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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

30.06.2020 um 19:50
Zitat von KukriKukri schrieb:Er war meiner Auffassung nach damit einer Straftat dringend verdächtig (§112 StPO), was einen möglichen Haftgrund darstellt.
Nein. Dringender Tatverdacht ist kein Haftgrund, sondern zwingende (grundsätzlich aber nicht hinreichende) Voraussetzung für einen Haftbehehl.
Zitat von KukriKukri schrieb:Mit der Verhaftung ist der Festgenommene Verdächtiger.
Nein. Der Verhaftung geht der Erlass eines Haftbefehl denknotwendigerweise voraus. Mit dessen Erlass, nicht mit dessen Vollstreckung, erfolgt spätestens und mindestens konkludent die Festellung eines dringenden Tatverdachts.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Scheitert ein Haftbefehl, ist der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag um Mitternacht nach dem Tag der vorläufigen Festnahme (glaube ich) auf freien Fuß zu setzen
Nein. Er ist natürlich sofort auf freien Fuß zu setzen. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.

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Wo ist Rebecca Reusch?

30.06.2020 um 20:04
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Nein. Er ist natürlich sofort auf freien Fuß zu setzen. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.
Nein, ich glaube die vorläufige Festnahme erlaubt tatsächlich einen Spielraum bis maximal 48 Stunden. Kommt vermutlich so wie immer auf den Einzelfall an. Aber grundsätzlich ist eine vorläufige Festnahme bis zu 48 Stunden möglich.

Sollte dann kein Haftbefehl vorliegen, muss ein Beschuldigter spätestens nach 48 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Kommen die Behörden dem dann nicht nach - dann wäre es Freiheitsberaubung bzw. rechtswidrige Festsetzung eines Beschuldigten.


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30.06.2020 um 20:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sollte dann kein Haftbefehl vorliegen, muss ein Beschuldigter spätestens nach 48 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Kommen die Behörden dem dann nicht nach - dann wäre es Freiheitsberaubung bzw. rechtswidrige Festsetzung eines Beschuldigten.
Da geht jetzt einiges durcheinander.

Nach § 128 Abs. 1 StPO gilt: "Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen."

Sehr theoretisch kann eine Festnahme also tatsächlich 48 Stunden dauern, nämlich, wenn jemand eine logische Sekunde nach Mitternacht festgenommen wird, bis zur logischen Sekunde vor Mitternacht des Folgetages. Praktisch kann sie dies aufgrund des Wortes "unverzüglich" in dem Text, aber keineswegs. Es ist praktisch nämlich nicht denkbar, dass der zuständige Richter tatsächlich erst kurz vor Mitternacht des folgenden Tages Zeit hat. Auch Richter arbeiten zu grob von 9 bis 17 Uhr und nicht erst ab 23:59 Uhr.

Bezüglich des Haftbefehls gilt dann Abs. 2 der Bestimmung: "Hält der Richter die Festnahme nicht für gerechtfertigt oder ihre Gründe für beseitigt, so ordnet er die Freilassung an. Andernfalls erläßt er auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar ist, von Amts wegen einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl."

Mal eben mit dem Beschuldigten von der Wache zu Gericht fahren, sich dort beim Richter eine Abfuhr bzgl. des Haftbefehls einfangen, und ihn dann aber dennoch bis Mitternacht festhalten, ist nicht.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kommt vermutlich so wie immer auf den Einzelfall an.
Nö, auf's Gesetz kommt es an. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__128.html


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.06.2020 um 21:10
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Auch Richter arbeiten zu grob von 9 bis 17 Uhr und nicht erst ab 23:59 Uhr.
Nö, in Berlin gibt es rund um die Uhr also 24 h am Tag einen richterlichen Bereitschaftsdienst.


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30.06.2020 um 21:20
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Mal eben mit dem Beschuldigten von der Wache zu Gericht fahren, sich dort beim Richter eine Abfuhr bzgl. des Haftbefehls einfangen, und ihn dann aber dennoch bis Mitternacht festhalten, ist nicht
Erst mal Danke für deine genaue Erläuterung mitsamt dem entsprechenden Paragraphen.

