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Wo ist Rebecca Reusch?

131.607 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

14.03.2026 um 06:23
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Oder "Wlan am Handy ausmachen" - ohne Ausschalten.
Sollte Rebeccas Handy auch in eine Funkzelle (aber wenn nur die das Haus Maurerweg abgedeckt hätte) an dem Morgen eingewählt gewesen sein (worauf es natürlich keine Hinweise gibt) und gleichzeitig ein Abmelden sowohl aus dieser Funkzelle als auch ein Logout aus dem Ruder ermittelt worden sein, - dann kann ihr Handy in diesem Moment ja nur ganz ausgeschaltet worden sein. Oder?

Aber du glaubst ja eher daran, weil Flammenspiel wäre damit ja auch möglich gewesen, dass sich ihr Handy die ganze Zeit über nur im Flugmodus befunden haben könnte und dann hätte ein Logout am Router natürliich auch bedeuten können, dass nur das WLAN am Handy manuell deaktiviert worden sein könnte, weil im Flugmodus wäre es ja von vornerhein in keiner Funkzelle angemeldet gewesen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

14.03.2026 um 06:29
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sollte Rebeccas Handy auch in eine Funkzelle (aber wenn nur die das Haus Maurerweg abgedeckt hätte) an dem Morgen eingewählt gewesen sein (worauf es natürlich keine Hinweise gibt) und gleichzeitig ein Abmelden sowohl aus dieser Funkzelle als auch ein Logout aus dem Ruder ermittelt worden sein, - dann kann ihr Handy in diesem Moment ja nur ganz ausgeschaltet worden sein. Oder?
In diesem Falle wäre es auch möglich das "jemand" den Flugmodus setzt (Mobilnetz Logout) oder die Simkarte abschaltet (ebenfalls Mobilnetz Logout), beides würde diesen Effekt zusätzlich ebenfalls erzeugen unf gibt dem Bediener weiterhin die Möglichkeit mit dem Handy zu operieren ohne Pin zu kennen oder wie der Sixherheitspin des Handys bei Apple heisst. Würde das Handy ausgeschalten werden, wäre ein darauf folgendes Einschalten nur sinnvoll wenn man den Pin kennt.
Das der TV soweit gedacht hat, das das Handy sich natürlich in ein vorher gültiges Wlan wieder automatisch einloggt um irgendwie zu erreichen, das Handy unauffällig auf Empfang zu lassen um niemanden misstrauisch werden zu lasen ist möglich, wenn auch unwahrscheinlich.


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14.03.2026 um 06:43
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:In diesem Falle wäre es auch möglich das "jemand" den Flugmodus setzt (Mobilnetz Logout) oder die Simkarte abschaltet (ebenfalls Mobilnetz Logout),
Ach ja, stimmt. Mit Flugmodus aktiviert, wäre man dann ja auch aus einer Funkzelle wieder abgemeldet.

Danke.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das der TV soweit gedacht hat, das das Handy sich natürlich in ein vorher gültiges Wlan wieder automatisch einloggt um irgendwie zu erreichen, das Handy unauffällig auf Empfang zu lassen um niemanden misstrauisch werden zu lasen ist möglich, wenn auch unwahrscheinlich.
Halte ich Angesichts der Aussagen des Schwagers als Zeuge und auch gegenüber seiner Schwiegermutter für nahezu ausgeschlossen, gehe ich ja wenn nur davon aus, dass er den Eindruck erwecken wollte, Rebecca hätte das Haus schon selbstständig verlassen und wäre einfach nicht mehr da gewesen.

Da wäre es doch ziemlich dämlich von ihm gewesen, bewusst genau gegenteiligen Eindruck zu erzeugen, denn welcher Teenager hätte schon ohne Handy freiwillig das Haus verlassen - zumal er es dann ja auch im Haus absichtlich hätte liegen lassen müssen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Würde das Handy ausgeschalten werden, wäre ein darauf folgendes Einschalten nur sinnvoll wenn man den Pin kennt.
Stimmt.

Spricht sogar noch mehr dafür, dass er selbst das Handy nur einmal gänzlich ausgeschaltet haben könnte und dann auch für immer ausgeblieben ist. Und da nehme ich ja an nach seiner Rückkehr von seiner ersten mutmaßlichen Fahrt und da auch erst wieder ihr Handy beim Zusammensuchen weiter Sachen bemerkt haben könnte.
Und bis dahin aber könnte es seit dem letzten vorbehaltlichen Einloggen um 7:46 Uhr auch die ganze Zeit über eingeloggt in den Router geblieben sein. Und somit wäre Zustellung der WhatsApp der Mutter direkt auf Rebeccas Handy in seiner Abwesenheit möglich gewesen, wenn es eingeloggt im Haus gelegen hat.


