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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2019 um 08:40
Es wird immer in alle Richtungen ermittelt, vor allem da es im Fall R über 2.000 Hinweise gab, die ausgewertet werden müssen. Diese Hinweise werden logischerweise nicht alle mit F zu tun haben. Die EB gehen von einem bestimmten Ablauf an dem Morgen des Verschwindens aus, zugeordnet werden kann eine Tat dem TV aber nicht zu 100%. Es gibt Restwahrscheinlichkeiten, dass es doch hätte ein bisschen anders gewesen sein können. Damit meine ich nicht Szenarien wie "R trifft sich vor der Schule zu einem dubiosen Fotoshooting", sondern eher "F überredet die lebende R, ihr Handy auszuschalten und einen Ausflug nach Brandenburg zu machen" (wo dann irgendwas vorgefallen ist, was wir nicht wissen).

Es gibt mehrere Möglichkeiten, was passiert sein könnte. Dass F irgendwie involviert ist, halte ich für sicher. Dass er R umgebracht hat, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. Deswegen ist er frei.

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Wo ist Rebecca Reusch?

07.08.2019 um 08:44
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Eine Tötung und eine Verbringung sind zwei verschiedene paar Schuhe !
Nur kommt es äußerst selten vor, dass ein anderer als der Täter die Leiche eines Opfers versteckt und selbstverständlich setzt man bei einem Verdacht, dass Täterschaft für die Tötung und Verbringen auf verschiedene Personen zu verteilen sind, ein besonderes Näheverhältnis der beiden voraus.

Übertragen auf den Fall hier hätte man dann sehr schnell einen ganz bestimmten weiteren Haupttatverdächtigen, den es hier aber ja gerade nicht gibt. In diese Richtung zu spekulieren, ist daher eine Sackgasse.
Somit klaffen auch beim tatverdächtigen FR Täterschaft und Verbringen nicht auseinander.


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07.08.2019 um 10:52
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:Es wird immer in alle Richtungen ermittelt, vor allem da es im Fall R über 2.000 Hinweise gab, die ausgewertet werden müssen. Diese Hinweise werden logischerweise nicht alle mit F zu tun haben.
Natürlich nicht. Es werden zB die Angaben aller Zeugen geprüft, die sich gemeldet und mitgeteilt haben, dass sie R irgendwo gesehen zu haben glauben. Es wurde und wird auch geprüft, ob Rs Handy- und Laptopauswertung Hinweise auf Personen geben, mit denen er sich getroffen haben könnte. Es wird Aussagen ihrer Freundinnen nachgegangen, ob sie jemanden kennengelernt haben könnte etc. pp.

All das fällt unter „Ermittlungen in alle Richtungen“. Damit ist, anders als sich das manche offenbar vorstellen (und selber machen), NICHT gemeint, dass die MoKo ein theoretisches komplettes alternatives Szenario aufstellt und erst danach nach Dingen sucht, die diese Theorie bestätigen könnten.

Nein, Ermittler machen es natürlich genau umgekehrt: Sie sammeln Fakten und schließen daraus auf ein Szenario, in das sich die gefundenen Fakten, ohne gegen die Grundsätze der Logik zu verstoßen, einfügen. Anscheinen haben sie aber ausreichende solcher Fakten für ein anderweitiges schlüssiges Szenario bisher nicht gefunden. Was aber selbstverständlich nicht ausschließt, dass man weiter in alle Richtungen ermittelt, sprich um sachdienliche Hinweise bittet, was und wo man noch suchen könnte.


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07.08.2019 um 10:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, Ermittler machen es natürlich genau umgekehrt: Sie sammeln Fakten und schließen daraus auf ein Szenario, in das sich die gefundenen Fakten, ohne gegen die Grundsätze der Logik zu verstoßen, einfügen. Anscheinen haben sie aber ausreichende solcher Fakten für ein anderweitiges schlüssiges Szenario bisher nicht gefunden. was aber selbstverständlich nicht ausschließt, dass man weiter in alle Richtungen ermittelt, sprich um Sachdienliche Hinweise bittet.
Dem kann Ich zustimmen, möchte aber feststellen das die Sachlage anscheinend nicht ausreicht um den TV weiter zu belangen. Auch das verstösst nicht gegen die Grundsätze der Logik und ist einer der wenigen Fakten, welche Wir kennen.
Es kann also durchaus sein das sich eine andere Sachlage ergibt.
Um sachdienliche Hinweise wird man wohl erst bitten, wenn es etwas Konkretes ergibt.

