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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 17:18
@obskur
ich denke man wird hier nicht abwarten und den Leichenfund dem Pilzsammler überlassen.. warten wir den Frühling und die nächste Trockenphase ab..

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Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 17:25
Zitat von MamaZepamMamaZepam schrieb:Also ehrlich, nach dem, was deren Anwalt da rausgehauen hat und dem wie die Familie jetzt mit dem Fahndungsfoto die Behörden versucht durch den Kakao zu ziehen, haben sie zumindest meine Empathie gänzlich verloren. Wen wollen die denn eigentlich veräppeln?
In erster Hinsicht sich selbst !

Ob dem Anwalt das nicht auf auffällt? Er redet öffentlich über vermeintliche Tatsachen und Vorwürfe die überhaupt in keinem Bezug zur Wahrheit stehen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 17:26
Zitat von MairaMaira schrieb:Genau so ist es und solange keine unwiderlegbaren Beweise für ihren Tod vorliegen lebt Rebecca.
Das ist weder logisch noch sonst irgendwie sinnvoll, von dieser Annahme auszugehen.

Jeden Tag sterben Menschen. Menschen verschwinden, Menschen werden ermordet.

Das wäre sinnvoll:
Solange es keinen Beweis für Rebeccas Tod gibt, solange wissen wir nicht, ob sie noch lebt.


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26.02.2020 um 17:33
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Behauptungen solltest du aber belegen. Und ja, du verbreitest falsche Informationen.
Langsam reicht es mir, mir hier Falschbehauptungen oder -informationen unterstellen zu lassen! Noch dazu von jemanden, der nicht mal Verdacht und Schuld auseinander halten kann und lebenslänglich Tatverdacht verhängen möchte.

Natürlich kann der Verteidiger eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beantragen:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/39-strafrecht-ii-antrag-auf-einstellung-des-verfahrens_idesk_PI17574_HI11460968.html

Ende der Debatte.


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26.02.2020 um 17:34
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Natürlich darf er sich verteidigen - er hat sich aber, vermutlich auf Rat seiner Anwältin, entschieden zu schweigen.
Niemand verbietet ihm, etwas zu seiner Entlastung beizutragen. Die Frage ist nur, warum macht er es nicht...
Wir müssen ihm aber zugute halten, dass er am Anfang auf die Fragen der Ermittler geantwortet hat, auch wenn ihm seine Antworten im Nachhinein zum Verhängnis wurden.


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26.02.2020 um 17:36
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich denke man wird hier nicht abwarten und den Leichenfund dem Pilzsammler überlassen.. warten wir den Frühling und die nächste Trockenphase ab..
Ich würde es mir ja wünschen, dass man nochmals eine großangelegte Suche startet, aber ich kann es irgendwie nicht glauben, so ganz ohne neue Anhaltspunkte. Auch in dem Gebiet dort gab es mehrere Stellen, an den gesucht wurde. Es ist eben wirklich, wie die Nadel im Heuhaufen, weil es so groß dort ist.


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26.02.2020 um 17:39
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Wir müssen ihm aber zugute halten, dass er am Anfang auf die Fragen der Ermittler geantwortet hat, auch wenn ihm seine Antworten im Nachhinein zum Verhängnis wurden.
Als Zeuge musste er ja auch aussagen, als Beschuldigter hat er dann geschwiegen. Es wäre ja auch ziemlich auffällig, wenn er als Zeuge schon sagt, ich sage nichts, wo es erstmal nur um eher allgemeine Dinge ging, so wie jeder Zeuge wohl befragt wird, um sich ein Bild von der Gesamtsituation zu verschaffen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 17:41
Ich versteh das alles langsam gar nicht mehr.
Wofür braucht die Familie einen Anwalt?
Um welche Interessen zu schützen oder zu vertreten?

Es geht doch mehr darum, die Wahrheit herauszufinden, sollte man meinen.
Stattdessen legt man sich mit den Ermittlern und Staatsanwaltschaft an, die nach hinlänglichen Ermittlungen zu einem gewissen Schluss kommen mussten u. das auch erklärt haben.

Was ist an dem verhängnisvollen Morgen im Haus passiert?
Ist eigentlich ohne Zweifel geklärt, wohin genau und warum der TV am Morgen u. am nächsten Abend hin unterwegs war?


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26.02.2020 um 17:42
Zitat von obskurobskur schrieb:Als Zeuge musste er ja auch aussagen, als Beschuldigter hat er dann geschwiegen. Es wäre ja auch ziemlich auffällig, wenn er als Zeuge schon sagt, ich sage nichts, wo es erstmal nur um eher allgemeine Dinge ging, so wie jeder Zeuge wohl befragt wird, um sich ein Bild von der Gesamtsituation zu verschaffen
Als Zeuge hat er sich um Kopf und Kragen geredet, als Beschuldigter wurde er von seiner Anwältin gebremst.
Mehr muss man dazu nicht sagen !


