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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

13.01.2020 um 08:52
Rebecca Reusch ist mittlerweile fast ein Jahr spurlos verschwunden. Grundsätzlich sind verschiedene Szenarien denkbar. Die relativ frühe Behauptung der Ermittler , „Rebecca hat das Haus nicht lebend verlassen“ , hat sich für mich im Grunde aber eher bestätigt.

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Wo ist Rebecca Reusch?

13.01.2020 um 08:54
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Aber er hat sich doch zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, gegenüber den Ermittlern zu Abläufen am Vormittag geäußert ?

Erst als er den Status des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bekam und ihm seine damit verbundenen Rechte erläutert wurden...hat er weitere Aussagen verweigert. Das macht ihn nicht verdächtig, sondern bildet nur ein gesetzlich verankertes Recht ab.
Natürlich macht ihn das gegenüber den Ermittlungsbehörden verdächtig. Sogar hochverdächtig, weil er die beiden Fahrten am Verschwinde- und Folgetag nicht erklären will bzw. kann, darüber schweigt und zudem noch vorher gelogen hat und behauptet hat, dass er seinen Rausch ausgeschafen hat, während er aber tatsächlich mit whatsapp gechattet und auf der Autobahn unterwegs war.

Wie das juristisch eingeschätzt wird und ob seine Teileinlassung, was er an besagtem Morgen angeblich gemacht hat, juristisch vor Gericht gegen ihn verwendet werden kann oder nicht, ist ein völlig anderer, hiervon losgelöster Aspekt.


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13.01.2020 um 09:09
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Naja, indirekt war es ja so, da er zuerst behauptete zur angegeben Zeit geschlafen zu haben (und das wird er ja wohl zuhause im Bett und nicht im Auto uf der Autobahn getan haben!).
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:und behauptet hat, dass er seinen Rausch ausgeschafen hat, während er aber tatsächlich mit whatsapp gechattet und auf der Autobahn unterwegs war.
Nach der Darstellung in der Presse, stimme ich euch zu. Die Fahrt auf der Autobahn und die Aussage "Ich habe geschlafen", scheint sich offensichtlich zu überlappen.

Aber uns fehlen hier genaue zeitliche Angaben. Hat er angegeben den ganzen Vormittag geschlafen zu haben ? Oder hat er seine Schlafzeit zeitlich eingegrenzt ? Besteht die Möglichkeit, dass sich die angegebene Schlafzeit und die Fahrt gen Osten nur geringfügig überlappen ?

Handelte es sich überhaupt um ein "vollwertiges" Schlafen ? Oder war es nur gewissermaßen ein "die Beine lang machen" mit kurzzeitigem "wegdösen" und längeren Wachphasen ( was das Whatsappen zwischendurch erklären würde).
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Natürlich macht ihn das gegenüber den Ermittlungsbehörden verdächtig. Sogar hochverdächtig, weil er die beiden Fahrten am Verschwinde- und Folgetag nicht erklären will bzw. kann, darüber schweigt
Verdächtig oder nicht Verdächtig...eine eingehende Diskussion darüber, würde wieder alte Gräben aufreißen.

Ich bevorzuge eine nüchterne Sicht auf die ermittlungstechnischen Fakten.


Und diese sind:

a.) F. kann/will keine Angaben zu den Fahrten machen.

b.) Die Ermittler sind nicht in der Lage, die Fahrten mit einem strafbaren Hintergrund, in Zusammenhang mit dem Verschwinden seiner Schwägerin, an jenem Morgen zu bringen.

Also...eine klassische Pattsituation schlechthin...


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13.01.2020 um 10:21
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Über einen solchen Ablauf, ist uns aber nichts bekannt
Naja, ich denke, genau so gehen die Ermittler bei einer Befragung vor. Sie geben ihr Wissen nicht gleich preis, sondern fragen den Zeugen erst mal, ob er das Haus verlassen hat. Schon allein deswegen, weil der Fahrer zunächst unbekannt war.


