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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

16.05.2019 um 17:49
Zitat von KarlssohnKarlssohn schrieb:Wo ist Rebecca Reusch?
heute um 17:43
RedRobin schrieb:
...ist bisher durch nichts bestätigt!Die kann auch von einem Zeitungsschreiber verfasst worden sein...Wir wissen es nicht!
Ja, das habe ich bereits an anderer Stelle schon geschrieben - es ist in den vergangenen drei Monaten viel verwässert worden an den ursprünglichen Aussagen - und einzelne Statements wurden auch schon kräftig gelöscht.
Diese Aussage ist nicht bestätigt, weil:

...sie weder von Hr. Hoffmann, noch von Hr. Steltner oder
der Polizeiprecherin veröffentlicht worden ist!

Auch bei Deinen anschaulichen Beschreibungen über das gesamte (angebliche)
Tatgeschehen handelt es sich grösstenteils um Spekulationen!

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16.05.2019 um 18:00
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Du weisst aber schon dass dies hier keine Reality Soap ist ? Hier gibt es kein Drehbuch.
Wenn da steht "gehen davon aus" , bleibt es lediglich eine Vermutung, dies ist kein Fakt.
Ein Fakt ist es sicherlich nicht, auch keine Vermutung. Polizei und StA stellen keine Vermutungen in der Öffentlichkeit.


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16.05.2019 um 18:08
Bzgl. KESY-Erfassung:

Ich denke, dass sobald die MoKo einen Fall übernimmt die Standardvorgehensweise ist, alle verfügbaren Transportmittel zu überprüfen. Wenn dann zugleich für den relevanten Zeitraum noch ein Kennzeichenerfassungssystem aktiv ist, dann ist das ja ganz praktisch.

Das Szenario mit dem Handy ist natürlich auch sehr wahrscheinlich, weil auf Autobahnen sehr oft Netzlöcher existieren oder weil er zB das Handy nachdem er losgefahren ist ausschaltete.

Ich glaube, dass die EB bei der Befragung schon merkten, dass er sie anlügt. Ist nicht schwer für ausgebildete Ermittler zu erkennen, sogar als Laie merkt man das.


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16.05.2019 um 19:08
Zitat von KarlssohnKarlssohn schrieb:Nein, das wird nur gerne so dargestellt: wenn die MOKO sagt: gehen Sie davon aus, dass R tot ist - dann ist sie auch tot - definitiv.
Wann hat ein Vertreter der Mordkommission das denn gesagt? In XY sagte Herr Hoffmann, Rebecca "dürfte" das Haus nicht verlassen haben. Du beziehst Dich auf Herrn Steltner, der sagte "wir gehen davon aus... leider". Der arbeitet aber nicht für die Moko.


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16.05.2019 um 19:53
Zitat von LöwensempfLöwensempf schrieb:Kesy ist datenschutzmäßig heikel und hat nur den Sinn, dass das System Kennzeichen ausfiltert, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Andere Kennzeichen dürfen bei dieser Erfassungsanlage eigentlich gar nicht gespeichert werden, die fliegen sofort wieder raus.
Theoretisch ist das richtig :-)
Praktisch allerdings werden sämtliche vorbeifahrenden Fahrzeuge gespeichert an diesen strategischen Punkten und zwar über längere Zeiträume (Monate, Jahre!)
Zitat von LöwensempfLöwensempf schrieb:Deshalb ist doch gerade die Empörung so groß, weil es doch geschehen ist. Das allerdings nur, weil ein Richter es für begrenzte Zeit in einem anderen Fall angeordnet hat.
Stimmt. Aber praktisch läuft das System 24/7 auf Dauerbetrieb.
Aus dem einfachen Grund, weil es ständig Fälle mit solchen richterlichen Anordnungen gibt.
Zitat von LöwensempfLöwensempf schrieb:Wenn also andere Fahrzeugdaten per Kesy normalerweise gar nicht gespeichert werden, hat die Polizei auch keinerlei Anlaß, regelmäßig dort anzufragen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei schon sehr lange sehr gut darüber informiert ist, dass das System auf Dauerbetrieb läuft und permanent jedes Fahrzeug erfasst - und dass es sich daher durchaus lohnt, dort anzufragen.

