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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2019 um 20:16
Zum Thema Decke:

1. Niemand, der sie noch alle beisammen hat, wird eine Decke mit zum Schwimmunterricht nehmen.
Berliner Hallenbäder sind nämlich sehr warm und feucht und haben Sitzbänke, die Chance, dass man anschließend eine feuchte Decke mit sich herumschleppen würde, ist sehr groß.

2. Seit Rebeccas Verschwinden habe ich immer wieder darauf geachtet, ob und wieviele junge Berlinerinnen Flauschdecken bei sich tragen. Und keine gesehen, nicht auf der Admiralsbrücke, wo Menschen aus aller Welt feiern, noch auf den Straßen.
Selbst im Sommer in den Parks hatte niemand eine Flauschdecke dabei - Picknickdecken und Wolldecken ja, aber keine aus dem leichten Flauschmaterial. Das wird praktische Gründe haben, wie ich feststellte, als ich kürzlich eine solche Decke zu Testzwecken mit zum Grillen nahm: Sie schmutzen sehr schnell, denn es setzt sich alles ganz fix darin fest, Staub, Grashalme, vertrocknete Blätter, Ästchen, Krümel aller Art. Nicht alles geht bei aber der Wäsche auch wieder problemlos raus.

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11.09.2019 um 20:17
Zitat von IsolddIsoldd schrieb:Das die ganze Familie wissen muss dass eine Fahrt für den Montag morgen vorgesehen war finde ich arg übertrieben,
Man muss doch nicht jedem mitteilen wenn man mit dem Auto wegfährt.


Das sehe ich auch so, aber er hat es ja auch im Nachhinein nicht erwähnt.

Und das es eine durchzechte Feier gewesen sein soll wissen wir doch gar nicht

Zumindest hat er die Nacht durchgemacht!

Als F morgens mit dem Auto weggefahren ist wusste er überhaupt nicht das Rebecca am Montag verschwunden ist
Es sei denn er ist der Täter, dann wusste er zu allererst, dass Rebecca nicht zurückkommen würde


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11.09.2019 um 20:17
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Ich kann deine Gedankengänge gut nachvollziehen. Auch, dass du interessiert auf der Schulseite in Erfahrung gebracht hast, dass es möglich ist.
Jedoch ist sowas immer etwas heikel - drei Seiten weiter wird das dann als Fakt hingestellt
Ja, blöde Sache im Nachhinein.
Die Liste mit der Aufstellung der angebotenen Wahlsportfächern wurde letzten Sonntag gelöscht. Dieser Hinweis kommt, wenn ich das bei mir gespeicherte Dokument nochmals öffnen möchte.

Ich vermute, dass jetzt zum neuen Schuljahr eine neue Liste erstellt wird und jeder in ein paar Tagen wieder nachlesen kann, dass die Gropius-Schule für ältere Schüler/innen das Fach Leistungsschwimmen anbietet.

Stutzig gemacht hat mich der Begriff Schwimmunterricht in Zusammenhang mit den Ohrentropfen, das kann ich mir beim besten Willen nicht mehr für 16jährige vorstellen. Aber eine Wahlfach "Leistungsschwimmen" ergibt wiederum Sinn.

Dass Vermutungen nicht als Fakt hingestellt werden, dafür sorgen schon die anderen Schreiber und die Moderatoren.


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11.09.2019 um 20:18
Zitat von MairaMaira schrieb:Wenn sie eindeutige Beweise haben fallen keinesfalls Sätze wie "könnte noch leben". Die fallen nur wenn man diese Beweise nicht hat!
Genau. Und da R. noch nicht gefunden wurde, gibt es noch keinen Beweis, dass sie verstorben ist, obwohl die EB davon ausgehen.
Daher ist der verwendete Sprachgebrauch auch im Konjunktiv.
Zitat von 1802201918022019 schrieb:Tja, sehr richtig. Denn wenn es so ist, wie Einige hier, bisher unbelegt durch Quellen behaupten, müsste es ja neben der Haupttat noch eine Nebentat geben; so zumindest sagt es mir logisches Denken. Und die wäre in diesem Fall?
Definition des BGH
Der Bundesgerichtshof definiert die Beihilfe wie folgt: "Wegen Beihilfe gemäß § 27 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert.[1] Strafbare Beteiligung kann auch in Form der psychischen Beihilfe verwirklicht werden. Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht dazu allerdings (…) selbst bei deren Billigung nicht aus."[2]

