort Kappeln entfernt, bei dem genau die ursächliche Azimutverstellung diagnostiziert wurde, die verantwortlich für die Dämpfung des höchsten Tones des Verkehrsfunk-Signals auf den Erpresseranrufen war.
Zweifelsfrei hatte das beschlagnahmte TK 248 eine Azimutverstellung ungefähr in dem beschriebenen Maß. Das konnte ich anhand der elektrischen Parallelschaltung beider Kanäle nachempfinden, die außer den akustischen Spielereien auch im Gutschten abgedruckt ist. Solche Fehlstellungen haben sehr viele Tonbandgeräte. Außerdem bemühte die Gutachterin noch eine sogenannte Lautsprecherschwäche, weil ihr die Fehlstellung alleine nicht ausreichte.

- Die Wirkung der Fehlstellung ist nur bei 9,5 cm/s, Stereowiedergabe einer Monoaufzeichnung und einem Mikrofon 10 cm vor den Hochtonlautsprechern wirksam (der höchste Ton hat nur 1 kHz).
- Diese Kombination erwischt niemand zufällig. Aus meiner Sicht hat sie lange experimentiert, bis sie die richtige Kombination gefunden hatte. Bei einem beliebigen anderen Gerät ließe sich mit Sicherheit eine andere Kombination finden.
- Die Fehlstellung ist nicht erforderlich, weil die Raumakustik alleine ebenfalls den 6. Ton abschwächen kann, wenn ich für das Mikro die richtige Stelle im Raum suche. Und zwar auch mit Mono-Wiedergabe oder 19 cm/s.
- Die Lautsprecherschwäche hätte die Gutachterin gar nicht gebraucht, ohne die funktionier ihr Verfahren mindestens ebenso gut. Im Gegenteil, wenn wir den besagten Lautsprecher völlig abschalten, wird das akustische Signal vor dem TK lauter und nicht leiser. So etwas passiert eben bei unübersichtlichen Schallüberlagerungen (Interferenzen). In dem Fall hat die LKA-Raumakustik wohl nicht gut genug mitgespielt.

Von den Schaltgeräuschen/Knackgeräuschen hat sie nur das Drücken der Pause-Taste im Gesamtzustand Ruhe/Stop einigermaßen identifiziert. Das Zurücknehmen der Pause-Taste oder das Drücken im Zustand Play klingt völlig anders. Das hat sie den Lesern vorenthalten. Eine Ähnlichkeit der Play-Taste konnte sie nicht anhand von Oszillogrammen plausibel machen.
Außerdem hat sie in den Telefonmitschnitten zwei Schaltgeräusche separiert, die das TK niemals verursacht. Die wurden später stillschweigend vergessen.

Wenn mit dem TK der B3-Jingle 2x hintereinander abgespielt worden wäre, wäre die Schaltfolge STOP - RÜCKLAUF - STOP - PLAY nötig gewesen. Dort führt überhaupt kein Weg hin.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 09:00
Zitat von roberndrobernd schrieb:Solche Fehlstellungen haben sehr viele Tonbandgeräte.
Aber ist es nicht so, dass so eine Fehlstellung des Tonkopfes nur zum Tragen kommt, wenn ein Band in dieses Gerät eingelegt wird, das auf einem anderen Gerät aufgenommen wurde?

Wenn gekaufte Musik-Kassetten in einem Kassettenrekorder mit verstelltem Tonkopf abgespielt wurden, merkte man es gleich.

Wenn jedoch wie behauptet das TK 248 einen "falschen" Azimut hatte, so würde doch eine auf diesem Gerät gemachte Aufnahme mit der selben Qualität wiedergegeben werden.

