Wo ist Rebecca Reusch?
um 13:36Der zitierte Beitrag von sooma wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragWas genau jetzt?
Das hier?:
Da könnte auch nur einfach jemand inoffiziell oder anders eigenmächtig von offizieller Seite dem Focus zu Vorschnell diese Ankündigung gemacht haben.Autor77 schrieb:vor Weihnachten wird etwas bekannt gegeben. Man klammerte sich an den Strohhalm, dass der FOCUS das damals aus Polizeikreisen erfahren haben will.
Wovon wir fest ausgehen können, dass Grund, Motivation und Ziel der jüngsten strafprozessualen Maßnahmen und sogar in Rechte anderer eingreifend, ganz sicher nicht dazu gedacht waren, um Druck aufzubauen. Offiziell zumindest nicht und hätte auch nicht den Durchsuchungsbeschluss begründen bzw. rechtfertigen dürften - auch nicht nur als Nebenaspekt mitbegründen. ( Intern oder anders insgeheim aber könnten sich die EB davon natürlich auch versprochen haben, dass es Druck auf den TV erzeugen könnte. )
Der dringende Tatverdacht.oberursel schrieb:herausgestellt das der Tatverdacht NICHT reicht.
Davon mal ab, dass bei erneutem begründetem dringenden Tatverdacht nicht zwingend Haftgründe vorliegen müssen, weil der dringende Tatverdacht auf ein Kapitalverbrechen (bereits nur auf Totschlag) der Haftgrund bereits selbst wäre (U-Haft wäre aufgrund mutmaßlichen Tötungsdelikts auch im engeren Sinne verhältnismäßig), - so denke ich aber auch, könnte zumindest immer noch Verdunklungsgefahr hinsichtlich bestimmte Personen zu beeinflussen bestehen.emz schrieb:Es würde keinen Sinn machen, den Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen. Er gedenkt nicht abzuhaun und Verdunklungsgefahr besteht längst auch nicht mehr. Das gibt die Rechtslage einfach nicht her, dass man ihn wegsperrt.
Ich meine damit niemanden aus der Familie, denn die könnten für mich so oder so nichts aufklärendes zum Fall beitragen und dementsprechend hätte Florian dann ja auch keinen Grund sie zu beeinflussen. Mal abgesehen davon, die Familie weiterhin von seiner Unschuld zu überzeugen, mit Beteuerungen und irgendwelchen Erklärungen.
Es bestünde übrigens auch noch die Möglichkeit, bei erneut dringendem Tatverdacht gegen Florian und dann eventuell auch noch nicht absehbar, wie lange es bis zur Anklagerhebung und dann auch zu einem Prozess dauern könnte, einen Haftbefehl unter Einhaltung von Auflagen außer Vollzug zu setzen.