Anforderungen an die Haupttat
Nach dem Wortlaut des § 27 StGB ist der Gehilfe nur dann strafbar, wenn er „einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat“ Hilfe geleistet hat. Diese Tat eines anderen, die der Gehilfe unterstützt, wird als Haupttat bezeichnet. Es sind sinngemäß die gleichen Anforderungen an die Haupttat zu stellen wie bei der Anstiftung.[3]

Es muss sich also auch für die Beihilfe bei der Haupttat um eine rechtswidrige Tat handeln. Schuldhaft muss der Haupttäter dagegen nicht handeln, damit sich der Gehilfe strafbar machen kann (Grundsatz der limitierten Akzessorietät).[3][4][5] Dies ergibt sich auch hier aus dem Wortlaut des § 27 StGB[5] („zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat“) und aus § 29 StGB[6], wonach jeder Beteiligte nach seiner eigenen Schuld bestraft werde.


Quelle: Wikipedia: Beihilfe (Strafrecht)
Zitat von kossmokossmo schrieb:Ich denke Sie hat die rosa Fleecedecke auch vorher schon öfter dabeigehabt. Es gibt ja immer wieder Situationen wo so eine leichte Fleecedecke zum um die Schulter legen nützlich ist.
Also ich habe noch niemanden in meiner Stadt oder Umgebung wahrgenommen, der eine Decke um den Hals hängen hatte :-)
Zitat von rigaschurigaschu schrieb:Pro Tipp an alle.
Solltet ihr mal in den Wintermonaten nach Berlin kommen, geht bloß nicht ins Schwimmbad, die sind unbeheizt und kalt....Ironie off... Sorry das musste einfach raus.
Im Leben nicht, wirst du irgendwo in einer Großstadt in den Wintermonaten eine unbeheizte Schwimmhalle entdecken, in denen Schulunterricht herrscht. Selbst wenn die Stadt in der Schwimmhalle Verlust machen würde, beheizt sind die hallen auf jedenfall.
Das habe ich noch nicht mal in der kleinsten Provinz gehört.
Da stimme ich zu. Ich wohne in einem sog. "Kaff" und sogar unser Schwimmbad ist beheizt, obwohl die Stadt verschuldet ist!
Ebenso habe ich noch keine Mädels in Schwimmbädern gesehen, die eine Decke umgehängt hatten, Handtücher ja, Decken nein.
Das würde auch in den Augen der Mädels "uncool" aussehen, da wird lieber gefroren.


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11.09.2019 um 20:22
Das ist doch keine kleine Fleecedecke sondern eine Decke in der Größe 1,50 x 2,00 m. Warum soll sie denn im Winter damit herumlaufen? Die Berliner Hallen sind warm, auch da hat kein Mensch so eine Decke dabei.


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digi1 ehemaliges Mitglied

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11.09.2019 um 20:23
Zitat von emzemz schrieb:Die Haupttat ist die Tötung
Die Haupttat heißt weiterhin Haupttat. Auch wenn es keine Nebentaten wie Anstiftung und Beihilfe gibt.
Hilft das?
Wie bezeichnest du dann, von angenommenen möglichen Tätern, den, auf den der größte Tatverdacht fällt? Das ist der Haupt Tatverdächtige. Da die Ausführung der Tat nich nicht aufgeklärt ist, steht auch noch kein Tatablauf fest. Dieser kann aus einer Haupttat bestehen sowie unterschiedliche Gehilfen, die das Opfer z.B. festgehalten haben oder verbracht haben.
Der die Haupttat getan hat ist der Haupttäter. Sind mehrer Personen beteiligt und der Tatablauf soweit bekannt, dass nur einer z.B. ein Messer dabei hatte, es aber abstreitet die Haupttat begangen zu haben, dann wäre er Haupttat Verdächtiger. Man beachte die Aussprache, hier durch Leerzeichen angedeudet.


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11.09.2019 um 20:28
Die Rechtswissenschaft ist schon eine exakte Wissenschaft. Beihilfe und Anstiftung sind als akzessorische „Nebentaten“ mögliche Beteiligungsformen , welche auch klar definiert sind.

