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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

24.01.2020 um 12:10
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Die Definition der Formulierung "von etwas ausgehen" ist im Duden oder überall im Netz nachzulesen. Warum sollte das im Juristendeutsch was anderes bedeuten?
Damit wird bestimmten Formulierungen ein einheitlicher juristischer Sachverhalt zugrunde gelegt. Deshalb arbeiten Juristen auch nur mit ihren dicken Gesetzesbüchern und nicht mit dem Duden. Habe noch keine Verhandlung gesehen, bei der der Richter einen Duden vor sich stehen hätte ;)
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Noella schrieb:
Kürzlich erst: Polizei München, "Wir gehen davon aus, dass Mutter und Tochter tot sind" Pressekonferenz Polizei München

Was soll uns das jetzt sagen? Das ist doch die GLEICHE Situation. Auch damals (Juli 2019) galten die Personen als vermisst. Auch zu dem Zeitpunkt gab es keine BEWEISE gegen den Ehemann. Darum "Wir gehen davon aus...".

Sorry ich kenne den Fall leider nicht und weiß nicht, wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt aussieht. Aber die Pressekonferenz ist ja wohl vom Juli 2019.
https://www.focus.de/panorama/welt/verriet-sich-roman-h-bei-telefongespraech-kripo-stellt-leichensuche-ein-schon-bald-soll-anklage-gegen-roman-h-erhoben-werden_id_11558458.html
Donnerstag, 16.01.2020, 16:43
Bislang geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Roman H. zuerst seine Frau erschlug und dann Stieftochter Tatiana tötete, um die Tat zu verschleiern. „Wir rechnen mit einer Anklage gegen den Tatverdächtigen Ende Februar“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft FOCUS Online auf Anfrage mit.
Und obwohl die Staatsanwaltschaft immer noch nur davon ausgeht, dass die beiden Frauen getötet wurden, wird sie bis Ende Februar darauf basierend die Anklage erstellt haben.

Nach wie vor sind die Frauen nicht gefunden worden und nach wie vor ist nicht von Beweisen die Rede.

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24.01.2020 um 12:13
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Die grauen Häkchen wurden erst durch das Eingreifen durch die Polizei, welche eine 2. Simkarte vorliegen hatten blau gefärbt.
Das wurde hier auch schon mehrfach herausgearbeitet.
Ist schon klar. Bitte einfach die letzten beiden Seiten hier lesen. Die Häckschen können sich aber nur blau färben, wenn zuvor beim Empfänger whatsapp geöffnet wurde / die Nachricht im offenen whatsapp gelesen wurde.


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24.01.2020 um 12:17
Zitat von soomasooma schrieb:Ich verstehe alle Aussagen dazu so: das Handy hat das Haus laut Daten nicht verlassen (und ist jetzt weg). Das Telefonverhalten von Rebecca zeugt davon, dass sie (bis kurz davor?) auch nicht weggegangen ist. Was danach war, ist unklar.
Ja, so verstehe ich das auch. Das Handy ist weg, obwohl es eigentlich im Haus sein müsste.
Rebecca hat das Haus auch nicht verlassen, digitaler Tod + weitere Indizien für eine Leiche bzw. Tötung/Stolperunfall durch TV gekoppelt durch all die Indizien, die gegen ihn vorliegen ( sowohl die uns bekannten (Widersprüchliche Angaben, Kesy) und den uns unbekannten Indizien


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24.01.2020 um 12:19
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Ist schon klar. Bitte einfach die letzten beiden Seiten hier lesen. Die Häckschen können sich aber nur blau färben, wenn zuvor beim Empfänger whatsapp geöffnet wurde / die Nachricht im offenen whatsapp gelesen wurde.
Was dann auch mithilfe der 2. Simkarte geschah: 2. Karte - anderes Handy - Whatsapp - beide Häkchen blau.