Aber nach 5 Monaten wird das wohl schwer werden. Die Zeit läuft weiter und Zeugen vergessen Dinge, welche Ihnen zu der Zeit nicht wichtig waren. Sie erfinden aber auch Dinge, welche Sie meinen gesehen zu haben.


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07.08.2019 um 11:06
@strellnikoff

Ich denke, das eigentliche Problem ist, dass mit dem jetzigen TV ein schlüssiges Szenario gefunden ist, jedenfalls das einzige, in dass sich die gefundenen Fakten (Router- und Handydaten, Kesy, widersprüchliche Angaben) nahtlos einfügen, dass aber bisher ausreichende Beweise fehlen, um dieses Szenario anklagefest machen zu können.

Dieses Problem stellt sich natürlich vielen Fällen. Die Ermittler haben eine faktenbasierte Theorie, können sie aber (noch) nicht beweisen.


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07.08.2019 um 11:06
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:Dass er R umgebracht hat, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. Deswegen ist er frei.
Voraussetzung für U-Haft ist dringender Tatverdacht (Hohe Wahrscheinlichkeit verurteilt zu werden). Dies ist hier nicht der Fall, wie Mona Lorenz erst kürzlich erneut bestätigte. Die Wahrscheinlichkeit, dass F. der Täter ist, muss also irgendwo zwischen gering und mittelmäßig sein.

Nur weil die StA keine anderen Tatverdächtigen benennt, die es möglicherweise gibt oder auch nicht, wird der Schwager nicht automatisch verdächtiger.


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07.08.2019 um 11:08
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Aber nach 5 Monaten wird das wohl schwer werden. Die Zeit läuft weiter und Zeugen vergessen Dinge, welche Ihnen zu der Zeit nicht wichtig waren. Sie erfinden aber auch Dinge, welche Sie meinen gesehen zu haben.
Glaube noch nichtmal unbedingt, dass Zeugen grundsätzlich Dinge (bewusst) 'erfinden', viel wahrscheinlicher ist doch, dass sich Erinnerungen einfach im Laufe der Zeit verfälschen, bzw derjenige/ diejenige wirklich davon überzeugt ist, dass er/sie dieses oder jenes gesehen/ erlebt/ beobachtet hat.

Daher denke ich auch, dass der Zeitfaktor sicherlich wichtig ist, umso länger ein Ereignis/ eine Tat zurück liegt, umso schwieriger ist es wohl auch, glaubhafte/ realistische Zeugenaussagen zu bekommen.


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07.08.2019 um 11:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, das eigentliche Problem ist, dass mit dem jetzigen TV ein schlüssiges Szenario gefunden ist, jedenfalls das einzige, in dass sich die gefundenen Fakten (Router- und Handydaten, Kesy, widersprüchliche Angaben) nahtlos einfügen, dass aber bisher ausreichende Beweise fehlen, um dieses Szenario anklagefest machen zu können.
Das Scenario ist aber zumindest den Haftrichtern und der Anwältin bekannt und hat BEIDE letztlich nicht überzeugen können. Auf die weiteren Beweise bin Ich persönlich sehr gespannt. Ich dürfte da nicht allein sein.


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07.08.2019 um 11:16
@strellnikoff

Wir hatten das schon mal: nicht der Haftrichter muss überzeugt werden und nicht die Anwältin des TV, sondern nach einet Anklageerhebung die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Berlin, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Nur AUF DIE kommt es an, was hier einen Schuldspruch betrifft.


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07.08.2019 um 11:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wir hatten das schon mal: nicht der Haftrichter muss überzeugt werden und nicht die Anwältin des TV, sondern nach einet Anklageerhebung die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Betlin, bestehend aus drei Berufsrichter und zwri Schöffen. Nur AUF DIE kommt es an, was hier einen Schuldspruch betrifft.
Eben und wenn es da einen Freispruch wegen "Mangel an Beweisen" gibt dann ist der Fall erstmal zu Ende.
Daher glaube Ich auch nicht an eine Anklageerhebung.


