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Wo ist Rebecca Reusch?

122.219 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 16:42
Zitat von SchwatteschnegSchwatteschneg schrieb:Was sollte man nach der Zeit da noch finden?
Dazu hat Grillage doch extra die offizielle Pressemitteilung verlinkt:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hier ist die offizielle Pressemitteilung von Polizei und StA:

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1608274.php

Darin heißt es u.a.:
Nach zwischenzeitlich erlangten Erkenntnissen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der mittlerweile 33 Jahre alte Beschuldigte am Morgen des 18. Februar 2019 seine damals 15 Jahre alte Schwägerin getötet und deren Leiche und ihr gehörende Gegenstände – zumindest vorübergehend – auf das Grundstück seiner Großeltern in Tauche verbracht haben könnte.



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Wo ist Rebecca Reusch?

um 16:46
Zitat von soomasooma schrieb:Wenn das ein neuer Hinweis sein soll, dann fresse ich einen Besen. Die Abfahrt von der Autobahn in diese Richtung war doch die, bei der angeblich Spürhunde angeschlagen hatten. Man war auch mit Spürhunden schon in Tauche.
Es sagt ja auch keiner, dass es ein neuer Hinweis sein soll:
Laut Polizei sei allerdings kein neuer Hinweis im Fall Rebecca eingegangen. Die Polizei führe nur Maßnahmen durch, die eh angestanden hätten.
Quelle: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/10/polizei-rebecca-vermisstenfall-neue-ermittlungen-brandenburg.html
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Am Status des Verdächtigen hat sich doch nichts geändert. Er gilt doch schon seit kurz nach Ihrem Verschwinden als Tatverdächtiger. Zeitweise wurde während einer Ermittlungsphase sogar sein Foto veröffentlicht.
Mir war einfach nicht bewusst, dass dieser Status über all die Jahre aufrecht erhalten wurde. Es gibt hier einen anderen Thread, in dem ich belehrt wurde, dass ein aus der U-Haft entlassener nicht mehr als Tatverdächtiger bezeichnet werden darf.
Ich habe den Fall Reusch nicht allzu intensiv verfolgt und dachte halt, dass es damals einen Tatverdacht gegen ihn gab, er deswegen ja sogar mal in U-Haft saß, aus der er aber recht schnell wieder entlassen wurde, was (so dachte ich!) bedeutet, dass die Beweise gegen ihn nicht ausreichen, um einen dringenden Tatverdacht zurechtfertigen. Dann ist es eigentlich üblich, dass die offiziellen Stellen (Polizei und StA) auch nicht mehr öffentlich an dem Tatverdacht, den sie ja eben offenbar nicht hinreichend begründen können, festhalten.
Deshalb hat es micht erstaunt, dass er immer noch als "der Beschuldigte" geführt wird, was in meinen Augen sehr konkret ist und deutlich mehr als "ein Tatverdächtiger".


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um 16:51
@SamLoomis

Leider ist das Interview selbst im Netz nicht mehr anzusehen:
Montag, 17. Februar 2020
- Die GenStA gibt öffentlich ein Statement ab zu dem bisherigen Stand der Dinge

Wir gehen weiterhin davon aus, dass Rebecca das Haus des Schwagers nicht lebend verlassen hat. Sämtliche Alternativgeschehen [..] können wir nach den Ermittlungen ausschließen. Das ist zum einen ein freiwilliges Verlassen der häuslichen Umgebung, dafür gibt es überhaupt keine Hinweise und hat es auch zuvor keine Hinweise gegeben. Dann eine Entführung von dritter Seite, auch das kann ausgeschlossen werden. .. in das Haus ist niemand eingebrochen, Einbruchsspuren gab es insofern nicht. Und ein Entführen auf dem Weg zur Schule kann auch weitgehend ausgeschlossen werden.