Wenn ich das Band aber einem Freund ausleihen würde und dieser spiele dieses auf seinem Gerät ab, dann wäre die Hörqualität schlechter.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 11:14
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Aber ist es nicht so, dass so eine Fehlstellung des Tonkopfes nur zum Tragen kommt, wenn ein Band in dieses Gerät eingelegt wird, das auf einem anderen Gerät aufgenommen wurde?
Es ist genau umgekehrt. Fremde Bänder spielt das besagte TK einwandfrei ab. Nur eigene Aufnahmen bringen den beschriebenen Effekt.
Das TK 248 hat separate Aufnahme und Wiedergabeköpfe. Von denen weist der Aufnahmekopf die berühmte Fehlstellung auf. Und zwar offenbar von Anfang an. Der Wiedergabekopf hatte wahrscheinlich am Anfang die gleiche Fehlstellung, weshalb eigene Aufnahmen einwandfrei klangen. Der Wiedergabekopf wurde irgendwann im Laufe von 35 Jahren verändert (erkennbar am Sicherungslack der Justierschraube). Deshalb hatte er zum Zeitpunkt des Gutachtens Normstellung. Der Grund war vermutlich, fremde Bänder einwandfrei abzuspielen. Erst dadurch machte sich bei Eigenaufnahmen die falsche Stellung des Aufnahmekopfes bemerkbar.
Frage: Wurde der Wiedergabekopf in den 10 Jahren vor der Tat verändert oder in den 25 Jahren nach der Tat? Bei einer Veränderung erst nach der Tat bricht das gesamte Gutachten zusammen.
Wenn die Köpfe schon falsch stehen, wer korrigiert allein die Stellung des Wiedergabekopfes? Doch nur jemand, der mit dem Gerät nichts mehr aufnehmen möchte. Das ist aber während der 10 Jahre vor der Tat unwahrscheinlich.
Frage: Wenn der Zeitpunkt der Kopfjustierung so überaus wichtig ist, warum wurde niemals versucht, das Alter der oberen, neuen Lackschicht festzustellen? Antwort: Vorsichtshalber nicht danach fragen.

Gruß RoBdernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 11:36
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Nicht nachvollziehbar ist ein Kauf dieses TK 248 auf einem Flohmarkt in Beverungen, 415 km vom Wohnort Kappeln entfernt, bei dem genau die ursächliche Azimutverstellung diagnostiziert wurde, die verantwortlich für die Dämpfung des höchsten Tones des Verkehrsfunk-Signals auf den Erpresseranrufen war.
Wenn man Rosinenpickerei wie die Gutachterin betreibt, magst Du recht haben. Rosinenpickerei darf man aber nicht betreiben, man muss alles in Summe betrachten.

Für die Möglichkeit der Schwächung des Tones gibt es genügend andere Möglichkeiten, wie nicht mittige Mikrofonaufstellung, Raumeinfluss. Auch hätte man das richtige Jingle benötigt, dass der Gutachterin passt aber nicht, da einige Töne des verwendeten viel zu langam einschwingen. Ein rascheres Einschwingen ist physikalisch durch den Übertragungsweg nicht möglich, da müssten die Elemente in die Zukunft schauen können. Auch hätte man die Dynamik-Kompression des Rundfunks berücksichtigen müssen. All das hat die Gutachterin vollkommen ignoriert. Ich persönlich halte in dem Punkt, dass die Gutachterin sich in keiner Weise mit der Möglichkeit der Schwächung durch Interferenzen beschäftigt hat, sogar für grob fahrlässig, weil es zum Grundwissen eines Physikers gehört und eine Nichtbeschäftigung hier gerade als Physiker einen massiver Fehler darstellt. Spätestens als der Nebenkläger auf den Einfluss der Raumakustik zu sprechen kam - was nichts anderes bedeutet als die Interferenzen, welche in einem Raum schon bei nur einer Schallquelle entstehen - hätte der Einfluss ihr offensichtlich werden müssen.