Nebentäterschaft ist allerdings Täterschaft. Die Tat des Nebentäters ist sozusagen losgelöst von der Tat eines anderen Täters zu betrachten. Ein immer wieder hierfür benanntes Beispiel ist:

Zwei Personen wollen einen Dritten vergiften und verwirklichen dies ohne gemeinsamen Tatentschluß zeitgleich.

Eine solche Konstellation kann ich mir hier aber nicht vorstellen. Eine Beteiligung als Teilnehmer eventuell schon.


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11.09.2019 um 20:29
Zitat von NoellaNoella schrieb:1. Niemand, der sie noch alle beisammen hat, wird eine Decke mit zum Schwimmunterricht nehmen.
Berliner Hallenbäder sind nämlich sehr warm und feucht und haben Sitzbänke, die Chance, dass man anschließend eine feuchte Decke mit sich herumschleppen würde, ist sehr groß.
:-) Sorry @Noella jetzt musste ich doch lachen. Aber ich pflichte Dir bei, ich hatte auch mal darauf geachtet und kein einziges Mädchen gesehen, die mit einer Decke umherläuft, weder in der Stadt noch sonst irgendwo.


Diese Erklärung finde ich auch zum Thema "Beschuldigter" interessant:

Der Beschuldigte im Strafverfahren

Definitionsmacht haben die Ermittlungsbehörden – keine Legaldefintion!

Der Beschuldigte ist eine Person, gegen die

1. ein begründeter Tatverdacht (Anfangsverdacht gem. § 152 I StPO) besteht (Tatverdächtiger) und

2. mindestens eine gezielte strafprozessuale Maßnahme durchgeführt wird/wurde (Ermittlungsverfahren eingeleitet)
Anzeigenaufnahme gegen „Bekannt“ (§ 158 StPO),
förmliche Beschuldigtenvernehmung (§ 136 StPO),
Anordnung einer körperlichen Durchsuchung (§ 81a StPO)
erkennungsdienstliche Behandlung (§ 81b StPO);
nicht erfasst sind dabei Durchsuchung (§ 102 StPO) und Identitätsfeststellung, (§163b StPO) diese sind auch beim Verdächtigen möglich!

Ein Beschuldigter definiert sich somit als Tatverdächtiger, gegen den sich ein Ermittlungsverfahren richtet, also ab dem Zeitpunkt, da die Staatsanwaltschaft prüft, ob gegen ihn genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage (hinreichender Tatverdacht) besteht.

Nach dem Gesetz (§ 157 Strafprozessordnung, StPO) sind
der Angeschuldigte (Person, gegen die Anklage erhoben worden ist) und
der Angeklagte (Person, gegen den das Hauptverfahren eröffnet worden ist)
unter den Oberbegriff des Beschuldigten zu fassen.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Beschuldigtem und Zeugen, da beiden bestimmte Rechte zustehen. Hieraus ergibt sich die Pflicht zur Belehrung durch die Ermittlungsbehörden.
Wird der Zeuge während der Vernehmung selbst zum Beschuldigten, muss die Ermittlungsbehörde die Befragung unverzüglich einstellen. Die Ermittlungsbehörde kann aber nach neuer Belehrung die Person - nunmehr als Beschuldigten - anhören.

http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/Beschuldigteri.S.Strafprozessrecht.html (Archiv-Version vom 31.08.2019)



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11.09.2019 um 20:36
Eure Erklärungen zu Haupt- und Nebentaten verstehe ich ja. Mir geht es speziell um das WORT "Haupttatverdächtiger". Manche meinen eben es sei der, der eine Haupttat ausgeführt hat und andere (zu denen ich auch gehöre) meinen es ist der Hauptverdächtige, der die Tat am wahrscheinlichsten ausgeführt hat.
Es könnte ja beides passen, da es für das Wort "Haupttatverdächtiger" ja scheinbar nirgends eine klare Beschreibung gibt. Wenn es hier aber echte Juristen gibt, denen müsste der Begriff doch geläufig sein.


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11.09.2019 um 20:36
Ich lese hier immer Schwimmen. Wie kam man eigentlich darauf, dass R am fraglichen Morgen Schwimmen bzw Schwimmunterricht hatte? Ist das irgendwo bestätigt? Hat jemand den Lehrplan?