Quelle Ermittelnder StA Martin Knispel (früher: Glage), Generalstaatsanwaltschaft Berlin



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um 16:51
Zitat von emzemz schrieb:Was sollte man nach der Zeit nicht mehr finden können?
Solle Rebecca seinerzeit dort abgelegt worden sein, so wie Vermutung zu sein scheint, dann liegt sie immer noch dort.
Zumal die Ermittler wohl einen Bagger und ein Bodenradar dabei haben:
Unterstützt werden die Durchsuchungsmaßnahmen durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, die unter anderem einen sog. Bodenradar zum Einsatz bringen.
Quelle:https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1608274.php

Damit kann man nach Unregelmäßigkeiten in der Erdschichtung suchen, also feststellen, ob die Erde in bestimmten Bereichen nicht mehr in der auf dem Grundstück üblichen Schichtung vorliegt (weil gegraben wurde oder etwas vergraben wurde) und ob Gegenstände an einer Stelle liegen.

Aber hatte der Schwager an dem Tag genug Zeit, um die Leiche wirklich zu vergraben?


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um 16:54
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber hatte der Schwager an dem Tag genug Zeit, um die Leiche wirklich zu vergraben?
Es muss ja nicht just am selben Tag passiert sein.
Evtl. wird auch eher nach Gegenständen von ihr oder aber dem Ominösen Gürtel gesucht.


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um 16:54
Für heute ist der Einsatz vorerst beendet.

Es wurden Gegenstände sichergestellt.

https://www.focus.de/panorama/welt/polizeieinsatz-in-berlin-im-vermisstenfall-rebecca-reusch_c589aad0-417a-4a82-968a-556735a88c7b.html


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um 16:56
Zitat von IkeafanIkeafan schrieb:Für heute ist der Einsatz vorerst beendet.

Es wurden Gegenstände sichergestellt.
Und zwar welche, die wohl im Haus gefunden wurden, also nichts was bei Grabungen entdeckt wurde:
16.38 Uhr: Die Kriminaltechnik hat Gegenstände aus dem Haus sichergestellt und in eine Tüte gepackt. Ein Polizeisprecher: "Die Ermittlungsergebnisse werden jetzt ausgewertet. Der Einsatz ist beendet."
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/polizeieinsatz-in-berlin-im-vermisstenfall-rebecca-reusch_c589aad0-417a-4a82-968a-556735a88c7b.html


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um 17:07
Morgen geht der Einsatz weiter, dann sollen Anwohner befragt werden. Zur Frage, was der Einsatz bisher brachte, hält sich der Polizeisprecher bedeckt.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/polizeieinsatz-in-berlin-im-vermisstenfall-rebecca-reusch_c589aad0-417a-4a82-968a-556735a88c7b.html

Also auch wenn es vielleicht Gründe gab, dass man bisher das Grundstück nicht durchsuchen konnte, so hätte man ja wenigstens die Anwohner befragen können?
Irgendwie verstehe ich das alles nicht.

Auf der einen Seite habe ich das Gefühl, dass da wieder nichts dabei rauskommt, auf der anderen Seite dachte ich mir immer, dass es naheliegend wäre, dass Rebecca dort irgendwo vergraben wurde. Ich war nur der Meinung, dass man dort 2019 bereits jeden Stein umgedreht hat.


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um 17:08
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es gibt hier einen anderen Thread, in dem ich belehrt wurde, dass ein aus der U-Haft entlassener nicht mehr als Tatverdächtiger bezeichnet werden darf.
Wer hat dir denn den Blödsinn erzählt? So pauschal zumindest stimmt das nicht.

Das eine schließt das andere je nach Einzelfall nicht aus.

Auch ein aus U-Haft wieder Entlassener (aufgrund nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdachts bspw.) kann danach noch als tatverdächtig und auch als offizieller Beschuldigte gelten und geführt werden, so lange das Ermittlungsverfahren gegenüber einer Person nicht offiziell eingestellt wird.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Deshalb hat es micht erstaunt, dass er immer noch als "der Beschuldigte" geführt wird, was in meinen Augen sehr konkret ist und deutlich mehr als "ein Tatverdächtiger".
So lange ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen F läuft, so lange wird er auch als Beschuldigter geführt und darf auch so bezeichnet werden.



PS.

Ich würde vermuten, dass wenn überhaupt R damals auf dem Grundstück zwischengelagert worden sein könnte.