Was noch hinzu kommt, ist natürlich die Alterung des Tonbandgerätes. Elektrolytkondensatoren trocknen nach einer solch langen Zeit aus und haben dann nur noch eine deutlich geringere Kapazität, das die elektrischen Eigenschaften eines Gerätes - was den Frequenzgang angeht (insbesondere die Speisung des Fronlautsprechers) massiv beeinflusst. Aber das sind Dinge, die eher nur ein Ingenieur begutachten kann, der mit solchen Alterungsvorgängen eher Erfahrungen besitzt, hier liegt der Fehler bei dem Gericht eine falsche Gutachterin ausgewählt zu haben.
Nur als Hinweis: Auf EBay werden Kondensatorsätze für bestimmte Tonbandgeräte überteuert verkauft, eben weil es bekannt ist, dass hier ein Austausch dieser meist notwendig ist.


Wenn man sich in der Sache etwas auskennt, gibt es genügend stützende Fakten für die Flohmarktdarstellung. Ich fasse sie hier nochmal zusammen, da sie offenbar auf zu viel Beiträgen verteilt sind.

Folgende Fakten haben wir:

- Das Tonbandgerät stand erst nach dem Urlaub in Ms Büro mit einem Haufen von Tonbändern
- Nur der Aufnahmekopf steht schräg, er ist nie verstellt worden, das zeigt der unbeschädigte Lack
- Der Wiedergabekopf steht senkrecht
- Am Wiedergabekopf erkennt man, dass er irgendwann justiert wurde, das zeigt der beschädigte und erneute Lack an der Einstellschraube
- Die mehr als 30 bei M gefundenen Bänder enthielten nur Aufnahmen, die nie mit dem TK248 aufgenommen wurden
- Die Abgleichanweisungen des Tonbandgerätes bewirkt, dass bei einem fehlerhaft eingestellten Wiedergabekopf der Aufnahmekopf so eingestellt wird, dass beide Köpfe parallel stehen, der Azimuthfehler sich also nach der Herstellung kompensiert hätte.

Diese Punkte muss man dann eben global sehen und decken eben sehr gut die Flohmarktdarstellung.

Hier die Schlüsse, die sich aus den obigen Fakten fast zwingend ergeben:

Nach dem Kauf muss man mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass beide Köpfe den gleichen Azimutverstellung aufwiesen. Das ergibt sich aus den Abgleichvorschriften des Tonbandgerätes. Auch wäre andernfalls das Gerät direkt nach dem Kauf reklamiert worden, weil dieser Fehler zu einen starken Höhenabfall führt.

Irgendwann ist der Fehler nur am Wiedegabekopf korrigiert worden. Das wird durch ersetzten Lack nachgewiesen.

Erst nach dieser Reparatur kam bei Aufnahme durch diese Gerät bei der Wiedergabe dieser Azimut-Fehler zum tragen.

Wann das erfolgt war, ist erstmal unklar.

Man muss davon ausgehen, dass nach der Korrektur des Wiedergabekopfes mit dem Gerät nie mehr aufgenommen wurde, andernfalls hätte der Besitzer auch den Aufnahmekopf korriert. Denn wenn jemand die starke Verstellung erkennt, hätte er auch diese Verstellung für die Aufnahme korrigiert. Dieser Besitzer hatte also keinerlei Interesse mehr daran, Aufnahmen mit diesem Gerät durchzuführen.

Wenn man zusätzlich die beiliegenden Bänder betrachtet, ergibt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit folgendes schlüssiges Szenario, was man erstmal widerlegen müsste:

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Besitzerwechsel erfolgt. In dessen Besitz befanden sich Tonbänder, welche nicht mit diesem Gerät aufgenommen wurden. Diese alten Aufnahmen zeigten mit dem erstandenen Gerät aber einen starken Höhenabfall, daher wurde der Wiedergabekopf korrigiert, an Aufnahmen hatte der neue Besitzer aber kein Interesse mehr. Rein theoretisch wäre das bei einem Erstbesitzer auch möglich gewesen, aber der hätte das direkt nach dem Kauf reklamiert und mit einem neuen Gerät will man auch sich nicht die Möglichkeit vebauen, mit diesem auch aufzunehmen. Außerdem wäre die Abspielbarkeit dieser neuen Aufnahmen auf anderen Geräten nur mit Höhenabfall möglich.