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13.01.2020 um 10:34
@marlonc

Nur, damit da kein Missverständnis aufkommt, die Frage war an dich gerichtet:
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du mir jetzt noch verrätst, wo ich den Konjunktiv verlangte?
.
Zitat von WordsmithWordsmith schrieb:Du meinst der Vater kennt die Großdealer
In dem Interview meint der Vater, sein Schwiegersohn habe ihm gesagt, wo er war, darüber würde er aber nicht reden. Von Großdealern war da keine Rede, ich meine also diesbezüglicht nichts.
Zitat von DrKartoffelDrKartoffel schrieb:Sollte ich unter der Tatsache, dass ich verdächtigt werde nicht zumindest dafür sorgen, ein mögliches Alibi zu liefern, um den Verdacht hinsichtlich eines Schwerverbrechens loszuwerden?
Diese Frage kann nur seine Anwältin, die ihm von jeglicher Aussage abzuraten scheint, beantworten.


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13.01.2020 um 11:02
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Hat er ja im Prinzip auch nicht. Der Schwiegervater hat durch die Polizei von den Fahrten erfahren und dann den Schwiegersohn gefragt, der ihm sehr wahrscheinlich einen Bären aufgebunden hat. Irgendetwas was kriminell genug erschien um die Verschwiegenheit zu rechtfertigen.
Und was hat ihm das gebracht? Nichts. Eher hat es seine ganze Situation verschlimmert.

Die Fahrten, durch Kesy, konnte er vor den EB nicht länger leugnen, schwieg sich aber zu den Gründen aus. Seinem Schwiegervater offenbarte er aber diese Gründe, als der danach fragte. Ab da muss dem TV klar gewesen sein, dass die Gründe, die so geheimnisvoll waren, die EB nicht davon erfahren durften, rauskommen könnten. Und sind sie ja dann auch.

Dann hätte der TV auch gleich, nachdem Kesy aufgeflogen war, den EB von diesen geheimnisvollen Gründen erzählen können, in der Hoffnung, dass sie ihm die Story abkaufen. So kamen die Gründe aber über Umwege verspätet heraus. Also herausgekommen sind sie so oder so, aber nicht gerade zuträglich für ihn, den TV F.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Genau das werden sie ganz sicher nicht machen. Diese Indizien-Beweislage heben sie sich für eine evtl. Anklage/Prozess auf. Auch, damit der TV nicht seine Verteidigung danach ausrichten kann....Ganz normales Verhalten einer EB im laufenden Verfahren!
Meinst du das wirklich?

Sollten den EB mittlerweile Beweise vorliegen oder wenigstens weitere Indizien, die aus der Annahme Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen eine Tatsache machen würden, dann würde die StA doch garantiert wieder einen Haftbefehl beantragen, weil dann ein dringender Tatverdacht wieder sehr wahrscheinlich gegeben wäre.
Und auch seine Anwältin würde dann wieder Einsicht in die Ermittlungsakten verlangen. Und sollte ihr Mandat F dann tatsächlich wieder in U-Haft landen, dann hätte sie wenigstens Einsichtsrecht in die Teile, die zu einem erneuten dringenden Tatverdacht und somit einem neuen Haftbefehl geführt haben.
Weiß allerdings nicht, in wie weit die EB diese Punkte dann zurückhalten könnten, die Einsicht der Anwältin verwehren könnten, wenn die Einsicht die Ermittlungsarbeiten bis Anklagerhebung erschweren könnten.
Glaube es war aber so, dass wenn der Mandant in U-Haft sitzt, wieder, dass die Anwältin dann zumindest die Punkte einsehen darf, die erneut zu einer U-Haft geführt haben.

Alles, so denke ich mir, könnten sich die EB wohl nicht erst bis Anklagerhebung aufheben und vorher geheim halten.


Oder meinst du das ganz anders?
Denkst du, die EB würden stillschweigen bewahren, würden keinen neuen Haftbefehl beantragen, wenn sie jetzt "mit Sicherheit wüssten", dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, darin zu Tode gekommen ist?

Aber selbst ohne die Beantragung eines neuen Haftbefehls und hätten sich neue Ermittlungsergebnisse gegen den Beschuldigten ergeben, weiß ich nicht, in wie weit die EB den Beschuldigten über diese neuen Ermittlungsergebnisse in Kenntnis setzen müssten. Die, die StPO kennen, werden das sicherlich besser wissen und können dazu vielleicht noch etwas schreiben.