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26.02.2020 um 17:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:[...] weil man bei Abschluss der Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht gegenüber F sieht, der eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit mitsichbringen würde [...]
Also eigentlich eher umgekehrt (meintest du wahrscheinlich so, aber um es zu präzisieren): es wird aufgrund der Ermittlungsergebnisse eine Verurteilung als wahrscheinlicher angenommen als ein Freispruch und das ergibt dann den dringenden Tatverdacht, bei dessen Vorliegen Anklage erhoben wird. Nur damit "hohe" Verurteilungswahrscheinlichkeit da keine falschen Annahmen weckt.
Ein hinreichender Tatverdacht dagegen liegt vor, wenn bei der vorläufigen Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist als ein Freispruch (so BGHSt 15, 155, 158). Wenn also die Verurteilung des Beschuldigten in der Hauptverhandlung aufgrund der Aktenlage wahrscheinlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei mindestens 50% liegt.
https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht

Oder (ohne Schreibfehler :-)):
Der hinreichende Tatverdacht ist dann gegeben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten in einer Hauptverhandlung nach Aktenlage wahrscheinlich ist. Dies bedeutet, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung muss über 50 Prozent liegen.

Der hinreichende Tatverdacht ist gemäß § 170 I StPO Voraussetung der Erhebung der öffentlichen Klage.
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/hinreichender-tatverdacht/ (Archiv-Version vom 15.08.2020)


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26.02.2020 um 17:48
Zitat von monstramonstra schrieb:Langsam reicht es mir, mir hier Falschbehauptungen oder -informationen unterstellen zu lassen! Noch dazu von jemanden, der nicht mal Verdacht und Schuld auseinander halten kann und lebenslänglich Tatverdacht verhängen möchte.

Natürlich kann der Verteidiger eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beantragen:
Danke, dir. Das hätten wir uns auch sparen können, wenn du das sofort gepostet hättest.
Der Wortlaut des Paragrafen gibt das nämlich so nicht her und ich habe beim Googeln nichts gefunden, trotz mehrfacher Suche.


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26.02.2020 um 17:48
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Wir müssen ihm aber zugute halten, dass er am Anfang auf die Fragen der Ermittler geantwortet hat, auch wenn ihm seine Antworten im Nachhinein zum Verhängnis wurden.
Naja, sie wurden ihm ja nur zum Verhängnis, weil er sich in Widersprüche verstrickt hat... was die nettere Umschreibung dafür ist, dass er gelogen hat.


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26.02.2020 um 17:50
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Naja, sie wurden ihm ja nur zum Verhängnis, weil er sich in Widersprüche verstrickt hat... was die nettere Umschreibung dafür ist, dass er gelogen hat.
Warum musste er denn überhaupt lügen?


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 17:55
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:sie wurden ihm ja nur zum Verhängnis, weil er sich in Widersprüche verstrickt hat... was die nettere Umschreibung dafür ist, dass er gelogen hat.
StA Glage dazu:

Er hatte sich bei der Polizei in Widersprüche verstrickt. „Zunächst mal hatte er angegeben, zu dieser Zeit geschlafen zu haben. Später hatte er zugegeben, dass er auf einer Fahrt nach Polen gewesen sei, um dort Drogengeschäften nachzugehen, zu kaufen oder ähnliches“, so Glage.

In seinen ersten Vernehmungen soll er keine nachvollziehbaren Erklärungen abgegeben haben, wo er zum Zeitpunkt von Rebeccas Verschwinden gewesen sei. „Die Geschichte mit Polen kam erst später.

Aus dem Link:

https://www.derwesten.de/panorama/vermischtes/rebecca-reusch-vermisst-berlin-maedchen-polizei-staatsanwalt-verraet-das-war-ihr-letztes-lebenszeichen-id228447717.html (Archiv-Version vom 18.02.2020)

Ja, das hat ihn sehr verdächtig gemacht.


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26.02.2020 um 17:57
Zitat von cycliccyclic schrieb:Der hinreichende Tatverdacht ist gemäß § 170 I StPO Voraussetung der Erhebung der öffentlichen Klage.
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/h/hinreichender-tatverdacht/ (Archiv-Version vom 15.08.2020)
Dazu ergänzend nochmal wirklich kurz zu den Verdachtsgraden (Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht, dringender Tatverdacht):

https://www.strafakte.de/strafprozessrecht/anfangsverdacht-hinreichende-dringende-tatverdacht/


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26.02.2020 um 17:58
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ist eigentlich ohne Zweifel geklärt, wohin genau und warum der TV am Morgen u. am nächsten Abend hin unterwegs war?
Eben darum geht es, er müsste wg der Beseitigung der Leiche unterwegs gewesen sein, die man ohne Zweifel nicht finden konnte, was gibt's hier so schwer zu verstehen? Warum er ansonsten unterwegs gewesen sein könnte, ist unter dem Strich belanglos. Sonst würde sich jeder überall als Ermittler bewerben...


