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Wo ist Rebecca Reusch?

131.716 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

16.03.2026 um 15:35
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb gibt es in die Gegenrichtung, nach Westen, Richtung Berlin, Potsdam, Leipzig und Hamburg keine KESY-Erfassung.
Aber:
A12: zwischen AS Storkow und AS Fürstenwalde, beide Fahrtrichtungen
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/automatische-kennzeichenfahndung-wir-veroffentlichen-die-standorte-der-kennzeichenscanner-in-brandenburg/


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Wo ist Rebecca Reusch?

16.03.2026 um 15:37
Zitat von mousquetairemousquetaire schrieb:warum gibt es in dem Gebiet so viele Kameras?
@mousquetaire
Welches Gebiet meinst du genau und wieviele Kameras sind denn da im Vergleich zu anderen vergleichbaren Gebieten?


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Wo ist Rebecca Reusch?

16.03.2026 um 16:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die KESY-Erfassungsanlage, die den Twingo erfasst hat, ist auf der A12 Richtung Frankfurt/Oder an der Autobahnbrücke vor der Ausfahrt Nr. 2 Friedersdorf installiert. Sie dient der Bekämpfung des Transfers gestohlener Autos Richtung Polen. Deshalb gibt es in die Gegenrichtung, nach Westen, Richtung Berlin, Potsdam, Leipzig und Hamburg keine KESY-Erfassung.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb gibt es in die Gegenrichtung, nach Westen, Richtung Berlin, Potsdam, Leipzig und Hamburg keine KESY-Erfassung.
Aber:
A12: zwischen AS Storkow und AS Fürstenwalde, beide Fahrtrichtungen
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/automatische-kennzeichenfahndung-wir-veroffentlichen-die-standorte-der-kennzeichenscanner-in-brandenburg/
Tja, das macht halt doch einen Unterschied, ob er nun zwei Mal gefahren ist, oder über Nacht weg war.
Aber die Formulierung zwischen Berlin und FF/O legt wohl nur die Autobahnseite Richtung Polen nahe.
Zwei Fahrten sind schon auffällig. Da kann dann auch die Fantasie nichts Entlastendes für Florian R. herausholen.


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16.03.2026 um 16:29
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Aber hätte die Familie damals nicht sofort was berichtet wenn F. übernacht weggeblieben wäre?

@Lanigiro Ich glaube, F. selbst hatte nie etwas von Polen gesagt.
Ich glaube nicht, dass die Familie irgendetwas Genaueres berichtet hätte, und die Sache mit Polen war ja auch schnell vom Tisch, als das mit KESY herauskam. Aber ich denke, du hast Recht. F. hat das wohl selber gar nicht geäußert.


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16.03.2026 um 17:05
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb gibt es in die Gegenrichtung, nach Westen, Richtung Berlin, Potsdam, Leipzig und Hamburg keine KESY-Erfassung.
Aber:
A12: zwischen AS Storkow und AS Fürstenwalde, beide Fahrtrichtungen
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/automatische-kennzeichenfahndung-wir-veroffentlichen-die-standorte-der-kennzeichenscanner-in-brandenburg/
Vielen Dank für den Hinweis! Die Angaben von "netzpolitik.org" aus dem Jahre 2013 (aus unsicherer Quelle) kann ich weder bestätigen noch widerlegen. Die Praxis der automatischen Kennzeichenüberwachung fand in einem gesetzlichen Graubereich statt und war 15 Jahre lang höchst umstritten.

Nach heutiger Rechtslage dürfte ein Abgleich wie im Fall Rebecca nicht mehr gemacht werden, da es unzulässig war, alle erfassten Kennzeichen (also aller Fahrzeuge, die den KESY-Punkt passierten) zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt abzugleichen. Heute ist nur ein Ad-hoc-Abgleich mit einer Liste gesuchter Kfz-Kennzeichen (z.B. gestohlener Fahrzeuge) erlaubt, dann müssen die Daten "unbescholtener" Fahrzeuge gelöscht werden.

