BoobSinclar schrieb:Dass es nach 7 Jahren keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn gibt, keine Spuren eines Tötungsdeliktes
Es gab einen dringenden Tatverdacht, deshalb die u-haft. Nur weil die EB in dieser Zeit keine weiteren den Tatverdacht erhärtenden Beweise vorlegen konnten, fiel der dringende Tatverdacht weg, es blieb der Tatverdacht. Viele interpretierten den Wegfall des dringenden Tatverdacht als Neubewertung, das ist aber nicht so.
Angenommen man hätte weitere Indizien, wie Google Daten/ Bademantelgürtel schon damals gefunden, wäre das wohl nicht so gelaufen.
Wir können nicht ausschließen, dass es Spuren, die auf einen Tötungsdelikt hinweisen gibt, jedoch nicht hinreichend sind, aufgrund der speziellen Situation, dass sowohl mutmaßliches Opfer als auch TV sich regelmäßig im Haus aufhalten.