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13.01.2020 um 11:22
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Denkst du, die EB würden stillschweigen bewahren, würden keinen neuen Haftbefehl beantragen, wenn sie jetzt "mit Sicherheit wüssten", dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat, darin zu Tode gekommen ist?
Zwischen "mit Sicherheit wüssten" und "gerichtsverwertbar beweisen können", ist halt vielleicht ein kleiner grosser Unterschied. Ausserdem könnte es ermittlungstaktische Gründe geben: Vielleicht will man noch mehr klären / abhören - ich weiss nicht wie gross hier ein Ermessensspielraum der EB / der Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall ist, wo man vielleicht noch einen "besseren", "besser gerichtsverwertbaren Nachweis" erlangen will und deshalb keinen Haftbefehl beantragt - nachdem man sich schon 2 x "die Finger verbrannt hat"...

Vielleicht gibt es aber auch einfach gar keine neuen Erkenntnisse...

Meine Vermutung ist: Die Ermittler werden sich in ihren internen Kreisen tatsächlich sicher sein, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat und dass die Leiche von Rebecca hochwahrscheinlich vom Koch verbracht wurde. Nur mit den gerichtsfest verwertbaren Beweisen wird es hapern, das ist hier ja auch schon rauf- und runter durchgekaut worden, habe ich gesehen: Wenn Rebecca im Haus ihrer Schwester nicht aus- und eingegangen wäre, sondern eine Fremde gewesen wäre, wäre die Spurenlage eventuell eindeutig und der Koch schon wieder in U-Haft und angeklagt - für was auch immer...


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13.01.2020 um 11:35
Zitat von emzemz schrieb:Diese Frage kann nur seine Anwältin, die ihm von jeglicher Aussage abzuraten scheint, beantworten.
Stichwort Alibi.
Das kam hier ja auch schon letztes Jahr auf und auch da bleibe ich bei meiner Meinung. Beweislast liegt nur auf Seiten der StA und Beschuldigter muss sich nicht entlasten, nichts zu Gunsten seiner Person vorbringen - hin oder her.


Wäre ich Strafverteidiger und mein Mandant könnte anhand von... die Gründe für seine beiden verdächtigen Fahrten "eindeutig belegen" - dann würde ich ihm selbstverständlich dazu raten sich zu äußern. Es wäre dann ja belegbar, was er zu den Gründen der Fahrten aussagen würde.
Es würde ihn zwar nicht gänzlich vom kompletten Vorwurf entlasten, er könnte sie ja immer noch getötet und auf dem Weg dorthin verbracht haben, aber doch würde es seinen Verdacht abmildern. Aus 2 Fahrten mit mysteriösem, unbekannten Grund/Ziel, würden zwei nachvollziehbare Fahrten mit belegbarem Grund/Ziel werden.

Aber so ist jegliches Schweigen zu den Gründen beider Fahrten natürlich äußerst ratsam, da er nichts belegen kann, kein Alibi liefern könnte - egal wie harmlos die Gründe für die Fahrten auch gewesen sein mögen und absolut nichts mit Rebecca zu tun gehabt haben.


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13.01.2020 um 11:44
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Zwischen "mit Sicherheit wüssten" und "gerichtsverwertbar beweisen können", ist halt vielleicht ein kleiner grosser Unterschied. Ausserdem könnte es ermittlungstaktische Gründe geben: Vielleicht will man noch mehr klären / abhören - ich weiss nicht wie gross hier ein Ermessensspielraum der EB / der Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall ist, wo man vielleicht noch einen "besseren", "besser gerichtsverwertbaren Nachweis" erlangen will und deshalb keinen Haftbefehl beantragt - nachdem man sich schon 2 x "die Finger verbrannt hat"...
Natürlich ist zwischen beidem ein Unterschied.

Aber es sind auch Indizienprosse möglich. Auch ohne Leiche. Diese Indizien müssen nur ein von der StA mit Sicherheit wissen (ohne eindeutigen Nachweis=Beweis) das Gericht am Ende ausreichend überzeugen. Laienhaft gesprochen.