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14.03.2026 um 06:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Da wäre es doch ziemlich dämlich von ihm gewesen, bewusst genau gegenteiligen Eindruck zu erzeugen, denn welcher Teenager hätte schon ohne Handy freiwillig das Haus verlassen - zumal er es dann ja auch im Haus absichtlich hätte liegen lassen müssen.
Unter dieser höchst unwahrscheinlichen Annahme, hätte er das Handy dann ja zu keiner Zeit verschwinden lassen dürfen.


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14.03.2026 um 07:31
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Ein sexuelles Motiv also
Ich habe mir nun keine Statistiken angeschaut, wieviele männlichen, sowie auch weibliche Personen, sich auf solchen Seiten, täglich, tummeln.
Aber ich gehe von Millionen aus; junge, alte, männlich , weiblich. Und all diese Personen haben ein Motiv zu Morden ?
Gewiss nicht !
Auch die Konstellation ist wahrscheinlich nicht gering.
Dies ist als Motiv wohl eher ein Klischees
@hajohh
Du verwechselst da etwas.
Ein Motiv ist weder ein Beweis, noch folgt aus einem Motiv für eine Tat,
dass eine Tat geschehen ist.
Wenn du eine reiche Erbtante hast, könnt ihr euch super gut verstehen und du
musst keine Sekunde ihren Tod wünschen - oder sie umbringen wollen.
Nicht alle Erbtanten werden um die Ecke gebracht.
Wenn deine reiche Erbtante aber ermordet wurde, zieht dich die Polizei als Täter in Betracht.
Dann wird man dich nach deinem Alibi fragen. Und wenn du dich in Widersprüche
verstrickst ist das ungünstig für dich.
Das bedeutet noch nicht, dass du der Täter bist, aber du hättest ein Motiv.
Und so ist es in diesem Fall auch.
Solange der Schwager nicht homosexuell ist, ist ein sexuelles Motiv absolut denkbar.
Ich könnte das noch weiter ausführen, aber ich denke, das reicht soweit.


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14.03.2026 um 08:23
Um eine Verurteilung erreichen zu können, bedürfte es nicht mal zwingend auch den Nachweis oder auch nur einer Ableitung aus vorhandenen Nachweisen über ein Motiv.

Je nachdem wäre es natürlich hilfreicher auch ein Motiv nachweisen zu können, aber zwingend ist es nicht. Vor allem, denke ich mir mal, möchte man wenigstens nur eine Verurteilung wegen Totschlags erreichen.

Entscheidend sind vor allem der Nachweis eines objektiven Tatbestandes sowie auch des subjektiven Tatbestandes. Für Totschlag müsste dafür mindestens eine von den drei Vorsatzarten als subjektives Merkmal nachgewiesen werden können und zwar auf die Tötung oder anders gesagt den Erfolgseintritt des Todes bezogen. Das Warum muss dabei nicht auch zwingend nachgewiesen werden können.


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14.03.2026 um 09:08
Und was er da konsumiert hat oder auch nur nach was genau er gesucht haben soll, erachte ich auch als etwas dürftig, ist es ja nicht so, dass er wie mal ein anderer Täter in einem anderen Fall vorab bereits gezielt nach Tötungsarten (aus bereits geplanter Verdeckungsabsicht) gesucht hat.



Ein sexuelles Motiv ist natürlich trotzdem im Fall F naheliegend.

Doch geht es ja wenn dann auch um die Frage, ob in diesem angenommenen und zugegeben auch naheliegendem Motiv auch das Motiv für die angenommene Tötung zu finden wäre.

Nimmt man ein sexuelles Motiv an, muss man sich auch weitere Fragen stellen und natürlich liegt dann manches auch naheliegender als anderes.

Hat er sie wenn zur Befriedigung des Geschlechtstriebes getötet (den Tod dabei nur billigend in Kauf genommen haben zu können hätte genügt, wenn er während sexuellen Handlungen diesen Erfolg für mindestens möglich aber zur weiteren Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse diesen möglichen Erfolgseintritt ignoriert hätte)

oder hat er sie aus Verdeckungsabsicht per direktem Vorsatz getötet, um einen vorangegangen sexuellen Übergriff oder auch nur des Versuchs eines solchen zu vertuschen? Also wollte er sie mit der Tötung, wenn, zum Schweigen bringen?


