Centaurus_1997 schrieb:Die Behörden akzeptieren es doch. Stetige Nachfragen erfolgen nicht, sind aber nicht unzulässig. Es ist erlaubt den TV zum Geständnis aufzufordern, das Gespräch zu suchen, das sind alles zureichende Gründe, und es steht dort "können" das Schweigerecht entwerten.
Eine Aufforderung zum Geständnis entgegen der Selbstbelastungsfreiheit (Nemo tenetur se ipsum acusare) ist kein "akzeptieren" des erklärten Schweigerechts. Les dir den gesamten verlinkten BGH Beschluss oder mindestens Rn 8-10 durch und die dort zitierten weiteren Fundstellen, bevor du fälschlich behauptest, dass in der hiesigen Situation stetige Nachfragen nicht "unzulässig" wären und dass alles "nicht zwingend" wäre.
Richtig an deiner Aussage ist nur:
Die Behörden akzeptieren es doch.
Deshalb kritisiere ich auch nicht die Behörden sondern dein Plädoyer für mehr Druck auf den (schweigenden!) Beschuldigten durch wiederholte Vernehmungen /Vorladungen.
Natürlich könnten sie, wenn sie ihn nochmal verhaften, weil sie nunmehr genug Grundlage für die Begründung eines dringenden Tatverdacht haben nochmal im Beisein der Anwältin fragen, ob er nun nicht doch irgendwas zu erklären hätte (worauf er weiter schweigen könnte), aber das wars auch schon.