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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 13:52
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Mhh, aber dann hätten doch schon im Twingo von F.R. Drogenhunde angeschlagen müssen.
Und die Ermittler hätten doch auch nicht erklärt, dass die Aussage von F.R. eine reine Schutzbehauptung/Lüge sei, mMn.
Bei Drogen kann man sich ja noch irgendwie vorstellen, dass die ziemlich luftdicht verpackt werden können. (Bei einer Leiche weniger)

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Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 14:01
Zitat von arpanetarpanet schrieb:Bei Drogen kann man sich ja noch irgendwie vorstellen, dass die ziemlich luftdicht verpackt werden können. (Bei einer Leiche weniger)
Könnte sein, bei einer Leiche stelle ich mir das auch schwierig vor.
@JochenOWL hat das mit den Drogen erklärt...
Beitrag von JochenOWL (Seite 3.998)


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04.05.2019 um 14:23
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Mhh, aber dann hätten doch schon im Twingo von F.R. Drogenhunde angeschlagen müssen.
Und die Ermittler hätten doch auch nicht erklärt, dass die Aussage von F.R. eine reine Schutzbehauptung/Lüge sei, mMn.
Wissen wie denn, ob Drogenhunde überhaupt eingesetzt wurden? Ich denke Leichenspürhunde wurden sicher eingesetzt, aber die wittern ja keine Drogen.
War denn die Vermutung mit den Drogen bzgl. der Polenfahrten schon bekannt, als der Twingo bei der Polizei untersucht wurde?


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 14:40
Ich habe mal eine Frage
Wie hoch schätzt ihr es ein, dass R noch lebt und sie einfach abgehauen ist?

Für mich und sicher für alle hier ist die Vorstellung dass R nicht mehr lebt und irgendwann gefunden wird schwer zu ertragen

Wenn sie noch lebt wird es mit jedem Tag schwerer für sie einfach so nach Hause zu kommen und zu sagen, hier bin ich wieder

Diese Ungewissheit was ist und passiert sein kann muss für die Eltern unerträglich schlimm sein


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04.05.2019 um 14:45
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:... ob man ihr Verschwinden als Folge eigenmotivierten (vielleicht auch manipulierten) Handelns sieht oder eben nicht.
Wenn man diesen Aspekt einbezieht, dann gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten, was passiert sein könnte, falls sie das Haus doch zu dieser Zeit verlassen haben könnte.
- sie hatte etwas geplant und kam später zurück ins Haus, als der TV mit dem Auto weggefahren war, vielleicht nicht allein und heimlich?
- oder hat sich mit jemandem verabredet und wurde auf dem Weg dahin entführt oder von jemandem in eine Falle gelockt
- oder sie ist mit jemandem (der nicht vermisst wird) zusammen weiter weg gefahren, und ist noch dort und lebt oder es ist dort etwas geschehen
- sie hatte Unterstützung bei ihrem freiwilligen Verschwinden (Unterschlupf, Geld, ...) und lebt irgendwo unerkannt
- sollte der TV irgendwie involviert sein, hätte er sie auch lebendig irgendwo hingebracht haben können und verschweigt es.

Das könnte insgesamt bedeuten, anderer bekannter Täter, Zufallstäter, anderer Tag, anderer Ort, sie lebt oder sie lebt nicht mehr.

Eine Menge Möglichkeiten, die kombiniert viele verschiedene Szenarien möglich machen, realistischere und weniger denkbare, die nicht so einfach nachzuverfolgen wären. Und eine Menge Ermittlungsarbeit für die Polizei, die vermutlich und hoffentlich gerade im Hintergrund Hinweise kombiniert.
Diese vielen Hinweise sind aber eigentlich schon in gewisser Weise beeinflusst, denn es wurde ja schon viel vorgegeben, das Suchgebiet, die Tat, der Tag ...
Wenn sich jemand da nicht ganz sicher war, dann hat er sich evtl. nicht gemeldet, falls er dachte er hätte RR z. B in Österreich gesehen, wenn man Richtung Polen sucht, und falls doch, dann wird das eher als Fehlsichtung interpretiert. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Menschen sich da keine grossen Gedanken machen oder keine gute Wahrnehmung haben und gleich die Familie alarmieren, vielleicht sogar in guter Absicht. Doch so etwas macht andere mögliche Zeugen gleich mit unglaubwürdig.