PS.

Was man auch sagen muss, obwohl es vielleicht auch je nach Fall getrennt voneinander vorliegen kann, dass im Strangulieren eines anderen Menschen in den meisten Fällen sexuelle Befriedigung gefunden werden soll. Also je nachdem nur bereits das Strangulieren als eine sexuelle Handlung angesehen werden kann.
Das bedeutet aber natürlich auch nicht pauschal, dass immer nur deshalb auch gleich der Tod damit beabsichtigt gewesen sein muss. Es kann auch nur je nachdem als eine sexuelle Handlung oder eher als ein sexueller Übergriff mit (unbeabsichtiger) Todesfolge - also den Tod nur fahrlässig herbeigeführt - angesehen werden.
Je nach Einzellumständen wäre aber sicherlich auch schon bedingter Vorsatz auf den Todeserfolg bezogen begründbar.


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14.03.2026 um 10:19
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und was er da konsumiert hat oder auch nur nach was genau er gesucht haben soll, erachte ich auch als etwas dürftig, ist es ja nicht so, dass er wie mal ein anderer Täter in einem anderen Fall vorab bereits gezielt nach Tötungsarten (aus bereits geplanter Verdeckungsabsicht) gesucht hat.
@hajohh
Es gibt ja wohl die Aussage einer früheren Freundin von F, dass er Gewalt gegen sie ausgeübt hat.
Ob diese Aussage ernstgenommen wird, können wir nicht einschätzen.
Es könnte sich auch um Rache der Ex an ihrem Ex handeln.
Dann wäre wichtig, ob sie sich damals jemandem anvertraut hat usw.
Das sind alles Dinge, über die sich die Ermittler ein Bild gemacht haben.
Nur sagen Rebecca und ihr Schwager haben sich doch super vestanden und gerne gehabt. Nie hätte er ihr etwas angetan
, das geht eben nicht.
Gefühle sind nicht rational und entstehen - völlig unabhängig von Vernunftgedanken.
Ganz normal, wenn ein Kind pubertiert, beginnt sich modisch in Szene zu setzten und tätsächliuch immer hübscher und reizvoller wird-
und das auch von ihrer Umwelt gespiegelt wird, in Form von Bewunderung und auch Neid.
Dass das "Lolitabild" von ihr nicht real ist, ist ja bekannt. Da sieht sie ja aus wie Brigitte Bardot.
Aber die "echte" Rebecca war ein sehr hübsches Mädchen und sie scheint gerne gelebt zu haben, sie hat geschwärmt, war gut vernetzt.
Ein ganz normaler Teenager, der sich natürlich für Jungs interessiert hat und sich gefragt hat, wie ihr Leben mal sein wird.
Und das sind zweifellos Eigenschaften, die in Männern Gefühle auslösen können.
Diese jugendliche Unbeschwertheit, noch nicht misstrauisch gegen andere, weil sie gut behütet aufgewachsen ist.
Da kann ein Mann schon heimlich verliebte Gefühle hegen. Ist übrigens auch kein Verbrechen.
Es geht ja bei einem Motiv nicht darum festzustellen "Der muss es gewesen sein" wie @rhapsody3004 schreibt, sondern darum,
sich eine Beziehung näher anzugucken.
Und so geriet der Schwager in den Fokus.


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14.03.2026 um 10:22
Ach Mensch, manchmal brauche ich länger, um zu checken, dass ich das, was ich eigentlich nur sagen wollte, auch viel einfacher und kürzer hätte sagen bzw. schreiben können:

Also gehen wir und das tun ja wahrscheinlich die meisten hier erst mal grundlegend von einem sexuellen Motiv als naheliegendes Motiv aus - so muss es deswegen aber noch lange kein Mord im juristischen gewesen sein bzw. muss kein Mord in dem Haus an dem Morgen stattgefunden haben, sondern wäre auch dann weiterhin folgendes möglich im juristischen Sinne:

Mord

oder

Totschlag

oder

ein sexueller Übergriff (vorsätzlich) mit Todesfolge, wobei der Tod selbst dabei nur fahrlässig herbeigeführt wurde.



PS.