Dies alles ist öffentlich seit ca. einer Woche bekannt und die Medien berichten auch darüber - spätestens seitdem es Thema war im Innenausschuss des Potsdamer Landtages, wo der Sachverhalt so wie oben beschrieben, von Brandenburgs Polizeivizepräsident Höppner auch bestätigt wurde.


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16.05.2019 um 20:02
Weil da heute wieder einiges durcheinanderging:

GPS (USA), Glonass (RUS), Galileo (EU) haben keine "Netzabdeckung", sondern funktionieren überall gleich gut, solange keine Satelliten verdeckt sind. In Gebirgen funktioneren diese Systeme daher manchmal schlecht (ungenau), stellenweise auch gar nicht. In Gebäuden auch nicht (manchmal noch begrenzt in der Nähe von Fenstern).

Diese Systeme sind rein passiv. Der manchmal verwendete Begriff "GPS-Sender" ist daher reichlich irreführend. Es findet keinerei Kommunikation vom GPS-Gerät zum Satelliten statt. GPS-Geräte sind erstmal reine Empfänger. Allerdings gibt es dann Geräte, insbes. Smartphones etc. die die Positionsdaten in Apps verwenden und die diese Daten dann (wohl nicht selten) auch "nach Hause telefonieren" - üblicher Weise über eine Internetverbindung. Was einzelne Dienste da speichern, was sie zugeben zu speichern und was sie ggf. Ermittlern zur Verfügung stellen, dürfte sehr unterschiedlich sein. Einige Nutzer unterbinden den Zugriff von Apps auf bestimmte Daten (z.B. GPS) auch. Es ist also ungewiss, ob die Ermittler Zugriff auf GPS-Daten aus dem Handy hätten haben können, falls das Handy mitgeführt wurde. Was aber klar ist: Wenn es solche Daten gegeben hätte, hätte man die Suchgebiete sehr genau eingrenzen können (wenige Meter).

Ganz anderes ist es im Mobilfunknetz, wo sich die Geräte aktiv in einer Funkzelle anmelden - d.h. die Funkzellen haben Informationen bzgl. der eingeloggten Geräte. Die spannende Frage ist wieviel man nachträglich aus diesen Daten ableiten kann. Technisch ist da sicher mehr möglich und evtl. zum Teil auch umsetzbar, wenn eine Richerliche Genehmigung vorab vorliegt. Dieser Fall ist hier aber irrelevant, weshalb ich mich damit jetzt nicht weiter beschäftige. Im Nachhinein ist man auf die Daten angewiesen die gespeichert wurden (max. 10 Wochen) (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Funkzellenabfrage und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-darf-jetzt-mit-Vorratsdaten-und-Funkzellenabfragen-Einbrecher-jagen-3780181.html und https://www.lecturio.de/magazin/funkzellenabfrage/).
Demnach sind das Daten die für die Abrechnung relevant sind. Dazu habe ich nichts genaues gefunden, jedoch gehe ich davon aus, dass z.B. die Erfassung der Funkzelle auch dadurch gerechtfertigt ist, dass sie auch für den Nutzer einen möglichen Vorteil hat, wenn er z.B. beweisen kann in einem fraglichen Zeitraum, in dem er ausgiebig mit Japan telefoniert haben soll, nicht in dem fraglichen Gebiet der Funkzelle gewesen ist. Es dürfte aber unmöglich sein nachzuweisen, dass man die ganze Zeit in Hausnummer 15 und nie nebenan in Nr. 17 war. Daher machen die verlinkten Texte für mich Sinn, die immer nur von der Bestimmung der Funkzelle sprechen und nicht von einer genaueren Ortung innerhalb einer Zelle.

Beides (Galileo und SIM) kombiniert neben jedem Smartphone auch eCall, das Notrufsystem, das aber erst seit Ende 2018 verpflichtend ist. Der Twingo des TV hat soetwas nicht (zu alt). Er hat auch keine SIM und sehr wahrscheinlich auch kein "GPS" (kein Navi) und ist damit quasi blind. Aufgezeichnet werden allenfalls bestimmte Messwerte, insbes. wenn Fehlercodes einzlener Steuergeräte anliegen. Manche Daten sind vorgeschrieben (insbes. abgasrelevante), vieles ist Hersteller-/Typ-spezifisch. Mit Sicherheit werden aber keine Bewegungsdaten oder sonst. Zeitverläufe aufgezeichnet (wie z.B. Geschw. über die Zeit, aus denen sich z.B. ablesen ließe wie lange auf der Autobahn gefahren wurde).

