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Wo ist Rebecca Reusch?

130.818 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

31.01.2026 um 13:36
Der zitierte Beitrag von sooma wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Was genau jetzt?

Das hier?:
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:vor Weihnachten wird etwas bekannt gegeben. Man klammerte sich an den Strohhalm, dass der FOCUS das damals aus Polizeikreisen erfahren haben will.
Da könnte auch nur einfach jemand inoffiziell oder anders eigenmächtig von offizieller Seite dem Focus zu Vorschnell diese Ankündigung gemacht haben.



Wovon wir fest ausgehen können, dass Grund, Motivation und Ziel der jüngsten strafprozessualen Maßnahmen und sogar in Rechte anderer eingreifend, ganz sicher nicht dazu gedacht waren, um Druck aufzubauen. Offiziell zumindest nicht und hätte auch nicht den Durchsuchungsbeschluss begründen bzw. rechtfertigen dürften - auch nicht nur als Nebenaspekt mitbegründen. ( Intern oder anders insgeheim aber könnten sich die EB davon natürlich auch versprochen haben, dass es Druck auf den TV erzeugen könnte. )
Zitat von oberurseloberursel schrieb:herausgestellt das der Tatverdacht NICHT reicht.
Der dringende Tatverdacht.
Zitat von emzemz schrieb:Es würde keinen Sinn machen, den Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen. Er gedenkt nicht abzuhaun und Verdunklungsgefahr besteht längst auch nicht mehr. Das gibt die Rechtslage einfach nicht her, dass man ihn wegsperrt.
Davon mal ab, dass bei erneutem begründetem dringenden Tatverdacht nicht zwingend Haftgründe vorliegen müssen, weil der dringende Tatverdacht auf ein Kapitalverbrechen (bereits nur auf Totschlag) der Haftgrund bereits selbst wäre (U-Haft wäre aufgrund mutmaßlichen Tötungsdelikts auch im engeren Sinne verhältnismäßig), - so denke ich aber auch, könnte zumindest immer noch Verdunklungsgefahr hinsichtlich bestimmte Personen zu beeinflussen bestehen.

Ich meine damit niemanden aus der Familie, denn die könnten für mich so oder so nichts aufklärendes zum Fall beitragen und dementsprechend hätte Florian dann ja auch keinen Grund sie zu beeinflussen. Mal abgesehen davon, die Familie weiterhin von seiner Unschuld zu überzeugen, mit Beteuerungen und irgendwelchen Erklärungen.



Es bestünde übrigens auch noch die Möglichkeit, bei erneut dringendem Tatverdacht gegen Florian und dann eventuell auch noch nicht absehbar, wie lange es bis zur Anklagerhebung und dann auch zu einem Prozess dauern könnte, einen Haftbefehl unter Einhaltung von Auflagen außer Vollzug zu setzen.


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31.01.2026 um 13:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was genau jetzt?
Die ganze Aktion.


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31.01.2026 um 13:57
Zitat von soomasooma schrieb:Die ganze Aktion.
die Durchsuchungen in Tauche und Herzberg? Das ist echt lächerlich :) Niemals bekommt man eine derart geartete Durchsuchung genehmigt mit allem, was man aufbieten kann, um "Druck aufzubauen". Von den Kosten mal ganz abgesehen. Die Auflagen dafür sind derart, dass es eine sehr, sehr große Wahrscheinlichkeit geben muss, dass man Beweismittel o.ä. findet. Evtl. sogar eine Leiche.
Derartiger Ringelpitz wird niemals so stattfinden. Also bitte!


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31.01.2026 um 14:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Es bestünde übrigens auch noch die Möglichkeit, bei erneut dringendem Tatverdacht gegen Florian und dann eventuell auch noch nicht absehbar, wie lange es bis zur Anklagerhebung und dann auch zu einem Prozess dauern könnte, einen Haftbefehl unter Einhaltung von Auflagen außer Vollzug zu setzen.
Ansonsten sollte der Beschuldigte möglichst einer Beschäftigung nachgehen (wir wissen nur, dass dies nicht mehr der schwiegerelterliche Betrieb ist), sich um Frau und Kinder kümmern, vielleicht weiter das Haus umbauen, aber keinesfalls unnötige Kosten verursachen, wie das bei einer U-Haft der Fall wäre.

Ich verstehe diese Ungeduld nicht. Warum kann man denn nicht einfach mal abwarten, bis die Ermittlungen abgeschossen sind.

Und das, was ich eigentlich noch ausführen wollte, das kann ich mir jetzt ersparen, denn das hat soeben @fortylicks ausgeführt.


