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Wo ist Rebecca Reusch?

131.607 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 01:40
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Bis heute dachte ich es ging nur um akustische Messungen. Mir war die explizite Nennung der Phonetik neu und das Interview ist auch nicht so alt.
Danke für die Infos dazu. Unter Vorbehalt.

Verstehe nur nicht, wie man da was herausfinden will, wer in Räumen was gesprochen haben könnte oder auch um sein Leben geröchelt haben könnte, ohne entsprechendes Quellmaterial in Form von einer Tonaufzeichnung als Grundlage.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:In diesem Fall geht es wohl eher darum herauszufinden, ob die Naqchbarn es hätten hören können, wenn Rebecca geschrien hätte-
Außerdem geht es wohl auch ium den Beweis, das der Schwager eine gewaltsame Entführung hätte hören müssen uind davon wach werden.
Dafür hätten auch nach meinem Verständnis nur Luft- und Körperschallmessungen genügt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke er ist überführt, aber es gibt eben auch sujektive Einschätzungen der Juristen, ob es zu einer Verurteilung reicht oder es Restzeifel gibt.
Erst mal sollten die Ermittlungen abgeschlossen werden. Dann wird sich die StA entscheiden.

Das Problem wird denke ich eher sein, auf was anzuklagen, obwohl natürlich auch schon bei der Anklage Wahlfeststellung möglich wäre.

Nur dürfte diese höchstens entweder nur zwischen Totschlag und Mord oder nur zwischen fahrlässiger Tötung und KV mit Todesfolge machbar sein.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke schon der bloße Fund der Leiche in der selben Richtung in der nachweislich F. unterwegs wa,r würde die Indizienkette schließen.
Die Leiche selbst und was sie noch preisgeben könnte, würde ich als noch wertvoller einstufen, könnte man je nachdem immerhin Vorsatz ableiten, denke ich mir zumindest.

Ihm Vorsatz auf die Tötung nachweisen zu können, wäre schon hilfreicher.


Sage mal so; Ohne Leiche, ohne konkrete Tatspuren im Haus, ohne Zeugenaussagen und ohne digitale Ermittlungsergebnisse, aus denen man Vorsatz wenigstens ableiten könnte, kann ich mir echt nicht vorstellen, wie man ihm überhaupt auch nur Totschlag gerichtsfest nachweisen könnte.

Für mich denke ich besteht das Hauptproblem bis heute darin, dass sie zwar sicher begründen könnten, dass Rebecca das Haus nicht mehr lebend verlassen haben kann und wenn auch nur Florian dafür verantwortlich sein kann - jedoch nicht in welcher genauen strafrechtlichen Einordnung bzw. sie bis heute nicht wissen, was sich genau auf objektiver und subjektiver Ebene in dem Haus an dem Morgen abgespielt haben könnte. Wobei die objektive Ebene auch schon sehr hilfreich wäre, lässt sich aus dieser ja je nachdem auch schon etwas auf die subjektive Ebene bezogen ableiten.



Auch wenn für mich persönlich das Nachtatverhalten mehr auf eine vorsätzliche Tötung hinweist.

Aber denkbar wäre so ein Nachtatverhalten auch ohne eine vorsätzliche Tötung.
Zitat von emzemz schrieb:Auch der verschwundene Bademantelgürtel reichte nicht.
Nur dieser Umstand nicht.

Man müsste ihn schon finden und je nachdem könnte er auch noch etwas preisgeben und zwar wenn je nachdem könnte man daraus auch nur Gewalteinwirkung schließen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 04:57
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:ohne Zeugenaussagen
Versteht mich hier übrigens nicht falsch.

Natürlich liegen Zeugenaussgen vor. Jedoch von denen wir wissen, wüsste ich jetzt als Laie nicht, wie sie mal hilfreich sein könnten, dem Schwager durch diese Ausagen auch Vorsatz auf eine Tötung im Haus bezogen leichter nachweisen zu können.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 06:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Du darauf abstellst, die Polizei fahnde nicht öffentlich danach
As I said:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das Ding ist, ihr Handy gilt offiziell nicht als "verschwunden".
-------------------
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Das kann man aber wohl ausschließen, denn sonst hätte die Familie Reusch ja nicht
die Ersatz SIM-Karte besorgen müssen.
Kommt drauf an in welchem Zustand das Handy gefunden wurde, so es denn gefunden wurde.


