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Doch, ist aber eine Straftat also hätte er sich Schuldig gemacht. Weil du immer von Unschuld sprichst. Aber auch so kann es nicht gewesen sein! Die Logik alleine schon: Wer glaubt dass man eine nahestehende Person, mit der man sich familiär gut verstanden hat (Rebecca) die zugleich die kleine Schwester der eigenen Frau ist, nicht in einer Notsituation hilft und eine unterlassene Hilfeleistung als Straftat begeht? Da fällt mir nur ein den Moment auszunutzen um sich an ihr zu vergehen. Sonst fiele mir kein Motiv ein warum so jemand der Person in einer angeblichen Notsituation bzw. nach einem Unfall nicht hilft.Dr.Doyle schrieb:Sorry, Unterlassene Hilfeleistung käme dir nicht in den Sinn?
Auf Latein mein erklärtes "Im Zweifel für die Gunst des Angeklagten". Hat aber wie von mir deutlich erklärt nichts mit einer zwanghaften "Unschuldsvermutung" vor einem Prozessurteil zu tun.Dr.Doyle schrieb:in dubio pro reo
Wie denkst du? Würde mich mal interessieren... Lass uns doch teilhaben.Dresden1956 schrieb:Ihr denkt zu einseitig.
Sehe ich auch so ABER gibt schon solche Aspiranten, man müsste auch bei ihm alles übereinanderlegen und entscheiden ob sein digitaler Tod während der Fahrten charakteristisch für ihn war.Centaurus_1997 schrieb:Übrigens für mich auch ein großes Indiz: Wo war denn sein Handy eingebucht während der Fahrten damit könnte man doch beweisen dass man in Polen oder sonst wo gewesen ist. So wie ich mal gelesen habe soll er keines mitgehabt haben. Im heutigen Zeitalter als junger Mann und dann auch noch zwei Mal bei den Fahrten? Obwohl man abends auch unterwegs war? Mit dem Auto? Undenkbar. Sowas muss der Familie doch auch komisch vorkommen. Aber gut jeder kann denken was er möchte.
Hab das Handy während Autofahrten meist einfach aus auf Flugmodus um Akku zu sparen. Telefonieren darf man ja eh nichtCentaurus_1997 schrieb:Übrigens für mich auch ein großes Indiz: Wo war denn sein Handy eingebucht während der Fahrten damit könnte man doch beweisen dass man in Polen oder sonst wo gewesen ist. So wie ich mal gelesen
Schreibst du hier nur oder liest du auch nach, was geantwortet wurde?Nightrider64 schrieb:Soweit ich weis wurden immer nur die Fahrten in eine Richtung erfasst.
Ob nun die in Richtund Polen, oder die zurück weis ich nicht mehr
Aber beim Aussteigen dann oder wo man auch immer ist benutzt man doch sein Handy...Lanza schrieb:Hab das Handy während Autofahrten meist einfach aus auf Flugmodus um Akku zu sparen. Telefonieren darf man ja eh nicht
Bitte etwas genauer. Was meinst du?Lanza schrieb:Nee eben Nicht fifty fifty
Nee erst wieder wenn man selbst aktiv werden will.Centaurus_1997 schrieb:Aber beim Aussteigen dann oder wo man auch immer ist benutzt man doch sein Handy...
Ging um die Wahrscheinlichkeit warum 2x getrackt auf Hinfahrt Aber nie auf den RückfahrtenDr.Doyle schrieb:Bitte etwas genauer. Was meinst du?
Es gibt Möglichkeiten warum KESY nicht alles erfasst oder erfassen kann.
Da käme mir noch was anderes in den Sinn.Dr.Doyle schrieb:Sorry, Unterlassene Hilfeleistung käme dir nicht in den Sinn?
Klar. Aber das ist doch 50:50 oder was meinst du anderes?Lanza schrieb:Ging um die Wahrscheinlichkeit warum 2x getrackt auf Hinfahrt Aber nie auf den Rückfahrten
Dazu scheint es keine Spuren zu geben! Also sehr unwahrscheinlich. Und nochmal wieso sollte er das getan haben? Das wird keiner glauben... Siehst du du konntest ja auch kein Szenario dazu beschreiben. Sowas sind außerdem eher seltenere Straftaten.rhapsody3004 schrieb:Da käme mir noch was anderes in den Sinn.
Begehen durch Unterlassen. Kann bereits nur fahrlässige Tötung durch Unterlassen sein.
Dazu hätte F bspw. vorab eine Gefahrensituation für Rebecca herbeiführen müssen, mit der er sich in Garantenpflicht begeben hätte.
Alao kurz gesagt, hätte sich Florian durch eine ganz bestimmte Handlung an dem Morgen in Garantenpflicht begeben, stünde dann sogar Begehen durch Unterlassen im Raum und nicht nur Unterlassene Hilfeleistung.
Sowas gibt es auch nur in diesem Fall: Na klar die Anwältin sagt ihrem Mandaten er soll den Grund - der ihn entlasten würde und ein Alibi geben würde und ihn weniger verdächtigen würde - nichts aussagen oder etwas falsches wie mit Polen aussagen... Weil das kann nur eine Schutzbehauptung sein und nicht der wahre Grund... aber coole Anwältin macht Sinn. Jetzt ist er noch verdächtiger.emz schrieb:Es gab ein Interview, wo sich der Vater darauf bezug, F dürfe den Grund nicht nennen lt. seiner Anwältin.