Um die StA bräuchte schon noch einiges mehr, um auch eine Verurteilung gar wegen Mordes mal erreichen zu können. Dazu langt sicherlich nicht nur, schaut her, was sich der Schwager an dem Morgen reingezogen oder auch nur nach gesucht hat.


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14.03.2026 um 10:41
@frauZimt
Ich bin bei deinen Ausführungen ganz bei dir! Kann ihnen gut folgen.




Und für mich liegt ein sexuelles Motiv ja auch sehr nah.

Und wie gesagt, kann bereits auch nur das Strangulieren eines anderen Menschen als sexuelle Handlung angesehen werden und dieses Bedürfnis könnte er an dem Morgen auch entwickelt haben und als Trigger könnte da auch der Konsum ganz bestimmter Videos fungiert haben.

Aber deswegen muss es am Ende kein Mord im juristischen Sinne gewesen sein und Mord dürfte ohnhin auch am Schwierigsten gerichtsfest nachweisbar sein.

PS.
Es muss ihm natürlich nicht auch nur auf Rebecca auch tatsächlich zu Strangulieren angekommen sein, aber aufgrund seiner digitalen Aktiviäten liegt das natürlich auch näher als sich ihr anderweitig und gegen ihren Willen genähertn haben und dann ihr gegenüber durch keine atemreduzierenden Handlungen auch tätlich geworden sein zu können.


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14.03.2026 um 18:41
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:@Lanigiro
War doch nicht ZDF aber sehr verständlich auch für "nicht Profis" dargestellt,

https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=+rebecca+reusch&&mid=78AC1F2493831B2B4DCA78AC1F2493831B2B4DCA&FORM=VRDGAR

Ich denke, durch diesen "Beitrag" würden sich so manche Beiträge bezüglich des Smartphones , hier erübrigen .
Danke für den link.
Nein, Beiträge über die Smarphone-Diskussion kann diese KI-gesprochene Doku nicht überflüssig machen.
Die pathetische und in unübersichtliche Länge gezogene Rekonstruktion gibt dem Laien zwar etwas mehr Einblick, wie Datenübertragung funktioniert, aber sie beantwortet die entscheidende Frage nicht: Ob die Nachricht, die um 8:42 von Frau Reusch abgeschickt wurde, tatsächlich über den Hausrouter des Maurerwegs empfangen wurde? Dann - und nur dann - wäre die Empfangsbestätigung ein weiteres Indiz für die Anwesenheit von Rebeccas Smartphone im Haus, aber, wenn man es genau nimmt, kein Indiz für die Anwesenheit Rebeccas selbst.
Was wir wissen ist: Rebeccas Handy wurde um 7:46 IM Haus abgeschaltet bzw. wurde durch Verlassen des Hauses deaktiviert.
Rebeccas Handy hat die um 8:42 abgesendete Nachricht von Frau Reusch empfangen.
Rebeccas Handy hat diese WhatsApp nicht über eine öffentliche Funkzelle empfangen.
Wir wissen nicht: Wann und wo das Smartphone diese Nachricht empfangen hat.

Und an diese Faktenlage klammert sich Familie Reusch. Denn:
Rebecca kann laut dieser Indizien das Haus sehr wohl verlassen haben. Sie könnte ab 7:46 auf dem Weg zum Bus von Person(en) X abgefangen worden sein. Entweder in ein Auto hinein oder in eines der Nachbarhäuser, denn die Überwachungskameras auf dem regulären Weg zur Bushaltestelle zeigen Rebecca nicht.

Die Frage ist natürlich, wie realistisch obiges Szenario ist. Aus nachvollziehbaren Gründen erscheint es der Polizei sehr viel wahrscheinlicher, dass Rebecca das Haus nicht selbständig verlassen hat und dass ihr Smartphone von Florian R. erst ab- und später kurz wieder eingeschaltet wurde.

Doch: Hier kann man tatsächlich bis in alle Ewigkeit weiter spekulieren. Jeder in die Richtung, die ihm entweder lieber ist (Familie) oder wahrscheinlicher (Polizei) erscheint. Optimisten versus Rationalisten.