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31.01.2026 um 14:24
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Das ist echt lächerlich :) N
Dito!
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Von den Kosten mal ganz abgesehen
Und nicht zu vergessen, dass durch die Umgrabungen ja auch materielle Schäden entstanden sind.
Zitat von emzemz schrieb:Ansonsten sollte der Beschuldigte
Wollte eigentlich nur sagen, dass in Florians speziellen Fall das nächste Mal Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, eventuell verhältnismäßiger sein könnte, wenn die einzuhaltenden Auflagen (kenne ich jetzt auf die Schnelle nicht im einzelnen) das Risiko sich womöglich doch noch aufgrund zu erwartender höherer Freiheitsstrafe bei Verurteilung (wäre bei Totschlag bereits zu erwarten) der Strafverfolgung entziehen zu können, verringern würden.
Zitat von emzemz schrieb:aber keinesfalls unnötige Kosten verursachen, wie das bei einer U-Haft der Fall wäre.
Das sollte nun wirklich nicht der ausschlaggebende Punkt für den Staat sein, sich wenn, nur wenn, gegen erneute U‐Haft zu entscheiden.

Da könnte ich es sogar noch eher verstehen, wenn man aufgrund Überlastung der Haftanstalten davon absehen würde. Aber auch nur je nach Einzelfall.


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31.01.2026 um 14:38
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Der dringende Tatverdacht.
Eben drum, und es ist seither nichts Neues passiert was die Entscheidung des Richters, revidieren hätte können.


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31.01.2026 um 14:57
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Eben drum, und es ist seither nichts Neues passiert was die Entscheidung des Richters, revidieren hätte können.
Und ich sehe da jetzt oder in naher Zeit auch keinen Durchbruch. Die Grundstücke hätte man zeitnah untersuchen müssen, man war ja schon fast vor der Tür, damals schien das nicht wichtig oder man hatte das bis jetzt wirklich übersehen (wie es ja auch in den Pressemitteilungen anklang).


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31.01.2026 um 15:02
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Eben drum, und es ist seither nichts Neues passiert was die Entscheidung des Richters, revidieren hätte können.
Jups.

Wollte nur speziell den dringenden Tatverdacht hervorheben und erwähnen.

Tatverdacht bestand ja durchgehend und besteht bis heute.
Nur konnte er bis jetzt nicht wieder weiter erhärtet werden.
Zumindest bis dato und so viel wir wissen nicht so weit wieder, dass es für dringenden Tatverdacht und ausgehend von diesem dann auch eventuell wieder für einen Haftbefehl reichen würde, über den wenn erneut natürlich auch nur wieder ein Ermittlungsrichter final entscheiden würde. Die StA könnte ihn wenn nur wieder beantragen.


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31.01.2026 um 15:41
@emz


Nochmal kurz zu unser Debatte und könnte, nur könnte, auch wieder auf Florian bezogen und im Fall Rebecca von Relevanz werden. (klar, müssen wir abwarten, erst recht, wenn die Auswertungen der jüngsten Maßnahmen noch nicht mal abgeschlossen sein sollten)

Bei dringendem Tatverdacht auf ein Kapitalverbrechen wie bereits Totschlag nur, kann man diesen tatsächlich bereits als den Haftgrund selbst ansehen und wäre grundsätzlich betrachtet auch verhältnismäßig, wenn wir die Verhältnismäßigkeit nur im engsten Sinne sehen, denn Haftbefehl und sogar durch U-Haft vollzogen, darf aufgrund Grundrechtseingriff in die Freiheit eines Menschen nie außer Verhältnis zum Tatvorwurf stehen. (Was bei dringendem Tatverdacht auf Totschlag bereits aber ja nicht so wäre, sondern wäre verhältnismäßig im engsten Sinne.)



Des Weiteren und warum dringender Tatverdacht auf ein Kapitalverbrechen auch schon ein Haftgrund selbst wäre und das Gesetz für so einen Fall auch keine weiteren konkret begründeten Haftgründe zwingend vorschreibt, liegt in der allgemeinen Annahme, dass man in solche Fällen generell oder allgemein von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgehen kann - resultierend daraus, weil das zu erwartende Strafmaß oder besser die zu erwartende Freiheitsstrafe bei Verurteilung nicht gering wäre.

Aber selbstverständlich findet auch in solche Fällen eine Einzelfallprüfung statt und je nach Einzelfall wäre U-Haft aufgrund Haftbefehls auch anzuordnen nicht unbedingt erforderlich, wenn mildere Maßnahmen das weitere Verfahrungen sowie auch ein Prozess und eine Verurteilung nicht gefährden würden bzw. diese milderen Maßnahmen das Risiko darauf begründet nennenswert sinken lassen würden.