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04.05.2019 um 14:51
Zitat von EineMamaEineMama schrieb:Wenn man diesen Aspekt einbezieht, dann gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten, was passiert sein könnte, falls sie das Haus doch zu dieser Zeit verlassen haben könnte.
- sie hatte etwas geplant und kam später zurück ins Haus, als der TV mit dem Auto weggefahren war, vielleicht nicht allein und heimlich?
- oder hat sich mit jemandem verabredet und wurde auf dem Weg dahin entführt oder von jemandem in eine Falle gelockt
- oder sie ist mit jemandem (der nicht vermisst wird) zusammen weiter weg gefahren, und ist noch dort und lebt oder es ist dort etwas geschehen
- sie hatte Unterstützung bei ihrem freiwilligen Verschwinden (Unterschlupf, Geld, ...) und lebt irgendwo unerkannt
- sollte der TV irgendwie involviert sein, hätte er sie auch lebendig irgendwo hingebracht haben können und verschweigt es.

Das könnte insgesamt bedeuten, anderer bekannter Täter, Zufallstäter, anderer Tag, anderer Ort, sie lebt oder sie lebt nicht mehr.
Wenn man sich mit dem Wiki Angaben vom 18.02.2019 auseinandersetzt kann man dies durch aus in Betracht ziehen !


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04.05.2019 um 15:07
Liege ich richtig damit, dass für eine U-Haft ein dringender Tatverdacht vorliegen muss? Wenn dem so ist, bestünde also gegenüber F seit der Entlassung aus der U-Haft kein dringender Tatverdacht mehr. Wenn ein dringender Tatverdacht dadurch definiert wird, dass die Möglichkeit einer Verurteilung besteht, hieße das im Umkehrschluss, dass momentan die Möglichkeit einer Verurteilung von F verneint werden müsste. Wäre für mich logisch, bin aber ein juristischer Laie.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 15:08
Der Tatverdacht ist eine Vorstufe zum Kernsatz: Keine Verurteilung ohne Tat-Beweis. Der Tat-Verdacht ist dann mehrfach abgestuft, um differenzieren zu können, ab welchem Moment eine Untersuchungshaft erfolgen kann. Der dringende Tatverdacht hätte demnach die höchste Verurteilungswahrscheinlichkeit. In diesem Fall sehe ich aber nicht das Adjektiv "dringend" als wesentlich an, sondern das Wort "Tat". Es braucht zunächst Beweise für eine Tat, um im 2. Schritt einen Menschen mit dieser in eine Verbindung zu bringen. Und zwar so beweisbar eindeutig, dass die gleiche Tat nicht ebenso gut von einem oder mehreren anderen Tätern ausgeführt worden sein kann. Aus meiner Sicht scheitert es für die Ermittler noch erheblich an der beweiskräftigen Definition einer Tat. Klare Beweise zu Tatort, Tatzeit, Tat-Begehungsweise? Wir kennen dazu nur Annahmen, Vermutungen, Schlüsse, Davonausgänge, nichts Handfestes. Ohne diese harten Fakten kann eine völlig unbekannte Tat aber keinem hinreichend bekannten Tatverdächtigen gerichtsfest zugeordnet werden. Allein schon aus Gründen der Logik und ganz ohne Spitzfindigkeiten von Juristen. :-)


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04.05.2019 um 15:15
Wenn R noch lebt (was ich natürlich hoffe) muss sie doch denn ganzen Rummel und Presse mitbekommen. Dann bleibt ja nur das sie entführt wurde und irgendwo festgehalten wird.
Es ist beängstigend das ein Mensch einfach so verschwinden kann.


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04.05.2019 um 15:16
Zitat von majorcrimemajorcrime schrieb:War denn die Vermutung mit den Drogen bzgl. der Polenfahrten schon bekannt, als der Twingo bei der Polizei untersucht wurde?
Meiner Meinung nach schon...
Laut Wiki:
Freitag, 01. März
SpuSi / KTU im Haus + Twingo von J + F...
---------------------
Am Donnerstag 07.03. wurde der Twingo wieder freigegeben.
Heinz Kegl RTL Reporter hat vor dem Haus von Rebeccas Eltern darüber berichtet.
F.R. hat seine Schwiegereltern m.W.n. schon vorher über seine angebliche Drogenfahrt informiert.


