Blaubeeren schrieb:Aber dennoch. Ich kann mir leider gar kein Bild über die zeitlichen Abläufe machen, weil die zeitlichen Angaben nicht offiziell bestätigt sind und vieles widersprüchlich ist, viele Falsch-Infos oder missverständlich kommuniziert wurden.
Zbsp ein Verschicken eines Snap Bildes an eine Freundin um ca 07.46 h, würde einen banalen frühst-morgendlichen Ablauf suggerieren, dass Rebecca halt tatsächtlich zu früh aufgestanden wäre
Wir können natürlich nur unter Vorbehalt mit den Zeitangaben spekulieren.
Und da R ja auch keine Frühaufsteherin gewesen sein soll, erst recht wohl, wenn sie noch länger hätte schlafen können, erscheint es mir persönlich auch plausibler, dass die unter Vorbehalt Info, ihr Handy soll sich das letzte Mal um 7:46 Uhr eingeloggt haben, gleichzeitig auch das erste Mal an diesem Morgen gewesen sein könnte und nicht auch schon vorher mal eingeloggt und dann wieder ausgeloggt, nur um sich dann unter Vorbehalt ein letztes Mal um 7:46 Uhr wegen des Snaps einzuloggen.
Dass sie sich ja aber erstmalig an dem Morgen unter Vorbehalt um 7:46 Uhr eingeloggt haben könnte, wäre mich für mich aber dahingehend erklärbar, weil ihr der Snap heilig gewesen sein könnte. Zudem könnte sich auch durch Verkehr im Haus (Bewegung meine ich damit) wach geworden sein und dann konnte sie vielleicht auch nicht mehr einschlafen und dann auch auf die Idee gekommen sein sich für diesen Snap unter Vorbehalt um 7:46 Uhr einzuloggen.
Jetzt ist natürlich weiterhin für uns die Frage, die EB werden es ganz genau wissen, ob ihr Telefon nach dem unter Vorbehalt um 7:46 Uhr einloggen auch eingeloggt geblieben sein könnte, bis zur Rückkehr des Schwagers - oder sich nach dem Snap auch nochmal ausgeloggt und dann später auch nochmal wieder eingeloggt haben könnte zu unter vorbehaltlichen Zeiten um entweder 8:42 oder 8:46 Uhr und um durch das erneute Einloggen dann auch die eine WhatsApp hätte empfangen bzw. zugestellt werden können.
In beiden Varianten wäre ja auf jeden Fall Zustellung der WhatsApp unter den vorbehaltlichen Zeiten möglich gewesen.
Was auch klar ist, dass ein Ausloggen, nur um sich dann später nochmal einzuloggen, also ihr Telefon und dadurch die WhatsApp hätte zugestellt werden können, einen unmittelbaren Besitzer ihres Telefon erfordert hätte.
Nicht so, hätte keinen unmittelbaren Besitzer erfordert, hätte sich ihr Telefon nur um unter Vorbehalt 7:46 Uhr eingeloggt und wäre dann bis zur Rückkehr des Schwagers auch eingeloggt im Hausrouter geblieben.
Origines schrieb:Zumal sich ein Handy in ein WLAN einloggt - und dann erst einmal damit verbunden bleibt, so lange die Verbindung nicht abbricht oder abgebrochen wird.
Das ist schon richtig so.
Allerdings kann man sich in ein häusliches WLAN-Netz doch auch manuell ein- und ausloggen. Man ist ja nicht gezwungen, trotz eingeschaltetem Handy, dabei auch die WLAN-Verbindung zu einem Hausrouter aufrechtzuerhalten. Man kann doch frei wählen oder nicht, ob man als Benutzer eines Smartphones weiterhin in einen Router eingeloggt sein will und damit auch permanent WLAN zur Verfügung hätte sein will oder nicht.
PS.
Jeder wünscht sich wohl, dass Rebecca das Haus auch noch freiwillig verlassen haben und bis heute auch noch irgendwo am Leben sein könnte. Wobei ich glaube, dass selbst die Familie zumindest an letztes auch nicht mehr so wirklich glauben dürfte, obwohl der Glaube an eine oder die Hoffnung auf eine auch noch lebende Tochter ihnen natürlich auch immer Kraft verliehen hat.
Aber die Fakten, die Ermittlungsergebnisse, die wir als Öffentlichkeit nicht alle kennen, sprechen ja leider eine andere Sprache. Bereits darauf bezogen, dass Rebecca das Haus bereits gar nicht mehr lebend verlassen haben dürfte.
Und nur mal allgemein:
Wer denkt schon an als jemand für den Tod einer Person verantwortlich gewesen zu sein, in welcher strafrechtlichen Einordnung auch immer, an die Würde des Opfers - die natürlich auch über das Leben hinaus weiterbesteht.
Die meisten würden doch da nur an sich selbst dem Selbsterhaltungstrieb geschuldet denken und eine Tat vertuschen bzw. verschleiern wollen.
Nicht nur je nach Einzelfall und bei Entdeckung und auch späterer Verurteilung aufgrund der dann verlierenden Freiheit, sondern je nach Einzelfall haben/hätten verantwortliche Personen auch mehr als nur die eigene Freiheit zu verlieren.
Konkret zu Florian aber jetzt:
Florian, als
mutmaßlich verantwortliche Person, hätte bspw. auch seine eigene Familie und seine angeheiratete Familie verlieren können. Mit Sicherheit.
Wenn, dann stand ja nicht nur seine Freiheit auf dem Spiel.