Dafür gibt es ja auch die Möglichkeit, je nach Einzelfall und auch bei dringendem Tatverdacht auf ein Kapitalverbrechen, einen Haftbefehl unter verpflichtender Einhaltung von Auflagen außer Vollzug zu setzen, wenn darüber hinaus keine konkret begründete Flucht- oder Verdunklungsgefahr (oder auf Florian bezogen nicht mehr) oder Wiederholungsgefahr oder gar Gefahr für die Allgemeinheit (bei Florian sicherlich nicht) vorliegen würde.

Und sicherlich würden nachweislich in stabilen Verhältnissen zu leben, auch nur rein familiär gesehen, diese die Entscheidung beeinflussen. Zu seinen Gunsten.

Na ja, wir müssen abwarten, klar.

Vielleicht gelangt wir auch erst gar nicht wieder an diesen Punkt, an dem sich diese Frage überhaupt stellen würde. Also fraglich, ob überhaupt jemals wieder oder auch nur in naher Zukunft sich wieder dringender Tatverdacht gegenüber Florian ergeben könnte. Sich also der Tatverdacht gegen ihn mal wieder so wesentlich erhärten würde.


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31.01.2026 um 16:31
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Vielleicht gelangt wir auch erst gar nicht wieder an diesen Punkt, an dem sich diese Frage überhaupt stellen würde. Also fraglich, ob überhaupt jemals wieder oder auch nur in naher Zukunft sich wieder dringender Tatverdacht gegenüber Florian ergeben könnte. Sich also der Tatverdacht gegen ihn mal wieder so wesentlich erhärten würde.
na ja, dazu waren die Durchsuchungen ja da. Man erwartete, dass man Beweismittel finden würde, die den dringenden Tatverdacht erhärten. Und nur darum bekam man auch das grüne Licht für diese Durchsuchungen. Es gäbe dann nach Auswertung und Erhärtung des dringenden Tatverdachts auch keine weitere U-Haft, in der man dann noch weiter ermitteln würde, sondern eine Verhaftung und Anklage-Erhebung.
Auf welchem Stand wir momentan sind - und was die neuen Beweismittel aussagen, wissen wir nicht.


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31.01.2026 um 18:41
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Der Stand der Dinge Ende Januar 2026:

Die Ermittler werten derzeit die bei den Suchaktionen sichergestellten Gegenstände und Hinweise aus. Obwohl die Hoffnung auf einen Durchbruch besteht, reicht der Tatverdacht gegen den Schwager aktuell noch nicht für einen Haftbefehl aus.
Mir ist gerade nicht ganz klar, ob das eine eigene Schlussfolgerung ist, oder ob es tatsächlich Neuigkeiten der Staatsanwaltschaft sind. Bei Recherche stoße ich nur auf einen Artikel der moz vom 30.01.26 mit Titel "Staatsanwaltschaft äußert sich zum Stand der Ermittlungen". Da dieser jedoch hinter Bezahlschranke ist, kann ich nicht einschätzen, wie aktuell die Meldung wirklich ist.


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31.01.2026 um 22:39
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:na ja, dazu waren die Durchsuchungen ja da. Man erwartete, dass man Beweismittel finden würde, die den dringenden Tatverdacht erhärten
Man muss auf jeden Fall eine hohe Wahrscheinlichkeit darauf gesehen haben. Hättest du ja selber schon gesagt.

Aber nicht, um auf Teufel komm raus den Tatverdacht gegenüber Florian wieder zu erhärten, sondern allgemein der Verpflichtung der Sachverhaltsaufklärung erst mal wegen ‐ erst recht bei Verdacht eines Tötungsdelikts und wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich auf besagten Grundstücken persönliche Gegenstände von Rebecca, Tatwerkzeuge oder gar ihre Leiche befinden könnten oder ihre Leiche da auch nur mal vorübergehend zwischengelagert worden sein könnte und sich deshalb auch noch Spuren dafür finden lassen könnten.


Natürlich hätte das eine auch zum anderen geführt und durch die jüngsten strafprozessualen Maßnahmen hätte sich auch wieder der Tatverdacht gegenüber Florian erhärten können.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Es gäbe dann nach Auswertung und Erhärtung des dringenden Tatverdachts auch keine weitere U-Haft, in der man dann noch weiter ermitteln würde, sondern eine Verhaftung und Anklage-Erhebung.
Zumindest wäre eine zeitnahe Anklageerhebung dann wahrscheinlich und wie stichhaltig die StA ihre Anklageschrift eingeschätzen würde und dann auch tatsächlich nichts anderes mehr noch mit offenem Ermittlungsergebnissstand vorliegen sollte.