Da es wohl eher der Ausnahmefall war, dass in Polen gestohlene Fahrzeuge gen Westeuropa gefahren sind, hätte ich schon generell auch nach Lesart der Polizei Brandenburgs das Problem, die Erfassung in Westrichtung zu rechtfertigen. Zudem wurden für den Twingo keine Daten für eine Rückfahrt auf der A12 gen Westen generiert. F. hätte natürlich auch über die Dorfstraßen tingeln können, aber da KESY und die Standorte 2019 nicht allgemein bekannt waren (außer sehr aufmerksamen netzpolitik.org-Lesern), ist kaum anzunehmen, dass er der Erfassung entgehen wollte.

Am Ende ist es egal. Denn es war immer nur die Rede von einer Erfassung auf der A12 Richtung Osten. Dementsprechend fanden damals im Frühjahr 2019 polizeiliche Suchmaßnahmen - soweit bekannt - statt: Jeweils südlich der Ausfahrten Nr. 2 Friedersdorf (Wolziger See und Storkower Kanal), Nr. 3 Storkow (Rieplos, Kummersdorf, Philadelphia) und Nr. 4/5 Fürstenwalde West/Ost (Suche im Herbst 2025)
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Tja, das macht halt doch einen Unterschied, ob er nun zwei Mal gefahren ist, oder über Nacht weg war.
Aber die Formulierung zwischen Berlin und FF/O legt wohl nur die Autobahnseite Richtung Polen nahe.
Zwei Fahrten sind schon auffällig. Da kann dann auch die Fantasie nichts Entlastendes für Florian R. herausholen.
Über Nacht war er nicht weg. Und die Daten umfassen eben nur die Fahrten Richtung Osten und nur an der Autobahnbrücke bei der Ausfahrt Nr. 2 Friedersdorf.

Und ja, das war so auffällig, dass erst einmal dringender Tatverdacht bestand und ein Haftbefehl erlassen wurde. Offenbar hatte er zu seinem Tagesablauf am 18.02.2019 etwas völlig anderes erzählt.

Weil ihn das zwar höchst verdächtig macht, aber eben nicht für eine Verurteilung reicht ("hinreichender Tatverdacht"), und im Weiteren keine Indizien gefunden, die auf die Tatbegehung hinweisen, musste er nach zwei Wochen wieder laufen gelassen werden. So blieb es beim "höchst verdächtig", denn er konnte oder wollte keine Angaben zu seinen Fahrten machen, aber ohne Anklage.

Aus Sicht eines Tatverdächtigen ist es also schon klug, nichts zu sagen.


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16.03.2026 um 17:28
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:@mousquetaire
Welches Gebiet meinst du genau und wieviele Kameras sind denn da im Vergleich zu anderen vergleichbaren Gebieten?
meinte die Aussage, Rebecca hätte auf dem Schulweg, zu Fuß, vom Haus ihrer Schwester angeblich an 6 Kameras vorbeigehen müssen und sei dort nicht erfasst worden. Von wem die Aussage ursprünglich kam, weiß ich nicht, dachte aber von der Familie.
Man "kennt" doch aber nur öffentliche Kameras oder auf Firmengeländen, Kaufland, etc.


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16.03.2026 um 17:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Niemand außer ihm konnte den Twingo gefahren haben.
Das kann man mit dieser Bestimmtheit nicht feststellen. Der TV hätte die Fahrzeugschlüssel an beiden Tagen einer anderen Person (einem Helfer, Mitwisser oder einem vollkommen Unbeteiligten) übergeben können, der dann diese Fahrt(en) ausgeführt hat. Genau das ist ja das Problem mit KESY. Es erfasst nur das Kennzeichen, nicht aber wer am Steuer sitzt. Meiner Ansicht nach liegt darin auch einer der Gründe, weshalb die EB bislang nicht zur Anklage geschritten sind. Der endgültige, unwiderlegbare Beweis, dass der TV mit dem Twingo gefahren ist, fehlt und wird wahrscheinlich auch nicht mehr zu erbringen sein.