Interessant finde ich doch, dass man entlag einer möglichen Strecke von Berlin via A12 bis Ausfahrt Fürstenwalde West über Lindenberg und via Landstraße über Wolzig zurück zur Auffahrt Friedersdorf sucht und zwar zunächst nicht in den Gebieten wo der TV zunächst vorbeigekommen sein muss, wenn er tatsächlich Fürstenwalde West abfuhr, sondern dort wo die Funkmastendichte besonders dünn ist (hatte da neulich mal eine Karte hier gepostet) und sich somit auch Standzeiten nur am ungenauesten ermitteln ließen. Ich bin daher nicht so sicher, dass der TV sein Handy nicht oder nur im ausgeschalteten Zustand dabei hatte (ausschalten wäre ja ohnehin nicht sehr schlau, als Täter hätte er es eingeschaltet zuhause liegen lassen müssen, aber das setzt natürlich eine gewisse Überlegtheit voraus). Nur an diese Strecke zu suchen wäre durch das Vorhandensein von Funkzellendaten recht plausibel. Wenn man gar keine Anhaltspunkte außer wenigen Zeugenichtungen hat (die ja bekanntermaßen nicht allzu hoch gewichtet werden können), hätte ich ein anderes Muster bei den Suchgebieten erwartet (z.B. auch mal nördlich der A12).
Auch der Einsatz von Hunden an mehreren Autobahnabfahrten passt für mich durchaus ins Bild. Es war wohlmöglich weniger der Versuch die genommene Ausfahrt zu verifizieren, sondern eher der Versuch auszuschließen, dass dort schon die Leiche irgendwo abgelegt wurde. Immerhin gibt es deutliche Aussagen von Experten, dass man keine in Autos fahrenden Personen mit Mantrailern verfolgen kann (nichtmal zeitnah, geschweige denn Wochen später - s. z.B. https://www.wuff.eu/wp/mantrailing-geruechen-auf-der-spur/ (Archiv-Version vom 13.09.2018)). Man könnte eine Stelle an der Autobahn durchaus für einen geeigneten Ablageort halten, da dort kaum Fußgänger vorbeikommen dürften (teilw. gibt es Zäune die Tiere abhalten sollen). Da an dem Tag dichter Verkehr geherrscht haben soll könnte man auch mit einem Funkzellen-Bewegungsprofil sicher nicht ganz ausschließen, dass der TV an einer Ausfahrt kurz gestoppt hat. Fürstenwalde West ist da weniger geeignet, aber Storkow bietet sich durchaus an.


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16.05.2019 um 21:14
Zitat von KarlssohnKarlssohn schrieb:Es wäre völlig an der Realität vorbei, wenn so etwas nicht beim TV allabendlich abläuft. Aus diesem Grund vermute ich sehr stark, dass weder die Frau noch der Rest der Familie beliebig lange still halten werden; die Aussagen, der Ermittler, dass man davon ausgehen muss... ,
Meine Prognose: Die Familie ist von der Unschuld des Schwagers zu 100% überzeugt, sie sind sich absolut sicher. Daher werden wir weiter eine Familie sehen, die unverändert zusammenhält. Woche für Woche, Monat für Monat.

@cyclic

Der Schwager hat in seiner ersten Aussage angeblich zu Protokoll gegeben, er hätte geschlafen. Entsprechend dieser Aussage dürfte er das Telefon im eingeschalteten Zustand zuhause liegen haben lassen.

Mal angenommen, er hätte es mitgenommen. Dann legt er das Telefon versteckt an einem See ab, fährt 50km weiter, legt die Leiche ab, fährt zurück und sammelt das Telefon ein und fährt wider heim. Die Funkzellenortung läuft dann in's Leere.

