Dr.Doyle schrieb:evor ich weiter drauf eingehe: woher kommt jetzt diese, deine Aussage? Welche Kreuzung?
Höre ich zum ersten mal
War in dem Bericht den ich oben erwähnt hatte-
Es wurde von einer Kameraüberwachten Kreuzung gesprochen, an der eigentlich an diesem Vormittag Rebecca hätte aufgezeichnet werden müssen.
War aber nicht die Spur von zu sehen, aber der Twingo passierte die Kreuzung im Laufe des Vormittags in Richtun Autobahn.
behind_eyes schrieb:Nochmal ne Überlegung zu "warum suchen die Ermittler nicht offiziell nach dem Handy".
?
Natürlich wurde auch nach den verschwundenen Besitztümern incl Handy der verschwundenen gefahndet, zumindest Anfangs.
Wahrscheinlich tut man das noch immer, aber muss davopn ausgehen, das jetzt auch keine persönlichen Gegenstände von Rebecca mehr auftauchen.
Man geht vielleicht nunmehr davon aus, das die Gegenstände und die Kleidung von Rebecca unwiderbringlich vernichtet worden sein müssen.
Es tauchte auch nie irgend etwas davon auf.
behind_eyes schrieb:as Handy sodass ein mgl neuer Besitzer - der garnichtmal unredlich zu dem Gerät gekommen sein muss - das Ding auch wirklich nutzt ohne Zweifel
Ich glaube nicht, das der Mörder das Smartphone weiter verkauft hat und damit eine Spur zu ihm generiert hat.
Wahrscheinlich hat der Beschuldigte alle Gegenstände vollständig und unwiderbringlich entsorgt. Das wäre die logische Handlung
Dr.Doyle schrieb:ie Faktenlage kennen wir alle hier nicht.
Wenn du damit alle öffentl. Bekannten Fakten gemeint hast ist meine persönliche
Auffassung dass ich mich nicht entscheiden kann.
Wir kennen hier eine Menge Fakten
Für mich genug um mir ein Urteil zu bilden.
Was für Fakten sollte man zurückgehalten haben und wozu ?
Täterwissen kann es in diesem speziellen Fall wohl eher nicht sein, weil man selbst nichts genaues weis, wie die Tat abgelaufen sein kann. Der mutmaßliche Täter ist wohl der Einzige, der die genauem Abläufe kennt und der schweigt. Wenn er denn der Täter war, wovon ich ausgehe.
Dr.Doyle schrieb:Es gibt aber, wie du ja selbst sagst, sehr viele Ungereimtheiten.
Daher kann ich für mich nur eine Wahrscheinlichkeit bestimmen.
70 : 30 für eine Schuld.
Ich werde mich aber hüten Jemanden vorzuverurteilen.
Ich sehe da nicht so viele Ungereimtheiten
und ich sehe da eher 99:1 für eine Schuld.
Das ist dann aber keine juristische Vorverurteilung, sonder die Schlußfolgerung.
Im Prinzip kommt kein Anderer als der Schwager als Täter infrage.
Mit geringer Restwahrscheinlichkeit, das es doch ander war als im Prinzip schon ermittelt.