Wenn man kein Intersse hat, mit diesem Gerät aufzunehmen, muss man andere Gründe für den Kauf gehabt haben. Naheliegend ist eben, dass man dieses nur noch zur Archivierung der alten Tonbänder benötigte, die man z.B. durch Erbschaft erhalten hat. Als wahrscheinliche Zeit muss man etwas nach 1995 rechnen, wo man mittels PC solche Aufnahmen leicht digitalisieren und dann z.B. auf CD archivieren konnte. Ich selber habe das so um 2000 gemacht


Und das ganze wird dann durch die Beobachtung der Ermittler eigentlich voll und ganz bestätigt, die erst nach dem Urlaub das Gerät MIT den ganzen Bändern im Büro haben stehen sehen. Vorher war von diesem keine Spur weit und breit.



Man müsste diese Bekannten Fakten erst anderweitig nicht weltfremd erklären können, ehe man von einer falschen Flohmarktdarstellung ausgehen kann. Dass es für den Kauf keine Zeugen gibt, kann immer vorkommen. Gerichte haben auch keine Skrupel, in anderen Fällen Menschen zu verurteilen, die behaupten, dass sie einen bestimmten Weg nicht zurückgelegt hätten, weil sie andernfalls gesehen worden wären.


Diese Umstände zeigen eben, dass die Flohmarktdarstellung durch diese Fakten ganz klar gestützt werden, ganz unabhängig von der Überlegung, dass nie jemand der die Flohmarktgeschichte nur erfunden hätte, diese in diese detaillierten Form von sich gibt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 11:49
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Wenn gekaufte Musik-Kassetten in einem Kassettenrekorder mit verstelltem Tonkopf abgespielt wurden, merkte man es gleich.
Richtig.

Für Bandgeräte gibt es aber keine bespielten Bänder. Aus dem Zusammenhang betrachtet dürfte der Erstbesitzer auch keine alten Aufnahmen gehabt haben, denn genau dann hätte er die Fehlstellung schon direkt nach dem Kauf bemerkt und sowohl Aufnahme als auch Wiedergabekopf korrigieren lassen.

Aus diesem Grund ist eben ein Besitzerwechsel später höchst wahrscheinlich, der dann beim Abhören seiner eigenen Aufnahmen einen starken Höhenabfall feststellte. Da er aber an Eigenaufnahmen offenbar kein Interesse mehr hatte, wurde nur der Wiedergabekopf korrigiert.

Im Gutachten steht auch der Preis eines der Bänder, der betrug so etwa 4 DM. Dabei muss es sich um ein Uralt-Band handeln, ich schätze mal weit vor 1970. Als ich mir Bänder ab etwa 1970 gekauft hatte, lagen die Preise aus meiner Erinnerung heraus bei etwa 20 DM, für einen Schüler nicht gerade wenig. Aber vielleicht weiß das @robernd besser.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 13:08
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das TK 248 hat separate Aufnahme und Wiedergabeköpfe. Von denen weist der Aufnahmekopf die berühmte Fehlstellung auf.
Sorry, das habe ich wegen dem Baujahr 1969/70 erstens nicht erwartet und deswegen übersehen.
Das TK 248 hat ein 3-Kopf-System, und ich ging vom 2-Kopf-System aus, wie bei einem CR mono oder stereo.
Nun habe ich folgendes entdeckt:

http://www.tonbandmuseum.info/einblick-grundig-tk248.html (Archiv-Version vom 05.05.2018)

Die beiden mir vorliegenden Geräte haben durchweg die roten Original-Lacktupfer auf den Justageschrauben der Tonköpfe.