Die fehlenden Suchen nördlich der Autobahn finde ich ebenfalls bemerkenswert. Die Gründe dafür können vollkommen trivial sein: Es gibt ein paar Hinweise auf Ortskunde des Schwagers in der Nähe der Seen im Süden, also konzentriert man die Suche auf diesen Bereich. Flächendeckend das komplette, potentielle Suchgebiet abzulaufen, ist ohnehin vollkommen illusorisch. Was mir auch noch aufgefallen ist: Die Suche wurde auffällig häufig und intensiv von Medienvertretern begleitet, die Polizei hat auf tagesbasis Suchaktionen und deren Fortsetzungen angekündigt. Spekulation: Die Hoffnung war vielleicht, durch intensive Berichte über die Suche im wahrscheinlichen Ablagegebiet den Schwager in der U-Haft so weit weichzukochen, daß er aufgibt und doch noch ein Geständnis ablegt. Vielleicht war das Suchgebiet völlig falsch und es hat ihn überhaupt nicht beeindruckt.



Zum Thema KESY noch ein Gedanke. Die Legalität des Systems ist derzeit umstritten, bis zu einem Beweisverwertungsverbot ist es aber ein weiter Weg. Auch wenn das System an sich abgeschaltet werden muß, bleiben die Spuren daraus erstmal für den Fall erhalten. Falls jemals eine Leiche gefunden wird, untersucht die Spurensicherung den Fundort mit Sicherheit millimetergenau auf Spuren, die dem Schwager zugeordnet werden können. Wenn da etwas gefunden wird, ist Kesy zweitrangig.


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17.05.2019 um 08:36
https://www.sueddeutsche.de/politik/rebecca-seit-drei-monaten-verschwunden-1.4450837

Die Polizei sucht weiter, alles unverändert. FR ist weiterhin TV.


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17.05.2019 um 09:25
Hier nochmal eine Zusammenfassung und der aktuelle Stand6

https://www.morgenpost.de/berlin/article216585623/Rebecca-Reusch-seit-drei-Monaten-vermisst-Polizei-ermittelt-weiter.html


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17.05.2019 um 11:46
Der Schwager sei an dem Vormittag allein mit Rebecca im Haus gewesen, habe laut seiner Handydaten nicht geschlafen, was er jedoch behauptet hatte,
diese Info ist neu für mich..das heißt wohl - so interpretiere ich es - er war am Handy aktiv...

Quelle:
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/junge-berlinerin-vermisst-rebecca-bereits-seit-drei-monaten-verschwunden-61968762.bild.html


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17.05.2019 um 12:03
1. Ein Indizienprozeß in einem Mord/Totschlagsfall ohne vorweisbare Leiche als eigentliches "corpus delicti" gehört grundsätzlich zu den durchaus schon erprobt gelösten Aufgaben einer Staatsanwaltschaft / eines Schwurgerichts.

2. Käme aber noch hinzu, daß gesicherte naturwissenschaftlich-gerichtsmedizinische Belege für einen Todeseintritt fehlen, wird es schon recht schwierig - ist aber immerhin in der Praxis nicht völlig ungewöhnlich. vgl. etwa
https://www.allmystery.de/themen/km136934-3821#id24842537
Der aus 5 Richtern (drei Berufsrichtern und 2 Schöffen) bestehende Spruchkörper muß im Ergebnis der Hauptverhandlung wegen Mordes oder Totschlags bei fehlender Leiche bei einer Verurteilung im wesentlichen zur Überzeugung gelangt sein,
a) daß eine vermißte Person überhaupt tot ist und nicht etwa nur abgängig.
b) daß ein bestimmter Täter diese Person vorsätzlich getötet hat (Totschlag) und ggf. sogar die tatbestandlichen Merkmale eines Mordes vorliegen.
Für andere Deliktsformen wie etwa Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung liegen prinzipiell die gleichen Probleme vor a) ein Mensch ist nach sicherer Überzeugung des Gerichts tot und b) ein bestimmter Täter trägt daran nachgewiesen eine zu bestimmende Schuld.

Im normalen Mord/Totschlagsprozeß gibt es eben eine Leiche, womit die Lösungsprobleme zu a) schon mal entfallen.