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06.03.2026 um 07:56
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Kommt drauf an in welchem Zustand das Handy gefunden wurde, so es denn gefunden wurde.
Was willst Du uns damit sagen? Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, dass es gefunden worden sein könnte? Außer:
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Ich erinnere es anders. Kurz nach Rs verschwinden wurde auch nach ihrem iPhone gefahndet.
In späteren Fahndungsaufrufen fehlte es in der Liste, wie auch andere Gegenstände. Daraufhin wurde hier Seitenweise darüber diskutiert, ob die EB ihr Handy gefunden haben könnten.
Das kann ich jetzt nicht nachprüfen, da mir ein Beleg dafür fehlt. Musst Du mir aber jetzt nicht suchen. Denn:

Wenn es so war, dann ist das kein Hinweis darauf, dass die Ermittler R.s Handy gefunden haben. Sondern man konzentriert sich in der Öffentlichkeitsfahndung auf die äußerlich leicht zu identifizierende Dinge (Kleidung, Fotos, Ortszusammenhänge und Verhalten des Tatverdächtigen). Einem iPhone sieht man nicht an, ob es zu R. gehört. Sondern man kann davon ausgehen, dass ein aufgefundenes iPhone seinen Weg zur Polizei findet. Spätestens nachdem es jemand anschaltet - über seine TK-Daten (IMEI), die in der Fahndung sind.

Und natürlich können sich die Ermittler ggf. eine Ersatz-SIM beim Provider besorgen. Das macht aber aus deren Sicht nur Sinn, wenn sie das Gerät (ohne SIM) haben. Alle anderen Daten bekommen sie - im Gegensatz zur Familie - vom Provider/Netzbetreiber.

--

Zum Schluss: Für ihre wesentlichen Annahmen ("R. hat das Haus nicht lebend verlassen") bedarf es nicht des Handys. Sondern es reichen die Verbindungsdaten zum Router und von dort aus ins Internet sowie die Einbuchung in eine Funkzelle. Es wird einen Zeitpunkt geben, ab dem war das Handy tot. Also ausgeschaltet oder ohne Funktion. Und das Gerät verband sich nie wieder mit einem Netz. Für so "umsichtig" halte ich einen Tatverdächtigen, der es ja auch schafft, die Leiche und persönlichen Gegenstände so zu "entsorgen", dass man bis heute keine Spur davon gefunden hat.

Hätte man das Handy im Haus gefunden, wäre das für die U-Haft von F. sehr relevant gewesen. Der Haftbefehl wäre vermutlich nicht aufgehoben worden, weil das ein schwerwiegendes Indiz dafür wäre, dass R. dort etwas zugestoßen ist, während nur noch F. im Hause war. M.E. hätte es dann auch für eine Anklage gereicht.

Und die Familie Reusch hätte sich niemals an die "Hoffnung" klammern können, R. sei irgendwo außerhalb des Hauses "verschwunden" oder hätte sich mit einem anderen WLAN verbunden.


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06.03.2026 um 08:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was willst Du uns damit sagen? Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, dass es gefunden worden sein könnte?
Es gibt für beide Varianten keine Informationen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hätte man das Handy im Haus gefunden, wäre das für die U-Haft von F. sehr relevant gewesen. Der Haftbefehl wäre vermutlich nicht aufgehoben worden, weil das ein schwerwiegendes Indiz dafür wäre, dass R. dort etwas zugestoßen ist, während nur noch F. im Hause war. M.E. hätte es dann auch für eine Anklage gereicht.
Das Handy muss sich zum Zeitpunkt eines evtl Fundes nicht im Haus befunden haben.


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06.03.2026 um 08:33
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es gibt für beide Varianten keine Informationen.
So kann man nicht arbeiten. D.h. nicht seriös diskutieren. Weil das kein Argument ist. Aber typisch für diesen Thread.

Möglich ist alles Mögliche. Wir haben z.B. keine Informationen darüber, dass es nicht der Mädchenhändler Jeffrey Epstein war, der R. vor dem Haus entführen und auf seine Insel verbringen ließ.

M.a.W.: Wie wahrscheinlich ist Deine insinuierte Möglichkeit? Wie erkenntnistheoretisch gleichrangig Deine "Varianten"?

Ich habe sehr viele Argumente gebracht, warum das nicht sehr wahrscheinlich ist. Gegenargumente - außer der Nichterwähnung in der Öffentlichkeitsfahndung nach R. - kenne ich nicht. Vielleicht hilft ja KI weiter...