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16.03.2026 um 17:53
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:Das kann man mit dieser Bestimmtheit nicht feststellen.
Die Staatsanwaltschaft hat es dennoch getan und behauptet, dass nur F Zugriff auf das Auto hatte.


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16.03.2026 um 18:01
Zitat von emzemz schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat es dennoch getan und behauptet, dass nur F Zugriff auf das Auto hatte.
Aber sie geht gleichzeitig nicht darauf ein, dass F diesen Zugriff auf das Fahrzeug weitergegeben haben könnte. Derweil bin ich mir sicher, dass die EB diese Möglichkeit ebenfalls auf dem Schirm haben. Und meine Vermutung wäre nun, dass sie diese Möglichkeit nicht stante pede von der Hand weisen können.


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16.03.2026 um 18:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nach heutiger Rechtslage dürfte ein Abgleich wie im Fall Rebecca nicht mehr gemacht werden, da es unzulässig war, alle erfassten Kennzeichen (also aller Fahrzeuge, die den KESY-Punkt passierten) zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt abzugleichen. Heute ist nur ein Ad-hoc-Abgleich mit einer Liste gesuchter Kfz-Kennzeichen (z.B. gestohlener Fahrzeuge) erlaubt, dann müssen die Daten "unbescholtener" Fahrzeuge gelöscht werden.
Kleiner Sidekick zum Juwelenraub in Dresden - auch hier hat man, paar Monate nach Rebecca, noch "Glück" das die KESY Daten der A13 zur Verfügung standen und man herausfand das Kennzeichen von im Raub verwendeten Autos wochenlang vorher die Route gefahren sind.
Ich geb auf dieses Löschen nix mehr.


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16.03.2026 um 18:08
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:Das kann man mit dieser Bestimmtheit nicht feststellen. Der TV hätte die Fahrzeugschlüssel an beiden Tagen einer anderen Person (einem Helfer, Mitwisser oder einem vollkommen Unbeteiligten) übergeben können, der dann diese Fahrt(en) ausgeführt hat. Genau das ist ja das Problem mit KESY. Es erfasst nur das Kennzeichen, nicht aber wer am Steuer sitzt. Meiner Ansicht nach liegt darin auch einer der Gründe, weshalb die EB bislang nicht zur Anklage geschritten sind. Der endgültige, unwiderlegbare Beweis, dass der TV mit dem Twingo gefahren ist, fehlt und wird wahrscheinlich auch nicht mehr zu erbringen sein.
Nein warum Florian immer noch nicht und wie ich meine, auch nie für das Verschwinden von Rebecca angeklagt wird , ist das sie nicht viel haben. Und es ist egal was jetzt wieder hier geschrieben wird. Fakt ist das die Kripo nach all den Jahren , all den Aktionen nichts gefunden haben, was eine Anklage rechtfertigen würdeoder Aussicht auf Erfolg hätte, nämlich die Verurteilung des F. Sie hat keine Indizienkette oder starke Indizien, soviel wie bekannt ist, also nicht viel. Ja er hat gelogen als er sagte das er geschlafen hat, ja er hat nicht gesagt , dass er statt dessen Pornos konsumiert hat und er hat auch nichts über die zwei Kesy-Fahrten erzählt.
Florian ist tatverdächtig , ja das stimmt, weil er halt als letzter mit ihr im Haus war und die Kripo davon ausgeht , das R dort zu Tode gekommen ist.
Aber sie hat nichts, was das unterstreicht , strenggenommen ist es eine Arbeitshypothe, mMn,.
Sie haben ja noch nicht mal eine Leiche, um zu beweisen das sie tot ist. Ich denke zwar auch das R nicht mehr lebt , aber beweisen können sie es nicht , sie folgern es, weil R wenn ich es richtig verstanden hab, nicht mehr mit ihrem Handy online war. Nochmal ich denke , die Ermittler verrennen sich . Ist aber nur meine Meinung. Und nun werde ich mich wieder zurückziehen , denn was hier geschrieben wird ist schon 1000 mal geschrieben worden und wird dadurch nicht besser. Ich hoffe wirklich, dass es in diesem Fall mal wirklich richtige Neuigkeiten oder Fakten gäbe , aber das wird leider nikcht passieren fürchte ich.