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13.01.2020 um 12:12
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:dann würde die StA doch garantiert wieder einen Haftbefehl beantragen, weil dann ein dringender Tatverdacht wieder sehr wahrscheinlich gegeben wäre.
Es ist doch nicht so, dass die StA, kaum hat sie die Möglichkeit, einen dringenden Tatverdacht darzulegen, nichts Dringenderes zu tun hat, als den Beschuldigten in U-Haft zu nehmen. Wozu denn, das bringt doch nichts, macht nur Arbeit, alle sechs Monate muss erneut geprüft werden und die Haftanstalten sind eh überfüllt. Hier gibt es wohl nichts mehr zu verdunkeln und der Beschuldigte läuft ihnen auch nicht weg. Der soll brav arbeiten gehen und für seine Familie sorgen.


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13.01.2020 um 12:16
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Meiner Meinung nach scheitert jedes Szenario eines Verschwindens bereits in der Nacht, an dem eingeloggten Handy nach 7 Uhr Morgens.

Das Handy von R. muss ja mit ihr verschwunden sein. Ansonsten wäre ja auch ein Verschwinden von R. vor 7 Uhr, unter Zurücklassen ihres Handys in die Überlegungen der Ermittler eingeflossen.
Kann auch ihrem späteren Täter in die Hände gespielt haben, dass sie dieses mitbrachte, wenn man es einfach nur abschalten muss, um nicht ausfindig gemacht zu werden. Demnach könnte er drauf vorbereitet gewesen sein, dass er sie dann mit einem anderen Handy ausstatten wird, wie das an der Bushaltestelle dann aussah ?
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Wenn das Handy dort zwischen 7:15-8:00 mit dem Wlan verbunden war, sie aber nicht mehr dort war, hätte man doch wenigstens das Handy dort finden müssen, oder? Ich verstehe es nicht.
Kenne mich da auch nicht so genau aus, aber man muss sich dazu doch nicht direkt innerhalb der Wohnung aufhalten, um mit dem Wlan verbunden zu werden, sondern kann sich auch außerhalb kurz nochmal in der Nähe aufgehalten haben ?

Es ist mir durchaus bewusst, dass sich der Schwager durch sein Verhalten verdächtig gemacht hat, dass F sich auch nicht unbedingt von dieser Familie, in die er sehr gut integriert zu sein scheint, trennen will - doch die andere Seite, meinetwegen 1%-Möglichkeit, wie ihre Familie noch hofft - dass R. lebt, sie irgendwo festgehalten wird, sie sogar dazu gebracht wurde, von sich aus bis auf weiteres ihren "Partner" schützen will, weil er vllt. vorher schon Straftaten begangen hatte, wovon sie vorher nichts wissen konnte ?

Irgend sowas in der Richtung....


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13.01.2020 um 12:20
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber es sind auch Indizienprosse möglich. Auch ohne Leiche. Diese Indizien müssen nur ein von der StA mit Sicherheit wissen (ohne eindeutigen Nachweis=Beweis) das Gericht am Ende ausreichend überzeugen. Laienhaft gesprochen.
Ich bin gerade mal gedanklich durchgegangen, was laut Presseinformationen gegen den Tatverdächtigen vorliegt.


Es liegt vor:

Die Annahme das R.R. das Haus nicht lebend verlassen hat. Aus dieser Annahme resultiert dann der Rückschluss, dass dieses nur der Person anzulasten ist, die zum Zeitpunkt des Verschwindens mit dem Opfer alleine war.

Widersprüchliches Aussageverhalten in Zeugenaussagen zu Beginn des Falles.

Kesy Registrierung.


Die Liste dessen was nicht vorliegt, ist da schon gewichtiger und länger:

Motiv

Tatort ( Genaue Lokalisation im Haus, mit gesicherten Spuren)

Ablauf der Tötungshandlung (Totschlag/Mord)

Die Leiche des Opfers

Der Ablageort der Leiche


Im Grunde genommen, können die Ermittler derzeit ( nimmt man nur die Infos, die öffentlich bekannt sind) lediglich mit einer internen Arbeitshypothese aufwarten.

Von Indizien zu sprechen, wäre da zu hochgegriffen.