Allerdings hätte er sie dann auch nochmals in der Himbeere einem endgültigen Verbringungsort am nächsten bzw. darauffolgenden späten Abend zuführen können, ohne dass Hunde hätten anschlagen müssen?

Möglich auch nur, dass er auf dem Grundstück nur Hilfsmittel gesucht und eventuell auch welche mitgenommen und wieder zurückgebracht haben könnte und R sich nur


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um 17:16
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:So lange ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen F läuft, so lange wird er auch als Beschuldigter geführt und darf auch so bezeichnet werden
und Aufrechterhaltung des Ermittlungsverfahrens auch nach wie vor aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt ist und auch überhaupt so lange die Ermittlungen noch laufen und noch nicht alles aus ermittelt worden ist.
Und erst bei Ausermittlung bzw. Abschluss der Ermittlungen stünde die StA vor der Entscheidung je nach vorliegender Faktenlage, ob sie das Ermittlungsverfahren gegenüber einer bestimmten Person dann einstellen würde, aufgrund Mangels bspw., - oder ob sie Anklage erheben würden bzw. je nachdem sogar müssten, wenn aus den vorliegenden Ergebnissen hinreichender Tatverdacht begründet werden könnte.

Und das Beschleunigungsgebot ist vor allem auch dann nur von wesentlicher Bedeutung bei strafprozessualen Maßnahmen gegenüber Beschuldigten.


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um 17:16
Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass dort relevantes gefunden werden kann. Wäre es nicht leichtsinnig nach all den Jahren ausgerechnet im familiären Umfeld immer noch mögliche Beweisstücke zu lagern/verstecken? Oft ist auffällig noch am unauffälligsten, aber ich kann aktuell nicht glauben, dass der mögliche Täter solch eine Gefahr zur endgültigen Überführung offen lässt.


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um 17:17
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Also auch wenn es vielleicht Gründe gab, dass man bisher das Grundstück nicht durchsuchen konnte, so hätte man ja wenigstens die Anwohner befragen können?
Irgendwie verstehe ich das alles nicht.
Ist denn sicher, dass bisher noch nie jemand von den Anwohnern befragt wurde? Oder wissen wir darüber nur nichts?
Ich denke, auch mit der Oma wird schon mal jemand gesprochen haben, aber vieleicht hat sie auch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben.


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um 17:28
Zitat von emzemz schrieb:Ist denn sicher, dass bisher noch nie jemand von den Anwohnern befragt wurde? Oder wissen wir darüber nur nichts?
Ich denke, auch mit der Oma wird schon mal jemand gesprochen haben, aber vieleicht hat sie auch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Darauf kann sie sich hundertmal berufen, auf das Zeugnisverweigerungsrecht, bei der hohen Beweis- bzw. Indizienlage, die ja schon zwei Haftbefehle gegen den Tatverdächtigen bewirkt hatte, hätte man trotzdem alleine schon aufgrund der Fahrten und sehr großen räumlichen Nähe dazu die Grundstücke und Häuser durchsuchen müssen.

Desweiteren ist hier die Aussage von vielen Blödsinn, ob die Großmutter/Großeltern Besitzer sind oder nur Mieter. Das ist völlig unerheblich, wenn ein Richter genehmigt Grundstücke oder Wohnungen oder was auch immer zu durchsuchen, fragen die bestimmt nicht vorher nach wer Besitzer oder Mieter ist. Wie oft werden Wohnungen von Leuten besucht, die auch nicht Besitzer sind.

Es ist aber schon sehr komisch dass man erst 7 Jahre später durchsucht. Was hat sich geändert bzw. warum wurde das auch noch richterlich genehmigt? Also muss es Indizien und Beweise geben.


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um 17:38
Darf das Handy von Florian eigentlich dauerhaft überwacht werden bzw ist das möglich? Und davon müsste er wissen, oder?


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:39
Zitat von Centaurus_1997Centaurus_1997 schrieb:Desweiteren ist hier die Aussage von vielen Blödsinn, ob die Großmutter/Großeltern Besitzer sind oder nur Mieter
Mieter gelten als unmittelbare Besitzer.

