behind_eyes schrieb:
Origines schrieb:Deshalb gibt es in die Gegenrichtung, nach Westen, Richtung Berlin, Potsdam, Leipzig und Hamburg keine KESY-Erfassung.
Aber:A12: zwischen AS Storkow und AS Fürstenwalde, beide Fahrtrichtungen
Quelle: https://netzpolitik.org/2013/automatische-kennzeichenfahndung-wir-veroffentlichen-die-standorte-der-kennzeichenscanner-in-brandenburg/
Vielen Dank für den Hinweis! Die Angaben von "netzpolitik.org" aus dem Jahre 2013 (aus unsicherer Quelle) kann ich weder bestätigen noch widerlegen. Die Praxis der automatischen Kennzeichenüberwachung fand in einem gesetzlichen Graubereich statt und war 15 Jahre lang höchst umstritten.
Nach heutiger Rechtslage dürfte ein Abgleich wie im Fall Rebecca nicht mehr gemacht werden, da es unzulässig war, alle erfassten Kennzeichen (also aller Fahrzeuge, die den KESY-Punkt passierten) zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt abzugleichen. Heute ist nur ein Ad-hoc-Abgleich mit einer Liste gesuchter Kfz-Kennzeichen (z.B. gestohlener Fahrzeuge) erlaubt, dann müssen die Daten "unbescholtener" Fahrzeuge gelöscht werden.
Da es wohl eher der Ausnahmefall war, dass in Polen gestohlene Fahrzeuge gen Westeuropa gefahren sind, hätte ich schon generell auch nach Lesart der Polizei Brandenburgs das Problem, die Erfassung in Westrichtung zu rechtfertigen. Zudem wurden für den Twingo keine Daten für eine Rückfahrt auf der A12 gen Westen generiert. F. hätte natürlich auch über die Dorfstraßen tingeln können, aber da KESY und die Standorte 2019 nicht allgemein bekannt waren (außer sehr aufmerksamen netzpolitik.org-Lesern), ist kaum anzunehmen, dass er der Erfassung entgehen wollte.
Am Ende ist es egal. Denn es war immer nur die Rede von einer Erfassung auf der A12 Richtung Osten. Dementsprechend fanden damals im Frühjahr 2019 polizeiliche Suchmaßnahmen - soweit bekannt - statt: Jeweils südlich der Ausfahrten Nr. 2 Friedersdorf (Wolziger See und Storkower Kanal), Nr. 3 Storkow (Rieplos, Kummersdorf, Philadelphia) und Nr. 4/5 Fürstenwalde West/Ost (Suche im Herbst 2025)
Lanigiro schrieb:Tja, das macht halt doch einen Unterschied, ob er nun zwei Mal gefahren ist, oder über Nacht weg war.
Aber die Formulierung zwischen Berlin und FF/O legt wohl nur die Autobahnseite Richtung Polen nahe.
Zwei Fahrten sind schon auffällig. Da kann dann auch die Fantasie nichts Entlastendes für Florian R. herausholen.
Über Nacht war er nicht weg. Und die Daten umfassen eben nur die Fahrten Richtung Osten und nur an der Autobahnbrücke bei der Ausfahrt Nr. 2 Friedersdorf.
Und ja, das war so auffällig, dass erst einmal dringender Tatverdacht bestand und ein Haftbefehl erlassen wurde. Offenbar hatte er zu seinem Tagesablauf am 18.02.2019 etwas völlig anderes erzählt.
Weil ihn das zwar höchst verdächtig macht, aber eben nicht für eine Verurteilung reicht ("hinreichender Tatverdacht"), und im Weiteren keine Indizien gefunden, die auf die Tatbegehung hinweisen, musste er nach zwei Wochen wieder laufen gelassen werden. So blieb es beim "höchst verdächtig", denn er konnte oder wollte keine Angaben zu seinen Fahrten machen, aber ohne Anklage.
Aus Sicht eines Tatverdächtigen ist es also schon klug, nichts zu sagen.