quaerere1 schrieb:er war schlau und hat seiner Anwältin vertraut.
Das war es denke ich und das sowohl im Falle seiner tatsächlichen Schuld als auch seiner tatsächlichen Unschuld auf den Tatvorwurf auf seine Schwägerin bezogen.
Hängt aber auch von den Umständen des Einzelfalls ab, zu was Anwälte ihren Mandanten raten würden bzw. was eher anzuraten wäre.
Pauschalisieren sollte man daher auch nichts bzw. generell immer nur zum Schweigen zu raten, muss nicht immer der beste Rat oder auch nicht immer die beste Strategie sein.
Mag nicht jeder Jurist so sehen, aber ich (als Laie wohlgemerkt aber nur) würde es so handhaben und das sehen auch tatsächlich noch andere Juristen so: Dass es halt drauf ankommt, kurz gesagt.
Vorherrschende, übereinstimmende Ansicht unter Juristen dürfte nur immer zu Beginn herrschen, so lange sich Anwälte noch kein genaues Bild über den Sachverhalt verschaffen konnten und/oder auch noch kein ausführliches Mandantengespräch führen konnten. Dann lautet die anzuratende pauschale Devise immer: Lieber zu Schweigen bzw. anzuraten, von seinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und das vollumfänglich.
Aber bei Florian schätze ich die Umstände wie gesagt so ein, dass es auch bis heute noch das beste für ihn ist/wäre zu schweigen und das sowohl als auch. Also sowohl im Falle seiner angenommenen Schuld als auch sollte er wirklich unschuldig sein.
Und gesellschaftlich würde es ihm denke ich auch nicht viel bringen, würde er aussagen, ohne seine Aussage mit Entlastendem untermauern, stützen zu können.
Da könnte er dann nur drauf hoffen, dass man ihm gesellschaftlich mehr Glauben würde, würde er aussagen und dabei auch seine Unschuld betonen. Aber genauso bestünde auch dann die Gefahr, dass die meisten weiterhin ihm nicht glauben würden, weil, wer einmal lügt/gelogen hat (ja, als Zeuge hat er das nun mal getan), tut es eventuell wieder.
Ataraxie89 schrieb:Das Schweigen macht Ihn weder mehr, noch weniger verdächtig.
Juristisch ist das auf jeden Fall korrekt. Daraus darf auch nichts weiter abgeleitet werden. Juristisch ist sein Schweigen bis Stand jetzt eine Nullrechnung einfach nur: Belastend ihn nicht weiter, darf ihn auch nicht weiter belasten, noch entlastet es ihn. Aber letztes ist ja auch streng genommen gar nicht seine Aufgabe als Beschuldigter, denn völlig richtig, muss ihm der Staat die Schuld nachweisen und nicht er seine Unschuld beweisen.
Vor allem wird er seine Unschuld, davon gehe ich ja wenn aus, auch gar nicht beweisen können, und sollte er wirklich unschuldig sein. Und damit hätte seine Anwältin nun mal auch nichts in der Hand, was sie entlastendes für ihn vorbringen könnte oder im besten Fall sogar damit eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn erreichen könnte. Das wird sie dann einfach nicht können.
PS.
Und nur allein seine Fahrten, also andere Gründe dafür, würden ihm nicht mal helfen, würden diese ja eine Tat an dem Morgen in dem Haus nicht ausschließen.
Im schlimmsten Fall, denke ich mir, könnte er den Behörden damit sogar auch ein Motiv liefern, warum er Rebecca an dem Morgen getötet haben könnte, denn schließlich könnte man dann je nach anderen schon vorher geplanten Gründen für die Fahrten auch annehmen, dass Rebecca an dem Morgen etwas mitbekommen haben könnte, was sie nicht hätte mitbekommen sollen.