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 08:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So kann man nicht arbeiten. D.h. nicht seriös diskutieren. Weil das kein Argument ist
Es ist halt ein Fakt wie jeder andere auch. Das es die Diskussion nicht einfacher macht, verstehe ich.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Möglich ist alles Mögliche. Wir haben z.B. keine Informationen darüber, dass es nicht der Mädchenhändler Jeffrey Epstein war, der R. vor dem Haus entführen und auf seine Insel verbringen ließ.
Korrekt. Möchtest du das diskutieren?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:M.a.W.: Wie wahrscheinlich ist Deine insinuierte Möglichkeit? Wie erkenntnistheoretisch gleichrangig Deine "Varianten"?
Für mich ist es zu gleichem Rang wahrscheinlich das das Handy nicht gefunden als auch gefunden wurde.
Das musst du nicht teilen und ich muss da auch nicht deine Meinung teilen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe sehr viele Argumente gebracht, warum das nicht sehr wahrscheinlich ist. Gegenargumente - außer der Nichterwähnung in der Öffentlichkeitsfahndung nach R. - kenne ich nicht.
Ja, nur belegen kannst du deine Argumente nicht. Es ist eine Annahme das die öffentlich bekannten Aussagen zu den Routerdaten ausreichten um zu statuieren das sie das Haus nicht lebend verlassen hat. Ob dies tatsächlich die Entscheidungsgrundlage der EB war, wissen wir nicht. Für mich persönlich sind die Routerdaten zu wenig weil da schon rein technisch wenig Informationen enthalten sind über das tatsächliche Onlineverhalten des Nutzers. Ich habe gelesen das es für dich mehr Wert hat, für mich nicht und ich denke da gibt es auf Seiten der EB für uns unbekannte Infrmationen die zu diesem Schluss geführt haben.


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06.03.2026 um 09:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Möglich ist alles Mögliche. Wir haben z.B. keine Informationen darüber, dass es nicht der Mädchenhändler Jeffrey Epstein war, der R. vor dem Haus entführen und auf seine Insel verbringen ließ.
Aus meiner Sicht eine nicht legitime Analogie.
Es ist bekannt das Rebecca ein Handy besaß und benutzte. Insofern sind Überlegungen zum Verbleib des Handys legitim.
Du führst mit Epstein jedoch hier eine Analogie ein, die offiziell nie zum Lebensumstand von Rebecca gehörte. Dies aber vorrauszusetzen in dem die Wahl gestellt wird "ja oder nein Epstein hat sie entführt" entspricht als Analogie nicht der Handythematik weil in dieser sehr wohl klar ist: ja sie besaß ein Handy, ja sie hatte es benutzt.


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06.03.2026 um 09:58
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Natürlich liegen Zeugenaussgen vor. Jedoch von denen wir wissen, wüsste ich jetzt als Laie nicht, wie sie mal hilfreich sein könnten, dem Schwager durch diese Ausagen auch Vorsatz auf eine Tötung im Haus bezogen leichter nachweisen zu können.
Der Vorsatz muss nicht unbedingt nachgewiesen werden, wenn es um Totschlag oder Mord geht. Hier genügt für eine Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung auch der sogenannte Eventualvorsatz.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 10:14
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es ist halt ein Fakt wie jeder andere auch.
Die theoretische Möglichkeit? Ein Fakt? Ne.

Eher eine denktheoretische Fiktion. Wie meine Epstein-These. Eine Analogie? Ne. Ein (schwaches) Argument, das nicht begründet werden kann. Ich sehe, Du hast nichts in der Hand außer dem nacktem Argument der bei ungeklärten Sachverhalten fast immer denkbaren anderen Möglichkeit.

Das wollte ich bloß wissen.

Dein Argument des Nichtbelegenkönnens zieht auch nicht: Argumente kann und muss man nicht belegen, wenn sie Annahmen, Schlussfolgerungen oder Bewertungen sind. Du kannst Dein Argument der denkbaren Möglichkeit auch nicht belegen. Meiner Bewertung musst Du natürlich nicht folgen, aber für das Ernstnehmen Deiner Position bedarf es eben auch Argumente dagegen - und nicht nur ein "Ich bewerte das anders!"