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16.03.2026 um 18:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da es wohl eher der Ausnahmefall war, dass in Polen gestohlene Fahrzeuge gen Westeuropa gefahren sind, hätte ich schon generell auch nach Lesart der Polizei Brandenburgs das Problem, die Erfassung in Westrichtung zu rechtfertigen
Es geht bei Kesy natürlich um gestohlene Fahrzeuge aber eben auch um organisierte Kriminalität. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn ein Kesy nur dem Zweck zuzuführen, gestohlene Fahrzeuge zu Monitoren sondern natürlich auch jene von unter Beobachtung stehenden Menschen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

16.03.2026 um 18:35
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat es dennoch getan und behauptet, dass nur F Zugriff auf das Auto hatte.
Aber sie geht gleichzeitig nicht darauf ein, dass F diesen Zugriff auf das Fahrzeug weitergegeben haben könnte. Derweil bin ich mir sicher, dass die EB diese Möglichkeit ebenfalls auf dem Schirm haben. Und meine Vermutung wäre nun, dass sie diese Möglichkeit nicht stante pede von der Hand weisen können.
Worauf soll denn die StA eingehen? Soll sie die Akte ins Netz stellen? Zweifelst du ansonsten an der Richtigkeit der Ermittlungen?
Wenn es heißt, nur F hatte Zugriff, dann ist das so.


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16.03.2026 um 20:15
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:lar, im TV Krimi wäre so eine Drogenfahrt im schwarzen Mercedes AMG oder Porsche Cayenne durchgeführt
Im realen Leben würde man für solch konspirative Fahrten ein Allerwelts Mietauto nehmen.
Weisser Golf oder so. Aber eben keinen so auffälligen Twingo.
Wäre ihm ja auch beinahe zum Verhängnis geworden
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Sie hat keine Indizienkette oder starke Indizien, soviel wie bekannt ist, also nicht viel. Ja er hat gelogen als er sagte das er geschlafen hat, ja er hat nicht gesagt , dass er statt dessen Pornos konsumiert hat und er hat auch nichts über die zwei Kesy-Fahrten erzählt.
Das Du das so siehst wundert mich.
Es gibt immerhin so starke Indizien. das 2 mal Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Die Kesy Fahrten sind dabei ein kaum aus dem Weg zu räumendes Indiz, wie auch das Fehlen jeglicher Spuren Rebeccas auf dem Weg ,die hätten entstehen müssen, . (Videoüberwachung)
Daneben das komplett untypische Handy Verhalten und die Tatsache, das sich vieles was Florian von sich gegeben hat als Lüge herausgestellt hat.

Es reicht halt nur nicht ganz für eine Verurteilung, was in der Berliner Justiz aber nicht unumstritten ist.


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16.03.2026 um 20:20
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es reicht halt nur nicht ganz für eine Verurteilung, was in der Berliner Justiz aber nicht unumstritten ist.
Hast du mehr dazu?


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Wo ist Rebecca Reusch?