9fc4c02c2f


Da hier im Forum mehrfach die Frage auftauchte, inwieweit der Lack zu beurteilen ist, stellt sich die Frage, ob beim aufgefunden Gerät auch noch die roten Original-Tupfer vorhanden sind!
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Nicht nachvollziehbar ist ein Kauf dieses TK 248 auf einem Flohmarkt in Beverungen, 415 km vom Wohnort Kappeln entfernt, bei dem genau die ursächliche Azimutverstellung diagnostiziert wurde, die verantwortlich für die Dämpfung des höchsten Tones des Verkehrsfunk-Signals auf den Erpresseranrufen war.
Wenn man Rosinenpickerei wie die Gutachterin betreibt, magst Du recht haben. Rosinenpickerei darf man aber nicht betreiben, man muss alles in Summe betrachten.
Man kann mein Statement so oder so auslegen, je nach dem wo man steht:

Ist man gegen Herrn M., wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass Herr M. das besagte Gerät auf dem Flohmarkt 2007 erworben hat?
Geht man von einer produzierten Stückzahl im Jahre 1969/70 von 200´000 aus, im Jahre 2007 nehme ich die Zahl der noch vorhandenen Geräte mit 10´000 (Beispiel) an, dann die Wahrscheinlichkeit, dass Herr M. überhaupt ein Gerät kauft, dann die Wahrscheinlichkeit, genau das Gerät zu kaufen, das für die Entführung benutzt worden war, wo Herr M. schon 1981 zu den Verdächtigen gehörte und dann die Wahrscheinlichkeit ein Gerät zu erwerben mit einem und sogar den richtigen Azimutwinkel, dann kommt man im Ergebnis auf Null.
Fazit: Herr M. stellte eine Schutzbehauptung auf und das Gerät war zumindest seit/vor der Entführung in seinem Besitz.

Ist man für Herrn M., also glaubt man ihm den Flohmarkt-Kauf, ist die Wahrscheinlichkeit sein eigenes Gerät erstanden zu haben, wenn man dem Gutachten im Ergebnis folgt, 1:1.
Fazit: Herr M. hat sein eigenes Gerät wiedergefunden.
Aber das führe ad absurdum und demnach zum Widerspruch zur Annahme.

Gesamtergebnis: Herr M. hat das besagte TK 248 an die verantwortlichen Entführer ausgeliehen, also im Rahmen seiner Tätigkeit als Inhaber eines Radio- und Fernsehgeschäftes, oder Herr M. hatte direkt bei der Tatbeteiligung mitgewirkt.

Selbst, wenn Herr M. nur wegen Beihilfe verurteilt worden wäre, bekäme Herr M. m.E. nach auch lebenslang.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 13:32
@JagBlack
Wie gesagt, Du betreibst reinste Rosinenpickerei.


Im Urteil steht, dass der Lack des Wiedergabekopfes erneuert wurde, sprich er nachjustiert worden. Im Jahre 1980 dürfte er höchstwahrscheinlich noch parallel zum Aufnahmekopf gestanden haben. Dieses Gerät dürfte eben nicht zum Erzeugung der Tonfolge verwendet worden sein.


Das wurde komplett ignoriert. Man muss die Umstände insgesamt betrachten. Du musst die Abgleichanweisungen des Herstellers betrachten, Du musst betrachten, dass ein Tonband mit diesem Fehler 1970 schon reklamiert worden wäre. Das alles habe ich oben versucht Dir nahe zu bringen.

Wie gesagt, ich habe Dir den plausiblen Weg des Tonbandgerätes genannt der sich Aus den FAKTEN insgesamt ergibt.

Du gehst von vornherein aus, dass es sich um das Tonbandgerät von damals handelt, ignorierst aber dass es auch genug andere Möglichkeiten für die Tonverfälschung gibt.


Von mir aus mach das, aber versuche auch dann die anderen bekannten Fakten unter einen deinen Hut zu bringen, dann sprechen wir uns wieder. Mit Rosinenpickerei will ich micht nicht mehr beschäftigen, ich habe hier das sinnvollste Szenario gebildet, was durch die Fakten und den weiteren Umständen vollständig gedeckt wird. Ich erwarte von Dir, dass Du dann die rosinenpickerei auch unterlässt und ein entsprechendes echte Gegenszenario bringst, die ebenfalls die oben aufgeführten Fakten unter eine Hut bringen.