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04.05.2019 um 15:20
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Vielen Dank für die guten Hintergrundinfos aus juristischer Sicht.
Äh, nur damit da keine Missverständnisse aufkommen: Juristisch bin ich echt blutigster Laie. Ich könnte euch aber noch ein bisschen bzgl. Wahrscheinlichkeitstheorie zutexten (nein keine Sorge).
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Ist es nicht auch so, das unabhängig von den vorliegenden und bewerteten Indizien der Zeitfaktor der U-Haft, also die Dauer, eine Rolle bei der Entlassung aus der U-Haft und der Aufhebung des Haftbefehls durch die eingelegte Haftbeschwerde ein Faktor war /ist ?
Ja sehr guter Punkt. Was ich schrieb gilt nur unter einer Annahme:
Es wurde primär der dringende Tatverdacht nicht mehr gesehen, womit die U-Haft autom. entfällt. Ein dringender Tatverdacht ist aber nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung. Wenn z.B. keine Verdunkelungs- und keine Fluchtgefahr besteht, müsste die U-Haft auch aufgehoben werden, obwohl der dringende Tatverdacht unverändert bestehen bleiben kann.

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die U-Haft aufgrund der Beschwerde aufgehoben wurde. Das würde (soweit ich hier verstanden habe) bedeuten, dass primär die ursprünglich zur U-Haft/für den dringenden Tatverdacht herangezogenen Verdachtsmomente neu bewertet wurden und die U-Haft (nachträglich) als von vornherein nicht gerechtfertigt angesehen wurde. Das würde bedeuten, dass der Faktor Zeit, neue Indizien usw. hier keine oder nur eine stark untergordnete Rolle gespielt haben. Aber vielleicht läuft das in Real doch etwas "lockerer" und der Richter bewertet doch auch stärker den aktuellen Stand(?)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Frage ist ja, was du unter einer plausiblen Alternative (Betonung auf „plausibel“) verstehst. Wenn ich so überlege, was hier geschrieben wurde, ob RR etwa nach Südkorea verschwunden sein könnte und dergleichen faktenfreie Märchen mehr, sind das keine plausiblen Alternativen.
Ich meine damit das, was auch ein Gericht/ein Richter als nicht "lebensfremd" und nicht widerlegt ansehen müsste. Was jetzt jeder einzelne hier darunter versteht ist offensichtlich stark unterschiedlich. Für mich ist z.B. ein freiwilliges Verschwinden (was eine spätere Straftat ggf. durch jmd. anderen als den TV ausdrücklich nicht ausschließt) noch nicht ganz vom Tisch.

Kurze Anmerkung zu den Zeugen: Zeugen die jemanden kennen werden sich eher seltener in der Person irren (im Gegensatz zu Zeugen, die jmd. nur aufgrund von (Such-)Bildern kennen, wie gut oder schlecht die auch sein mögen). Sie können sich aber im Tag geirrt haben. Was an einem Montag wieder unwahrscheinlicher ist als z.B. an einem Dienstag (evtl. außer bei Zeugen die im Schichtdienst arbeiten).
Aber ganz wichtg: Das man keine plausible Erklärung findet, die alle Zeugenaussagen berücksichtigt, heißt ja nicht, dass alle falsch sind. Es muss jede Kombination von falsch vs. richtig bewertet werden ("falsch" hier im Sinne von so nicht zutreffend, nicht im Sinne von gelogen). Zumindest was die Zeugen vom 18.02 angeht und jene die R. persönlich kennen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie es hier im konkreten Fall im einzelnen war, weiß ich nicht. Aber natürlich wird vom Anwalt des TV eine Beschwerde des TV gegen den Haftbefehl begründet. Und wenn in dieser Begründung etwas steht, was den ursprünglichen Haftbefehl in einem anderen Licht erscheinen bzw. den Tatverdacht jedenfalls so weit entfallen läßt, dass es für eine U-Haft nicht mehr ausreicht, muss der Haftbefehl aufgehoben werden.
Exakt das meinte ich. Und ich denke eben es geht dabei nicht um Nuancen (imaginäre 89 vs 90%) sondern doch um deutlich mehr / grundsätzlicheres.