Binse ist auch, dass die Ermittler mehr wissen als die Öffentlichkeit. Das Handy hat sich ja sicher nicht nur mit dem Router verbunden. Sondern auch mit dem Mobilfunk. Der ganze Inhalt von Tasche und Rucksack ist unbekannt. Was war noch im Haus, was fehlte? Ich weiß es nicht, Du weißt es nicht - aber daraus lässt sich halt auch nichts ableiten. Bloße theoretisch denkbare Möglichkeiten

Ich weiß, dass sich der Thread häufig auf diesem Niveau bewegt. Deshalb steige ich hier mal wieder aus und sehe wieder rein, wenn es was Neues gibt.

Viel Spaß noch!


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06.03.2026 um 10:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die theoretische Möglichkeit? Ein Fakt? Ne.
Die fehlende Information zum Verbleib des Handys. (#3)
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich weiß, dass sich der Thread häufig auf diesem Niveau bewegt. Deshalb steige ich hier mal wieder aus und sehe wieder rein, wenn es was Neues gibt.
Dachte ich mir spätestens als du Epstein gebracht hast.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 10:45
@Origines
Das Handy im W-Lan im Flugmodus ist glaube ich nicht mit dem Funkmasten verbunden.
Damals gab es auch die Möglichkeit über Internet zu telephonieren. Mein Sohn hatte damals "Satellite" 100 Freiminuten kostenlos.
Phonetische Überprüfung macht Sinn bei WhatsApp Sprachnachrichten und auch Anrufbeantwortern.
Manchmal reden andere im Hintergrund, vielleicht wollten die EB da was wissen.
Im Freundeskreis hat man, falls vorhanden, vermutlich auch Sprachnachrichten abgehört.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 13:50
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke er ist überführt, aber es gibt eben auch sujektive Einschätzungen der Juristen, ob es zu einer Verurteilung reicht oder es Restzeifel gibt. Obwohl die nach logischem Ermessen wohl unter 1% Restwahrscheinlichkeit liegen.
Schauen wir uns doch mal die Fakten an, die ein Richter überzeugen sollen.

Rebecca ist verschwunden, ihr handy zeigte am Morgen noch Aktivitäten.
Gab es im Haus spuren für eine Straftat ? Laut Herrn Steltner nicht
Wurde eine Tatwaffe gefunden ? Nein
Wurde eine Verletzte Person oder gar eine Leiche gefunden? Nein
Gibt es einen Beweis oder wenigstens ein Motiv für eine Straftat ? Nein
Das Nummernschild der Himbeere wurde 2x erfasst
Wer ist es gefahren? „Vermutlich F.“
Er behauptet damit nach Polen gefahren zu sein , obwohl er zuerst angab geschlafen zu haben….. beides lügen, ist er nun die Himbeere gefahren?
Vermutlich
Herr Sta. Liegt hier überhaupt ein verbrechen vor ?
Wir gehen davon aus …….
Also, Anklage ? Worauf ?


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06.03.2026 um 14:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Binse ist auch, dass die Ermittler mehr wissen als die Öffentlichkeit. Das Handy hat sich ja sicher nicht nur mit dem Router verbunden. Sondern auch mit dem Mobilfunk
Mit Sicherheit.
Und wird dabei an dem Morgen für eine bestimmte Zeit auch nur noch in die Funkzelle Maurerweg abdeckend eingeloggt gewesen sein.

PS.
Würde das überhaupt gehen, sich nur mit dem häuslichen WLAN-Netz zu verbinden, ohne dass sich dabei ein Handy auch automatisch in die für den jeweiligen Standort abdeckende Funkzelle einzuloggen?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:. Der ganze Inhalt von Tasche und Rucksack ist unbekannt. Was war noch im Haus, was fehlte? Ich weiß es nicht,
Ich auch nicht, aber aufgrund ihrer offiziellen Schlussfolgerung, wäre es schon naheliegender spekuliert, dass eine ungewöhnliche Kombination aus zurückgebliebenen und verschwundenen Sachen den Verdacht der EB bestärkt haben könnte.

Dabei denke ich natürlich auch sofort wieder an denkbare frische Wechselwäsche - konkreter an zurückgebliebene frische ungetragene Unterwäsche.
Zitat von emzemz schrieb:Der Vorsatz muss nicht unbedingt nachgewiesen werden, wenn es um Totschlag oder Mord geht. Hier genügt für eine Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung auch der sogenannte Eventualvorsatz.
Richtig.

Gehört zum Vorsatz.

Wenn ich von Vorsatz rede und war doch hoffentlich oft genug bei mir ersichtlich, dann meine ich entweder mindestens einen von den drei Vorsatzarten: Entweder Bedingter Vorsatz oder direkter Vorsatz oder gar die Tötungsabsicht.

