Wo ist Rebecca Reusch?
02.01.2026 um 17:30Wodurch sollte er sonst in solche Panik verfallen sein, dass er sie im Affekt, und dabei ging es @Langigiro, getötet haben soll?Dr.Doyle schrieb:Sehr dünnes Eis!
Wodurch sollte er sonst in solche Panik verfallen sein, dass er sie im Affekt, und dabei ging es @Langigiro, getötet haben soll?Dr.Doyle schrieb:Sehr dünnes Eis!
Interessant das du schon weißt Wer WAS und Wie gemeint haben könnte.Autor77 schrieb:Wodurch sollte er sonst in solche Panik verfallen sein, dass er sie im Affekt, und dabei ging es @Langigiro, getötet haben soll?
Richtig lesen hilft, das habe ich alles nie behauptet, reine Fantasie von Dir.Dr.Doyle schrieb:Interessant das du schon weißt Wer WAS und Wie gemeint haben könnte.
Sie lebt sicher noch glücklich und zufrieden auf Long Island.Dr.Doyle schrieb:Aber gut, es ist bis heute nicht erwiesen, dass Rebecca überhaupt getötet wurde und schon gar nicht von Wem.
Und Das habe ich auch nie behauptet!Autor77 schrieb:Sie lebt sicher noch glücklich und zufrieden auf Long Island.
Dr.Doyle schrieb:R. hat lt. Aussage "Das Haus nicht lebend und selbständig verlassen".
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Siehe Zitat Mark Benecke ;)Dr.Doyle schrieb:Aber gut, es ist bis heute nicht erwiesen, dass Rebecca überhaupt getötet wurde und schon gar nicht von Wem.
Dass dir der Unterschied nicht bekannt wäre, davon ging eh nie aus.emz schrieb:Als ich schrieb, zwischen Indiz und Beweis bestünde kein Unterschied, bezog ich mich auf Thomas Fischer, Minute 7:42
Kurz gesagt: Eine schlüssige mittelbare Beweiskette, also bestehend aus nur Indizienbeweisen, können am Ende Beweiskraft genug sein und ein Gericht überzeugen. Sowohl von einer Tatbestandsverwirklichung als auch von der Schuld eines Angeklagten überzeugen.emz schrieb:Indizien werden zu Beweisen, siehe Beweisindizien
Aus welchem Grund sonst wohl, ist Florian Beschuldiger eines Tötungsdeliktes (Totschlag) geworden.Dr.Doyle schrieb:Warum dass so ist und Wer dafür verantwortlich sein könnte, wurde meines
Erachtens aber nie gesagt.
Berichtige mich gerne. Danke
Das ist richtig.emz schrieb:Um nun auf den Fall Rebecca zurückzukommen, wir haben keinerlei Kenntnis darüber, welche Indizien (Beweisanzeichen) und/oder formelle Beweise überhaupt konkret vorliegen.
Das Argument zieht aber so gar nicht, denn das konnte keiner ahnen, dass die Kesy-Daten verfügbar waren.histokrat schrieb:Zeit dafür hätte er ja gehabt und dass die Polizei ihn fragen und sein Auto gesehen oder geblitzt werden würde, konnte er sich an allen fünf Fingern abzählen.
Ganz genau. Zumal er nicht nur mal eben um die Ecke gefahren ist. Und es war hellerlichter Tag.histokrat schrieb:konnte er sich an allen fünf Fingern abzählen.
Zu dieser Schlussfolgerung werden die EB jedenfalls nicht übereilt gekommen sein und senicht leichtfertig diesen Schluss gezogen haben.histokrat schrieb:Für die stets wiederholte Behauptung, R. hätte "das Haus nicht lebendig verlassen",
Was für Perfektion? Muss keine Perfektion gewesen sein.histokrat schrieb:Demnach hätte der Beschuldigte Schwager einerseits mit geradezu unvorstellbarer Perfektion alle Spuren eines etwaigen Leichenabtransports verwischt
Mit KESY hätte er nicht rechnen können.histokrat schrieb:Zeit dafür hätte er ja gehabt und dass die Polizei ihn fragen und sein Auto gesehen oder geblitzt werden würde, konnte er sich an allen fünf Fingern abzählen.
