@nebelkind Ich schrieb ja auch schon mehrmals, ohne die Details der EB zu kennen, dass es sehr gut sein kann, dass sie anhand Ermittlungsergebnissen - vor allem digitalen Auswertungen, - aus diesen übereinandergelegt auch nur schlussfolgern, dass sich Rebecca an diesem Morgen noch leben und selbstständig in dem Haus befunden haben muss - und folglich auch noch ihr Handy selbst bestimmt bedient haben wird, bedient haben könnte.
An einen direkten Beweis dafür glaube ich persönlich auch weniger bzw. dass die EB Ermittlungsergebnisse als einen direkten Beweis auf den Sachverhalt einer noch lebenden und selbstständigen Rebecca bezogen ansehen, werten könnten.
Wenn, werden sie Tatsachen vorliegen haben (einschließlich auch der Aussage einer Freundin von R vermutlich), die auf eine lebende und auch noch selbstständige Rebecca an dem Morgen zumindest plausibel schließen lassen werden.
Vor allem, wenn dann auch noch Hinweise fehlen sollten, um ernsthaft und begründet auch noch von etwas anderem ausgehen zu können, würden solche vorliegen. Solche Hinweise werden aber die EB nicht haben.
Könnte mir sogar vorstellen, dass die EB nicht mal mehr von der Möglichkeit ausgehen, Rebecca könnte sich an dem Morgen auch noch selbständig draußen irgendwo in Hausnähe mit ihrem Handy befunden haben.
Reichweite des Routers bzw. Signalstärke und bestimmt exakt und auch unter verschiedenen Positionen vor dem Haus wird man bestimmt auch fachmännisch gemessen und dann ebenfalls Schlüsse daraus gezogen haben.
Also könnte ich mir zumindest auch vorstellen.
So denke ich auch, werden die EB auch davon überzeugt sein, dass sich ihr Handy zum Zeitpunkt der Zustellung der WhatsApp der Mutter noch im Haus im Maurerweg befunden haben muss.