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11.09.2019 um 20:37
@Chrissi01
Genauso ist es. Schwimmunterricht in Berlin findet in der Grundschule statt. Vielleicht hatten die Ohrentropfen ja einen anderen Hintergrund. Sollte sie Ohrenschmerzen gehabt haben käme Schwimmen erst recht nicht infrage.
Es wurde ja auch nie gesagt, dass ihre Schwimmsachen fehlen bzw. gesucht werden.

Das wurde auch nirgends offiziell behauptet. Der Schwimmunterricht ist, wie Vieles hier, einfach nur Spekulation.


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11.09.2019 um 20:39
Zitat von MairaMaira schrieb:Man kann es drehen und wenden und zerpflücken wie man will, die EB wissen nichts!
So einfach sollte man es sich nicht machen. Wenn dem so wäre wie du schreibst und es würde trotzdem jemand verhaftet oder verdächtigt, wären wir in einem Land, in dem du gar nicht sein möchtest und ich würde den Glauben in unser Rechtssystem komplett verlieren.

Es wäre auch ein Absprechen jeglicher Kompetenz. Die Ermittler wissen eine Menge, aber nicht alles und auch keinen detaillierten Hergang der Ereignisse. Annahmen sind trotzdem berechtigt.

Wenn dir etwas abhanden kommt, obwohl du es unter Zeugen an einen bestimmten Ort gelegt hast, kannst du mit recht behaupten, dass es danach verschwunden ist und vermutlich jemand es - aus welchem Grund auch immer - entwendet hat. Einen Anlass dafür, dass es in Staub zerfallen ist, findest du nicht und Fakt bleibt: Es ist weg. Du findest vielleicht sogar noch den einen oder anderen Ansatz. Das ist mehr als nichts.


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11.09.2019 um 20:41
@Maira

wie ich auch schon eben schrieb in der Obesrufe gibt es in Berlin keinen schimmunterricht mehr


https://walter-gropius-schule-berlin.de/grundstufe/grundstufenleitung


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11.09.2019 um 20:45
Zitat von Chrissi01Chrissi01 schrieb:wie ich auch schon eben schrieb in der Obesrufe gibt es in Berlin keinen schimmunterricht mehr
Das ist mir klar.... Schwimmunterricht wird in der 3. oder 4. Grundschulklasse gehalten.

Aber wie kam man darauf, dass R Montags schwimmen hatte? Ist das irgendwo erwähnt? Bestätigt? In keinem der zahlreichen Bilder die so im Net kursieren wurde sie als Schwimmerin festgehalten. Sie tanzte, aber nirgends fand man etwas bezüglich schwimmen. Weder Eltern noch Schwestern haben diesbezüglich jemals etwas derartiges erwähnt. Also wie kam man hier im Forum darauf?


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11.09.2019 um 20:50
@Maira
Wegen den Ohrentropfen gehen immer viele davon aus das sie diese wegen angeblichen Schimmunterricht hatte, wie gesagt meien kinder gingen auf diese schule und da gab es keinen schwimmunterricht aber es wird leider immer wieder spekuliert das sie schwimmen hatte an diesen Montag...


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11.09.2019 um 20:50
Ich frage mich auch immer noch warum nur ihre Schwester von dem späteren Schulbeginn wusste. Die Mutter hingegen war ahnungslos. Auch F wusste es offenbar nicht denn sonst hätte er der Mutter beim Anruf gesagt, dass sie später Schule hat und wohl noch schlafen wird.

Wer gern länger schläft gibt doch jedem der dies stören könnte Bescheid und da sie nicht das erste Mal auswärts übernachtete müsste ihr klar gewesen sein, dass die Mutter sie morgens anrufen bzw wecken würde. Daher gibt man ihr als erstes Bescheid wenn Schule ausfällt und man ausschlafen kann. Warum wusste die Mutter nichts davon?

Wann und wie wurde bekannt gegeben, dass die ersten beiden Stunden ausfallen?


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11.09.2019 um 20:52
Zitat von rudowerrudower schrieb:Genauso ist es. Schwimmunterricht in Berlin findet in der Grundschule statt.
Bitte genau lesen. Ich schrieb vom Wahlfach Leistungsschwimmen für Ältere und nicht vom Schwimmunterricht für Grundschulkinder.
Nachzulesen sicher wieder in ein paar Tagen auf den Seiten der Gropius-Schule, die Liste der Sport-Wahlfächer vom letzten Schuljahr scheint am letzten Sonntag gelöscht worden zu sein. Ich vermute, die aktuelle für das neue Schuljahr wird erst erstellt.