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13.01.2020 um 12:25
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Meinst du das wirklich?
ja, meine ich genauso. Es wird sicher weitere Indizien/möglicherweise auch Beweise geben, die die Aussage der EB, Rebecca habe das Haus nicht selbstständig-lebend verlassen, stützen. Gleichwohl ist die Beweislage in dem Haus schwierig, da der TV da lebte. Evtl. Spuren könnten immer auch in einem anderen Zusammenhang gesehen werden. Und dann ist diese Spur nicht so stringent, wie es die Ermittler gern hätten. Darum muss es weitere Beweise geben, nunmehr arbeitet man ja die über 2.000 Hinweise ab, die eingegangen sind.
Darum bin ich gar nicht so sicher, dass der Rechtsbeistand des TV uneingeschränkte Akteneinsicht erhält. In einem laufenden Ermittlungsverfahren wäre das ungewöhnlich.

Und eine weitere Tatsache, dass man es scheinbar trotz der Faktenlage (noch) nicht wagt, Anklage zu erheben, dürfte der Umstand sein, dass es bei einem Freispruch keinen weiteren Prozess mehr geben würde. Das wird man nicht riskieren....


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13.01.2020 um 12:37
Zitat von emzemz schrieb:Es ist doch nicht so, dass die StA, kaum hat sie die Möglichkeit, einen dringenden Tatverdacht darzulegen, nichts Dringenderes zu tun hat, als den Beschuldigten in U-Haft zu nehmen. Wozu denn, das bringt doch nichts, macht nur Arbeit, alle sechs Monate muss erneut geprüft werden und die Haftanstalten sind eh überfüllt. Hier gibt es wohl nichts mehr zu verdunkeln und der Beschuldigte läuft ihnen auch nicht weg. Der soll brav arbeiten gehen und für seine Familie sorgen.
Kann natürlich auch sein. Das weiß ich nicht. Bei dringendem Tatverdacht auf ein Tötungsdelikt sind zwar diverse U-Haft Gründe wie Flucht- und/oder Verdunkelungsfefahr gelockert, müssen nicht mehr zwingend vorliegen, doch zur Absicherung der StA zusätzlich zum dringenden Tatverdacht wären sie weiterhin sicherlich ratsam.


@Sojus73

Dass wir uns nicht falsch verstehen. Auch ich sehe in naher Zukunft nichts, was auch nur in die Richtung einer Anklagerhebung gehen würde. Er wird, ohne Leiche, nur weiterhin erst mal Beschuldigter bleiben aber kein Angeschuldigter und auch kein Angeklagter werden.

Gerichtsfeste Beweise fehlen komplett. Sowohl was die Täterschaft von F als auch den Tod von Rebecca angeht.

Und selbst die Indizien, die die EB bislang zusammengetragen haben, reichen nicht für mehr aus. Reichen weder für einen dringenden Tatverdacht und somit für einen Haftbefehl - noch reichen sie für einen hinreichenden Tatverdacht und somit wenigstens für eine Anklagerhebung ohne vorherige U-Haft aus.

Diese bislang zusammengetragene Indizienkette würde das Gericht vermutlich nicht ausreichend überzeugen, da sie nicht schlüssig genug ist, vermutlich auch noch zu wenig Bautteile beinhaltet, sondern sie tatsächlich auch noch andere realistische Möglichkeiten/Varianten offen lässt, möglich macht.
Am Ende würden also vernünftige Zweifel in mehrerer Hinsicht übrig bleiben und das Gericht würde im Zweifel für den Angeklagten (in dupio in reo) entscheiden.

Würden bei einem Indizienprozess zb. nur unrealistische, unmögliche Zweifel übrig bleiben (Rebecca lebt glücklich und zufrieden auf Jamaika oder wurde von Aliens entführt und ermordet) - dann würde die Klappe auch ohne eindeutige Nachweise=Beweise für den Angeklagten zufallen. Er würde dann ohne eindeutige Nachweise schuldig gesprochen werden.


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13.01.2020 um 12:37
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die Liste dessen was nicht vorliegt, ist da schon gewichtiger und länger:

MotivTatort ( Genaue Lokalisation im Haus, mit gesicherten Spuren)

Ablauf der Tötungshandlung (Totschlag/Mord)

Die Leiche des Opfers

Der Ablageort der Leiche
Meine Güte, da fehlt ja noch einiges...

