Grillage schrieb:um einen dringenden Tatverdacht zurechtfertigen. Dann ist es eigentlich üblich, dass die offiziellen Stellen (Polizei und StA) auch nicht mehr öffentlich an dem Tatverdacht, den sie ja eben offenbar nicht hinreichend begründen können, festhalten.
Deshalb hat es micht erstaunt, dass er immer noch als "der Beschuldigte" geführt wird, was in meinen Augen sehr konkret ist und deutlich mehr als "ein Tatverdächtiger".
Im Strafprozessrecht wird zwischen Anfangsverdacht, hinreichendem und dringendem Tatverdacht unterschieden. Für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund notwendig. Liegt eins von beidem nicht mehr vor, so ist die U-Haft zu beenden. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Wegfall des Tatverdachts als solchem. Ich bin in diesem Fall nicht mehr allzu tiefgehenden informiert, aber es ist auch möglich, dass weiterhin ein dringender Tatverdacht gegen den Schwager von RR besteht, aber kein Haftgrund mehr vorliegt. Oder aber, dass der Tatverdacht die ganze Zeit "auf der Schwelle" zwischen hinreichend (mehr als 50%) und dringend (höchstwahrscheinlich) lag.
Centaurus_1997 schrieb:Desweiteren ist hier die Aussage von vielen Blödsinn, ob die Großmutter/Großeltern Besitzer sind oder nur Mieter. Das ist völlig unerheblich, wenn ein Richter genehmigt Grundstücke oder Wohnungen oder was auch immer zu durchsuchen, fragen die bestimmt nicht vorher nach wer Besitzer oder Mieter ist. Wie oft werden Wohnungen von Leuten besucht, die auch nicht Besitzer sind.
Der Mieter einer Wohnung ist auch immer der unmittelbare Besitzer. Was du meinst ist der Eigentümer, der ein anderer als der Besitzer sein kann. Die Tatsache, dass ein Richter eine Durchsuchung genehmigen muss, folgt daraus, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt ist und in Art. 13 GG auch klar normiert ist, dass Durchsuchungen etc. von einem Richter angeordnet werden müssen. Durch dieses Grundrecht wird logischerweise derjenige geschützt, der die Wohnung auch tatsächlich bewohnt. Es kommt also darauf an, in wessen Privatsphäre da tatsächlich eingegriffen wird. Es wäre ja auch ziemlicher Quatsch, wenn nur derjenige gegen staatliche Eingriffe in seine Wohnung geschützt wäre, der Eigentümer ist und ein Mieter keinen Schutz hätte.
Centaurus_1997 schrieb:Es ist aber schon sehr komisch dass man erst 7 Jahre später durchsucht. Was hat sich geändert bzw. warum wurde das auch noch richterlich genehmigt? Also muss es Indizien und Beweise geben.
Möglicherweise wurde bei einer erneuten Überprüfung von Hinweisen ein Zusammenhang hergestellt, den es vorher noch nicht gab. Und die Pressemitteilung hört sich ganz danach an, dass das eine geplante Großaktion ist. Die stellt man nicht innerhalb weniger Tage oder Stunden auf die Beine. Der Durchsuchungsbeschluss könnte also schon seit einiger Zeit in der Schublade gelegen haben.