Auch den Eventualvorsatz, den bedingten Vorsatz, muss man schon begründen und so weit gerichtsfest nachweisen können.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 14:20
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:PS.
Würde das überhaupt gehen, sich nur mit dem häuslichen WLAN-Netz zu verbinden, ohne dass sich dabei ein Handy auch automatisch in die für den jeweiligen Standort abdeckende Funkzelle einzuloggen?
Ja: SIM abschalten oder Flugmodus und stattdessen nur WLAN nutzen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 14:34
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ja: SIM abschalten oder Flugmodus und stattdessen nur WLAN nutzen.
Ach ja, stimmt.

Das mit nur im Flugmodus ist mir sogar nicht neu, jetzt wo ich es wieder lese.



Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auch den Eventualvorsatz, den bedingten Vorsatz, muss man schon begründen und so weit gerichtsfest nachweisen können.
@emz

Und bereits den Eventualvorsatz (auf die Tötung bzw. den Erfolgseintritt des Todes bezogen) gerichtsfest begründen und untermauern zu können, stelle ich mir schwierig vor, zumindest ausgehend von diesem Stand, dass sie nicht wissen, was sich genau in dem Haus an dem Morgen abgespielt hat - sie lediglich davon ausgehen müssen, dass sie das Haus nicht mehr lebend verlassen hat und dafür wenn auch nur ihr Schwager verantwortlich sein kann. Ok, und weiter...?

Und ich denke auch nicht, dass ganz bestimmte Suchanfragen des TV an dem Morgen in seinem Fall ausreichen würden, um aus diesen auch schon mindestens eine Vorsatzart auf die Tötung bezogen ableiten zu können.

Da hätte er schon wie der Täter und Mörder sogar von Anneli, nur als Beispiel, vorher explizit nach Wie Töte ich einen anderen Menschen Online suchen müssen.



Natürlich haben die EB einen ganz anderen Stand als wir und die Ermittlungen sind auch noch immer nicht abgeschlossen.


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06.03.2026 um 14:35
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die fehlende Information zum Verbleib des Handys.
Weil es so schön ist: Ja, das ist ein Fakt. Genau genommen eine negative Tatsache. Die dazu führt, das wir nichts wissen. Aber was ist eine nützliche Schlussfolgerung aus diesem Nichtwissen?

Die wäre nur möglich, wenn wir etwas wissen müssten und wir aus der Abweichung zwischen Sollen und Sein etwas ableiten können. Was wir wissen, liegt aber in der Hand der Behörden. Und die müssten einen Grund haben, warum sie eine Information an die Öffentlichkeit geben oder nicht. Diese Tatsache sagt nur über den Grund noch gar nichts aus. Und damit nichts über den Verbleib des Handys.

SpoilerEin anderes Beispiel: Habe ich nichts bestellt und ist mir kein Paket angekündigt worden (negative Tatsache) und der DHL-Bote klingelt trotzdem, dann gäbe es viele Möglichkeiten:

1. Ein mir bis dato völlig unbekannter aber reicher Großonkel zweiten Grades aus den USA hat mir ein Paket geschickt. 2. Der Bote hat sich in der Türe girrt. 3. Er möchte etwas für meinen Nachbarn bei mir abgeben. 4. Die Klingelanlage ist kaputt. 5. Es hat gar nicht geklingelt, sondern nur in meinen Ohren. Ich sollte nicht so viel kiffen.

Sind die alle gleich wahrscheinlich?
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Das Handy im W-Lan im Flugmodus ist glaube ich nicht mit dem Funkmasten verbunden.
Damals gab es auch die Möglichkeit über Internet zu telephonieren.
Im Flugmodus sind alle Verbindungen, also auch das WLAN gekappt. Um sich am Morgen mit dem heimischen Router zu verbinden dürfte R. den Flugmodus aufgehoben haben. Das Handy sucht dann Verbindungen und wählt sich sowohl ins WLAN, als auch in die zuständige Funkzelle ein. VoIP-Telefonate via Whatsapp & Co. sind trotzdem möglich.

Es lassen sich lt. Apple im Flugmodus des iPhone WLAN und Bluetooth aktivieren. Die Mobilfunkverbindungen (GSM/UMTS/LTE/5G - Sprache und Daten) bleiben dann gekappt. Dazu muss man WLAN aktivieren. Ich sehe aber - außer im Flugzeug - keinen großen Sinn darin, den Mobilfunk aus zu lassen.