Die Ausreißertheorie hat Familie Reusch im Übrigen von Anfang an selbst ausgeschlossen. Sie gehen davon aus, dass Rebecca festgehalten wird. Da es aber Überwachungskameras gibt bleiben für diese "Hoffnung" wie bereits erwähnt nur zwei Möglichkeiten: Das Hineinzerren in ein Auto oder das Festhalten in einem Haus in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Also: "eine bemerkenswerte rechtliche Klarheit und Verbindlichkeit", wie die verlinkte Darstellung evozieren möchte, gibt es nicht. Gäbe es sie, wäre Florian R. längst vor Gericht gestellt worden.

Die wenigen Punkte, die für Florian R. sprechen, begründen sich in der Annahme, dass sich ein tödlicher Unfall / Verbrechen zwischen 7:00 und 7:46 ereignet haben müsste. Für jemanden, der kein Berufsverbrecher ist, wäre ein derartig kaltes, verrohtes, rationales, planendes und logistisch ausgefeiltes Agieren innerhalb von nur sechsundvierzig Minuten eher ungewöhnlich. Das sofort nach oder unmittelbar vor dem tödlichen Vorfall ausgeschaltete Smartphone erfordert ebenfalls einen übermäßig klaren Kopf.

Aber ich selbst gehöre ohnehin nicht zu denen, die an die Unschuld von Florian R. glauben.
Ich möchte nur betonen, dass die Smartphone-Diskussion nicht wirklich vom Tisch ist. Heißt es doch in Minute 32,54 lediglich: "WENN sich nun durch die tiefgreifende Analyse der Netzwerkprotokolle beweisen lässt, dass dieser kurze Verbindungsaufbau nicht über eine unpräzise und weiträumige Mobilfunkzelle erfolgte, sondern exakt über den spezifischen lokalen Internetrouter im Haus der Schwester, so schließt sich die kriminalistische Falle [...]" und auch in Minute 33:33 heißt es nur "WENN .... ein Datenpaket empfangen wird ..."
In Minute 34:20 heißt es dann unbelegt: "... also das Telefon befand sich im Haus ..." Hier führt der Verfasser aber keine Belge an bzw. behauptet nicht einmal, dass die Polizei dies geäußert hätte. Und das hat sie auch nicht. Lediglich, dass sich das Smartphone nicht über ein öffentliches Mobilfunknetz eingeloggt hat. Das ist alles. Dafür nun dieses ellenlange fürchterliche Geschwurbel von wem auch immer. Nichts wird dadurch ge-klärt.


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14.03.2026 um 18:56
Ich gehe mit vorstehendem Beitrag mit, mit einer Ausnahme:
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Für jemanden, der kein Berufsverbrecher ist, wäre ein derartig kaltes, verrohtes, rationales, planendes und logistisch ausgefeiltes Agieren innerhalb von nur sechsundvierzig Minuten eher ungewöhnlich.
In so einer Situation setzt der Überlebensinstinkt ein. Der Adrenalinboost bewirkt einen klaren Kopf, lässt einen Menschen schneller reagieren und die kritische Lage im Ganzen überblicken. Die Betroffenen agieren dann rein instinktiv und meistens richtig. Und beim TV kam halt auch noch Glück hinzu.


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14.03.2026 um 19:04
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:b die Nachricht, die um 8:42 von Frau Reusch abgeschickt wurde, tatsächlich über den Hausrouter des Maurerwegs empfangen wurde? Dann - und nur dann - wäre die Empfangsbestätigung ein weiteres Indiz für die Anwesenheit von Rebeccas Smartphone im Haus, aber, wenn man es genau nimmt, kein Indiz für die Anwesenheit Rebeccas selbst.
Genau so wurde es aber in dem Beitrag beschrieben.
Wieder einloggen in den Router des Hauses um 8:52.
So habe ich es verstanden, das dies ein unumstößlicher Fakt ist, der sekundengenau vom Router protokolliert wurde
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Rebeccas Handy hat die um 8:42 abgesendete Nachricht von Frau Reusch empfangen.
Rebeccas Handy hat diese WhatsApp nicht über eine öffentliche Funkzelle empfangen.
Wir wissen nicht: Wann und wo das Smartphone diese Nachricht empfangen hat.
Der Empfang erfolgte über den Router im Haus des Schwagers.
In dem Beitrag wird das als gesichert angenommen und als wesentliches Indiz gewertet
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Die wenigen Punkte, die für Florian R. sprechen, begründen sich in der Annahme, dass sich ein tödlicher Unfall / Verbrechen zwischen 7:00 und 7:46 ereignet haben müsste. Für jemanden, der kein Berufsverbrecher ist, wäre ein derartig kaltes, verrohtes, rationales, planendes und logistisch ausgefeiltes Agieren innerhalb von nur sechsundvierzig Minuten eher ungewöhnlich. Das sofort nach oder unmittelbar vor dem tödlichen Vorfall ausgeschaltete Smartphone erfordert ebenfalls einen übermäßig klaren Kopf.
So wird das auch im Beitrag thematisiert.
Ein ziemlich durchdachtes und skrupelloses Nachtatverhalten.
Ist ihm ja gelungen, das man die Tat ihm wohl nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen kann.
Wenn auch m.E. wenig fehlt um die Indizienkette zu schließen.