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Wo ist Rebecca Reusch?

04.05.2019 um 15:30
Zitat von Hannes_FHannes_F schrieb:Vor dem Fall Rebecca Reusch kannte den Begriff KESY und das dahinterstehende System keine Sau. Und auch kein Drogendealer.
Auf allen Behördenebenen gibt es mittlerweile einzelne korrupte Mitarbeiter mit Kontakten zur organisierten Kriminalität.
Die Annahme, die organisierte Kriminalität ( ich spreche nicht von Gelegenheitsdealern) wisse nichts über solche Systeme, erscheint mir leider blauäugig.


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04.05.2019 um 15:40
Ich habe über diesen Fall mittlerweile viel gelesen und diverse Interviews gesehen !
Was auch gut ist immer mal wieder in den Wiki schauen .

Ich gehe davon aus das der Haftbefehl auf mehreren Aspekten aufgebaut war

F. hat nach dem Anruf der Mutter gesagt um 8.30 Uhr R ist nicht mehr da !

R. war aber noch im W-lan des Hauses eingeloggt als die Whats app Nachricht der Mutter um 8.42 auf R iPhone einging !

Dazu seine Widersprüche und die Kesy Aufnahmen

zitiert aus dem Wiki :
Rebecca war in den Morgenstunden des 18. Februar aus dem Haus der Schwester verschwunden. Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass sie getötet wurde. Nach Ansicht der Ermittler hatte sie zum Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Tötung das Haus ihres Schwagers wohl nicht verlassen. Das sagte Michael Hoffmann vom Landeskriminalamt Berlin in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ am Mittwochabend. Der dringend tatverdächtige Schwager von Rebecca sei zur mutmaßlichen Tatzeit allein mit ihr im Haus gewesen. Dies ergebe sich vor allem aus dem Telefonverhalten Rebeccas und den Router-Daten im Haus des Schwagers.

Nach RTL-Informationen lag Rebeccas Unterwäsche noch im Bad, so als wollte sie sich gerade umziehen. Neben den Router-Daten ist dies ein weiteres Indiz für die Ermittler, dass sie das Haus nicht freiwillig verlassen hat. Außerdem soll sie aus dem Badezimmer noch eine WhatsApp an eine Freundin geschickt haben.

Die hängen sich an einem WhatsApp-Häkchen auf, laut dem meine Tochter noch eine Nachricht von mir bekommen, aber nicht gelesen hat. Deswegen müsse sie am Morgen noch im Haus gewesen sein. Ihr Handy könnte sich aber auch irgendwo anders nochmal eingeloggt haben!", so Brigitte R. zur "Bild" und unteranderem in einem RTL Beitrag.

Das W-Lan ist aber nicht nur im Haus empfangbar , sondern auch in einem bestimmten Bereich ums Haus herum !

Deswegen halte ich den Artikel von EineMama auch entsprechend interessant , es gibt mehrere Möglichkeiten !


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04.05.2019 um 15:43
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Liege ich richtig damit, dass für eine U-Haft ein dringender Tatverdacht vorliegen muss? Wenn dem so ist, bestünde also gegenüber F seit der Entlassung aus der U-Haft kein dringender Tatverdacht mehr. Wenn ein dringender Tatverdacht dadurch definiert wird, dass die Möglichkeit einer Verurteilung besteht, hieße das im Umkehrschluss, dass momentan die Möglichkeit einer Verurteilung von F verneint werden müsste. Wäre für mich logisch, bin aber ein juristischer Laie.
Ein dringender Tatverdacht ist für eine U- Haft Voraussetzung.
Während eines Ermittlungsverfahrens kann sich der Verdachtsgrad mehrfach ändern, wenn u.U. neue Spuren, Zeugenaussagen bekannt werden.
Eine Hausdurchsuchung kann bereits mit einem Anfangsverdacht durchgeführt werden.