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07.08.2019 um 11:22
Zitat von veggieMPveggieMP schrieb:Gäbe es solche stichhaltigen Anhaltspunkte, so wäre Florian R. wohl weiter bzw. wieder in Untersuchungshaft.
Er läuft nicht weg, hat keine Möglichkeit, die weiteren Ermittlungen zu stören.
Setzt die Ermittler nur unter Druck, wegen des nach sechs Monaten anstehenden Haftprüfungstermins.
Also wozu sich stressen?


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07.08.2019 um 11:23
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Daher glaube Ich auch nicht an eine Anklageerhebung.
Och, es soll schon Fälle gegeben haben, in denen erst nach einem Jahr angeklagt wurde. Und was dabei dann rauskommt, kann erst recht keiner seriös voraussagen. Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand, lautet eine uralte Weisheit.


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07.08.2019 um 11:28
Es hat übrigens schon Angeklagte gegeben, die sich während ihres Indizienprozesses, in welchem sie selber schwiegen, ziemlich sicher waren, dass sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden würden. Zu ihrer eigenen Überraschung waren sie am Ende aber dann verurteilt, und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts. Solche Fälle werden auch bei allmy diskutiert.


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07.08.2019 um 11:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es hat übrigens schon Angeklagte gegeben, die sich während ihres Indizienprozesses, in welchem sie selber schwiegen, ziemlich sicher waren, dass sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden würden. Zu ihrer eigenen Überraschung waren sie am Ende aber dann verurteilt, und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts. Solche Fälle werden auch bei allmy diskutiert.
Es hat aber auch Fälle gegeben wie diesen hier Wikipedia: Pascal-Prozess
Hier waren alle Täter ermitteln, der Tatvorgang und die Zeugen stabil und der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche bestätigt.
Es heisst in Deutschland nämlich "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten).

Oh ich wusste garnicht das Allmystery ein Forum für Rechtskunde ist. Wie gut das Ich hier bin, jetzt kann Ich viel lernen.


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07.08.2019 um 11:54
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Das Scenario ist aber zumindest den Haftrichtern und der Anwältin bekannt und hat BEIDE letztlich nicht überzeugen können. Auf die weiteren Beweise bin Ich persönlich sehr gespannt. Ich dürfte da nicht allein sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wir hatten das schon mal: nicht der Haftrichter muss überzeugt werden und nicht die Anwältin des TV, sondern nach einet Anklageerhebung die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Berlin, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Nur AUF DIE kommt es an, was hier einen Schuldspruch betrifft.
Die Hürdern beim Haftrichter hängen niedriger und schon dort langt's schon nicht. Die ganzen formaljuristischen Argumente kann man hier noch so oft wiederholen, das ist doch sinnfrei. Den Forumsteilnehmern dürfte durchaus bewusst sein, daß Schuldsprüche und Freisprüche in der Strafgerichtskammer und nicht beim Haftrichter gefällt werden, niemand bestreitet das doch. Warum triviale Fakten immer wieder betonen, als würde der Schwager dadurch schuldiger?

Auf weitere Beweise bin ich ebenfalls gespannt, bis jetzt wurde da wohl nicht viel gefunden. An welchen Stellen die wesentlichen Lücken in der Indizienkette bzw. im Indizienhäufchen klaffen, kann man sich in etwa ausmalen, wenn man nur mal annimmt die bekannten Indizien wären die einzigen, die es gibt und es steht keine Kiste voller Geheimbeweise im Keller des LKA.

Es ergibt sich dann ein stimmiges Gesamtbild aus bekannten Indizien und Hick-Hack rund um die U-Haft des Schwagers.


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07.08.2019 um 12:02
Zitat von emzemz schrieb:Er läuft nicht weg, hat keine Möglichkeit, die weiteren Ermittlungen zu stören.
Setzt die Ermittler nur unter Druck, wegen des nach sechs Monaten anstehenden Haftprüfungstermins.
Also wozu sich stressen?
Komplett irrelevant in diesem Fall. Da kein dringender Tatverdacht besteht, gibt es keine U-Haft. So einfach ist das. Fluchtgefahr, Sechsmonatsfrist, Verdunklungsgefahr spielt hier alles keine Rolle.

Kein dringender Tatverdacht bedeutet: Keine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei Anklage auf der bekannten Indizienlage.


