Wo ist Rebecca Reusch?
um 12:15Die wird es und darf es niemals geben, weil sich das Selbstbelastungsverbot, was auch das Aussageverweigerungsrecht enthält, auch an die Würde des Menschen Art 1. GG gekoppelt ist.Choron61 schrieb:Was für "Reformen" stellst du dir denn vor?
Reformen auch nur beim Aussageverweigerungsrecht zulasten von Beschuldigten, würden Art.1 GG verletzen.
PS.
Nur Teilschweigen darf gewertet werden.
Ich zermartere mir nach wie vor meine Kopf darüber, wie ein Aufeinandertreffen der beiden in dem Haus an dem Morgen wohl genau ausgesehen haben könnte und ob es womöglich aus diesem oder jenem Grund zunächst auch einen Streit zwischen den beiden gegeben haben und der dann tödlich eskaliert sein könnte.sooma schrieb:Oder in ewiger Wiederholung detailreich eine Erdrosselung zu schildern. Da vermisse ich viel eher oft die Empathie, auch für Mitlesende.
An sie einfach wie aus dem Nichts überwältig haben zu können, glaube ich nämlich nicht so recht.
Auch ist es für mich weiterhin vorstellbar, dass er sie nicht aus eiskalter Verdeckungsabsicht getötet haben könnte, sollte er wirklich für ihren Tod verantwortlich gewesen sein.