Deshalb gehe ich davon aus, dass die Ermittler - im Gegensatz zur Familie - das genaue Ein- und Ausbuchen beim Netzbetreiber am 18.02.2019 ermittelt haben. Sie wissen über den Router auch, welche Datenverbindungen das iPhone 6 zu welchen IPs hergestellt hat und wie lange sie aufrecht erhalten wurden. Sie können den Standort bestimmen. Sie werden retrograde Verbindungsdaten des iPhone (der letzten eine bis zwei Wochen) beim Netzbetreiber abgerufen haben.

Sie wissen sicher noch viel mehr, was ich nicht weiß. Entscheidend ist, dass das Handy ab einem bestimmten Zeitpunkt, der dann wohl mit den ebenfalls erhobenen TK- und TK-Verbindungsdaten von F. korreliert, den Kontakt zur Außenwelt abgebrochen hat. D.h. WLAN-Router und Mobilfunk wurden vom iPhone abgebrochen. Und es hat sich offenbar nie wieder irgendwo angemeldet, weil sonst die Ermittler nicht zu dem Schluss gekommen wären, R. hätte das Haus nicht lebend verlassen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Würde das überhaupt gehen, sich nur mit dem häuslichen WLAN-Netz zu verbinden, ohne dass sich dabei ein Handy auch automatisch in die für den jeweiligen Standort abdeckende Funkzelle einzuloggen?



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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 14:46
Und für um auf Wahlfeststellung zwischen Totschlag und Mord anklagen zu können, müssten sie halt als oberste Voraussetzung überhaupt erst mal Vorsatz darlegen können - mindestens den Eventualvorsatz.

Sicher sein und das auch untermauern können, dass er sie wenn nur vorsätzlich getötet haben kann und sie als Folge (logisch) deshalb das Haus nicht mehr lebend verlassen konnte.


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06.03.2026 um 14:59
Der Flugmodus muß für Snapchat ausgeschaltet werden, Handy loggt sich ein.
Handy im Flugmodus und W-Lan aktiviert würde sich bei Notruf den Funkmasten zum Senden brauchen und verbindet sich bei Notruf automatisch. Von einer VPN ist nichts bekannt.
Es wäre davon auszugehen, daß ein Notruf Anruf auch ohne große verbale Kommunikation zu einer Aktion von Seiten Polizei oder Notruf Zentrale bemerkt worden und zurückverfolgen worden wäre.
In diesen beiden Fällen hätte das Handy Kontakt zum Funkmasten gehabt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.03.2026 um 15:22
Wobei ich mich auch gerade selber frage, ob sie dann nicht auch von vornherein nur auf Totschlag (ohne echte Wahlfeststellung zwischen Totschlag und Mord) anklagen könnten, wenn die StA wenigstens sicher und untermauert begründen könnte, dass er seine Schwägerin nur vorsätzlich getötet haben kann - entweder durch die eine oder andere begründete Handlung, entweder als aktive Begehungstaten als auch Begehen durch Unterlassen.


Und dann würde sich später doch mal auch mal und und wäre man sich wenigstens beim Totschlag sicher, aber wüsste nicht Wie genau auch verwirklicht, ja auch noch die unechte Wahlfeststellung anbieten. Oder @Origines, lass mal deine fachkundige Meinung dazu hören, wenn du magst.


Aber ganz ehrlich, bis jetzt glaube ich, ohne aber den aktuellen Ermittlungsstand zu kennen und die Ermittlungen laufen zudem ja auch noch, könnte sich die StA nicht mal sicher nur auf Totschlag festlegen, sodass man nur aus mehreren Tatbestandsverwirklichungen, die zur Erfüllung des Totschlags geführt haben, wählen bräuchte.
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Es wäre davon auszugehen, daß ein Notruf Anruf auch ohne große verbale Kommunikation zu einer Aktion von Seiten Polizei oder Notruf Zentrale bemerkt worden und zurückverfolgen worden wäre.
Ich persönliche gehe überhaupt nicht davon aus, dass noch ein Notruf abgesetzt werden konnte. Weder den Notruf nur zu wählen - geschweige denn, dass jemand, das Opfer R, noch was hätte sagen können. Vor allem bei zweitem, das sehe ich auch so, wäre ihr Schwager sicherlich nicht so frühzeitig aus der U-Haft entlassen worden.


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