Man ist sich wohl auch nicht so sicher, wie hoch ein Richter die Beweiskraft der digitalen Forensik wertet.

Ich denke, die Indizien müssten für eine Verurteilung reichen. Aber ich bin kein Jurist und habe auch keinen Kenntnisstand , wie weit unsere Rechtsprechung diesbezüglich ist.


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14.03.2026 um 19:30
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Genau so wurde es aber in dem Beitrag beschrieben.
Wieder einloggen in den Router des Hauses um 8:52.
So habe ich es verstanden, das dies ein unumstößlicher Fakt ist, der sekundengenau vom Router protokolliert wurde
Ja, der Verfasser beschreibt es so. Dennoch: Es bleibt eine von der Polizei nicht bestätigte Behauptung. Dass du es aber so verstanden hast, beweist lediglich, wie geschickt der Verfasser ist, den Zuhörer dies Glauben zu machen. Durch überfrachtende, synonymlastige, fachwortschwurbelnde Endlosschwafelei evoziert er, dass das Handy die besagte Nachricht gesichert über den Hausrouter der Schwester empfangen hat. Ist aber nie so von der Polizei übermittelt worden.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Empfang erfolgte über den Router im Haus des Schwagers.
In dem Beitrag wird das als gesichert angenommen und als wesentliches Indiz gewertet
Es wird angenommen. Punkt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke, die Indizien müssten für eine Verurteilung reichen
Ich bin auch keine Juristin, aber eins weiß ich: Im Zweifel für den Angeklagten. Und das denkt wohl auch die Staatsanwaltschaft, sonst gäbe es längst einen Prozess.


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14.03.2026 um 20:13
@Nightrider64
Wie soll Florian R. denn Rebeccas Handy im Haus um 8.52h angemacht haben und gleichzeitig mit dem Twingo unterwegs gewesen sein, angeblich von 8.36 h bis 9.22h?


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14.03.2026 um 20:16
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich denke, die Indizien müssten für eine Verurteilung reichen. Aber ich bin kein Jurist und habe auch keinen Kenntnisstand , wie weit unsere Rechtsprechung diesbezüglich ist.
Da bin ich ganz anderer Meinung.
Und da gibt es halt sehr viele Interviews mit Ermittlern im Netz , die es auf den Punkt bringen; Aufgrund der bisherigen Indizien wird es nicht zu einer Anklage kommen. Es gibt halt keine stichhaltigen Beweise, dass an dem morgen, in dem Haus, ein Verbrechen stattfand. Wie sagte selbst Herr Steltner, klar kann sie dass Haus verlassen haben, aber dafür gibt es keine Hinweise, keine Sichtungen. Die fehlenden lebensanzeichen sprechen dagegen.
Parallel dazu fehlen aber Indizien für den Tod Rebeccas.
Mord ohne Leiche, ist recht schwer nachzuweisen, nicht unmöglich, aber dazu bedarf es eben Spuren wie große Mengen Blut, DNA des Opfers wo es keine geben sollte, oder anderes. Man muss dem Richter Beweise vorlegen, dass wirklich ein Mensch verstarb. Handy ausmachen oder in Flugmodus setzen reicht da nicht


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14.03.2026 um 20:18
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Ja, der Verfasser beschreibt es so. Dennoch: Es bleibt eine von der Polizei nicht bestätigte Behauptung. Dass du es aber so verstanden hast, beweist lediglich, wie geschickt der Verfasser ist, den Zuhörer dies Glauben zu machen.
Du unterschätzt mich.
Ich merke schon, wenn manipulativ gearbeitet wurde.
Hier habe ich keinen Anhalt dafür gefunden.
Gerade die genauen Zeitangaben sprechen für mich dafür, das da schon entsprechende Informationen vorliegen.
Warum 7:46 und 8;53 ?
Ein Journalist, der sich das nur ausgedacht hätte, hätte eher von "gegen viertel vor Acht" oder "kurz vor 9:00 geschrieben.
Ansonsten klingt das für mich als EDV Laien plausibel.
Auch die Aussage Rebecca hätte an 6 (?) Überwachungskameras erfasst werden müssen, klingt doch eher an eine verifizierbare Information
Also für mich kein Grund an der Richtigkeit des Dargelegten zu zweifeln, wenn keine offensichtlich Widersprüche erkennbar sind.
Nur auf die aufgezeichnete "Besorgungsfahrt" wurde nicht eingegangen.