16.03.2026 um 20:53
Zitat von Serval69Serval69 schrieb:Das kann man mit dieser Bestimmtheit nicht feststellen. Der TV hätte die Fahrzeugschlüssel an beiden Tagen einer anderen Person (einem Helfer, Mitwisser oder einem vollkommen Unbeteiligten) übergeben können, der dann diese Fahrt(en) ausgeführt hat.
Hätte, hätte... Da könnten wir nie jemanden auf Grundlage von Indizien verurteilen. Es gibt außer rein theoretischen Denkspielchen kein Fitzelchen an Anhaltspunkt, dass das Fahrzeug von Dritten gefahren wurde oder auch nur theoretische hätte gefahren werden können.
Zitat von emzemz schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat es dennoch getan und behauptet, dass nur F Zugriff auf das Auto hatte.
Ja. Das lässt sich auch relativ einfach nachprüfen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich geb auf dieses Löschen nix mehr.
Das ist aber der Stand von Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht) und dem in der Folge geänderten Gesetzen. Beweise, die unter einem Rechtsverstoß erlangt werden, dürfen dann nicht ohne Weiteres vor Gericht verwertet werden. Das ist peinlich. Und über die Einhaltung wachen zudem die unabhängigen Datenschutzbeauftragten der Länder, die bei den Sicherheitsbehörden (Polizei und Nachrichtendienste) ziemlich gefürchtet sind: Sie dürfen alle Unterlagen und Dateien kontrollieren und Beamte befragen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, gibt es Haue in den öffentlichen Berichten.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn ein Kesy nur dem Zweck zuzuführen, gestohlene Fahrzeuge zu Monitoren sondern natürlich auch jene von unter Beobachtung stehenden Menschen.
Ja. In der Fahndungsliste, mit der die Kennzeichen sofort abgeglichen werden darf, stehen sicher nicht nur gestohlene Autos, sondern auch Autos, die mit Haftbefehl gesuchten Personen gehören usw. Das ist gesetzlich geregelt. Entscheidend ist: Es darf nicht mehr erst Tage oder Wochen danach gesucht werden. Denn die Kennzeichen ohne Treffer sind sofort zu löschen.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Fakt ist das die Kripo nach all den Jahren , all den Aktionen nichts gefunden haben, was eine Anklage rechtfertigen würdeoder Aussicht auf Erfolg hätte, nämlich die Verurteilung des F.
Jein. Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben hat. Ob eine Anklage Aussicht auf Erfolg hätte, ist eine Rechtsfrage. Nämlich ob eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch (größer 50%). Da hat die Staatsanwaltschaft (und später das Eröffnungsgericht) eine Prognoseentscheidung zu treffen - und somit einen Beurteilungsspielraum. Und weil man das unterschiedlich bewerten kann, kann man das so oder auch so sehen.

Spoiler
Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn bei vorläufiger Tatbewertung (vgl. BGHSt 23, 304, 306) auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit voll gültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. März 1998 – 2 Ws 35/98 -; vom 5. April 2007 – 2 Ws 20/07 und 2 Ws 26/07; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage, § 203 Rn. 2 m.w.N.). Dabei wird mit dem hinreichenden Tatverdacht ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit vorausgesetzt, als dies beim dringenden Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 2 oder § 126a Abs. 1 StPO der Fall ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; BGH, NJW 1970, 1543, 1544). Der hinreichende Tatverdacht ist mehr als die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausreichende Möglichkeit einer Verurteilung. Ein Freispruch in der Hauptverhandlung muss zwar nicht völlig auszuschließen sein; die Gründe, die eine Verurteilung erwarten lassen, müssen demgegenüber aber stärker bzw. gewichtiger sein, so dass grundsätzlich das „schlichte“ Überwiegen der Verurteilungswahrscheinlichkeit als Grundlage für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. (vgl. KK/Schneider, StPO, 9. Auflage, § 203 Rn. 4 m. w. N.). Zweifelhafte Tatfragen hindern insoweit die Eröffnung nicht, wenn es bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung notwendig erscheint, die besseren Erkenntnismöglichkeiten der Hauptverhandlung für die Sachaufklärung in Anspruch zu nehmen und diese zu einer die Verurteilung tragenden tatsächlichen Grundlage führen können (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2012 – 2 Ws 712/12, NJW 2013, 98 f.; KK/Schneider, a. a. O., Rn. 5 m. w. N.). Das Gericht ist daher gehalten, seine Beurteilung einerseits aufgrund des gesamten Ermittlungsergebnisses vorzunehmen, andererseits aber auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten der Hauptverhandlung, insbesondere auch durch den persönlichen Eindruck des Gerichts hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Zeugen, in Rechnung zu stellen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 – 2 Ws 224/07 und vom 5. April 2007 – 2 Ws 20/07). Zwar hat das Gericht bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. August 2010 – 1 Ws 464/10, NJW 2010, 3793 f.), andererseits bedarf es zu dessen Ausschöpfung einer Gesamtwürdigung aller vorhandenen Umstände und Beweise (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. März 2003 – 11 Kls 1/02, BeckRS 2003, 18126, Rn. 7 f.). Beweiswürdigungsrechtlich schwierige Fragen dürfen in diesem Zusammenhang nicht im Wege einer nicht unmittelbaren „vorläufigen Tatbewertung“ abgehandelt und damit endgültig entschieden werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2011 – 5 Ws 6/11, BeckRS 2011, 8613; KK/Schneider, a. a. O., Rn. 5 m. w. N.).
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/hinreichender-tatverdacht-fuer-anklageerhebung/
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es reicht halt nur nicht ganz für eine Verurteilung, was in der Berliner Justiz aber nicht unumstritten ist.
Ja. Weil es eine Bewertungsfrage ist. Es gibt Indizienprozesse ohne Leiche, wo es trotzdem zu einer Verurteilung kam. Bei ähnlich schwieriger Beweislage. Eine Verurteilung ist beim derzeitigen Stand deshalb nicht nur nicht unwahrscheinlich, sondern vielleicht sogar wahrscheinlicher als ein Freispruch (größer 50%).