Eigentümer, die vermieten, können als mittelbare Besitzer angesehen werden, weil sie die Sachherrschaft über ein Haus und Grundstück abgeben.
Zitat von Centaurus_1997Centaurus_1997 schrieb:Das ist völlig unerheblich, wenn ein Richter genehmigt Grundstücke oder Wohnungen oder was auch immer zu durchsuchen, fragen die bestimmt nicht vorher nach wer Besitzer oder Mieter ist. Wie oft werden Wohnungen von Leuten besucht, die auch nicht Besitzer sind.
Von Bedeutung ist auf jeden Fall, ob konkrete tatsächliche Anhaltspunkte zu diesem Grundstück führen. Das schauen sich Ermittlungsrichter genau an, bevor sie einen Durchsuchungsbeschluss genehmigen.

Umso so genauer, handelt es bei Grundstücken um Grundstücke Dritter und damit um Rechte Dritter, in die man bei Durchsuchungen und auch Beschlagnahmungen eingreifen würde.


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um 17:39
Zitat von GrillageGrillage schrieb:um einen dringenden Tatverdacht zurechtfertigen. Dann ist es eigentlich üblich, dass die offiziellen Stellen (Polizei und StA) auch nicht mehr öffentlich an dem Tatverdacht, den sie ja eben offenbar nicht hinreichend begründen können, festhalten.
Deshalb hat es micht erstaunt, dass er immer noch als "der Beschuldigte" geführt wird, was in meinen Augen sehr konkret ist und deutlich mehr als "ein Tatverdächtiger".
Im Strafprozessrecht wird zwischen Anfangsverdacht, hinreichendem und dringendem Tatverdacht unterschieden. Für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund notwendig. Liegt eins von beidem nicht mehr vor, so ist die U-Haft zu beenden. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Wegfall des Tatverdachts als solchem. Ich bin in diesem Fall nicht mehr allzu tiefgehenden informiert, aber es ist auch möglich, dass weiterhin ein dringender Tatverdacht gegen den Schwager von RR besteht, aber kein Haftgrund mehr vorliegt. Oder aber, dass der Tatverdacht die ganze Zeit "auf der Schwelle" zwischen hinreichend (mehr als 50%) und dringend (höchstwahrscheinlich) lag.
Zitat von Centaurus_1997Centaurus_1997 schrieb:Desweiteren ist hier die Aussage von vielen Blödsinn, ob die Großmutter/Großeltern Besitzer sind oder nur Mieter. Das ist völlig unerheblich, wenn ein Richter genehmigt Grundstücke oder Wohnungen oder was auch immer zu durchsuchen, fragen die bestimmt nicht vorher nach wer Besitzer oder Mieter ist. Wie oft werden Wohnungen von Leuten besucht, die auch nicht Besitzer sind.
Der Mieter einer Wohnung ist auch immer der unmittelbare Besitzer. Was du meinst ist der Eigentümer, der ein anderer als der Besitzer sein kann. Die Tatsache, dass ein Richter eine Durchsuchung genehmigen muss, folgt daraus, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt ist und in Art. 13 GG auch klar normiert ist, dass Durchsuchungen etc. von einem Richter angeordnet werden müssen. Durch dieses Grundrecht wird logischerweise derjenige geschützt, der die Wohnung auch tatsächlich bewohnt. Es kommt also darauf an, in wessen Privatsphäre da tatsächlich eingegriffen wird. Es wäre ja auch ziemlicher Quatsch, wenn nur derjenige gegen staatliche Eingriffe in seine Wohnung geschützt wäre, der Eigentümer ist und ein Mieter keinen Schutz hätte.
Zitat von Centaurus_1997Centaurus_1997 schrieb:Es ist aber schon sehr komisch dass man erst 7 Jahre später durchsucht. Was hat sich geändert bzw. warum wurde das auch noch richterlich genehmigt? Also muss es Indizien und Beweise geben.
Möglicherweise wurde bei einer erneuten Überprüfung von Hinweisen ein Zusammenhang hergestellt, den es vorher noch nicht gab. Und die Pressemitteilung hört sich ganz danach an, dass das eine geplante Großaktion ist. Die stellt man nicht innerhalb weniger Tage oder Stunden auf die Beine. Der Durchsuchungsbeschluss könnte also schon seit einiger Zeit in der Schublade gelegen haben.


