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Wo ist Rebecca Reusch?

127.147 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 14:30
Ich denke auch, bis jetzt spricht nichts wirklich dafür, daß Florian dies war.
Es ist natürlich richtig Spuren zu suchen, und auch die "erwiesene" Abwesenheit derer ist ein Hinweis.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 14:31
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Dass es naxh 7 Jahren keinen drungenden Tatverdacht gegen ihn gibt, keine Spuren eines Tötungsdeliktes und, ja, auch dass seine angeheiratete Familie ihn für unschuldig hält wiegt für mich deutlich schwerer, als FesselspielchenPornos, fehlende Bademantelgürtel und Zeugen, die vor 7 Jahren bei Tempo 180 im Vorbeifahren den Inhalt von Aktenzeichen XY und einen Tisch ähnlichen Gegenstand gesehen und für eine mögliche Leiche gehalten haben wollen.
Das sind ja die allgemein bekannten Allgemeinplätze. Darum ging es nicht.

@Malli wollte konkrete Fakten, Ansätze usw. wissen, warum er unschuldig ist. Könnte ja sein, dass Du da was beitragen kannst.,


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um 14:35
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Dass es nach 7 Jahren keinen dringenden Tatverdacht gegen ihn gibt, keine Spuren eines Tötungsdeliktes
Es gab einen dringenden Tatverdacht, deshalb die u-haft. Nur weil die EB in dieser Zeit keine weiteren den Tatverdacht erhärtenden Beweise vorlegen konnten, fiel der dringende Tatverdacht weg, es blieb der Tatverdacht. Viele interpretierten den Wegfall des dringenden Tatverdacht als Neubewertung, das ist aber nicht so.

Angenommen man hätte weitere Indizien, wie Google Daten/ Bademantelgürtel schon damals gefunden, wäre das wohl nicht so gelaufen.

Wir können nicht ausschließen, dass es Spuren, die auf einen Tötungsdelikt hinweisen gibt, jedoch nicht hinreichend sind, aufgrund der speziellen Situation, dass sowohl mutmaßliches Opfer als auch TV sich regelmäßig im Haus aufhalten.


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um 14:37
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:@Malli wollte konkrete Fakten, Ansätze usw. wissen, warum er unschuldig ist.
Er ist unschuldig, weil es keine Beweise für seine Schuld gibt. Stand jetzt. Ganz einfach.

Ich weiß, das ist unbefriedigend. Ich würde auch gerne in eine Zeitmaschine setzen und am Morgen des Verschwindens von Rebecca einen Blick durchs Fenster werfen wollen. Aber da das irgendwie nicht geht, vertraue ich in der Zwischenzeit darauf, dass die EB ihren Job machen. Und eher weniger auf Menschen, die, ich wiederhole mich gerne,
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:vor 7 Jahren bei Tempo 180 im Vorbeifahren den Inhalt von Aktenzeichen XY und einen Tisch ähnlichen Gegenstand gesehen und für eine mögliche Leiche gehalten haben wollen.



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um 14:41
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wer soll das denn anderes gewesen sein als ein ganz normaler Schupo? An alle, die was zu melden haben, kommt man im Zuge solcher Maßnahmen gar nicht ran.
Martina R. hat ihre Aussage bei der Mordkommission gemacht.


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um 14:42
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Nur weil die EB in dieser Zeit keine weiteren den Tatverdacht erhärtenden Beweise vorlegen konnten, fiel der dringende Tatverdacht weg, es blieb der Tatverdacht.
Sorry, aber das stimmt inhaltlich nicht. Das ist lediglich die Begründung der Staatsanwaltschaft, warum sie gegen die Haftentlassung keinen Widerspruch eingelegt haben.

Die Entlassung aus der U-Haft bzw. der Wegfall des dringenden Tatverdachts ist sehr wohl eine richterliche Neubewertung der damals vorliegenden belastenden Indizien..


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um 14:46
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Entlassung aus der U-Haft bzw. der Wegfall des dringenden Tatverdachts ist sehr wohl eine richterliche Neubewertung der damals vorliegenden belastenden Indizien..
Interessant, gibt es dazu Quellen? Hab ich so noch an keiner Stelle seriös belegt nachlesen können.