Abstufungen des Tatverdachts:
- Anfangsverdacht
- Hinreichender Tatverdacht
- Dringender Tatverdacht
- Richterliche Überzeugung


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04.05.2019 um 15:54
Was m.W. (kann mich natürlich täuschen) hier noch nicht debattiert wurde ist die Äußerung von Vater Reusch in seinem letzten Interview an R gewandt "Es lässt sich alles regeln". Kann jemand nachvollziehen in welchem Kontext diese doch sehr überraschende Äußerung steht? Erstmal lese ich daraus, dass er doch den Gedanken zulässt, dass sie freiwillig verschwunden sein könnte und es für R dafür auch Gründe geben könnte, die er aber für regelbar, als aus der Welt schaffbar hält. Oder hat diese Äußerung noch einen anderen Kontext?


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04.05.2019 um 16:00
Zitat von cycliccyclic schrieb:Ich meine damit das, was auch ein Gericht/ein Richter als nicht "lebensfremd" und nicht widerlegt ansehen müsste.
Der Ansatzpunkt eines Haftrichters wäre die Prüfung einer ausreichenden Täterwahrscheinlichkeit und, das geht naturgemäß nur prognostisch, einer ausreichenden Verurteilungswahrscheinlichkeit. Vom Ablauf ist das so:

Die StA kommt zum Haftrichter mit dem Antrag, einen bestimmten TV wegen Verdachts auf ein bestimmtes Delikt in U-Haft zu nehmen. Ihren Antrag begründet die StA mit von ihr gesicherten Indizien bzw. Beweisen und trägt vor, daraus ergebe sich nach ihrer Meinung ein dringender Tatverdacht in Bezug auf diesen konkreten TV mit sich darauf ergebender hoher Verurteilungswahrscheinlichkeit.

Der Haftrichter prüft nun, ob nach seiner Auffassung die StA recht hat oder nicht, ob sie also in Bezug auf diesen TV für den Erlass des beantragten Haftbefehls ausreichende Indizien für eine genügende Täterwahrscheinlichkeit mit daraus resultierender ausreichender prognostischer Verurteilungswahrscheinlichkeit gebracht hat.

Bei der Beurteilung dieser Umstände stehen irgendwelche Alternativszenarien nicht im Vordergrund, sondern der Haftrichter hat konkret zu untersuchen, wie es sich bei diesem TV im Zusammenhang mit den von der StA in Bezug auf diesen konkreten TV erwähnten Indizien und Beweisen verhält. Meint der Haftrichter, dass die StA bezüglich dieses TV nicht genug gebracht hat, lehnt er den Antrag auf Erlass des Haftbefehls ab. Er prüft nicht mehr (das ist gar nicht seine Aufgabe, er ist ja kein Märchenonkel), ob und welche mehr oder weniger plausiblen Alternativszenarien in Frage kommen könnten.

Wenn die StA eine Woche später mit einem anderen TV kommt und für diesen einen Haftbefehl will, prüft der Haftrichter halt in Bezug auf diesen neuen TV eine ausreichenden Täterwahrscheinlichkeit und eine prognostische hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit durch. Das ist bei jedem TV, für den die StA Haftbefehl beantragt, von den Prüfungsgrundlagen her ablaufmäßig immer das gleiche.

Wobei man NIE aus den Augen verlieren darf, dass der Haftrichter halt nur über die U-Haft entscheidet. Er ist nicht Tatrichter und fällt kein Urteil über Schuld oder Unschuld des TV. Letzteres tut später das Tatgericht.


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04.05.2019 um 16:05
Eben wurde von einem User auf eine Aussage von Axel Petermann verwiesen. Da diese nicht ordnungsgemäß zitiert wurde, wurde der Beitrag gelöscht. Ich zitiere daher erneut:
Der Bremer Profiler Axel Petermann wertet den Tötungsverdacht als ein „klares Zeichen dafür, dass die Indizienlage so erdrückend sein dürfte, dass etwas anderes ausgeschlossen werden kann“, sagt er FOCUS Online. Er stellt klar, dass nicht alle Tötungsdelikte blutig verlaufen. Wenn ein Opfer zum Beispiel erwürgt oder erstickt würde, entstünden zumindest in der Tatortumgebung kaum Spuren. Und auch die Widersprüche, in die sich Rebeccas Schwager bei den Angaben zum Verschwinden des Mädchens verstrickt habe sowie die zwei Autofahrten, für die er kein Alibi hat und nicht erklären will, dürften den Verdacht entscheidend erhärtet haben, so der Profiler.
https://www.focus.de/panorama/welt/15-jaehriges-maedchen-verschwunden-profiler-verwundert-warum-rebeccas-vater-schwiegersohn-deckt_id_10419078.html (Archiv-Version vom 02.06.2019)