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07.08.2019 um 12:22
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Komplett irrelevant in diesem Fall. Da kein dringender Tatverdacht besteht, gibt es keine U-Haft.
Und da kein Wunsch nach einer U-Haft besteht, macht sich auch keiner die Mühe, einen dringenden Tatverdacht zu formulieren, weil's wurscht ist.


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07.08.2019 um 12:31
Zitat von emzemz schrieb:Und da kein Wunsch nach einer U-Haft besteht, macht sich auch keiner die Mühe, einen dringenden Tatverdacht zu formulieren, weil's wurscht ist.
Die Aussage kapiere ich jetzt nicht wirklich bzw. kann ich nicht nachvollziehen.

Das ist doch kein Wunschkonzert à la „wünsch Dir was“!

Sollte dringender Tatverdacht bestehen, so kann ich mir doch nicht aussuchen ob jemand in Untersuchungshaft kommt oder nicht.

Die Frage dazu beantwortet sich doch von selber.

Wieso sollte jemand einen dringenden Tatverdacht formulieren, wenn keiner vorliegt?

Ich kann mir hier doch nicht einfach was aus dem Ärmel zaubern, nur um jemanden in Haft zu nehmen.


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07.08.2019 um 12:45
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Kein dringender Tatverdacht bedeutet: Keine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei Anklage auf der bekannten Indizienlage.
Es braucht keinen dringenden Tatverdacht, der hinreichende Tatverdacht langt völlig für die Anklage.
Kannst du hier nachlesen:
https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht
Hinreichender Tatverdacht
Anfangsverdacht, hinreichender und dringender Tatverdacht im Strafrecht.

Ein hinreichender Tatverdacht dagegen liegt vor, wenn bei der vorläufigen Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist als ein Freispruch (so BGHSt 15, 155, 158). Wenn also die Verurteilung des Beschuldigten in der Hauptverhandlung aufgrund der Aktenlage wahrscheinlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei mindestens 50% liegt.

Der "hinreichende Tatverdacht" ist neben dem Anfangsverdacht und dem dringenden Tatverdacht die dritte Art des Tatverdachts. Der Verdachtsgrad liegt beim hinreichenden Tatverdacht höher als beim Anfangsverdacht und niedriger als beim dringenden Tatverdacht.

Gemäß § 170 Abs. 1 StPO ist der hinreichende Tatverdacht die Grundvoraussetzung für die Erhebung einer öffentlichen Klage.

Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, so besteht gem. § 170 Absatz 1 StPO die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. In dem darauf anschließenden sog. Zwischenverfahren überprüft das Gericht das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes. Sollte es zur gleichen Ansicht kommen wie die Staatsanwaltschaft, so muss es das Hauptverfahren gem. § 203 StPO eröffnen.
.
Zitat von veggieMPveggieMP schrieb:Das ist doch kein Wunschkonzert à la „wünsch Dir was“!

Sollte dringender Tatverdacht bestehen, so kann ich mir doch nicht aussuchen ob jemand in Untersuchungshaft kommt oder nicht.
Doch, die Wahlmöglichkeit besteht:
Dringender Tatverdacht

Ein dringender Tatverdacht liegt hingegen vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnissen ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.

Liegt ein solcher dringender Tatverdacht vor, so besteht die Möglichkeit des Erlasses eines Haftbefehls gem. § 112 StPO bzw. einer vorläufigen Festnahme nach § 127 Absatz 2 StPO sowie der vorläufigen Einziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO.



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07.08.2019 um 12:55
Zitat von emzemz schrieb:Und da kein Wunsch nach einer U-Haft besteht, macht sich auch keiner die Mühe, einen dringenden Tatverdacht zu formulieren, weil's wurscht ist.
Interessant , so habe ich das noch nicht gesehen: Eine Untersuchungshaft ist mit einem erheblichen Druck auf die Ermittler verbunden, die ja die Maßnahme immer wieder rechtfertigen und begründen müssen. Ein freier Tatverdächtiger lässt den Ermittlern hingegen deutlich mehr Luft und eröffnet die zusätzliche Möglichkeit dass sich in der Familiendynamik etwas ändert und sich dadurch neue Impulse für die Ermittlungen ergeben.


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