Ich hatte mal die Frage gestellt, wie das zu den Zeiten 7;46 und 8:52 zusammen passen kann.
Leider vergeblich.


Interessant fand ich die Ausführungen bezüglich der Überwachungskameras auf Rebeccas möglicher Wegstrecke, die dafür spricht, das sie nie aufgebrochen sein kann, gleichzeitig aber dokumentiert, wie der Twingo zügig in Richtung Autobahn fuhr.
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Ich bin auch keine Juristin, aber eins weiß ich: Im Zweifel für den Angeklagten. Und das denkt wohl auch die Staatsanwaltschaft, sonst gäbe es längst einen Prozess.
Aufgrund der bisherigen Verhaltens der Berliner Justiz schein es innerhalb dieser durchaus unterschiedliche Meinungen zu geben.
Schlußendlich ist der jetzige Stand, das der Staatsanwalt nicht Anklage erheben will, weil nicht absehbar ist, ob mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
Auch aus dem Grunde, weil man nicht weis, wie die entsprechende Spruchkammer solch digitale Indizien wertet.
Sollte dann die Kammer, den geringsten Zweifel sehen und den Angeklagten freisprechen, dann könnte man ihn hinterher auch nicht nochmal anklagen, wenn weitere Beweise auftauchen sollten.
Da der Fall zu bekannt ist, wird man auch noch so einige Spurensuchen, in welcher Form auch immer durchführen.

Interessant fand ich auch die Tatsache, das entsprechende Akusstikmessungen im Haus des Schwagers durchgeführt wurde.
Die können nur der Widerlegung einer möglichen Schutzbehauptung, Rebecca sei von einem Fremden entführt worden, gedient haben.


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14.03.2026 um 20:33
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ein Journalist, der sich das nur ausgedacht hätte, hätte eher von "gegen viertel vor Acht" oder "kurz vor 9:00 geschrieben.
Wie heißt denn nun dieser Journalist?
Ich würde ihn gerne kontaktieren, finde aber an dem Video keinerlei Informationen und erst Recht keine Kontaktinformationen.
Von WEM stammt das Video?


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14.03.2026 um 20:50
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Man muss dem Richter Beweise vorlegen, dass wirklich ein Mensch verstarb. Handy ausmachen oder in Flugmodus setzen reicht da nicht
Na ja, die digitalen Spuren sind ja nur einige der Indizien.
Danebem bleiben die ungeklärten Fahrten, sowohl KESY wie auch die per Video dokumentierten, die ursprünglichen Falschaussagen des Schwagers, das Surfen auf SM Seiten usw.

Es hängt halt auch etwas daran, wie der entsprechende Richter die Indizien bewertet.
Reicht halt nicht um sicher zu sein, auch wenn die Restzweifel gering sein dürften.


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Wo ist Rebecca Reusch?

14.03.2026 um 21:08
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Na ja, die digitalen Spuren sind ja nur einige der Indizien.
Danebem bleiben die ungeklärten Fahrten, sowohl KESY wie auch die per Video dokumentierten, die ursprünglichen Falschaussagen des Schwagers, das Surfen auf SM Seiten usw.
Ich hatte es vor kurzem bereits erläutert, weshalb es „vielleicht „ deshalb auch Probleme geben könnte, eine Anklage zu begründen. Weder auf KESY , noch auf dem Video ist zu erkennen, wer den wagen fuhr. F. Sagte er war es. Er fuhr damit nach Polen, war eine Lüge wie sich herausstellte. Er machte mehrere Falschaussagen. Was wenn er im Prozess nun behauptet, dass es auch dort gelogen hat, er garnicht den Wagen fuhr …… wie sagen die Kriminalisten, wer einmal lügt dem glaubt man nicht.
Was hätten sie weiteres gegen ihn in der hand ?


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