Doch ich denke, man hat bei der Berliner Staatsanwaltschaft beschlossen, das Risiko eines Freispruchs bei der gegenwärtigen Beweislage gleich gar nicht in Kauf zu nehmen. Also erst anzuklagen, wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit z.B. über 80% liegt. Das dürfte sowohl mit der Schwere der Tat als auch mit der enormen öffentlichen Aufmerksamkeit zu tun haben. Würde F. nämlich freigesprochen werden, könnte er für die Tat nicht mehr belangt werden, selbst wenn man später noch die Leiche und eindeutige Beweise auffinden würde (Strafklageverbrauch).

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ermittler bei der Mordkommission ziemlich davon überzeugt sind, dass F. auch der Täter ist. Und es für sie nur schwer zu ertragen ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht anklagt. Und genauso gut kann ich mir vorstellen, dass es auch in der Staatsanwaltschaft darüber intern unterschiedliche Ansichten gibt.


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16.03.2026 um 21:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja. Weil es eine Bewertungsfrage ist. Es gibt Indizienprozesse ohne Leiche, wo es trotzdem zu einer Verurteilung kam. Bei ähnlich schwieriger Beweislage. Eine Verurteilung ist beim derzeitigen Stand deshalb nicht nur nicht unwahrscheinlich, sondern vielleicht sogar wahrscheinlicher als ein Freispruch (größer 50%).
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Doch ich denke, man hat bei der Berliner Staatsanwaltschaft beschlossen, das Risiko eines Freispruchs bei der gegenwärtigen Beweislage gleich gar nicht in Kauf zu nehmen. Also erst anzuklagen, wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit z.B. über 80% liegt.
Volle Zustimmung.
Man will keinen Freispruch wegen Restzweifeln riskieren und hofft auf das eine. noch entscheiden Indiz.


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17.03.2026 um 04:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Man will keinen Freispruch wegen Restzweifeln riskieren und hofft auf das eine. noch entscheiden Indiz.
So lange das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, muss sich die StA eh nicht entscheiden, ob Anklagerhebung oder ob aus Mangel Verfahrenseinstellung.

Und wir sind hier auch nicht im Film. Bis dahin im noch laufenden Ermittungsverfahren muss sie auch weiterhin be- als auch entlastend ermitteln.

Und reicht es mal nicht für eine Mordanklage, nicht mal für eine auf Wahlfestellung Totschlag oder Mord hin anzuklagen, dann ist es dem halt so.