Das Oben zitierte ist natürlich klar und war in meinem vorangegangenen Geschriebenen auch eigentlich gar nicht so gemeint, drücke mich nur manchmal etwas unverständlich aus.

Sobald ein Haftbefehl abgelehnt wurde, ist ein Beschuldigter selbstverständlich sofort wieder auf freien Fuß zu setzen.
Mir ging es nur um die grundsätzliche Dauer bzw. um die theoretische Frist, wie du es nennst. Und da bleibe ich dabei, dass ein Beschuldigter maximal 48 Stunden festgehalten werden kann. Vorausgesetzt natürlich, dass vorher nicht schon ein Haftbefehl abgelehnt worden ist. Dann ist er natürlich unverzüglich nach dieser Ablehnung frei zu lassen ohne extra Wartezeit bis Freilassung.

Ps.
Kommt trotzdem auf den Einzelfall an, wie lange ein jeweiliger Beschuldigter nun tatsächlich anhand der Stunden festgehalten worden ist, dann Haftbefehl ergeht oder abgelehnt wird und derjenige wieder laufen gelassen werden muss.


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30.06.2020 um 21:47
@OpLibelle


Kurz noch; ich wusste doch, dass ich das mit den 48 Stunden irgendwie noch richtig im Hinterkopf hatte:

"Die Polizei kann relativ einfach eine Person vorläufig festnehmen und für längstens 48 Stunden festhalten, ohne einen Richter hinzuzuziehen. In diese Situation kann jeder geraten. Deshalb ist es auch für Sie wichtig zu wissen, was im Polizeigewahrsam auf Sie zu kommt und welche Rechte Sie haben. "

" 5. Wie lange muss ich im Polizeigewahrsam bleiben? Wann werde ich entlassen?

Die Polizei darf Sie ohne richterliche Anordnung der Untersuchungshaft nicht länger als 24 Stunden, in Notfällen bis zu 48 Stunden, festhalten. Entweder werden Sie nach Ablauf dieser Zeit spätestens entlassen oder Sie werden einem Richter vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet. Wird die Untersuchungshaft angeordnet, werden Sie einer Justizvollzugsanstalt (JVA) zugeführt."


https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorlaeufige-festnahme-und-polizeigewahrsam-alle-wichtigen-infos-auf-einen-blick_144027.html




Also maximal 48 Stunden sind möglich. Kommt dann wie gesagt doch auf den Einzelfall an. Aber auf jeden Fall ist ein Zeitraum von 48 Stunden möglich bzw. zulässig.


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30.06.2020 um 21:50
Zitat von halfblade007halfblade007 schrieb:Dabei ist nun auch interessant, welche Schulsachen denn von ihr alle verschwunden sind. z.B. Bücher die sie hätte nicht mitnehmen brauchen.
@Allmystery
@halfblade007
@rr080419

Stimmt! Das finde ich einen äußerst interessanten und wichtigen Aspekt, der hier meines Wissens nach noch gar nicht näher betrachtet wurde.
Rebecca hatte die ersten beiden Schulstunden Ausfall ( welches Fach ist dabei egal). Nach der Schule wollte sie ja nochmals zum Maurerweg, um Laptop etc. abzuholen.Es hätte sich also angeboten, die Unterlagen / Hefte/ Bücher für das ausgefallene Fach nicht mit in die Schule zu schleppen ( die Schulrucksäcke sind i.d.R. sowieso immer schon sehr schwer ), sondern da zu lassen und nachmittags mit abzuholen. (Ob R. dies so gemacht hätte, kann ich nicht beurteilen ).
Ich bezweifle aber stark, dass der TV daran gedacht hätte, diese Unterlagen im Maurerweg zu lassen (zumal dafür Voraussetzung gewesen wäre, dass er Kenntnis darüber hatte, welches Fach genau ausgefallen ist).
Wenn also alle Bücher/ Hefte samt Schulrucksack weg waren und Rebecca eventuell üblicherweise nur das tatsächlich Notwendige mitnahm, könnte dies auch ein Indiz sein darauf, dass sie das Haus nicht verlassen hat? Und ggf. auch erklären, warum sich die Moko so früh einschaltete?