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um 14:47
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Es gab einen dringenden Tatverdacht, deshalb die u-haft. Nur weil die EB in dieser Zeit keine weiteren den Tatverdacht erhärtenden Beweise vorlegen konnten, fiel der dringende Tatverdacht weg, es blieb der Tatverdacht. Viele interpretierten den Wegfall des dringenden Tatverdacht als Neubewertung, das ist aber nicht so.

Angenommen man hätte weitere Indizien, wie Google Daten/ Bademantelgürtel schon damals gefunden, wäre das wohl nicht so gelaufen.

Wir können nicht ausschließen, dass es Spuren, die auf einen Tötungsdelikt hinweisen gibt, jedoch nicht hinreichend sind, aufgrund der speziellen Situation, dass sowohl mutmaßliches Opfer als auch TV sich regelmäßig im Haus aufhalten.
Es gibt noch nicht mal einen hinreichenden Tatverdacht, weil der für eine Anklage gereicht hätte. Wir haben hier einen Anfangsverdacht, der sich nicht erhärten lässt.
Und ja, wir können ausschließen, dass es Spuren auf ein Tötungsdelikt im Haus gab, wenn wir der Staatsanwaltschaft glauben wollen.


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um 14:48
Zitat von Claudius_ZornClaudius_Zorn schrieb:Martina R. hat ihre Aussage bei der Mordkommission gemacht.
Richtig, die MK hatte an diesem Tag dezidiert und mit Flyern dazu aufgerufen. Das war Teil des Einsatzes und müssen entsprechend für Zeugenaussagen aufgestellt gewesen sein.


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um 14:49
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Interessant, gibt es dazu Quellen? Hab ich so noch an keiner Stelle seriös belegt nachlesen können.
Steht so im Themenwiki.
Freitag, 22. März
- 10:00 nach vorausgegangener Haftbeschwerde hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten den Haftbefehl gegen Rebeccas Schwager aufgehoben (Zweifel am dringenden Tatverdacht), Florian R. wird aus der U-Haft entlassen;



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um 14:52
Zitat von majorcrimemajorcrime schrieb:Und ja, wir können ausschließen, dass es Spuren auf ein Tötungsdelikt im Haus gab, wenn wir der Staatsanwaltschaft glauben wollen.
In einem Fall, der anders gelagert ist (familiärer Bezug) würden Spuren des mutmaßlichen Opfers ausreichen für einen dringenden Tatverdacht. In diesem Fall ist der Interpretationsrahmen um ein vielfaches größer. Das ist, was ich sagen wollte und den Nachweis anhand von Spuren erheblich erschwert.


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um 14:53
Zitat von MalliMalli schrieb:Na ja, auf der Autobahn. So schnell riecht das nicht bzw. nicht intensiv, das weiß ich!
Ich denke, er wollte wach bleiben, da er nicht geschlafen hatte an dem Morgen (ich gehe fest davon aus) - Sekundenschlaft könnte ihn umbringen oder in den Knast! Pest oder Colera, konnte er sich nicht leisten.
Ich versuche, mich gedanklich in Fs Lage zu versetzen. Ich hätte in dieser Situation vermutlich alle Autofenster komplett offen, weil der Gedanke, auf so engstem Raum mit einer Leiche gemeinsam zu sein, ist erdrückend.

Das geht natürlich auf der Autobahn schlecht, bzw. wäre das auch wiederum auffällig. Daher wenigstens das Beifahrerfenster, um sich mehr "Raum"/Luft zu verschaffen.


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um 14:56
Freitag, 22. März
- 10:00 nach vorausgegangener Haftbeschwerde hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten den Haftbefehl gegen Rebeccas Schwager aufgehoben (Zweifel am dringenden Tatverdacht), Florian R. wird aus der U-Haft entlassen;
Da steht nicht, was du gesagt hast und untermauert eher meine Aussage. LOL.
Dass die Aufhebung nach Beschwerde erfolgt ist, sagt nur, dass es eben überprüft wurde auf Antrag.
Der Zweifel am dringenden Tatverdacht ist darin begründet, dass keine weiteren Indizien/Beweise dazu kamen. Daher nicht mehr dringend (fahndungserfolg) sondern einfach (beschuldigt).