3. Kommt dann aber noch weiter hinzu, dass zusätzlich in einem Verfahren kein substantiierbares Motiv benannt und dargelegt werden kann - sondern sich das Gericht bestenfalls in Alternativen bewegen müsste, warum die Tat überhaupt begangen wurde - steigen die Schwierigkeiten weiter. Man bräuchte für einen Totschlag zwar nicht zwingend die Feststellung eines bestimmten Motivs - aber wenn das "warum" bei den bereits genannten Problemen auch noch als kaum eindeutig greifbar dazu kommt, kann es alles zusammen genommen zur unlösbaren Aufgabe führen, einen hinreichend verdächtigen Täter auch zu verurteilen.

4. Dann erst folgt der zweite aber nicht minder schwere Teil der Überzeugungsbildung : vernünftige entlastende Alternativen zu dem ggf. in einer Anklage vorgetragenen Sachverhalt, müssen zur Überzeugung des Gerichts und nachprüfbar für den BGH ausgeschlossen werden. 

Wenn es sich wie hier bei der Verschwundenen um ein 15jähriges Mädchen in einem insoweit kritischen Alter handelt, will ich selbst schon mal gar keine Küchenpsychologie betreiben. 

Es können zwar einem jugendpsychiatrisch erfahrenen Psychiater ggf. schon im Ermittlungsverfahren die vielen dokumentierten Lebensäußerungen in den social medias von R. zur Begutachtung vorgelegt werden. 

Er wird die Aussagen aller mit ihr vertrauten Personen zu ihrem Verhalten in der Vergangenheit, sowie in der wichtigen Phase vor dem Verschwinden ausführlich und tabulos prüfen. 

Er wird, falls auch die zeugnisverweigerungsberechtigten Personen sich ehrlich und zusätzlich umfassend zeugenschaftlich einbringen, zu validen Ergebnissen kommen können - was insbesondere die Ausschlußdiagnosen Suizid oder "runaway teen" anbetrifft. Dem werden sich die StA/Kammer nach eigener Überprüfung dann weitgehend anschließen können. Das Gutachten wäre dann ggf. sicheres Terrain für das Gericht.

5. Aber was ist mit weiteren Varianten: Der Psychiater als Gutachter wird kaum etwas dazu beibringen können, ob nicht irgendein Hirni sie von der Strasse weggeschnappt hat... Oder R. etwa mit Versprechungen in eine ggf. tödliche Falle gelockt wurde. Allerhöchstens zu der Frage ob R. zu letzterem nach ihrer Persönlichkeitsstruktur in gutgläubiger Art anfällig gewesen könnte.

Solche alternativen Ursachen, die zu ihrem Verschwinden geführt haben könnten, muß die Kammer mit vernünftigen Argumenten in der Beweiswürdigung aber ggf. ausschließen können. Wie denn ? Die bloße nachrichtenlose Abwesenheit für sich gesehen - ohne starke anderweitige Indizien - halte ich für vage. (Da muß man sich nur einmal die jahrelangen Fristen für sog. Todeserklärungen nach dem Verschollenheitsgesetz anschauen, wenn nicht die Ausnahmen Flugzeugabsturz, Schiffsuntergang oder Aufenthalt in Kriegsgebieten anzunehmen sind.)

Je weniger zu 1. 2. 3. 4. 6. im Hinblick auf den Tatverdächtigen festgestellt werden kann, desto schwammiger bis aussichtslos kann es hier werden. Deshalb muß dieses Netz zunächst einmal weiter verdichtet werden und wird es auch. Da bin ich mir sicher.

6. Insbesondere die Routerdaten, das Telekommunikationsverhalten samt Inhalten, die Abweichungen zum erwartbaren Verhalten von R. an jenem Morgen, haben bisher ! nicht bzw. nur kurzfristig zum dringenden Tatverdacht gegen den Verdächtigen geführt. M.E. bezieht sich der fehlende dringende Tatverdacht auch auf die Annahme, dass R. das Haus nicht selbständig und/oder lebendig verlassen haben dürfte und nur ein Zuordnungsproblem zu einem bestimmten Täter vorliegt, wie einige hier wollen, - sonst wäre nach meiner Auffassung der Haftbefehl nicht schon nach drei Wochen wieder aufgehoben worden. Diese Feststellung der StA kann deshalb m. E. das Vorweisen des "corpus delicti" Leiche (noch) nicht ersetzen. Es wäre nach wie vor für die Feststellung des in einer Anklage wegen Mordes oder Totschlags ja vorausgesetzten Todesfalls natürlich der Fund der Leiche von höchster Priorität. Denn es geht hiermit erst einmal um den Ausschluß des naheliegenden Einwandes, man könne ja nicht wissen ob R. überhaupt tot sei.
Erst in zweiter Linie geht es darum, ob sich anhand einer Leiche Spuren zum Tathergang finden lassen.