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30.06.2020 um 21:56
Zitat von SchlumsiSchlumsi schrieb:Wenn also alle Bücher/ Hefte samt Schulrucksack weg waren und Rebecca eventuell üblicherweise nur das tatsächlich Notwendige mitnahm, könnte dies auch ein Indiz sein darauf, dass sie das Haus nicht verlassen hat? Und ggf. auch erklären, warum sich die Moko so früh einschaltete?

Ich würde, wenn ich danach wieder heimgehe wohl alle Schulsachen mit an die Schule nehmen.
Zitat von SchlumsiSchlumsi schrieb:Nach der Schule wollte sie ja nochmals zum Maurerweg, um Laptop etc. abzuholen.Es hätte sich also angeboten, die Unterlagen / Hefte/ Bücher für das ausgefallene Fach nicht mit in die Schule zu schleppen
Stimmt das, gibt es dazu eine Quelle?


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30.06.2020 um 22:01
@Mückenfalle

Ja, das stimmt. Jessica hat ja die Mutter angerufen, weil R. nicht wie vereinbart nachmittags ihre Sachen abgeholt hat. Siehe bitte Wiki .


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30.06.2020 um 22:06
@Mückenfalle
Dass sie ihren Laptop nach der Schule vom Maurerweg holen wollte, bestätigte ja JR im Telefonat mit Mutter Reusch am Nachmittag des Verschwindens. Die Frage von halfblade007 ist daher völlig berechtigt und der Schluaa von @Schlumsi, dass das ein weiteres Indiz für die Unfreiwilligkeit des Verschwindens sei, ebenso.


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30.06.2020 um 22:17
Zitat von SchlumsiSchlumsi schrieb:Ich bezweifle aber stark, dass der TV daran gedacht hätte, diese Unterlagen im Maurerweg zu lassen (zumal dafür Voraussetzung gewesen wäre, dass er Kenntnis darüber hatte, welches Fach genau ausgefallen ist).
Es hätte auch zu einer Tötung kommen können, nachdem Rebecca die Bücher bereits aussortiert und zur Seite gelegt hatte. Deshalb spricht ein mögliches Zurückbleiben von Büchern weder für eine lebende noch für eine tote Rebecca. Genau so wenig beweist der andere Fall, in dem alle Bücher mitsamt Tasche verschwunden sind. Es sind zu viele Gründe dafür vorstellbar, dass Rebecca sich mit sämtlichen Büchern auf den Weg gemacht hat.


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30.06.2020 um 22:21
Zitat von IsolddIsoldd schrieb:Es geht wieder mal nur um den TV und was ihm an Unrecht widerfahren ist
Das stimmt einfach nicht.
Niemand hat im Zusammenhang mit der Dauer der Vernehmungen von Unrecht gesprochen.
So eine Kritik braucht's nicht.


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30.06.2020 um 22:24
Zitat von halfblade007halfblade007 schrieb:Dabei ist nun auch interessant, welche Schulsachen denn von ihr alle verschwunden sind. z.B. Bücher die sie hätte nicht mitnehmen brauchen.
Das ist meiner Meinung nach ebenso uninteressant wie seitenlange Diskussionen betreffend die Frage, wie lange nun Verhöre oder Vernehmungen stattfanden oder welches unbekannte Auto evtl. vor der Tür stand.


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30.06.2020 um 22:26
Schulsachen sind jedenfalls verschwunden bis heute ebenso wie Rebecca.


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30.06.2020 um 22:31
Zitat von rr080419rr080419 schrieb:Snapchat-Nachricht an die Freundin vom Morgen
Ich weiß ja nicht, wie viele von euch Snapchat haben, aber wisst ihr, was sich Teenager zwischen 10 und 22 Jahren den ganzen lieben langen Tag auf Snapchat hin und her schicken?

