behind_eyes schrieb:Ok, angenommen er ist unschuldig: welches Argument ist so stark das er im Falle seiner Unschuld freiwillig die Karriere eines Mord-TV anstrebt in der Gesellschaft?
Falls er unschuldig sein sollte, wird er bestimmt nicht gerne als mutmaßlicher Totschläger (er ist wegen Totschlags verdächtig) von der Gesellschaft angesehen, wird aber bestimmt letztendlich nur den Rat seiner Anwältin befolgen. Muss er natürlich nicht, klar. Aber die wird es halt am besten abschätzen können, was nur juristisch für ihn immer zu einem jeweiligen Stand am besten für ihn ist/wäre.
Also dann nochmal dazu:
Sollte er tatsächlich unschuldig in Bezug auf R oder anders den offiziellen Tatvorwurf sein, so gehe ich nach wie vor zum einen davon aus, dass er sich mit nichts als nur seinen Worten entlasten könnte. Nicht vergessen, dass er durch sein Zeugenaussageverhalten eh schon an Glaubwürdigkeit eingebüßt hat. Die Wahrscheinlichkeit wäre also recht hoch, diese Aussage dann nur als Schutzbehauptung anzusehen.
Und zum anderen, würden ja selbst nachweisbare andere Gründe für die Fahrten ein Tatgeschehen in dem Morgen in dem Haus mit anschließender Leichenverbringung ja nicht ausschließen. Würde ihn also nicht mal vom Tatvorwurf bezogen auf R entlasten.
Calathea schrieb:Wenn man schuldig ist, schweigen.
Nur zu Anfang, kann man das so pauschal sehen. Vor allem immer dann, wenn Anwälte sich noch kein genaues Bild über den Sachverhalt machen konnten
Im Laufe des Ermittlungsverfahrens oder auch für einen späteren Prozess hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, was ratsamer wäre. Auszusagen oder weiterhin zu schweigen. Auch welches genaue Ziel Strafverteidiger verfolgen bzw. anstreben. Davon werden sie ihren Rat auch abhängig machen. Also zu was sie ihren Mandanten raten.
Calathea schrieb:Wenn man unschuldig ist (in Bezug auf die vorgeworfene Tat), reden.
So pauschal auch nicht korrekt. Hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Natürlich ist es so, dass tatsächlich Unschuldige eher den Willen zum Reden verspüren, aber muss das auch nicht immer je nach Einzelfall auch wirklich ratsam sein.
Auch immer dran denken: Letztendlich steht der Staat auch nur in der Beweispflicht, trägt die volle Beweislast in Strafsachen. Sie müssen die Schuld beweisen und Beschuldigte nicht ihre Unschuld.
Natürlich wäre es je nach Einzelfall dumm sich als Beschuldigter und tatsächlich unschuldig nur immer darauf zurückzulehnen, aber je nach Fall kann das auch für tatsächlich Unschuldige der bessere Weg sein, einfach den Staat machen zu lassen und sich auf sein Aussageverweigerungsrecht vollumfänglich zu berufen.