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24.01.2020 um 12:20
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Ist schon klar. Bitte einfach die letzten beiden Seiten hier lesen. Die Häckschen können sich aber nur blau färben, wenn zuvor beim Empfänger whatsapp geöffnet wurde / die Nachricht im offenen whatsapp gelesen wurde.
Der Empfänger war die 2. Simkarte Rebeccas. Die Häkchen färbten sich just in dem Moment als die Polizei auf Rebeccas whatsapp mit ihrer sim bzw. ihrer Handynummer zugriffen. Darin besteht der Unterschied


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24.01.2020 um 12:24
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Also war das Handy um 8:42 nicht außerhalb des Hauses, wenn ich richtig verstanden habe. Oder verstehe ich es falsch?
Das kann man so definitiv nicht sagen mit den uns hier vorliegenden Informationen. Die EB sprechen m.E. davon, dass das Handy von RR in kein mobiles Funknetz ausserhalb des Hauses / fremden Funkmast mehr eingeloggt war - das Handy kann aber natürlich bzw. muss sogar in irgendeinen WLAN Hotspot eingeloggt gewesen sein (oder den in Reichweite des Hauses liegenden Funkmast), weil es die Nachricht der Mutter noch empfangen hat - und - diese Nachricht auf RRs Handy auch noch gelesen worden sein muss - sonst wären die Häckschen bei RRs Mutter nach Nutzen der zweiten SIM Karte durch die EB nicht blau geworden.

Kennt jemand den Film: "Fahrstuhl zum Schafott"? Die Häckschen könnten für den TV genau das sein. Sozusagen ein digitaler, hängengebliebener Fahrstuhl.


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24.01.2020 um 12:31
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Fakt ist: Das I-Phone ist und bleibt verschwunden.
Ist das definitiv so?
Jedenfalls war es nicht in der Aufzählung der vermissten Gegenstände bei xy dabei.


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24.01.2020 um 12:36
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Das kann man so definitiv nicht sagen mit den uns hier vorliegenden Informationen. Die EB sprechen m.E. davon, dass das Handy von RR in kein mobiles Funknetz ausserhalb des Hauses / fremden Funkmast mehr eingeloggt war - das Handy kann aber natürlich bzw. muss sogar in irgendeinen WLAN Hotspot eingeloggt gewesen sein (oder den in Reichweite des Hauses liegenden Funkmast), weil es die Nachricht der Mutter noch empfangen hat - und - diese Nachricht auf RRs Handy auch noch gelesen worden sein muss - sonst wären die Häckschen bei RRs Mutter nach Nutzen der zweiten SIM Karte durch die EB nicht blau geworden.
Wieso zweifelst du die Aussagen der EB an. Die werden schon wissen, warum sie das sagen.
Die whatsapp der Mutter muss Rebeccas Handy im Haus des Schwagers erreicht haben. Ansonsten würde man doch nicht davon ausgehen, dass sie das Haus nicht verlassen hat. Wenn die whatsapp woanders zugestellt worden wäre, bzw an der Bushaltestelle, dann wäre der Schwager fein raus...

Durch den Einsatz der 2.Simkarte wurde die Polizei ERSTLESER der bereits am 18.02. um 8:42 Uhr zugestellten whatsapp. Erst dann konnte Frau Reusch auf ihrem Handy die blauen Häkchen sehen, zuvor nicht. Unabhängig davon, ob die whatsapp bereits im Sperrbildschirm von wem auch immer gelesen wurde. Daher hat Rebecca nach Eingang der Whatsapp nicht mehr auf whatsapp in der App selbst zugegriffen.


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24.01.2020 um 12:37
Zitat von emzemz schrieb:Ist das definitiv so?
Jedenfalls war es nicht in der Aufzählung der vermissten Gegenstände bei xy dabei.
Ich vermute das Handy ist tatsächlich verschwunden. Die EB haben es wahrscheinlich nur nicht zur Suche "ausgeschrieben" weil sie sonst wahrscheinlich mit Hinweisen. - denen sie dann nachgehen müssten - zugeschmissen würden (Ebay etc.). Ausserdem erhofft man sich vielleicht, dass jemand mit dem gefundenen Handy telefoniert.


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24.01.2020 um 12:40
@emz
Das wäre sehr merkwürdig.....sie nimmt die Schulsachen mit , aber nicht das geliebte Handy......von daher glaube ich auch das das Handy verschwunden ist


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24.01.2020 um 12:40
Zitat von emzemz schrieb:imakebesen schrieb:
Fakt ist: Das I-Phone ist und bleibt verschwunden.
Ist das definitiv so?
Jedenfalls war es nicht in der Aufzählung der vermissten Gegenstände bei xy dabei.
Vivien hat es doch ausdrücklich gesagt. Daher denke ich schon, dass warum Fakt ist.