Erst dann bin ich bereit darauf näher einzugehen.

Hier ist der entsprechende Urteilsausschniitt, der die Nachjustierung des Wiedergabekopfes belegt:
Beitrag von robernd (Seite 43)

Das Gericht geht sogar selber davon aus, dass hier nachjustiert wurde, zieht dann aber den vollkommen falschen Schluss.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 13:51
PS.:
Wenn Du weitere Erläuterungen brauchst, steh ich (sicherlich auch @robernd, der weiß natürlich viel mehr) Dir gerne zur Verfügung, aber diese Rosinenpickerei bringt mich eben auf die Palme und wird nie einem Fall wirklich gerecht, man muss wie gesagt das große Ganze betrachten und das spricht für M.


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06.04.2018 um 14:25
@SCMP77

1995 alte Baender auf einem PC digitalisieren zu wollen... das waere ambitioniert. Ich glaube, der waere dabei schnell in die Knie gegangen. So ab 2000 haette man auf einem Mac gute Moeglichkeiten gehabt, und ab dieser Zeit waren auch die Speichermedien billiger.

1995 gab es Windows 95, die meisten Leute hatten noch einen 486.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 14:37
@AnnaKomnene
Ich habe das 2000 gemacht (mit Windows 95), auf einem PC, den ich mir 1996 gekauft hatte (mit Pentium 1 100MHz, erstes Herstellungsdatum 1994).

Ein PC wäre mit der reinen Aufnahme nicht in die Knie gegangen, das hatten spätestens die PCs schon 1995 gekonnt. Ich persönlich hatte damit gewartet, bis die CD-Writer für den PC erschwinglich wurden.

Aber wie gesagt, es kann auch erst 2000 gewesen sein. Vor 2008 als M das Gerät aus dem Flohmarkt erstanden haben will, war das definitiv möglich. Zu diesem Zeitpunkt konnte man selber auch schon DVDs brennen und Videos mit entsprechenden Karten in Echtzeit aufnehmen (das machte ich ab 2004 mit einem PC aus dem Jahre 2002).

Die Jahreszahl 1995 war nicht fest, es war nur als frühester Zeitpunkt anzusehen.

Was damals ein Problem war, war die Nachbearbeitung von Schallplatten, wenn man da mit Programmen die Knackser entfernen wollte. Da brauchte der PC 3h für eine LP-Seite. Aber es war möglich und ich habe es mit meiner Schallplattensammlung (für die es keine CD gab) gemacht.


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06.04.2018 um 17:44
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Aber vielleicht weiß das robernd besser. (Tonbandpreis)
Ich weiß immer alles besser ;)
BASF-preis
Das war ein Sonderangebot um 1980, das ich auf zwei 18-cm-Spulen verteilt habe. Nach 1980 habe ich keine Tonbänder mehr gekauft.