7. Ermittlungsverfahren müssen, wegen der Belastungen für einen Tatverdächtigen zügig geführt werden. Das folgt auch aus dem ggf. einklagbaren Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Da es sich derzeit aber um keine Haftsache handelt gibt es grds. keine normierte kalendarische Begrenzung. Hinweise müssen adäquat zu den zur Verfügung stehenden sächlichen und persönlichen Mitteln nach Priorität zügig und ohne unangemessene Verzögerungen abgearbeitet werden - und werden sie auch, soweit für den Bürger ersichtlich.

Ich glaube ferner nicht, dass die Ermittlungsbehörden in der Zwischenzeit seit der letzten Haftentlassung jetzt doch einen dringenden Tatverdacht hinsichtlich eines Tötungsdelikts erarbeiten konnten. Es wäre m. E. in diesem Falle zu riskant einem dringend verdächtigen mutmaßlichen Kapitalverbrecher aus taktischen Gründen völlig seine Bewegungsfreiheit zu lassen, wenn man die Alternative einer erneuten Verhaftung hätte.

8. Gelingt das alles nicht kann es m. E. nicht zur Anklage kommen oder die Anklage wird bekanntlich voraussichtlich mangels Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht zugelassen. Das kann auch den Grund haben, daß man sich im Einzelfall auch mal an einem falschen Tatverdächtigen abgearbeitet haben könnte. Die Verjährungsfristen sind aber entweder nicht existent, sehr lange oder kürzer - je nach zugrundeliegendem Delikt. Und auch einmal nach § 170 II StPO eingestellte Ermittlungsverfahren können wieder aufgegriffen werden.


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17.05.2019 um 12:13
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Wenn da steht "gehen davon aus" , bleibt es lediglich eine Vermutung, dies ist kein Fakt.
Man muss bedenken: das ist Juristendeutsch. Die drücken sich eben sehr vorsichtig aus. Ganz gut verfolgen kann man das z.Zt. in dem Armbrust-Fall. (Sorry an die Mods, aber zur Veranschaulichung muss ich grad mal einen anderen Fall heranziehen.) Da ist die Auffindesituation wirklich sehr klar, und dennoch wird gesagt:
Demnach deutet alles darauf hin, dass die 30-Jährige die beiden anderen sowie sich selbst mit Armbrustpfeilen erschoss.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/armbrust-fall-passau-polizei-durchsucht-wohnung-des-getoeteten,RQcpw7Z (Archiv-Version vom 19.05.2019)
Also wieder: "deutet darauf hin". Juristen formulieren das eben so. Genauso wie "wir gehen davon aus" bedeutet das in Normal-Sprache übersetzt: Wir sind uns so gut wie sicher. Vermutungen äußern Ermittler überhaupt nicht öffentlich, und Wahrscheinlichkeiten werden formuliert wie: "wir können nicht ausschließen, dass..."
Also ich habe noch nie einen Juristen etwas unumstößlich formulieren hören. Irgendeine Hintertür bleibt da immer offen, auch wenn der Sachverhalt noch so sicher war. Ist ja auch o.k. so, jedenfalls in dieser Branche.


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17.05.2019 um 12:18
Wenn seine frau auf ihn den druck erhöhen würde,dann vielleicht verrät er sich.aber solange sie ihn schützt und die heile welt behalten möchte,ist er dem nicht ausgesetzt. Sehr naiv zu denken er sei frei von schuld.im allgemeinen gesagt leben narzistische persönlichkeiten eine lebenslüge.daher wird dies vielleicht nicht schwerfallen,mangels empathie,reue und scham,
einsicht wird nicht entstehen.also rebecca muss gefunden werden.
Ich danke den schreibern für ihre meinungen,darstellungen und kritik in diesem fall.menschen sind wertvoll und die wahrheit braucht manchmal zeit aber sie kommt.