Und warum ich diese Gedanken hatte und dass es nur eine Vermutung meinerseits ist, habe ich wohl deutlich gemacht.
Zitat von MairaMaira schrieb:Sie tanzte, aber nirgends fand man etwas bezüglich schwimmen.
Irgendwelche Sportwahlfächer musste sei wohl aussuchen. Wobei es natürlich keinerlei Hinweise gab, welche das genau waren.


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11.09.2019 um 20:53
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Das ist doch wunderbar, wenn es hier Experten gibt. Vielleicht könnte sich diese Volljuristin noch mal melden und eine einfache klare Definition zu dem Wort "Hauttatverdächtiger" abgeben, am besten mit eindeutiger Quelle.
Ich denke, sie hat erschöpft aufgegeben ;)
Zitat von digi1digi1 schrieb:Wie bezeichnest du dann, von angenommenen möglichen Tätern, den, auf den der größte Tatverdacht fällt? Das ist der Haupt Tatverdächtige. Da die Ausführung der Tat nich nicht aufgeklärt ist, steht auch noch kein Tatablauf fest. Dieser kann aus einer Haupttat bestehen sowie unterschiedliche Gehilfen, die das Opfer z.B. festgehalten haben oder verbracht haben.
Der die Haupttat getan hat ist der Haupttäter. Sind mehrer Personen beteiligt und der Tatablauf soweit bekannt, dass nur einer z.B. ein Messer dabei hatte, es aber abstreitet die Haupttat begangen zu haben, dann wäre er Haupttat Verdächtiger. Man beachte die Aussprache, hier durch Leerzeichen angedeudet.
Wie ich etwas bezeichne, ist irrelevant. Verstehe auch nicht unbedingt, worauf du mit der Frage hinauswillst.

Aber vielleicht würde es deutlicher, wenn du diese Mitteilung der Staatsanwältin einstellen würdest, in der von anderen, möglichen Tätern die Rede war.
Zitat von digi1digi1 schrieb:Das Thema wurde im Thred hier auch schon ausgiebig behandelt. Diese Aussage muss man im Zusammenhang der Mitteilung der Staatsanwältin sehen. Es war die Rede, das es noch andere, mögliche Täter geben könnte, er ist aber der Haupttatverdächtige. Er ist also von allen möglichen Tätern der am meisten verdächtige.
Zitat von MairaMaira schrieb:Ich frage mich auch immer noch warum nur ihre Schwester von dem späteren Schulbeginn wusste. Die Mutter hingegen war ahnungslos. Auch F wusste es offenbar nicht denn sonst hätte er der Mutter beim Anruf gesagt, dass sie später Schule hat und wohl noch schlafen wird.
Vielleicht sollte man es doch einfach mal in Erwägung ziehen, dass Mutter und Schwager es schlichtweg vergessen hatten? Soll vorkommen ;)


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11.09.2019 um 20:56
Zitat von emzemz schrieb:Aber vielleicht würde es deutlicher, wenn du diese Mitteilung der Staatsanwältin einstellen würdest, in der von anderen, möglichen Tätern die Rede war.
Der link wurde bereits oft eingestellt!

Es wurde darin gesagt, dass R noch leben könnte und jemand anderes der Täter sein könnte.

Ich denke wir kennen inzwischen diese Worte!


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2019 um 21:01
Zitat von emzemz schrieb:Aber vielleicht würde es deutlicher, wenn du diese Mitteilung der Staatsanwältin einstellen würdest, in der von anderen, möglichen Tätern die Rede war.
https://www.focus.de/panorama/welt/15-jaehrige-seit-fuenf-monaten-spurlos-verschwunden-eltern-von-rebecca-reusch-kritisieren-berliner-polizei-und-suchen-selbst-nach-ihrer-tochter_id_10935758.html

"Zwar sei nicht auszuschließen, dass die Tat von einer anderen Person begangen wurde" so die Sprecherin "doch der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige."

Für mich hört sich das so an, wie "der Hauptverdächtige der Tat" und nicht wie der "Verdächtige, der die Haupttat begangen hat.


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