Ein Blick auf alte Kassetten verrät mir, dass ich ab Ende 1984 nur noch digital aufgenommen habe. Endlich war das analoge "Gewürge" vorbei (Köpfe putzen, Vormagnetisierung anpassen, Kopierverluste). Das funktionierte mit einem PCM-Prozessor Sony PCM-501 und einem Videorecorder. Natürlich habe ich auch damals schon Tonbandaufnahmen und Schallplatten digitalisiert. Den Digitalen Zugriff zu den PCM-Videokassetten hatte ich allerdings erst später (mit einem gebrauchten PCM 601).
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:1995 alte Baender auf einem PC digitalisieren zu wollen... das waere ambitioniert.
Meine ältesten selbst gemachten CDs stammen von Anfang 1994. Ich hatte zwar keinen CD-Brenner aber einen DAT-Recorder am PC. Damit habe ich die Titel zusammengestellt und die DAT-Kassette dann an einen Dienstleister zum Brennen geschickt. Das Kopieren von CD auf DAT ging natürlich auch schon. Einen Audio-Editor gab es damals noch nicht. Ich habe einige selbst gebastelte DOS-Programme verwendet zum Trennen, Zusammenfügen und Lautstärke verändern. Ich weiß noch, dass ich die Lautstärkeänderung trickreich ohne Multiplikationsbefehl realisiert habe.
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Man kann mein Statement so oder so auslegen, je nach dem wo man steht:
Mit einem TK 248 ließ sich die Vorlage für die Telefonanrufe definitiv nicht machen. Damit ist egal, ob die Flohmarktgeschichte stimmt oder nicht. Zumindest hat niemand Werner M. ein Tatwerkzeug untergeschoben, weil nämlich auch heute niemand weiß, wie das ausgesehen hat.
Die Gutachterin hat auf ihre Weise auch nur EINEN B3-Jingle auf eine Kassette geschrieben. Die Vorlage umfasst aber zwei Jingles und Schaltgeräusche. Eine solche Kassette hat sie nicht zustande gebracht. Möglicherweise hat sie es versucht und gemerkt, dass es nicht geht.

Gruß RoBernd


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06.04.2018 um 19:35
@robernd
@SCMP77

Naja, vielleicht bin ich einfach zu wild. Ich hatte damals mehrere gebrauchte (=schrottreife) PCs, und Windows empfand ich als sehr unzuverlaessig. Ich bin dann spaeter auf Linux umgestiegen.

Wenn jemand dieses Tonbandgeraet zum Digitalisieren verwendet hat, dann wahrscheinlich erst zu Zeiten, als das technisch und finanziell machbarer war, dh zu Zeiten von erschwinglichen CD Brennern und einfacher Software. @robernd hat das damals shr frueh mit dem Digitalisieren hinbekommen, der Durchschnittsbuerger haette das sicher nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 21:08
Hey @all,
ich habe mich in einem anderen Fall über das Wort Indizien jetzt nicht aufgeregt, jedoch mal nachdenklich gemacht.

Da kommen Zweifel auf, da liegen Indizien vor..

Hier gibt es ja viele Zweifel in dem Fall.

Kann mir mal einer , (deutsch ist nicht leicht), Indizien im Strafrecht so vermitteln, dass man das ohne Stress versteht ;-)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 21:59
Nein, im ernst.

Hier in dem Fall dreht es sich doch im Kern darum, ob M der Täter oder zumindest einer davon war.
Es geben viele Zweifel und trotzdem wird der Mann verurteilt.

Immer wieder hier hat ein Richter im Fernsehen Gesicht gezeigt und begründet, warum er so gehandelt hat.

Jetzt kommt eben die Waage der Justiz.

Und wir sind bei den Zweifeln. Mir hat mal einer hier PN geschrieben, du kannst dich hier zurücklehnen und draufschauen.
Klar ist das so, jedoch darf man eben Zweifel nicht unterm Teppich halten. Da liegt der Teppich nicht so schön..
Wenn es in der Rechtssprechung so verankert ist, dann kann es auch mal im Zweifel für den Angeklagten sein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