Genauso, wenn bei Abschluss gar nicht hinreichend genug dargelegt werden könnte, wessen er sich überhaupt durch objektiv und subjektiv zu erfüllende Tatbestandsebene schuldig gemacht und zum Tod seiner Schwägerin geführt haben könnte.

Und eine Wahlfestellung bereits in der Anklage vorzunehmen wäre auch nicht zulässig, wenn die infragekommenen Möglichkeiten mal rechtsehtisch schon von vornernherein nicht miteinander vergleichbar wären.



Aber so oder so; erlaubt die Gesamtbewertung bei Abschluss überhaupt keinen hinreichenden Tatverdacht auf gar keinen Straftatbestand, wäre das Verfahren eh einzustellen. Das wäre aber weit weniger tragisch, als würde man ihn anklagen und dann einen Freispruch kassieren. Wiederaufnahme von Ermittlungsverfahren gegenüber Personen in der Zukunft und bei neu eintretender Sachlage unterliegen nämlich keinem Verbrauch. Da spielen dann nur mit Ausnahme bei Mord die jeweiligen Verjährungsfristen eine Rollen.




Wir müssen einfach den Abschluss der Ermittlungen abwarten.

Ich persönlich sehe jedenfalls in naher Zukunft noch keine Anklage.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist aber der Stand von Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht) und dem in der Folge geänderten Gesetzen. Beweise, die unter einem Rechtsverstoß erlangt werden, dürfen dann nicht ohne Weiteres vor Gericht verwertet werden
So lange nicht unter absolutes Beweisverwertungsverbot fallend, ist es eine Abwägungsfrage im Einzelfall und dann können je nachdem auch Beweise, die unter einem Rechtsverstoß erlangt wurden zugelassen und verwendet werden als je nachdem auch nicht.


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17.03.2026 um 05:21
@Origines


Ich persönlich sehe hinsichtlich Anklage, sowohl auf etwas bestimmtes als auch unter ehtisch vergleichbaren Straftatbeständen auf Wahlfestellung hin anzuklagen, schwarz in diesem Fall, ohne Leiche und ohne weiteren Fund von brisanten Gegenständen, ohne weitere Zeugen und auch ohne aus dem Haus konkret ermittelte Tatspuren.

Vor allem gibt es dann auch einfach zu viele Möglichkeiten, was genau in dem Haus vorgefallen sein könnte und Rebeccas Tod zur Folge gehabt haben könnte.

So lange sich die EB und die StA nur dahingenend sicher sind, dass sie das Haus nicht mehr lebend verlassen haben kann und wenn auch nur weiterhin ihr Schwager dafür verantwortlich gewesen sein kann - einschließlich für ein Nachtatverhalten, aber darüberhinaus noch vieles offen bleiben würde, sehe ich schwarz für eine Anklage.


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17.03.2026 um 06:59
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:So lange sich die EB und die StA nur dahingenend sicher sind, dass sie das Haus nicht mehr lebend verlassen haben kann und wenn auch nur weiterhin ihr Schwager dafür verantwortlich gewesen sein kann - einschließlich für ein Nachtatverhalten, aber darüberhinaus noch vieles offen bleiben würde, sehe ich schwarz für eine Anklage.
Nun, die Staatsanwaltschaft - die alle Beweismittel viel besser kennt als die Öffentlichkeit - folgt Deiner Einschätzung. Und ich kann diese sehr gut nachvollziehen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das eine Prognoseentscheidung ist, eine Bewertungsfrage.

Und es mich nicht wundern würde, falls es dazu auch behördenintern unterschiedliche Auffassungen geben würde. Weil es Urteile gibt, die auf ähnlich "schwieriger" Beweislage (Indizienprozesse ohne Leiche, ohne unmittelbaren Beweis) zu Verurteilungen gekommen sind. Die ich allerdings rechtsstaatlich nicht für unproblematisch halte.

Trotzdem wäre es ein nettes Gedankenspiel, wie wohl die berühmten 12 Geschworenen beim Stand der bekannten Fakten entscheiden würde. Würden sie schuldig sprechen?


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