Schwarze Bilder mit den Buchstaben “ms“ (für Massensnap) und “gn“ (für Gute Nacht).

Hin und wieder kann man auf den Bildern zwar sogar was erkennen, aber wirklich selten schickt man Bilder von sich selbst, geschweige denn solche, auf denen man ganz drauf zu sehen ist. Natürlich kann man nicht pauschalisieren, aber ich wollte das nur mal klarstellen :)

Möglicherweise habe ich etwas dazu überlesen da ich nicht 24/7 hier online bin, aber ich habe nirgends herauslesen können, was denn auf diesem letzten Snap zu sehen war. Daher habe ich meine Zweifel, dass der wirklich so aussagekräftig ist, wie alle schreiben. Denn selbst wenn es meinetwegen ihre Hand oder ein Schuh von Rebecca war, sagt das nichts über die Lebendigkeit von ihr aus.


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30.06.2020 um 23:20
@Procrastinator
Der Inhalt des Snaps ist In der Öffentlichkeit mW nicht bekannt, nur die Gewohnheit von RR mit der Freundin jeden Morgen „snaps“ auszutauschen. Man benötigt für das Hochladen eines Snaps doch ein PW, oder ?


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30.06.2020 um 23:22
Zitat von rr080419rr080419 schrieb:Es hätte auch zu einer Tötung kommen können, nachdem Rebecca die Bücher bereits aussortiert und zur Seite gelegt hatte. Deshalb spricht ein mögliches Zurückbleiben von Büchern weder für eine lebende noch für eine tote Rebecca. Genau so wenig beweist der andere Fall, in dem alle Bücher mitsamt Tasche verschwunden sind. Es sind zu viele Gründe dafür vorstellbar, dass Rebecca sich mit sämtlichen Büchern auf den Weg gemacht hat.
Genau, Biologie hab ich morgen nicht, da hole ich besser das "schwere" Buch doch mal raus und lege es zur Seite.... Unfassbar, was hier so geäußert wird.


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30.06.2020 um 23:24
Ich habe mich auch in den Fall etwas eingelesen und das was bekannt gegeben wurde studiert :)

Ich denke, daß die Ermittlungsbehörden in eine Art Falle gelaufen sind. Die digitalen Spuren sehen klar danach aus, als wäre RR am Morgen nach einem Snap im Bad spurlos von der Bildfläche verschwunden und im Haus zu Tode gekommen. Das physikalische Spurenbild ist jedoch "relativ unauffällig" im Sinne eines Tötungsdeliktes. Die zwei Kesy-Fahrten des Tatverdächtigen sind natürlich hoch verdächtig im Sinne einer Verbringung und Spurenbeseitigung. Gleichzeitig passt laut Staatsanwaltschaft die forensische nicht zur historischen Wahrheit. Was kann man daraus schliessen? Meiner Meinung nach nur das Eine: Nichts ist hier wie es auf Anhieb scheint - schon der alte Platon hat das gewusst.


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30.06.2020 um 23:49
Zitat von Pusteblume05Pusteblume05 schrieb:Was kann man daraus schliessen? Meiner Meinung nach nur das Eine:
Nichts ist hier wie es auf Anhieb scheint - schon der alte Platon hat das gewusst.
Platon in allen Ehren,

aber ich denke dann doch eher, dass die EB in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
genug Intelligenz besitzen, um alles peinlichst genau ermittelt zu haben, besonders weil der
Fall so dermassen unerklärlich ist.

Zu dieser Schlussfolgerung sind sie nicht mal eben so gekommen, meiner Meinung nach...

Man geht mit einer solchen Aussage nicht an die Öffentlichkeit, wenn man nicht fast restlos
davon überzeugt ist.


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30.06.2020 um 23:51
Wurde eigentlich öffentlich, um wieviel Uhr FR bei der ersten Kesy Fahrt am Tag des Verschwindens von RR nach Hause zurückkehrte bzw wieviel km an dem Tag in etwa mit dem Twingo gefahren wurden (Tageskilometerzähler) ? Das würde zur Eingrenzung des Tagesziels ja auch beitragen.


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