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um 17:44
Vielleicht hat er sich ja auch jemanden anvertraut und was ausgeplaudert? zb.an einen Arbeitskollegen und der hat Hinweise gegeben oder eine Zeuge hat nun doch mal ausgepackt.


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um 17:46
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund notwendig
Nicht bei Kapitaldelikten bzw. dringender Tatverdacht auf Totschlag (wie bei F damals ) oder Mord.

Es schadet aber sicherlich auch nichts als StA sich doppelt abzusichern und im Idealfall auch zusätzlich einen Haftgrund begründen zu können, wenn möglich. Ist aber nicht zwingend notwendig bei dringendem Tatverdacht auf Kapitaldelikte.


Ansonsten alles gut beschrieben.


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um 17:47
C
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Mir war einfach nicht bewusst, dass dieser Status über all die Jahre aufrecht erhalten wurde. Es gibt hier einen anderen Thread, in dem ich belehrt wurde, dass ein aus der U-Haft entlassener nicht mehr als Tatverdächtiger bezeichnet werden darf.
Ich habe den Fall Reusch nicht allzu intensiv verfolgt und dachte halt, dass es damals einen Tatverdacht gegen ihn gab, er deswegen ja sogar mal in U-Haft saß, aus der er aber recht schnell wieder entlassen wurde, was (so dachte ich!) bedeutet, dass die Beweise gegen ihn nicht ausreichen, um einen dringenden Tatverdacht zurechtfertigen. Dann ist es eigentlich üblich, dass die offiziellen Stellen (Polizei und StA) auch nicht mehr öffentlich an dem Tatverdacht, den sie ja eben offenbar nicht hinreichend begründen können, festhalten.
Deshalb hat es micht erstaunt, dass er immer noch als "der Beschuldigte" geführt wird, was in meinen Augen sehr konkret ist und deutlich mehr als "ein Tatverdächtiger".
Die Polizei /StA konnte bisher jedenfalls richterfest den dringenden Tatverdacht nicht rechtfertigen (oder zumindest keine zeitnahe Anklagewahrscheinlichkeit). Er war und blieb aber von Anfang an einfach tatverdächtig (dh es gibt Anhaltspunkte, dass er Täter einer Straftat ist). Ein Beschuldigter ist schlicht ein "einfach" Tatverdächtiger, gegen den Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden.


Off-topic: In dem anderen Thread ist derjenige weiterhin Angeklagter (so kannst du den Angeklagten im Hanna-Fall problemlos nennen) . Normalerweise geht das mit hinreichenden Tatverdacht (zu unterscheiden vom dringenden...) einher, die Staatsanwaltschaft wird da wohl auch noch von ausgehen. Angesichts der Aufhebung des vorherigen Urteils und der Haftentlassung ist derzeit unklar, ob das Gericht diese Annahme teilt. Kritisiert wurden nach meiner Erinnerung nur Beiträge, wo er als Täter/Mörder oder Verurteilter oder auch dringend Tatverdächtiger bezeichnet wurde.
Weil die einfache Beschuldigteneigenschaft eben keinen dringenden Tatverdacht voraussetzt, ist betreffend des Angeklagten im Hanna-Fall auch nicht so leicht zu beurteilen, ob ihm zB bei dessen zweiter Zeugenvernehmung bereits Beschuldigtenrechte gewährt hätten werden müssen.


Aber Verdachtsgrade wurden sowohl hier als auch in dem anderen Thread mehrfach erörtert.


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um 17:52
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Darf das Handy von Florian eigentlich dauerhaft überwacht werden bzw ist das möglich? Und davon müsste er wissen, oder?
Mit entsprechender richterlicher Anordnung : Ja. § 100aStPO

Wegen der Dauer :es wird wohl mindestens aus Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen befristet werden und wenn dann ne Weile nichts interessantes zu erfahren ist, wird es auch nicht mehr zugelassen.

Ggf könnte zu erwartende Kommunikation aus Anlass von Maßnahmen wie heute eine neue befristete Anordnung rechtfertigen.

Wissen müsste er es nicht (klassische verdeckte Ermittlungsmaßnahme).


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