Todeszeitpunkt

Tatwaffe

Verletzungsbild


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13.01.2020 um 12:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Er wird, ohne Leiche, nur weiterhin erst mal Beschuldigter bleiben aber kein Angeschuldigter und auch kein Angeklagter werden.
Wobei ich noch hinzufügen möchte, dass ein Leichenfund, nach so langer Zeit auch gar nicht mehr zur Debatte steht.

Gefunden werden wohl nur noch sterbliche Überreste. Kein Körpergewebe mehr. Was bedeutet, dass am Körper anhaftende mögliche organische Spuren eines Täters, mit dem Körpergewebe verwest sind.


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13.01.2020 um 12:45
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Wobei ich noch hinzufügen möchte, dass ein Leichenfund, nach so langer Zeit auch gar nicht mehr zur Debatte steht.

Gefunden werden wohl nur noch sterbliche Überreste. Kein Körpergewebe mehr. Was bedeutet, dass am Körper anhaftende organische Spuren eines Täters, mit dem Körpergewebe verwest sind.
Richtig, und selbst angenommen man findet sie in der Nähe / auf der Strecke der KESY-Aufzeichnung, würde es sehr schwer werden, dem TV ein Tötungsdelikt nachzuweisen. Er könnte immer noch a) gar nicht aussagen, b) einen Unfall und eine anschließende Verbringung aussagen / zugeben.


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13.01.2020 um 13:00
Zitat von HaRuKaHaRuKa schrieb:Richtig, und selbst angenommen man findet sie in der Nähe / auf der Strecke der KESY-Aufzeichnung, würde es sehr schwer werden, dem TV ein Tötungsdelikt nachzuweisen. Er könnte immer noch a) gar nicht aussagen, b) einen Unfall und eine anschließende Verbringung aussagen / zugeben.
Na ja, angenommen dieser Fall würde eintreten, Leiche würde in dem Gebiet gefunden werden, wo sich der Beschuldigte nachweislich per Kesy an zwei Tagen hintereinander aufgehalten hat, zumindest gefahren ist, Leiche würde den Beschuldigten aber wegen fehlender Spuren nicht weiter belasten, und die StA würde daraufhin trotzdem Anklage wegen Totschlags zb. erheben (nur als Beispiel, vielleicht würde es nicht mal dann ausreichen) - dann könnte der Beschuldigte bzw. dann Angeklagter viel aussagen/behaupten, das ist richtig, aber wäre das für das Gericht auch glaubwürdig? Ein Unfall zb. und aus Angst verbracht anstatt zu melden? "Oder" eine KV mit Todesfolge zb?


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13.01.2020 um 13:16
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Gefunden werden wohl nur noch sterbliche Überreste. Kein Körpergewebe mehr. Was bedeutet, dass am Körper anhaftende mögliche organische Spuren eines Täters, mit dem Körpergewebe verwest sind.
Da stimme ich dir weitestgehend zu.
Verwesung kann aber je nach Bodenbeschaffenheit länger dauern und noch Untersuchungen zulassen, im Idealfall bei sog. Wachsleichen.


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13.01.2020 um 13:17
Es ist schön, dass der Fall noch nicht vergessen wurde.

Möchte nur mal einlenken, dass Rebecca eine feste Zahnspange trägt. Den Kleber einer solchen Spange bekommt man zuhause nicht runter, ohne die Zähne massiv zu beschädigen. Das kann nur ein Kieferorthopäde machen. Solche Spangen werden auch nachgezogen usw sodass ich es mir nicht vorstellen kann, dass Rebecca ggf. noch Jahre damit herumläuft ohne sich behandeln zu lassen. Da können sich auch mal Drähte lösen (sehr schmerzhaft). Solche Behandlungen ohne die Kasse im Ausland zu machen oder unter der Hand ist ziemlich teuer. Auch wenn das kein Beweis oder sicheres Indiz ist, für mich trotzdem ein Grund anzunehmen, das Rebecca nicht mehr lebt.
Also es spricht zumindest für mich dagegen, das sie untergetaucht wäre


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