rhapsody3004 schrieb:Die EB können halt auch nichts erzwingen und das Aussageverweigerungsrecht für konkret Beschuldigte bereits haben sie auch zu wahren oder anders zu respektieren.
Habe nie das Gegenteil behauptet.
Die ganze Diskussion um Rechtsgrundlage für Durchsuchung brauchen wir nicht diskuttieren.
Das steht gar nicht zur Debatte.
Wenn die Staatsanwaltschaft eine juristisch pausiblen Grund anführen kann, der den Richter überzeugt, bekommt sie einen richterlichen Beschluss . Wenn nicht, dann nicht.
Nur könnten die plausiblen Gründe ausgehen und sicherlich gibt es auch nicht unbegrenzte Kapazitäten für diesen einzelnen Fall.
Bleibt nur die Hoffnung, das jemand eine Aussage oder der Täter ein Geständnis macht.
Da ab und an ein wenig medialen Druck auszuüben um den Beschuldigten nicht zur Ruhe kommen zu lassen, ist natürlich auch Absicht.
Unabhängig von dem Nachweis der Schuld finde ich es seltsam, das Florian mit seiner Familie noch dort wohnt. Der Nachbarschaft ist der Fall und die Familie des Beschuldigten bekannt.
Kann mir vorstellen, das sich da Probleme mit den Nachbarschaftlichen Beziehungen ergeben.
Warum zieht man in dieser Situation mit den Kindern nicht irgendwo hin, wo einen keiner kennt ?
Trotz oder Notwendigkeit ?