@emz Ich glaube einige haben gerade hier im Forum immer gemutmaßt, daß wir nicht wissen welches "Wissen", es wurde auch als "Täterwissen" bezeichnet, die Staatsanwaltschaft hat. Ich denke zweifelsohne, daß nur ein Bruchteil von manchem öffentlich kommuniziert wurde.
Natürlich kannst du dies dann auch nicht wissen. (Denke ich mal)
Ich wäre auch vorsichtig, denn ein Nichtveröffentlichen sollte man nicht mit "Verschweigen" gleichsetzen.
Es dürfte auch kein "falsches" Bild erzeugt werden.
Die Sprache, der wörtliche Ausdruck, der Staatsanwaltschaft, oder des Polizeisprechers hat eindeutig zu sein um genau dem vorzugreifen was du andeutest.
Ich denke dies sollte stets im Hinterkopf des Lesers oder des Hörer sein.