06.04.2018 um 22:36
@krimifan.
Es gibt in unserem Land viele Krimifans und auch viele Menschen mit einem gesunden Rechtsempfinden. Aber es gibt auch bestimmte Abläufe juristischer Art, die weder mit dem Rechtsempfinden noch mit Interesse an Kriminalistik zu tun haben.
Und das ist gar nicht abwertend gemeint, sondern hat mit der Rolle der Justiz innerhalb eines Staates zu tun. Und es hat mit Abwägungen zu tun, mit Wahrscheinlichkeiten und mit Erfahrungswerten. Richter machen die Erfahrung, dass staatsanwaltliche Anklagen in der Regel fundiert sind und nur in seltenen Fällen zu einem Freispruch führen.
Wenn sie sich nicht sicher sind, holen sie die Einschätzung von Gutachtern dazu und fällen dann ein Urteil. Das tun sie im Namen des Volkes, das heißt auch im Hinblick auf das Volk, das gerne wieder in Frieden weiterleben will. So ist das mit der Verurteilung von Mazurek gewesen. Hinterher waren alle froh, dass der Fall Herrmann gelöst war und ich habe nicht wenige Leute vorgefunden, die gesagt haben, ich solle das jetzt so hinnehmen, denn die richterliche Hoheit wird mit ihrer Erfahrung schon die richtige Entscheidung getroffen haben.
Weil ich nun als Nebenkläger aber Akteneinsicht hatte, mir meine eigenen Gedanken machen konnte und mich zusätzlich noch mit Audioakustik auskenne, kamen mir meine Zweifel am Urteil.
Und so kommt es, dass (ausgelöst durch meinen Tinnitus, der vom Strafverfahren herrührt) seit 2013 ein Zivilverfahren läuft, durch das alle hier im Forum versammelten Leute Kenntnis von dem Fall bekommen haben. Wir diskutieren hier zwar und wägen die Details des Falles ab, aber zu entscheiden hat das Zivilgericht. Im Juni wird die Gutachterin befragt werden und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie sie ihre Ergebnisse zum TK 248 plausibel machen will.
Aber wie es auch kommt, die Richter entscheiden dann und wenn sie tatsächlich zu Gunsten von Mazurek entscheiden sollten, muss sich der Anwalt überlegen, welchen neuen Beweise da sind, die seinen Mandanten entlasten. Und erst wenn es echte Beweise gibt, kann er ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen. Wenn ich richtig liege, beträgt die Wahrscheinlichkeit dafür ungefähr 1 %.
So ist die Realität. Du darfst gerne für den Angeklagten sein. Aber er ist nun mal nicht angeklagt, sondern schon seit vielen Jahren verurteilt.
Es wäre allerdings eine unglaubliche Erfolgsgeschichte der Justiz, wenn sich am Ende die Unschuld des Verurteilten herausstellen sollte und die Justiz sagen würde: "Wir haben einen Fehler gemacht"
Aus meiner Sicht würde das den Glauben an den Rechtsstaat festigen, denn wir leben in einer Demokratie, die aus Menschen besteht. Und kein Mensch ist fehlerfrei.


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11.04.2018 um 00:06
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb am 29.03.2018:Ich habe mal ueber die moeglichen Gruende fuer die Vorgehensweise der Taeter nachgedacht. Bei der Entfuehrung gab es keine Kampfspuren, es wurde Lachgas verwendet, das Fahrrad wurde sorgfaeltig an einen Baum ein Stueck weiter gelehnt.

Weshalb wurde hier Lachgas verwendet?

- die Entfuehrer wollten einen Kampf vermeiden
- die Entfuehrer haben selbst in der Freizeit Lachgas konsumiert, und fanden es naheliegend
- die Entfuehrer verfolgten einen psychotischen Plan
- die Entfuehrer wollten es dem Opfer angenehm machen
- die Entfuehrer wollten es komplizierter machen

Letzterer Punkt widerspricht normalen menschlichem Handlungsmustern, aber das ist eigentlich ueberall so in diesem Fall.

Mehr faellt mir gerade nicht ein. Es koennen natuerlich auch mehrere Punkte gleichzeitig zutreffen.
Mir ist doch noch eine weitere Moeglichkeit eingefallen.

- die Entfuehrer hatten es in einem Groschenroman gelesen.

Koennte das sein?

Mir ging auch gerade diese Assoziation mit dem Goehrde Moerder durch den Kopf, der hatte auch ein Auto vergraben, in dem sich Zeitschriften befanden, jeweils vom selben Tag im August in verschiedenen Jahrgaengen. Bedeuten diese Groschenromane vielleicht etwas? Bisher hat man sie immer nur fuer zufaellig ausgewaehlte Lektuere gehalten.


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