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17.05.2019 um 12:28
Ich stelle mir mittlerweile auch eine andere Frage in Anbetracht der Dauer :

Angenommen der Schwager wäre tatsächlich schuldig, wie lange kann mit diesen Druck in der Familie und Öffentlichkeit aushalten? Kann man Teil der Familie bleiben und in dieser Gemeinschaft weiterleben ?


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17.05.2019 um 12:35
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Angenommen der Schwager wäre tatsächlich schuldig, wie lange kann mit diesen Druck in der Familie und Öffentlichkeit aushalten? Kann man Teil der Familie bleiben und in dieser Gemeinschaft weiterleben ?
Ja, kann F. R. offensichtlich und er lässt sich auch noch von der Familie bemitleiden, wie schlecht es ihm ginge usw.


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17.05.2019 um 12:35
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:Angenommen der Schwager wäre tatsächlich schuldig, wie lange kann mit diesen Druck in der Familie und Öffentlichkeit aushalten? Kann man Teil der Familie bleiben und in dieser Gemeinschaft weiterleben ?
Von der Familie kommt nicht der geringste Druck. Insofern wird es ihm auch nicht schwer fallen, Teil der Familie zu bleiben.

Hingegen würde er aus der Gesellschaft und Familie ausgestoßen, wenn er gestehen würde.

Falls er es war, ist es also wesentlich besser er gesteht nicht. So hat er nämlich weiterhin eine Familie und in wenigen Monaten, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit abgeebbt ist, wird er auch wieder arbeiten können. Wo siehst du also welchen Druck?


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17.05.2019 um 12:40
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:diese Info ist neu für mich..das heißt wohl - so interpretiere ich es - er war am Handy aktiv...
Vor ein paar Seiten hat jemand geschrieben, daß man auch wenn man schläft whatsapp Nachrichten verschicken kann.
Das bezweifle ich sehr stark, wenn man schläft dann ist das kaum möglich Nachrichten zu lesen und auf diese zu antworten

Was die Sache mit dem Handy von R angeht, da gibt es eine Funktion nicht stören
Da kann man auch von der Uhrzeit her genau einstellen abwann das Handy quasi nicht erreichbar ist und somit auch im Router als ausgeloggt dargestellt wird
Sie könnte also die Zeit auch für morgens vorab eingestellt haben also das Handy ist dann wieder erreichbar und im Router auch zu erkennen und ab einer vorab eingestellten Uhrzeit wieder auf nicht stören
Ich hab da mal ein Bild zu gepostet

Damit will ich eigentlich sagen, dass R das Handy nicht an und ausgemacht hat und somit auch ihr Verschwinden entweder freiwillig, oder durch Fremdeinwirkung in der Nacht passiert sein

Screenshot 20190517-123223Original anzeigen (1,6 MB)


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17.05.2019 um 12:40
Weshalb schreibt denn der Merkur + Bild „Die Polizei geht von Mord aus?
Bisher dachte ich immer es ginge um Totschlag?


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17.05.2019 um 12:50
Wenn F. es denn gewesen sein sollte, hat er kein normal funktionierendes Gewissen.
Er wird alles in die Waagschale gelegt haben, und dabei ist ihm aufgefallen, das es für ihn noch einige Etagen tiefer gehen könnte. Auch im Keller angekommen kann man noch ein Loch buddeln.
Er wird nicht groß Gläubig sein, das er sich frei fühlt auch nach seinem eigenen Ableben, irgendwann mal.
So hat er erst mal alles, seine Frau, ein Kind und eine Familie die ihn beschützt und zu ihm hält.
Die Familie macht es eigentlich richtig, falls sie Zweifel haben, halten ihre linke Backe auch noch hin. Wie beschämend für ihn.
Ich denke wirklich, hoffentlich war er es nicht, um R. Familie nicht den Rest zu geben.
Ich würde verrückt werden, an ihrer Stelle.


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