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24.01.2020 um 12:44
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Vivien hat es doch ausdrücklich gesagt. Daher denke ich schon, dass warum Fakt ist.
Vivien hat ebenfalls in xy die Aussage getätigt, die Polizei wäre für die Wahl des Fotos verantwortlich. . Was danach von diesen dementiert wurde....


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24.01.2020 um 12:47
Zitat von Yingyang86Yingyang86 schrieb:Vivien hat ebenfalls in xy die Aussage getätigt
Bitte nicht dauernd Desinformationen verbreiten,
und das ist noch nett ausgedrückt...

Vivien war nicht bei XY, sondern bei Markus Lanz,
wo sie einige Aussagen tätigte.



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24.01.2020 um 12:48
Über Anlaß, Umfang, Inhalt und Wortwahl bei Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse/Öffentlichkeit gibt es nur allgemein gehaltene Vorschriften. Eine Quelle ist Nr. 23 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
"23
Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk

(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B ).

(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist."
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm (Archiv-Version vom 27.01.2020)

Hier kann man schon erkennen, daß die Wortwahl natürlich nicht geregelt werden kann -andererseits bestehen aber auch keine unbegrenzten Möglichkeiten und Varianten, mit der deutschen Sprache allgemeinverständlich umzugehen. Dafür sucht man sich dann geeignete Persönlichkeiten aus, denen man zutraut den Anforderungen im Amt eines Pressesprechers gerecht werden zu können.

Das Land Berlin hat sich zusätzlich zur bundesweiten RiStBV auch eigene Richtlinien gegeben, die verständlicherweise schwerpunktmäßig organisatorische Aspekte beinhaltet: Auf etwa § 5 möchte ich dennoch hinweisen, weil hier die Frage geregelt ist, wann zu reagieren ist, wenn
unrichtige Behauptungen aufgestellt werden. Nämlich wie Nr. 5 Satz 1 und 2 besagen nur in gravierenden Ausnahmefällen. Würde man auf zu viele oder gar alle Schieflagen in den Darstellungen reagieren, käme es vice versa natürlich zu dem falschen Eindruck, dass alles was von den Ermittlungsbehörden nicht zurechtgerückt wird, schon deswegen richtig sein muß.
§ 4 Aufgaben der Pressestellen
…….
(5) 1Auf unrichtige Behauptungen, die das Ansehen der Rechtspflege gefährden können oder die im Interesse der Verfahrensbeteiligten nicht unwidersprochen bleiben dürfen, soll die Pressestelle mit dem Verlangen nach Richtigstellung und, bleibt dieses fruchtlos, erforderlichenfalls mit dem Verlangen nach einer Gegendarstellung reagieren. 2Die Richtigstellung kann auch durch einen Leserbrief erfolgen. - 4 -

(6) 1 In jeder Lage des Verfahrens sind die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu beachten. 2 In Strafverfahren ist die Unschuldsvermutung zu beachten. 3Namen und ähnliche identifizierende Angaben zu Verfahrensbeteiligten dürfen ohne deren vorherige Zustimmung gegenüber Vertretern der Presse grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. 4Sie dürfen ohne deren vorherige Zustimmung nur mitgeteilt werden, wenn die Abwägung zwischen Informationsanspruch und Geheimhaltungsinteresse ergibt, dass die Mitteilung trotz fehlender Zustimmung gerechtfertigt ist. 5Sofern erforderlich, ist die oder der Betroffene zuvor anzuhören. 6Namen von jugendlichen Beschuldigten und Verfahrensbeteiligten dürfen nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten genannt werden. 7Auskünfte über die Herkunft, die ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, die sexuelle Orientierung, die Hautfarbe sowie eventuelle Vorstrafen von Verfahrensbeteiligten werden nicht erteilt, sofern ihre Verwendung geeignet ist, Vorurteile oder Diskriminierungen zu fördern, und kein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Mitteilung besteht.
https://www.berlin.de/sen/justva/presse/presserichtlinien/

