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Wo ist Rebecca Reusch?
30.06.2020 um 19:50Nein. Dringender Tatverdacht ist kein Haftgrund, sondern zwingende (grundsätzlich aber nicht hinreichende) Voraussetzung für einen Haftbehehl.Kukri schrieb:Er war meiner Auffassung nach damit einer Straftat dringend verdächtig (§112 StPO), was einen möglichen Haftgrund darstellt.
Nein. Der Verhaftung geht der Erlass eines Haftbefehl denknotwendigerweise voraus. Mit dessen Erlass, nicht mit dessen Vollstreckung, erfolgt spätestens und mindestens konkludent die Festellung eines dringenden Tatverdachts.Kukri schrieb:Mit der Verhaftung ist der Festgenommene Verdächtiger.
Nein. Er ist natürlich sofort auf freien Fuß zu setzen. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.Rhapsody3004 schrieb:Scheitert ein Haftbefehl, ist der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag um Mitternacht nach dem Tag der vorläufigen Festnahme (glaube ich) auf freien Fuß zu setzen