Dr.Doyle schrieb:Ist ja richtig.
Aber wie schon im hier gezeigten Video des Twingo,
und da gibt es nicht mal ein Kennzeichen oder wer Fahrer oder Beifahrer ist,
wie soll man jetzt bitte auch von den Besten EB erwarten können,
dass sie auf Grund einer Ansicht eines PKW, Kleintransporter oder sonst wie
auf eine Person schließen können?
Es sei denn "Hermes" war auf dem Lieferwagen erkennbar?
Nur zum Verständnis: Du stellst jetzt aber nicht in Frage, ob es dieser Twingo der Familie R war oder nur ein gleiches Modell? Und wer kann den alles zur fraglichen Zeit gefahren haben? Das meine ich ernst.
Dr.Doyle schrieb:Hier sind einfach zu viele Widersprüche und keine genauen Angaben seitens der EB
Widersprüche sehe ich ziemlich wenige, keine genauen Angaben der EB schon, aber die müssen sich hier ja auch nicht äußern.
Warum sollten sie? Wo sich hier ja einige angehende Juristen rumtreiben, die sich an den Usern schon mal warmlaufen in der Hoffnung, vielleicht für den Fall nochmal abgezogen zu werden - natürlich nur auf Seiten der Strafverteidigung (Ironieoff)
Ernsthaft, was hat die EB davon, alles publik zu machen? Das kann nur schaden? Genauso wie es schadet, in der jetzigen Lage als TV noch irgendetwas zu sagen.
Aber dynamisches Geschehen....es kann sich schnell alles ändern und irgendwann wird das passieren!