Dieullige schrieb:Mich beschäftigt ständig die Frage anhand welcher Indizien man feststellen kann, dass eine Person nicht " selbstständig " das Haus verlassen haben kann.
Kann man nicht.
nicht selbständig wäre beispielsweise:
- man kann bewusstlos rausgetragen werden
- man kann auf den Arm genommen und rausgetragen werden
- man kann tot rausgetragen werden
- man kann in Einzelteilen im Beutel rausgetragen werden
selbständig wäre:
- zu Fuß aus der Haustür
- zu Fuß aus Fenster oder Terassentür
- auf einem Arm (trag mich raus... )
das wars auch schon.
sonst ist man ggf. noch drin.
Da ist ein Deckel einer Sickergrube vorm Haus...