Dafür gäbe es dann aber wohl eine Bewährungsstrafe. Das hätte ihm auch seine Anwältin gesagt.Centaurus_1997 schrieb:Doch, ist aber eine Straftat also hätte er sich Schuldig gemacht. Weil du immer von Unschuld sprichst. Aber auch so kann es nicht gewesen sein! Die Logik
Für mich zumindest vorstellbar wäre, sie zu lange aus vielleicht sogar nur aus Übermut gedrosselt haben zu können und daraufhin könnte sie das Bewusstsein verloren haben.Centaurus_1997 schrieb:Dazu scheint es keine Spuren zu geben
Das entscheidet wenn ein Gericht, aber sehr wahrscheinlich wäre es so. Genau das hätte sie ihm gesagt! Was schließen wir daraus? Er will lieber in der Öffentlichkeit wegen mit der schlimmsten Straftaten die es gibt in Verbindungen gebracht werden und riskieren wegen so etwas vor Gericht und verurteilt zu werden? Dann hätte man lieber gestanden und alles erklärt wenn es so gewesen wäre mit der "Unterlassenen Hilfeleistung". Auch das wäre sehr schlecht beraten von der Anwältin und sehr unwahrscheinlich sich so zu verhalten und außerdem: Mir fehlt immer noch das Szenario wie du dir da eine unterlassene Hilfeleistung vorstellen kannst.Dr.Doyle schrieb:Dafür gäbe es dann aber wohl eine Bewährungsstrafe. Das hätte ihm auch seine Anwältin gesagt.
Du schriebst immer öfter etwas von der Unschuldsvermutung die es gesetzlich nicht gibt. Also was denn nun?Dr.Doyle schrieb:Ich spreche übrigens keines Falls von einer Unschuld.
Du ignorierst hier aber die oben schon mal wieder erwähnte Aussage von Bernd Reusch.Centaurus_1997 schrieb:Übrigens für mich auch ein großes Indiz: Wo war denn sein Handy eingebucht während der Fahrten damit könnte man doch beweisen dass man in Polen oder sonst wo gewesen ist. So wie ich mal gelesen habe soll er keines mitgehabt haben. Im heutigen Zeitalter als junger Mann und dann auch noch zwei Mal bei den Fahrten? Obwohl man abends auch unterwegs war? Mit dem Auto? Undenkbar. Sowas muss der Familie doch auch komisch vorkommen.
Sehr unwahrscheinlich. Warum soll er sie gedrosselt haben? Aus welcher Motivlage? Dann hätte sie sich doch alleine schon aus Reflex bei Gefahr gewehrt? Der TV hätte irgendwo Abwehrspuren gehabt! Ist für mich dann auch eine Vorsatztat was wieder Richtung Mord-Totschlag läuft. Schließlich braucht man ja Drosselwerkzeug. Bei seinen Händen wäre seine DNA an ihr zu finden. Sollten es Sexspiele gewesen sein, wäre es in diesem Szenario ein glasklarer Mord mit Mordmerkmal der Verdeckung.rhapsody3004 schrieb:Für mich zumindest vorstellbar wäre, sie zu lange aus vielleicht sogar nur aus Übermut gedrosselt haben zu können und daraufhin könnte sie das Bewusstsein verloren haben.
Und anstelle sofort den Notruf zu wählen, könnte er nichts unternommen haben und in Folge dessen sie auch durch Atemstillstand verstorben sein könnte.
Das ist genau so wie in flagranti den Partner zu erwischen und die Aussage: "Es ist nicht so wie es aussieht zu hören".Dr.Doyle schrieb:Du ignorierst hier aber die oben schon mal wieder erwähnte Aussage von Bernd Reusch.
Es gab also vermeintlich einen Grund für F. sein Handy nicht dabei haben zu wollen.
Und kam der Familie genau deswegen nicht komisch vor.
Was Er will oder nicht will wissen wir doch nicht.Centaurus_1997 schrieb:Er will lieber in der Öffentlichkeit wegen mit der schlimmsten Straftaten die es gibt in Verbindungen gebracht werden und riskieren wegen so etwas vor Gericht und verurteilt zu werden?
Für mich auch.Centaurus_1997 schrieb:Übrigens für mich auch ein großes Indiz: Wo war denn sein Handy eingebucht während der Fahrten
Hä? Das Handy läuft doch über Auto Elektronik und Lautsprecher. Da darf jeder Telefonieren und da ist auch ne Buchse oder zumindest Adapter zum Aufladen. Da braucht man nix sparen.Lanza schrieb:Hab das Handy während Autofahrten meist einfach aus auf Flugmodus um Akku zu sparen. Telefonieren darf man ja eh nicht
Doch er möchte in der Öffentlichkeit so da stehen (oder zumindest erträgt er es oder es stört ihn nicht) sonst würde er aussagen wie es (wirklich) war, oder der mit den Behörden kooperieren wenn er wirklich Unschuldig wäre. Da es aber bei dieser bockigen Verweigerungshaltung bleibt muss man auch das Echo in den man sich selbst hineinmanövriert hat ertragen. Die Opfer und der Opferschutz, und die gibt es hier, sollten bei jedem Verfahren die höchste Priorität haben. Leider ist dies in Deutschland weniger der Fall das Rechtssystem in den USA ist da deutlich besser.Dr.Doyle schrieb:Was Er will oder nicht will wissen wir doch nicht.