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26.02.2020 um 17:59
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Warum musste er denn überhaupt lügen?
Das können wir nur vermuten. Naheliegend in dieser Situation wäre wohl, weil er etwas zu verbergen hat.
Und ein omninöser zweiteiliger Drogendeal wird es wohl nicht gewesen sein, denn den halten dke EB für eine Schutzbehauptung.

Warum also meinte er lügen zu müssen?


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26.02.2020 um 18:02
Zitat von monstramonstra schrieb:Langsam reicht es mir, mir hier Falschbehauptungen oder -informationen unterstellen zu lassen! Noch dazu von jemanden, der nicht mal Verdacht und Schuld auseinander halten kann und lebenslänglich Tatverdacht verhängen möchte.

Natürlich kann der Verteidiger eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beantragen:
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Danke, dir. Das hätten wir uns auch sparen können, wenn du das sofort gepostet hättest.
Der Wortlaut des Paragrafen gibt das nämlich so nicht her und ich habe beim Googeln nichts gefunden, trotz mehrfacher Suche.
Hier nochmal ergänzend:
https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/pstr_2002_19.htm
2. Sollte die Verteidigung von sich aus die Einstellung des Verfahrens anregen?

Ja. Zwar hat die Verteidigung kein eigenes Antragsrecht. Sie sollte aber bei der Staatsanwaltschaft "Einstellungsbereitschaft" signalisieren. Gericht und Staatsanwalt werden in den erforderlichen aufwendigen Abstimmungsprozess nur eintreten, wenn das Verfahren dann durch Einstellung auch erledigt werden kann. Hinweis: Der Verteidiger muss zuvor die Vorteile und Nachteile eingehend mit seinem Mandanten erörtern.
Festgedrucktes von mir als fettgedruckt markiert.

Und weiter
4. Welche Nachteile können sich aus der Einstellung des Verfahrens ergeben?

Imageschaden, da die Schuldfrage in der Regel offen bleibt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ende der Debatte.
Leider nein, da du dich lt. den Informationen auf der Seite, die ich gepostet habe, geirrt hast.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 18:04
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Ob dem Anwalt das nicht auf auffällt? Er redet öffentlich über vermeintliche Tatsachen und Vorwürfe die überhaupt in keinem Bezug zur Wahrheit stehen.
Ein Anwalt ist in erster Linie dazu da das geltende Recht zum Wohlwollen des Mandanten zu vertreten.
Wenn es dem Wohlwollen der Familie entspricht abermals ( bei Lanz ) eine verkehrte Aussage über das Fahndungsfoto öffentlich zu machen , dann tut er das wofür er bezahlt wird.
Ob dieser Anwalt nun privat bezahlt oder für PR gesponsert wurde ist nun wirklich zweitrangig.
Es wird allem Anschein nach eine offene Konfrontation gesucht welche die EB sich aber schon lange nicht mehr gefallen lassen.Es könnte durchaus mal eine "Unterlassung" zur Folge haben.
Der Hauptsache , nämlich den Fall aufzuklären und endlich ein ehrenhafes Begräbniss und die Bestrafung des Täters herbeizuführen ( laut Schuldzuweisung der EB ) , wirken solche sinnlosen "Querschüsse" klar entgegen.
Das wesentliche um was es in diesem Fall eigentlich geht ( konsequentes Aufklären von Rebeccas Schicksal durch vorhandene Indizien) wird seit Beginn verleugnet und verschleiert und dadurch nur unnötig vernebelt.
Der TV , da bin ich mir sehr sicher wird bei jedem fremden Auto an ein Verhaftungsteam denken , bei jedem Klingeln an der Tür zu Unzeiten zusammenzucken und Abends mit dem Gedanken einschlafen und Morgends mit dem Gedanken aufwachen ob es wohl die letzte Nacht in Freiheit war.
Wenn nicht sogar wegen seiner unmoralischen Wertvorstellung ( seine Agenda und sein Schweigen über das Recht der Schwägerin stellt ) nicht nur allein das Leben der "anderen" ( allen anderen ) sondern auch sein eigenes Privatleben in einen Scherbenhaufen verwandelt haben wird.
Das wird niemals auf Dauer gut gehen geschweige denn zur Glückseeligkeit führen.
Den Titel " Herzensguter" habe ich ihm jedenfalls schon lange abgesprochen.


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