In diesem Interview wird auch auf das Verhalten der Familie eingegangen:
Petermann bezeichnet dieses Verhalten als „wirklich abstrus, extrem ungewöhnlich“. Auch aus seiner Sicht sei es merkwürdig, wie sehr Rebeccas Vater den Schwiegersohn stütze. Den Ermittlern den Grund für die Autofahrten zu verschweigen, ergebe aus seiner Sicht keinen Sinn. „Worum kann es da schon gehen?", fragt er. Denkbar seien kriminelle Aktivitäten, die nichts mit Rebeccas Verschwinden zu tun haben, aber trotzdem vertuscht werden sollen. "Doch das würde das Schweigen des Vaters gegenüber der Polizei keinesfalls rechtfertigen, weil es hier doch um etwas viel Wichtigeres gehen sollte – nämlich durch alle möglichen Informationen dazu beizutragen, das Verschwinden seiner Tochter zu erklären, da man ja befürchten muss, dass sie getötet wurde“, so Petermann.

Die Ungereimtheiten seien inzwischen so auffallend, dass es wichtig sei, besser zu verstehen, ob es außer den familiären Beziehungen vielleicht auch noch „irgendwelche anderen Abhängigkeitsverhältnisse“ zwischen Eltern und dem verdächtigten Schwiegersohn gebe, erklärt der Profiler. Ebenso unschlüssig sei, dass Rebeccas Schwester die 15-Jährige am Morgen ihres Verschwindens nicht mehr gesehen haben will oder deren Verschwinden bemerkt habe, da sie offenbar im Wohnzimmer übernachtet habe. Die Schwester soll um 7 Uhr das Haus verlassen und auf dem Weg zur Arbeit ihre zweijährige Tochter zum Kindergarten gebracht haben.
https://www.focus.de/panorama/welt/15-jaehriges-maedchen-verschwunden-profiler-verwundert-warum-rebeccas-vater-schwiegersohn-deckt_id_10419078.html (Archiv-Version vom 02.06.2019)

Nun, der Artikel ist bald zwei Monate alt. Die Frage ist, wie Herr Petermann heute über den Fall denkt und ob er seine Aussagen heute genauso tätigen würde. Ich bin kein großer Petermann-Fan, dennoch erscheinen mir seine Aussagen in diesem Fall als schlüssig. Was ich über 90% der Beiträge hier nicht sagen kann. Mag auch daran liegen, dass Herr Petermann vom Fach ist, er war lt. Wikipedia etwa 40 Jahre bei der Kriminalpolizei. Wikipedia: Axel Petermann


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04.05.2019 um 16:14
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Was m.W. (kann mich natürlich täuschen) hier noch nicht debattiert wurde ist die Äußerung von Vater Reusch in seinem letzten Interview an R gewandt "Es lässt sich alles regeln". Kann jemand nachvollziehen in welchem Kontext diese doch sehr überraschende Äußerung steht? Erstmal lese ich daraus, dass er doch den Gedanken zulässt, dass sie freiwillig verschwunden sein könnte und es für R dafür auch Gründe geben könnte, die er aber für regelbar, als aus der Welt schaffbar hält. Oder hat diese Äußerung noch einen anderen Kontext?
Der Kontext :

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde Vater R. in dem Interview zum Schluss gefragt, was er seiner Tochter denn sagen/welche Botschaft er aussenden würde, falls sie, entgegen der Annahme der Familie, doch weggelaufen wäre. Daraufhin erfolgte unter anderem sein "Es lässt sich alles regeln".

Ob B.R. dabei aber innerlich nun wirklich den Gedanken an ein freiwilliges Weglaufen zugelassen hat, oder nur dem Angebot des Interviewers nachkam lässt sich mMn schwer ablesen/beurteilen wie auch eine Interpretation seiner Aussage.


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