Wo ist Rebecca Reusch?
um 16:49Ja, aufgrund Interessensabwägung können in Deutschland auch rechtswidrig erhobene Beweismittel als Beweise zugelassen werden und unterliegen dann nicht dem Beweisverwertungsverbot.emz schrieb:Das mit den Kesy-Daten, das ist längst abgeklärt, die sind gerichtsfest.
Nicht alles fällt bereits von vornherein gesetzlich unters Beweiswertungsverbot.
Im Fall der Kesy-Daten sehe ich die Grundrechtsverletzungen auch persönlich als nicht so schwerwiegend an. Strafverfolgung gerade in diesem Fall, wo ein mutmaßliches Kapitaldelikt vorliegt, sollte Vorrang genießen bzw. von höherem Interesse sein.
Legalitätsprinzip geschuldet. Gerade in Fällen bei Verdacht auf Kapitaldelikte.emz schrieb:Ohne die Ermittlungen abzuschließen, dürfte es nicht so einfach sein, diese einzustellen. Und das ist durchaus ein Grund, sie weiterzuführen.
Und so lange auch weiterhin als Grundlage zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegen Florian vorliegen und die Ermittlungen auch noch nicht abgeschlossen sind, sehe ich auch keinen Grund das Ermittlungsverfahren schon einzustellen.
Und jetzt auch mal persönlich; Ohne strafprozessuale Maßnahmen, sehe ich auch die für ihn sich dadurch ergebenen Nachteile weiterhin offiziell als Beschuldigter geführt zu werden auch als gering oder anders vertretbar und je nachdem private Nachteile leider auch als nicht zu ändern an.


