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Wo ist Rebecca Reusch?

128.728 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 20:26
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Und meine, gelesen zu haben, dass die StA bei der Anklageschrift noch nicht das genaue Strafgesetz (also Totschlag, Mord oder oder..) kennen muss,
wenn die StA eine solche Klage einreichen würde, würde diese sofort durch das Gericht wegen schwerer Verfahrensfehler abgelehnt. Da muss jeder § und jedes Wort sitzen!


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 20:29
Zitat von Matula007Matula007 schrieb:Doch, doch! Zwingend. Sonst könnte die Mordkommission sich zusammen mit der Staaatsanwaltschaft ein Märchen (schönes Buch) entsinnen, mit dem F. als Beteiligten,
Ne, so war das von mir auch nicht gemeint.

Natürlich meinte ich nicht irgendeinen darlegenden Sachverhalt oder einen Handlungsvorwurf sich an den Haaren herbeizuziehen oder aus den Fingern zu saugen, sondern aufgrund oder aufbauend auf den Ermittlungsergebnissen als Grundlage natürlich. Die müssen ja auch jeder Anklageschrift beigelegt werden. Glaube ich zumindest.

Na ja, danke dir.

Jetzt habe ich Lust mich wieder richtig einzulesen.

Und nicht umsonst lernen das ja auch Jura-Referendariaten ausführlich in ihrer zweijährigen praktischen Zeit und Anklageschrift ist dann sogar Prüfungsthema im zweiten Staatsexamen. Genauer Aufbau, überhaupt genaue Voraussetzungen und dann auch eine simulierte Anklage zu erheben.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 20:37
Zitat von CarreraCarrera schrieb:Ein anderes Szenario wie mit einem Loverboy- den sie vielleicht über die BTS Fanbase kennengelernt hat, finde ich nicht abwägig- würde zB auch das Verschwinden der lila Decke und der Polaroid erklären...

Dies schließe ich aus. Hätte sie einen sog. Loverboy kennengelernt, wäre das sicherlich mit Verhaltensauffälligkeiten oder Entfremdung im Familien- oder Freundeskreis verbunden. Diesbezüglich gibt es wohl seitens der EB keine Hinweise.
Bin ich bei dir. Kann man vollkommen ausschliesen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 20:42
Zitat von Centaurus_1997Centaurus_1997 schrieb:Die Behörden akzeptieren es doch. Stetige Nachfragen erfolgen nicht, sind aber nicht unzulässig. Es ist erlaubt den TV zum Geständnis aufzufordern, das Gespräch zu suchen, das sind alles zureichende Gründe, und es steht dort "können" das Schweigerecht entwerten.
Eine Aufforderung zum Geständnis entgegen der Selbstbelastungsfreiheit (Nemo tenetur se ipsum acusare) ist kein "akzeptieren" des erklärten Schweigerechts. Les dir den gesamten verlinkten BGH Beschluss oder mindestens Rn 8-10 durch und die dort zitierten weiteren Fundstellen, bevor du fälschlich behauptest, dass in der hiesigen Situation stetige Nachfragen nicht "unzulässig" wären und dass alles "nicht zwingend" wäre.

Richtig an deiner Aussage ist nur:

Die Behörden akzeptieren es doch.

Deshalb kritisiere ich auch nicht die Behörden sondern dein Plädoyer für mehr Druck auf den (schweigenden!) Beschuldigten durch wiederholte Vernehmungen /Vorladungen.

Natürlich könnten sie, wenn sie ihn nochmal verhaften, weil sie nunmehr genug Grundlage für die Begründung eines dringenden Tatverdacht haben nochmal im Beisein der Anwältin fragen, ob er nun nicht doch irgendwas zu erklären hätte (worauf er weiter schweigen könnte), aber das wars auch schon.


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um 20:44
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:nd nicht umsonst lernen das ja auch Jura-Referendariaten ausführlich in ihrer zweijährigen praktischen Zeit und Anklageschrift ist dann sogar Prüfungsthema im zweiten Staatsexamen. Genauer Aufbau, überhaupt genaue Voraussetzungen und dann auch eine simulierte Anklage zu erheben.
Es gibt ein formelles Lernen in Institutionen (Schule Uni etc.) sowie ein Informelles Lernen durch Alltags-, Berufs- und Lebenserfahrung. Die Ermittler (oder zumindest ein Teil von Ihnen) der zwei Mordkommissionen des LKA Berlins sowie die Staatsanwälte werden viel gelernt haben. Wenn etwas watschelt wie eine Ente, quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente. Dieser uns bis jetzt eindeutig geschilderten Expertenmeinung im Fall Rebecca schliesse ich mich an, und glaube uneingeschränkt an die Lösung dieses spektakulären Kriminalfalles.


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um 20:54
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Eine Aufforderung zum Geständnis entgegen der Selbstbelastungsfreiheit (Nemo tenetur se ipsum acusare) ist kein "akzeptieren" des erklärten Schweigerechts. Les dir den gesamten verlinkten BGH Beschluss oder mindestens Rn 8-10 durch und die dort zitierten weiteren Fundstellen, bevor du fälschlich behauptest, dass in der hiesigen Situation stetige Nachfragen nicht "unzulässig" wären und dass alles "nicht zwingend" wäre.

Richtig an deiner Aussage ist nur:

Die Behörden akzeptieren es doch.

Deshalb kritisiere ich auch nicht die Behörden sondern dein Plädoyer für mehr Druck auf den (schweigenden!) Beschuldigten durch wiederholte Vernehmungen /Vorladungen.
Nein das weise ich als unbegründet zurück. Ich habe es klar erklärt wie es gemeint ist.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Natürlich könnten sie, wenn sie ihn nochmal verhaften, weil sie nunmehr genug Grundlage für die Begründung eines dringenden Tatverdacht haben nochmal im Beisein der Anwältin fragen, ob er nun nicht doch irgendwas zu erklären hätte (worauf er weiter schweigen könnte), aber das wars auch schon.
Ach so dann soll nochmal gefragt werden, nö dann hätte ich ihn erst recht schweigen lassen solange bis er schwarz wird. Deine Argumentationen sind völliger quatsch und weitab von der Realität...


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