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um 14:59
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Dazu kann die vorliegende angebliche Zeuginnenenaussage keinen Beitrag leisten.
Bist du Staatsanwältin oder Richterin? Überlassen wir das doch einfach den Profis. Die wissen was zu tun ist.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Er ist unschuldig, weil es keine Beweise für seine Schuld gibt. Stand jetzt. Ganz einfach.
Er hat sich sofern Schuldig gemacht, über die Fahrt zu schweigen. Nicht im juristischen Sinne, aber moralisch auf jedenfall. Denn sein Schweigen hat sicherlich nicht dazu beigetragen, dass die Ermittlungen schneller verliefen, und damals eine ggf. lebende RR schneller gefunden wird.


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um 15:01
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Dass sie sich angeblich nach all den Jahren an das exakte Datum und die Uhrzeit erinnern will, ist eher unglaubwürdig.
Oh, manchmal gibt es durchaus Zeitumstände, an die man sich nicht umständlich erinnern muss. Beispielsweise weil man auf dem Weg zu einem Termin, Geburtstag, etc war und sich die Fahrt somit zeitlich sehr gut eingrenzen lässt. Wenn sich die Fahrt dann auch noch durch Kesy oder Zeugen (Arzt, Geburtstagsgesellschaft, Brunch im Cafè, Kinotickets,...) untermauern lässt, umso besser.

Das aber nur nebenbei.


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um 15:01
Zitat von MajaSMajaS schrieb:Da steht nicht, was du gesagt hast und untermauert eher meine Aussage. LOL.
Eine Haftbeschwerde greift, unjuristisch gesprochen, den Haftbefehl an, der erlassen wurde. Und wenn der aufgehoben wird, dann sind die Indizien, die im Haftbefehl genannt sind, eben nicht ausreichend für einen dringenden Tatverdacht.

Was das LOL soll, weiß ich nicht.


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um 15:08
Zitat von Claudius_ZornClaudius_Zorn schrieb:Denn sein Schweigen hat sicherlich nicht dazu beigetragen, dass die Ermittlungen schneller verliefen, und damals eine ggf. lebende RR gefunden wird.
Das kann man auch gerne noch 1000 Mal wiederholen, es wird dadurch weder wahrer, noch relevanter.
Zitat von Claudius_ZornClaudius_Zorn schrieb:Er hat sich sofern Schuldig gemacht, über die Fahrt zu schweigen
Das war nicht die Frage. Die Frage war, welche Belege ich für seine Unschuld am Tod seiner Schwägerin hätte. Nicht irgendwelche moralischen Bewertungen übers Schweigen, die den demokratischen Rechtsstaat aushöhlen.

Die Quelle für die Behauptung, der TV habe die Medien gerufen, bist Du noch schuldig.


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um 15:08
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Eine Haftbeschwerde greift, unjuristisch gesprochen, den Haftbefehl an, der erlassen wurde. Und wenn der aufgehoben wird, dann sind die Indizien, die im Haftbefehl genannt sind, eben nicht ausreichend für einen dringenden Tatverdacht.
Ja aus den von mir genannten Gründen. Du interpretierst hier eine Bewertung der Indizien. Zudem fasst du den Begriff „dringend“ falsch. Die Bewertung dringend impliziert einen fahndungserfolg, daher auch die Anordnung zur U-Haft. Wenn bei dem Erlass davon ausgegangen wird, dass schnell weitere Beweise der EB hinzukommen, diese dann aber nicht erbracht werden, werden die vorher erbrachten Argumente nicht neu bewertet im Sinne, dass die Indizien neu bewertet werden, sondern die Aussicht auf Erfolg.

Daher auch meine Punkte zu den späteren Indizien, die wenn sie direkt erbracht worden wären (Google/Bademantelgürtel) , eine Entlassung aus der U-Haft nicht stattgefunden hätte.


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