Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Bis heute dachte ich es ging nur um akustische Messungen. Mir war die explizite Nennung der Phonetik neu und das Interview ist auch nicht so alt.
Danke für die Infos dazu. Unter Vorbehalt.

Verstehe nur nicht, wie man da was herausfinden will, wer in Räumen was gesprochen haben könnte oder auch um sein Leben geröchelt haben könnte, ohne entsprechendes Quellmaterial in Form von einer Tonaufzeichnung als Grundlage.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:In diesem Fall geht es wohl eher darum herauszufinden, ob die Naqchbarn es hätten hören können, wenn Rebecca geschrien hätte-
Außerdem geht es wohl auch ium den Beweis, das der Schwager eine gewaltsame Entführung hätte hören müssen uind davon wach werden.
Dafür hätten auch nach meinem Verständnis nur Luft- und Körperschallmessungen genügt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke er ist überführt, aber es gibt eben auch sujektive Einschätzungen der Juristen, ob es zu einer Verurteilung reicht oder es Restzeifel gibt.
Erst mal sollten die Ermittlungen abgeschlossen werden. Dann wird sich die StA entscheiden.

Das Problem wird denke ich eher sein, auf was anzuklagen, obwohl natürlich auch schon bei der Anklage Wahlfeststellung möglich wäre.

Nur dürfte diese höchstens entweder nur zwischen Totschlag und Mord oder nur zwischen fahrlässiger Tötung und KV mit Todesfolge machbar sein.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke schon der bloße Fund der Leiche in der selben Richtung in der nachweislich F. unterwegs wa,r würde die Indizienkette schließen.
Die Leiche selbst und was sie noch preisgeben könnte, würde ich als noch wertvoller einstufen, könnte man je nachdem immerhin Vorsatz ableiten, denke ich mir zumindest.

Ihm Vorsatz auf die Tötung nachweisen zu können, wäre schon hilfreicher.


Sage mal so; Ohne Leiche, ohne konkrete Tatspuren im Haus, ohne Zeugenaussagen und ohne digitale Ermittlungsergebnisse, aus denen man Vorsatz wenigstens ableiten könnte, kann ich mir echt nicht vorstellen, wie man ihm überhaupt auch nur Totschlag gerichtsfest nachweisen könnte.

Für mich denke ich besteht das Hauptproblem bis heute darin, dass sie zwar sicher begründen könnten, dass Rebecca das Haus nicht mehr lebend verlassen haben kann und wenn auch nur Florian dafür verantwortlich sein kann - jedoch nicht in welcher genauen strafrechtlichen Einordnung bzw. sie bis heute nicht wissen, was sich genau auf objektiver und subjektiver Ebene in dem Haus an dem Morgen abgespielt haben könnte. Wobei die objektive Ebene auch schon sehr hilfreich wäre, lässt sich aus dieser ja je nachdem auch schon etwas auf die subjektive Ebene bezogen ableiten.



Auch wenn für mich persönlich das Nachtatverhalten mehr auf eine vorsätzliche Tötung hinweist.

Aber denkbar wäre so ein Nachtatverhalten auch ohne eine vorsätzliche Tötung.
Zitat von emzemz schrieb:Auch der verschwundene Bademantelgürtel reichte nicht.
Nur dieser Umstand nicht.

Man müsste ihn schon finden und je nachdem könnte er auch noch etwas preisgeben und zwar wenn je nachdem könnte man daraus auch nur Gewalteinwirkung schließen.