PS.
Und was heißt überhaupt Erhärtung des dringenden Tatverdachts? Aktuell bis dato so viel wir wissen dürfte kein dringender Tatverdachts gegenüber Florian bestehen. Wenn, könnten die Ergebnisse der jüngsten Maßnahmen nur wieder dringenden Tatverdacht gegenüber ihm begründen.

Und dringender Tatverdacht muss auch nicht automatisch gleich auch zeitnah Anklageerhebung bedeuten. Würde drauf ankommen.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Es gäbe dann nach Auswertung und Erhärtung des dringenden Tatverdachts auch keine weitere U-Haft, in der man dann noch weiter ermitteln würde, sondern eine Verhaftung und Anklage-Erhebung.
Das kannst du nicht mit Sicherheit wissen.

Auch Angeschudigte und bei Zulassung der Anklage Angeklagte können sich in U‐Haft befinden.
U‐Haft kann für den gesamten Zeitraum bis Verurteilung angeordnet werden.

Maximal zulässige Höchstdauer nicht länger als 6 Monate aber. Nur in begründeten Ausnahmefällen wäre länger möglich.

Aber ich könnte mir ohnehin vorstellen, dass man bei Florian von erneuter U‐Haft absehen könnte, wenn mildere Maßnahmen ausreichend wären.


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01.02.2026 um 00:05
@fortylicks


Wo ich dir recht gebe und wahrscheinlich hast du das gemeint, dass solche Durchsuchungen bei Dritten mitsamt Beschlagnahmeanordnung nicht ausschließlich nur der allgemeinen Sachverhaltsaufklärung oder den Ermittlungen aufs Schicksal der vermissten Rebecca bezogen hätten dienen dürfen und nur auf gut Glück dann schon mal erst recht nicht. Also ohne vorliegende Tatsachen, aus denen man weiteres schließen kann.

Und ohne konkret tatverdächtige Person, in dem Fall Florian, hätte das eine Grundstück mit familiärem Bezug zu Florian ja ohnehin keine Relevanz gehabt.

Durchsuchungen bei Dritten mitsamt Beschlagnahmunganordnung beruhen ja grundsätzlich und zumindest in der Regel schon darauf, dass es von vornherein schon eine tatverdächtige Person gibt und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegenüber dieser tatverdächtigen und beschuldigten Personen können dann auch Durchsuchungen bei Dritten erforderlich sein, wenn ja Tatsachen vorliegen, aus denen sich schließen lässt, dass sich entweder der Beschuldigte selbst (traf auf Florian ja nicht zu) oder aber persönliche Gegenstände des Opfers oder Tatwerkzeuge oder sich gar die Leiche einer vermissten und für tot gehaltenen Person dort mit einer hohen Wahrscheinlichkeit befinden könnten, weil der Beschuldigte Gegenstände oder gar auch die Leiche dorthin verbracht haben oder auch nur vorübergehend zwischengelagert haben könnte.

Dafür muss wiederum ja mindestens eine hohe Wahrscheinlichkeit aufgrund Tatsachen bestehen, dass der Beschuldigte Zugriff darauf hatte als sich auch tatsächlich Zugang zu einem Grundstück und sich auf diesem auch befindenden geschützten Räumlichkeiten verschafft haben könnte und das logischerweise auch nicht irgendwann und aus harmlosen banalen Gründen, sondern aus bestimmten tatzusammenhängenden Gründen.

PS.

Bin mir gerade nicht sicher, aber ich glaube mit den entsprechenden Tatsachen, aus den man dann weiteres schließen könnte, wären Durchsuchungen bei Dritten auch im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt möglich oder?
Also damit meine ich, wenn man noch keine konkrete tatverdächtige Person hätte, die für ein Tötungsdelikt verantwortlich sein könnte, darüber hinaus aber mindestens ein Anfangsverdacht gegenüber Unbekannt vorliegen/bestehen würde und sollten sich dann Tatsachen ergeben, dass man bspw. Beweismittel auch bei Dritten finden könnte.