Auf Routerdatenauswertung wird er wahrscheinlich auch nicht gekommen sein. Was diese Datenauswertung preisgeben kann.histokrat schrieb:Sich dann obendrein noch durch widersprüchliche Angaben unnötig in Verdacht zu bringen, ist doch so ungeschickt, dass es fast schon wieder für seine Unschuld spricht
Komischerweise scheint die Familie aber mit der Story zufrieden zu sein, warum auch immer.rhapsody3004 schrieb:oder man vor lauter Lügen und den wahren Ablauf und das wahre Geschehen in dem Haus an dem Morgen verschweigen möchte und dadurch auch schon mal was durcheinander bringen kann.
Welche Story er der Familie aber erzählt hat, das wissen wir nicht.hidden schrieb:Komischerweise scheint die Familie aber mit der Story zufrieden zu sein, warum auch immer.
Die sollte doch aber auch zumindest stimmig sein, oder legt die Familie andere Maßstäbe an?emz schrieb:Welche Story er der Familie aber erzählt hat, das wissen wir nicht.
Sei der Familie unbenommen.hidden schrieb:Komischerweise scheint die Familie aber mit der Story zufrieden zu sein, warum auch immer.
Nichtmal das, weil man in dem Router quasi MacAdressen sieht mit einer Beschreibung des Gerätes... Welches Gerät das tatsächlich ist weiß man erst wenn man seinem Handy habhaft ist und die MacAdresse ausgelesen hat oder den Lieferschein des Handys hat, der gibt oftmals auch Rückschluss über solche Daten. However, im juristischen Sinn nutzen einem die Daten im Router wenig wenn es die einzigen sind, aber wie gesagt das gilt nur für die juristische Betrachtung imo.rhapsody3004 schrieb:Die Routerdaten hätten ja glaube ich nur belegt, dass sein Handy in den Hausrouter eingeloggt gewesen ist.
Joa könnte ne Frage irgendwann sein, ob das überhaupt als Beweis zugelassen wird.behind_eyes schrieb:Kesy jedoch hat anlasslos Bewegungsdaten aller Bürger gespeichert sofern sie den Sensor passiert haben, obwohl es dies nicht hätte dürfen.
Es gibt nicht wenige die darin sehr wohl eine Grundrechtsverletzung sehen die nicht wegdiskutiert werden kann.
Erschwerend kommt hinzu, daß diese Bewegungsdaten sehr wohl hier weiter geholfen haben im Fall R.
seiner Beschwerde stattgegeben und die frühere Praxis Brandenburgs, mithilfe von Kennzeichenscannern Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen auf Vorrat speichern zu lassen, für illegal erklärt. Es gebe keine Rechtsgrundlage für diesen Grundrechtseingriff, entschied das Gericht (Az. 22 Qs 40/19). Mit seinem Beschluss vom 22. Juli hob das Gericht einen anderslautenden Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 auf.Quelle: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/datenschutzer-vor-gericht-erfolgreich-8591506.html
„Es wird festgestellt, dass die durch den Betrieb von zwei Anlagen des automatischen Kraftfahrzeug-Kennzeichenerfassungssystems Kesy auf der BAB 11 im Aufzeichnungsmodus erfolgten Erfassungen und Speicherungen des Kennzeichens und des Bildes des Antragsstellers zugelassenen Fahrzeuges (...) von 2017 bis Ende Juni 2021 rechtswidrig waren“, heißt es in dem aktuellen Gerichtsbeschluss,
Danach schaut es nicht aus, die Erfassung und Speicherung war rechtens.Lanza schrieb:Joa könnte ne Frage irgendwann sein, ob das überhaupt als Beweis zugelassen wird.
Auf eine Anfrage der Plattform netzpolitik.org erklärte eine Polizeisprecherin nach Angaben des Portals bereits Anfang März: Das Kennzeichen des verdächtigen Fahrzeugs sei zum Erhebungszeitraum nicht im System zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Aber ein Richterbeschluss in einem anderen Strafverfahren habe die Aufzeichnung sämtlicher Kennzeichen erlaubt. Und weil diese Daten schon erhoben und gespeichert waren, hätten sie im Nachhinein abgefragt und nach Berlin übermittelt werden können. Die Brandenburg Polizei sprach laut netzpolitik.org von einem „Beifang“.
emz schrieb:02.05.2019
Die unterschiedlichen Jahresdaten erkennst du schon?Lanza schrieb:Urteil von 2022:
Mit seinem Beschluss vom 22. Juli hob das Gericht einen anderslautenden Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 aufQuelle: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/datenschutzer-vor-gericht-erfolgreich-8591506.html