Ich denke man kann -wenn man so will- daraus erkennen, dass in den Pressestellen sicherlich nicht mit "Phrasendreschmaschinen" gearbeitet wird - dass aber andererseits, soweit nicht ausdrückliche im Gesetz stehende Legaldefinitionen verwendet werden, insbesondere

a) die deutsche Sprache,
b) die verschiedenen Kriterien -die wie gezeigt- berücksichtigt werden müssen,
c) die Fähigkeiten eines Pressesprechers/in für möglichste Transparenz zu sorgen, ohne den Untersuchungszweck zu gefährden,

einfach nicht immer zu einem einheitlichen Verständnis im jeweiligen Empfängerhorizont führen kann. Ein gewisser Interpretationsspielraum wird da wohl unvermeidlich bleiben.

Ich will mir schon allein wegen fehlender Aktenkenntnis eine Bewertung nicht anmaßen - aber es wundert mich nicht, dass es in dem komplexen und m. E. schwierigen Fall bei nunmehr fast einem Jahr auch Pressearbeit auch unterschiedlich gefärbte Interpretationen -gerade hier in der sehr- interessierten Forumsöffentlichkeit geben kann.


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24.01.2020 um 12:49
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Bitte nach dauernd Desinformationen verbreiten, und das ist noch nett ausgedrückt...
Vivien war nicht bei XY, sondern bei Markus Lanz.
Du hast Recht , das habe ich verwechselt, - Danke ,dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast!

Der Inhalt wurde jedoch so wiedergegeben


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24.01.2020 um 12:49
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Durch den Einsatz der 2.Simkarte wurde die Polizei ERSTLESE
Sicher? Da waren doch bei der Mutter vorher 2 graue Häckschen, was bedeuten würde, die Nachricht war zwar schon zugestellt aber höchstens im Sperrbildschirm gelesen worden.

Wenn jetzt die Nachricht in RRs Handy irgendwann offline beim lesen innerhalb von whatsapp gelesen wurde und dann das Handy später noch mal online gegangen ist, würden sich die Häckschen bei der Mutter - nach Einsatz der Sim-Karte durch die EB - blau gefärbt haben - ohne dass die Nachricht erneut bei den EB empfangen wurde, oder? Die Frage ist hier mit welchem Empfänger-Zeitstempel: des offline lesens oder des wieder online-gehens - superspannend!


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24.01.2020 um 12:50
Zitat von Yingyang86Yingyang86 schrieb:Vivien hat ebenfalls in xy die Aussage getätigt, die Polizei wäre für die Wahl des Fotos verantwortlich. . Was danach von diesen dementiert wurde....
Das stimmt.
Ist jedoch eine andere Angelegenheit. Hier würde sich von beiden Seiten für ein nicht verwertbares Foto für eine Vermisstensuche entschieden.


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24.01.2020 um 12:52
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:emz schrieb:
imakebesen schrieb:
Fakt ist: Das I-Phone ist und bleibt verschwunden.
Ist das definitiv so?
Jedenfalls war es nicht in der Aufzählung der vermissten Gegenstände bei xy dabei.
Vivien hat es doch ausdrücklich gesagt. Daher denke ich schon, dass warum Fakt ist
Im Grunde wollte ich nur darauf Bezug nehmen.


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24.01.2020 um 12:52
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Wenn jetzt die Nachricht in RRs Handy irgendwann offline beim lesen innerhalb von whatsapp gelesen wurde und dann das Handy später noch mal online gegangen ist, würden sich die Häckschen bei der Mutter - nach Einsatz der Sim-Karte durch die EB - blau gefärbt haben - ohne dass die Nachricht erneut bei den EB empfangen wurde, oder? Die Frage ist hier mit welchem Empfänger-Zeitstempel: des offline lesens oder des wieder online-gehens - superspannend!
Das Handy ist aber nie wieder online gegangen bevor es ausgeschaltet oder zerstört wurde, sonst hätte die Mutter das längst mitbekommen...


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24.01.2020 um 12:53
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Vivien hat es doch ausdrücklich gesagt. Daher denke ich schon, dass warum Fakt ist.
Wem gegenüber hat sie gesagt, dass das Handy nicht gefunden wurde
und vor allem, woher weiß sie das.


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