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01.02.2026 um 09:08
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber nicht, um auf Teufel komm raus den Tatverdacht gegenüber Florian wieder zu erhärten,
sowohl als auch. Für mich - rein meine subjektive Wahrnehmung - ist der dringende Tatverdacht gegeben. Wir sollten aber nicht immer auf diesem herumreiten und ihn als die Ultima Ratio bezeichnen. Viel wichtiger ist es, die Indizienkette lückenlos zu machen. Denn diese würde natürlich in einem Prozess von der Verteidigung attackiert und einzelne Punkte würden anders interpretiert und bewertet. Da muss alles wasserdicht sein. Und genau darum geht es meiner Meinung nach. Je mehr Beweismittel dafür gefunden werden, umso besser! So lange man die Möglichkeit sieht, da fündig zu werden, wird man weitermachen. Im übrigen ergeben sich aus den Funden und den Befragungen der "Einwohner" wieder Spuren, die vielversprechend klingen und denen man nachgehen muss.
Darum sollte man nichts daraus schließen, dass es diese Ankündigungen gab und man jetzt doch nichts öffentlich macht. Das heißt für mich keinesfalls, dass alles umsonst war. Ganz sicher nicht.


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01.02.2026 um 10:03
Außerdem könnte man, unabhängig von Florian, Spuren einer Ablegung doch gefunden haben, auch wenn jemand sich nicht an die Himbeere erinnern, sondern an ein Auto, hier klassisch, vom Gärtner
(hypothetisch) , gesehen und erinnern hätte haben können.
Ein bewiesener Weg Rebecca's wäre doch auch ein großer Erkenntnisgewinn, welcher vielleicht nicht öffentlich kommuniziert werden kann.


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01.02.2026 um 10:47
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Im übrigen ergeben sich aus den Funden und den Befragungen der "Einwohner" wieder Spuren, die vielversprechend klingen und denen man nachgehen muss.
@fortylicks
So wie du das formuliert hast könnten manche User denken, das da wirklich vielversprechende Dinge zu Tage getreten sind.
Nicht das sich da jetzt der ein oder andere Hoffnungen macht.


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01.02.2026 um 11:01
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:So wie du das formuliert hast könnten manche User denken, das da wirklich vielversprechende Dinge zu Tage getreten sind.
Nicht das sich da jetzt der ein oder andere Hoffnungen macht.
wir wissen nicht, was gefunden wurde. Es wurden allerdings Dinge in verschiedenen Behältnissen abtransportiert. Und Befragungen gab es definitiv, die zu 50 neuen Hinweisen führten.
WIE man diese Ergebnisse bewertet, hängt von der jeweiligen Sichtweise ab. Der eine User ist pessimistisch, hinterfragt alles (und meint, einiges besser zu wissen als Fachleute), der andere ist optimistisch und vertraut den Ermittlern. Jeder wie er mag...


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01.02.2026 um 11:49
@fortylicks
Nein, wir wissen nicht was an Spuren gefunden wurde. Bilder belegen im Internet daß etwas gesichert und mitgenommen wurde.
Die Anwohner wurden nach Beobachtungen befragt, Antworten sollten aufgenommen worden sein.
Allerdings, auch in Tauche war Sendung XY zu sehen, auch dort wird man damals versucht habe sich an die Himbeere zu erinnern.
Es wurde damals nicht genau dort gesucht.
Welche Hinweise sich durch die neusten Befragungen ergeben haben, dies wurde nicht kommuniziert.
Es können sich auch andere Hinweise, also nicht nur die gemutmaßten Hinweise auf die Himbeere, ergeben haben.
Solange nichts genaues bekannt wird sollte einiges offen sein.
Ich habe Vertrauen in die Ermittler, es ist für mich nicht negativ noch nichts gelesen zu haben.


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01.02.2026 um 12:28
Wo das stand, ich kann es nicht mehr rekonstruieren.
Mir ist aber noch gut in Erinnerung, dass es hieß, die Auswertung der gefunden Spuren würden den Weg weisen, wie sich die künftigen Ermittlungen gestalten würden.
Ob wir dann überhaupt mitbekommen, wann und wie es weitergeht, warten wir ab.
Denn die Ermittler müssen sich uns gegenüber in keiner Weise rechtfertigen.


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01.02.2026 um 12:29
Zitat von Autor77Autor77 schrieb:Die Ermittler werten derzeit die bei den Suchaktionen sichergestellten Gegenstände und Hinweise aus. Obwohl die Hoffnung auf einen Durchbruch besteht, reicht der Tatverdacht gegen den Schwager aktuell noch nicht für einen Haftbefehl aus.
Dieser Satz wurde schon 2019 etliche Male verwendet und man hätte diesen Thread seitdem auch ruhen lassen können, ohne etwas zu verpassen. Trotzdem wurden hier seitdem zigtausend weitere Kommentare verfasst. Irgendwie lustig und traurig zugleich.


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